Junge Sterne--ein paar Fragen dazu bitte
Hallo,
für den nächsten Autokauf kommt auch ein Mercedes E-Klasse Kombi in Betracht.
Wir haben hier vor Ort eine Mercedes Niederlassung, aber leider sind momentan keine für uns passenden Fahrzeuge vor Ort.
Auf der Mercedes Homepage habe ich bei der Suche nach Gebrauchtfahrzeugen allerdings das ein oder andere Fahrzeug gesehen, welches vom Datenblatt her in Frage kommen würde.
Kann man ein Fahrzeug welches z.B bei der Mercedes NL in Hamburg steht, über die Mercedes NL seines Wohnortes kaufen?
Falls nein, wenn man ein Junger Stern Fahrzeug in z.B. Hamburg kauft, aber in z.B. Frankfurt wohnt, muss man dann für die Händler-Gebrauchtwagengarantie immer nach Hamburg fahren, wenn etwas am Auto ist?
Wo müssen Schäden gemeldet und repariert werden? Reicht ein Mercedes Betrieb/NL oder muß es der Betrieb des Verkäufers sein?
Wer entscheidet wo repariert wird?
Was für einen Verhandlungspielraum hat man?:D
Einige Fahrzeuge kommen mir vergleichsweise ziemlich teuer vor, da müsste doch dann Verhandlungsspielraum sein?
Vielen Dank schon einmal!:)
Viele Grüße, TDI-User
Beste Antwort im Thema
Reparaturen über die Junge Sterne Garantie ist bei jeder MB-Werkstatt möglich.
Sachmängelhaftung nur gegenüger die verkaufende Niederlassung.
Kleiner Tipp: schau Dir Bewertungen der Niederlassung HH im Netz oder Erfahrungen von User hier im Forum an.
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41 Antworten
Zitat:
@TDI-User schrieb am 14. Januar 2015 um 11:09:28 Uhr:
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 14. Januar 2015 um 10:21:04 Uhr:
Das ist ja vorbildlich - die Daimler-AG-Niederlassungen sollten sich dies als Vorbild nehmen.
Aus eigener Erfahrung würde ich nicht mehr ein Fahrzeug aus einer Werks-Niederlassung kaufen...
Warum nicht?
Ist vielleicht der Service in einer NL nicht so guit wie bei einem Vertragshändler?
wie gesagt: eigene Erfahrung ...
kannst mal die Suche bemühen (Stichwort Niederlassung Hamburg, Junger Stern, Sachmängelhaftung, usw.). Sind sicherlich Ausnahmen, aber das muss ich nicht nochmal haben.
Ich habe schon zweimal einen JS bei entfernteren NL gekauft, ohne das Auto gesehen zu haben, sogar ohne Fotos.
Der erste war schon 3 1/2 Jahre alt, der aktuelle 1 Jahr. In beiden Fällen waren die Autos m.E. sehr günstig, so dass a) ich mich kurzfristig entscheiden musste und b) eine Preisverhandlung auch vor Ort keinen nennenswerten Vorteil mehr gebracht hätte. Ich hab mir den Zustand beschreiben lassen und gekauft. Verträge wurden gemailt/gefaxt, Brief kam per Post, ich hab die Autos erst bei Abholung und damit nach Zulassung auf mich gesehen.
Insofern Dank an die NL Bremen und Kassel, in beiden Fällen völlig korrekter Ablauf.
Gruß
F.
Wir haben 2 Autos nicht in der NL vor Ort gekauft, sondern weiter weg. Die NL vor Ort war zwar "traurig" darüber, aber hat sich gefreut, das wir als Wartungskunden treu bleiben. Bei den ganzen Häusern ist es in der Regel der Service, der das Geld verdient. Der Verkauf dümpelt vielleicht knapp an der schwarzen Null oder schon rot. Daher sollte jede Werkstatt froh sein, wenn du als Wartungskunde da bist.
Ich hatte damals bei meinen einen Garantiefall mit den Hydrostößeln. Da bin ich zu Bähr hin und habe reklamiert. Gekauft hatte ich woanders. Da haben die sich um alles gekümmert, ich bin mit einem Leihwagen vom Hof. Am nächsten Abend hatte ich mein Auto wieder, alle (!) Hydrostößel gewechselt (waren wohl nur 3 schlecht).
Bei uns sind um unseren Wohnort 3 freundliche in fast gleicher Entfernung. Das wissen die genauso wie wir. Sollst mal sehen, wie freundlich die alle sind. Bei dem einen sind wir schon seit 22 (ich) und 50 Jahren (mein Vater) Kunde. Da werden Kleinigkeiten wie Lampe defekt oder Scheibenwischer wechseln zum Nulltarif (Material natürlich nicht) gemacht.
So soll es sein.
Ich habe ebenfalls letzte Woche ungesehen einen 1,5 Jahre alten Leasingrückläufer als "JS" gekauft, welchen ich nächste Woche in EF abhole, mal sehen, ob ich danach immer noch der Meinung bin, daß das so gut war ;)
Abgesehen davon, daß 350T CDI 4matic mit AHK, Standheizung und Distronic als MY2013 (das waren die Minimalkriterien) nur in homöopathischen Dosen auf dem Markt sind, erst recht, wenn 50k€ das Limit sind, lag die Preisdifferenz zu örtlichen Vertragshändlern bei mindestens 10k€!!!
Ich habe einige Wochen bei mobile.de und auch bei MB selbst gesucht, ein einziges Mal gab es ein Fahrzeug, was meinen Kriterien entsprach, welches jedoch bei Anruf bereits von jemandem reserviert war und auch noch am selben Tag weg ging.
Daraufhin habe ich einen Suchauftrag OHNE die einzeln ausgefüllten Merkmale AHK & Standheizung & Distronic, da Leasingrückläufer erfahrungsgemäß zunächst nicht immer mit vollständigen Profilen und Bildern eingestellt werden, bei mobile.de geschaltet und mir immer sofort morgens die potentiellen Treffer angeschaut.
Nach einer Woche war einer drin, der frühmorgendliche Anruf brachte die Klarheit, daß genau meine Kriterien erfüllt sind und ich habe mir die Werkstatthistorie vortragen lassen - und gekauft.
So etwas habe ich bereits 1x mit einem Volvo gemacht, ging auch gut.
Übrigens scheint der Überblick über Leasingrückläufer bei MB NICHT so zentral möglich zu sein, wie z.B. bei Volvo, ich vermute, daß die einzelnen Niederlassungen sich da bewußt mit der Freigabe der Infos zurückhalten, um interessante Fahrzeuge selbst an den Mann zu bringen. Jedenfalls haben 2 entsprechende Suchaufträge an große MB Autohäuser nichts ergeben.
Eine Überführung fremder Fahrzeuge ist natürlich für ketten-fremde Niederlassungen i.d.R. alles andere als lukrativ und ggf. sogar gefährlich, da sie auf dem Fahrzeug ggf. sitzen bleiben könnten.
Aber wenn man sowieso eine Probefahrt macht, kann man doch ungefährdet auch gleich einen Kaufvertrag unterschreiben...
Alle Händler und Niederlassungen haben Zugriff auf die Drehscheibe, das ist im Prinzip die Zentrale, wo alle Werks- und Jahreswagen landen. Da hast du dann in jedem Fall die JS-Garantie oder bei den kleineren Händlern mindestens die "Das wird meiner"-Garantie (nur ein Jahr, soweit ich weiß.)
In dieser Drehscheibe sind etwa 6 bis 10.000 Fahrzeuge aller Klassen und Typen.
Da wird dann auch für dich das Passende dabei sein.
Ich nehme mal an, wenn ein Händler oder NL von der Drehscheibe Autos anfordert, dass er die dann auch selbst verkaufen möchte. Schließlich hat er schon Arbeit damit gehabt. Würde er das Fahrzeug jetzt einfach einem Kollegen weitergeben, müssten sich die beiden die Provision / den Gewinn teilen und das wäre nicht besonders attraktiv für beide.
Dazu kommt die Problematik mit der Rückgabe von JS, wie oben schon ausführlich beschrieben.
Wenn du zu deinem Mercedes Partner gehst und ihm sagst, er soll in der Drehscheibe nach deinem Wunschfahrzeug suchen, wird er das sicher gerne tun. Da wird aber dann nicht das Auto vom Hof in Buxtehude dabei sein.
Aber die Auswahl ist gigantisch.
Und wenn du das Fahrzeug kennst, brauchst du ja keine weitere Probefahrt mehr - die Autos sind okay oder werden okay gemacht. Und den Rest muss dir der Händler offenbaren.
Zitat:
@TDI-User schrieb am 14. Januar 2015 um 10:54:43 Uhr:
Vielen Dank, jetzt weiß ich schon ein wenig mehr!:)
Also für uns ist so ein Autokauf in der Dimension 20K+ ein Großereignis, welches nicht alle Tage vorkommt. Für den Volvo bin ich seinerzeit zweimal von Freiburg bis an die holländische Grenze gefahren. Einmal zum angucken/probefahren, sowie bei einer weiteren Volvo Werkstatt checken lassen (vorher Termin vereinbart). Und ein zweites Mal zum kaufen. War ein Aufwand, hat sich aber gelohnt!;)
Die Erfahrung war dann aber die, daß die Volvohändler in der Umgebung mir die relativ kalte Schulter gezeigt haben.
Aus dieser Erfahrung heraus wäre es mir lieber den Wagen vor Ort zu kaufen.
Edit: NL Hamburg war nur ein Beispiel.
wenn Du Angst hast, dass Du im Falle einer Reparatur oder des Services keinen Händler in der Umgebung aufsuchen kannst, kann ich Dich absolut beruhigen.
Mit der JS-Garantie kannst Du im Falle eines Defektes zu jedem MB-Händler gehen (NL oder Vertragswerkstatt) und wirst nicht abgewiesen. Es ist nicht nötig, zum verkaufenden Händler zu gehen.
Innerhalb der Gewährleistung des verkaufenden Händlers (wenn JS nicht greifen sollte) ist es auch nur eine reine Absprache mit diesem. Habe ich erst vor kurzem gehabt, war absolut kein Problem. Habe den Wagen zum MB-Händler um die Ecke gestellt, dann dem verkaufenen Händler angerufen, der hat sich wiederum mit dem Händler bei mir um die Ecke in Verbindung gesetzt und alles war geklärt.
Habe übrigens bisher 4 JS OHNE Besichtigung gekauft und alles lief ohne Probleme. Daten und Bilder angefordert, nach Schäden und größeren Kratzern, Dellen oder Beulen gefragt und dann über email und Tel. verhandelt.
Meine Erfahrungen sind daher sehr positiv (gibt aber sicherlich auch negative Beispiele --> kannst ja mal den Händler googlen), d.h. die Autos waren im beschriebenen Zustand, die Absprachen (neuer TÜV, Service usw.) wurden eingehalten und das Abholen vor Ort war problemlos.
(Ich bin aber auch nicht ganz so penibel, da ich weiß, dass ich einen "Gebrauchten" kaufe und der dann durchaus mal einen Steinschlag auf der Haube oder ein Krätzerchen an der Tür haben kann).
Die Autos werden aber eigentlich immer sehr gut aufbereitet.
Da wir hier unten an der Grenze in Südbaden was Autos betrifft relativ auf dem Trockenen sitzen und ich keine Zeit (und Lust) habe 2 mal quer durch Deutschland zu fahren um ein Auto zu kaufen, habe ich damit vor ein paar Jahren so angefangen (nur JS von MB) und hatte bisher immer Glück.
OT : Die NL Freiburg ist nicht gerade kundenfreundlich, da waren wir schon oft , da wir nur 60km entfernt wohnen und meine Auto-Suche natürlich erst im näheren Umfeld anfängt. Sind m.M. nach unflexibel und arrogant, ist zum Glück nicht bei jedem Händler so.
Das mit der Drehscheibe hat weder in HST, noch B noch MS was gebracht, die Händler haben mir jeweils ihren eigenen Leasingrückläuferpool vorgelesen oder mir Fahrzeuge angeboten, die eh schon online standen.
Auch explizite Suchaufträge führten zu keinem anderen Ergebnis. In B und HST stand ich dabei persönlich im Verkaufsraum.
noch mal ad JS:
Was dem TE allerdings auch klar sein muß, ist der Umstand, daß im Falle einer Rückabwicklung des Kaufes wegen nicht abgestellter Mängel oder Streitigkeiten bezgl. der unabhängig von der JS-Garantie vorliegenden Sachmängelhaftung der verkaufende Händler der Vertragspartner ist und als solcher auch die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungsversuche durchführen darf.
Für einen Käufer aus Flensburg, der in Lörrach einen JS kauft, ist das u. U. ein gigantischer Aufwand.
Nicht zwangsweise: der Käufer kann auch Aufwandsersatz verlangen (z.B. Fahrt zum Verkäufer).
Der Gerichtsstand wird immer beim Händler liegen und somit auch der Erfüllungsort. Mir ist bis dato kein Fall bekannt, wo es für das Erreichen des Erfüllungsortes eine Aufwandsentschädigung gab, für den Nutzungsausfall hingegen schon, was als Privatperson jedoch erheblich schwieriger ist, zu belegen. Bin aber kein RA, nur bereits 2x "erfolgreich" ein Montagsauto rückabgewickelt - und 1x eben genau aus dem Grund nicht hinbekommen (bei meinem selbst aus AT importierten T5...)
Ich will das aber auch nicht überdramatisieren!
Zitat:
noch mal ad JS:
Was dem TE allerdings auch klar sein muß, ist der Umstand, daß im Falle einer Rückabwicklung des Kaufes wegen nicht abgestellter Mängel oder Streitigkeiten bezgl. der unabhängig von der JS-Garantie vorliegenden Sachmängelhaftung der verkaufende Händler der Vertragspartner ist und als solcher auch die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungsversuche durchführen darf.
Für einen Käufer aus Flensburg, der in Lörrach einen JS kauft, ist das u. U. ein gigantischer Aufwand.
Und wer ist dafür verantwortlich, daß das nachzubessernde Fahrzeug zum Verkäufer kommt?
Dem Käufer kann ja niemand zumuten, daß er mit einem defekten Fahrzeug 600..800km oder mehr durch die Gegend fährt, um es dem Verkäufer auf den Hof zu stellen.
Also das ist Unsinn! JS = MB100 = Gebrauchtwagen-Garantie für Mercedes - Fzg.
Diese greift Europaweit! D.h. ausführende Werkstatt der Mängel ist die vor Ort, also dort wo man wohnt. Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate, wo die Beweispflicht seitens des Händlers besteht, muss durch den Händler abgewickelt werden. I.d.R. setzt sich die ausführende Werkstatt vor Ort mit dem Händler, der die Verantwortung trägt, in Verbindung und rechnet auch mit denen ab. Wenn der Händler mit den Kosten nicht einverstanden ist, hat er das Problem auf seine Kosten zu lösen. Das kann nicht zu Lasten den Käufers geschehen.
Zitat:
@manatee schrieb am 14. Januar 2015 um 16:46:24 Uhr:
noch mal ad JS:
Was dem TE allerdings auch klar sein muß, ist der Umstand, daß im Falle einer Rückabwicklung des Kaufes wegen nicht abgestellter Mängel oder Streitigkeiten bezgl. der unabhängig von der JS-Garantie vorliegenden Sachmängelhaftung der verkaufende Händler der Vertragspartner ist und als solcher auch die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungsversuche durchführen darf.
Für einen Käufer aus Flensburg, der in Lörrach einen JS kauft, ist das u. U. ein gigantischer Aufwand.
Korrekt......im Falle einer Rückabwicklung (davon gehe ich aber beim Kauf nicht aus) wäre es mit Aufwand verbunden.
ich komme übrigens aus Lörrach und habe im hohen Norden gekauft, hätte in so einem Fall dann wirklich eventuell den von Dir angesprochenen gigantischen Aufwand :D
im Falle der Sachmängelhaftung hatte ich noch nie Probleme mit dem verkaufenden Händler, konnte alles problemlos hier vor Ort reparieren lassen, abgerechnet hat der Händler dann mit dem verkaufenden Händler.
Zitat:
@TDI-User schrieb am 15. Januar 2015 um 12:10:13 Uhr:
Und wer ist dafür verantwortlich, daß das nachzubessernde Fahrzeug zum Verkäufer kommt?
Dem Käufer kann ja niemand zumuten, daß er mit einem defekten Fahrzeug 600..800km oder mehr durch die Gegend fährt, um es dem Verkäufer auf den Hof zu stellen.
Doch, genau das wird dem Käufer "zugemutet".
Aber um dir noch mal ausdrücklich die Angst zu nehmen:
Die JS-Garantie wird dir europaweit bei jedem autorisierten Händler helfen.
Das sollte in 99% aller Fälle hoffentlich die Regel sein.
Sie hilft dir NICHT, wenn du deinen Fahrzeugkauf wegen wiederholt NICHT behobener Mängel rückabwickeln möchtest. Dann, und nur dann, ist ausschließlich dein Verkäufer dein Vertragspartner und nicht die MB-Versicherung. Hier gelten dann auch nicht deren AGBs, sondern das Verbraucherschutzrecht.
Dies sieht zwar das oben genannte Prozedere vor, aber es gibt auch kundenfreundliche Ausnahmen davon, wo ein, in meinem Fall seinerzeit: Volvo-Händler, die Nachbesserungsversuche anderer Fachwerkstätten gelten läßt und der Rückabwicklung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zustimmt.
Sorry, wollte dich nicht verunsichern, mir ist es nur gerade so ergangen, und ich hatte sogar nicht nur eine nachrangige Gebrauchtwagengarantie, sondern eine Werksgarantie (Neuwagen, direkt auf mich zugelassen) - und bin in die Mühlen "des feinen Unterschiedes" geraten. Natürlich hoffe ich auch für mich, daß sich sowas nicht gleich wiederholt.
Zitat:
@manatee schrieb am 15. Januar 2015 um 13:14:00 Uhr:
Doch, genau das wird dem Käufer "zugemutet".
Aber nicht bei einer reinen Beseitigung von Sachmängeln, wofür der Händler haftet! Möchte der Kunde aber Rückabwickeln, weil er der Meinung ist dass die Mängel nicht zu seiner Zufriedenheit beseitigt werden können, nur dann muss er Aufwand und Kosten dafür tragen. Ist ja auch eigentlich logisch! Schlesslich hat er ja beim Kauf keine Mühen gescheut den Wagen zu holen, also kann man von ihm auch erwarten dass er ihn wieder zurück bringt! Es ist ja auch sein eigener Wunsch!
Zitat:
@manatee schrieb am 15. Januar 2015 um 13:14:00 Uhr:
Sie hilft dir NICHT, wenn du deinen Fahrzeugkauf wegen wiederholt NICHT behobener Mängel rückabwickeln möchtest.
So ist es! Und ich dachte schon wir reden aneinander vorbei.;)
Ok, vielen Dank für die vielen guten Antworten!:)
Ich werde mich jetzt einfach mal auf die Lauer nach einem guten, wahrscheinlich 220er CDI, legen.
Viele Grüße,
TDI-User