Jetzt Amtlich! Fahrverbot für R5 TDI
Hallo Leute,
jetzt ist es also amtlich! Verschiedene Länderregierungen haben bereits ein Fahrverbot für filterlose Kraftfahrzeuge in Städten verabschiedet!
Heisst: Schon ab Mitte 2005 dürfen VW Touaregs TDI R5 ( da nur EU-Norm E2) nicht mehr in Großstädte fahren, wenn die Feinstaubbelastung zu gross ist!!!! In italien gibt es das übrigens schon länger! Also fahrt blos nicht im Sommer mit Eurem schönen T. nach Italia sonst könnte es plötzlich heissen: Und ab hier umkehren!!!!
Jetzt heisst es wohl die Volkswagen AG anzuschreiben und zu schauen wie ich aus dem Vertrag wieder herauskomme! Ich will doch kein negalneues Auto mit dem ich nicht überall hinfahren kann!
Ich habe schon eine EMAil geschrieben und lasse Euch wissen, was VW dazu sagt!
69 Antworten
Also Euro3???
Heisst das jetzt definitiv, dass der Touareg wie ein Euro 3 Pkw anzusehen ist! Also in Zusammenhang mit Fahrverboten???
Das hieße ja im umkehrschluss, dass auch ein neuer Touareg v6 diesel, der ja Euro 4 erfüllt steuerlich wie ein Euro 2 Fahrzeug behandelt wird??? Richtig?????
...
Wenn im Fahrzeugschein EURO 3 steht, hat er EURO 3!
Ausschlaggebend ist die Schlüsselnummer - bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass Deine Annahme richtig ist.
Stimmt nicht Nordlicht
@Nordlicht!
Also das mit der besteuerung wegen ZGG über 2,8 T stimmt nicht Nordlicht!
Denn dann müssten 2,5 R5 TDI und V6 TDI beide nach Euro 2 besteuert sein!!! Der V6 TDI wird aber nach Euro 4 besteuert!!!
Re: ...
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Wenn im Fahrzeugschein EURO 3 steht, hat er EURO 3!
So ist es. Jede andere Interpretation wäre juristisch angreifbar.
Ähnliche Themen
Re: Einfach hinnehmen???
wählt andere politiker und gut ist!
Tach
dann frage ich mich wieso bei VW der Touareg R5 als euro3 angegeben wird, aber nach euro2 versteuert wird. Beim Toyota Landc. ist es genauso, wird als euro3 angegeben, aber nach euro2 versteuert weil er über 2500 Kg hat. Das ganze ist bei allesallrad bzw autobild nachzulesen. Dort steht eindeutig, das ein Geländewagen der euro3 oder euro4 hat, Abgastechnisch gesehen, IMMER, vorrausgestzt er hat über 2500 Kg, als euro2 eingestuft wird. Finde ich auch ziemlich dämlich!!
aber es scheint wirklich so zu sein. Zum Thema Fahrverbot in Italien: ich wohne dort 4 Monate im Jahr, und es trifft nur die Innenstädte. Man kann immer Autobahn, Landstraßen usw benützen, obwohl die Grenzwerte überschritten wurden. Wie gesagt das Thema ist bei uns schon seit einigen Jahren aktuell. Wirtschaftlich wäre ein generelles Fahrverbot gar nicht durchzusetzen. Auch in Deutschland wird es keine Flächendeckende Fahrverbote geben, gerade wegen der aktuellen Arbeitslosenzahlen, ist sowas wieder nur Schwachsinn.
ciao
So jetzt hab ich es "Amtlich": laut Gericht darf VW mit euro3 beim Touareg Werbung machen, obwohl das Fahrzeug mit euro2 besteuert wird. Ist bei Autobild nachzulesen!!!!!!!!!!!!!!!
ralli falsch
Hallo Ralli und alle anderen,
nein es ist eben nicht so, dass alle SUV mit zGG über 2500 kg nach Euro 2 besteuert werden!
Man muss nur den V6 TDI Touareg nehmen, der wird ordnungsgemäß nach Euro 3 bzw. Euro 4 besteuert!!! Irgendwas passt da ganz und gar nicht!!
Habe einfach mal VW gefragt:
"vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ueber Ihr Interesse am Touareg freuen wir uns sehr!
Gerne beantworten wir Ihre Frage. Der Touareg R5 TDI erfuellt die Emissionsklasse Euro 3. Aufgrund seines Gewichtes von ueber 2,5 Tonnen wird er aber nicht als PKW eingestuft und verschluesselt, sondern als leichtes Nutzfahrzeug. Aus diesem Grund faellt der Touareg R5 TDI in die Steuerklasse Euro 2 .
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen!
Fuer weitere Fragen oder Wuensche zum Touareg stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 01802-TOUAREG (01802-8682734) zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr Volkswagen Touareg Team"
Alles klar?
... und wie passt das mit der Steuer-Einstufung des V6 TDI (auch über 2.500 kg) zusammen ???
Das ist der Punkt!!!
Genau das ist der Punkt!!!! Das würde mich ja auch interessieren!!! Hat VW da vielleicht auch eine Antwort darauf????
Anfrage an VW läuft.....
Re: Stimmt nicht Nordlicht
Zitat:
Original geschrieben von ulli_car
@Nordlicht!
Also das mit der besteuerung wegen ZGG über 2,8 T stimmt nicht Nordlicht!
Denn dann müssten 2,5 R5 TDI und V6 TDI beide nach Euro 2 besteuert sein!!! Der V6 TDI wird aber nach Euro 4 besteuert!!!
H A L L O !
Mal bitte die Brille putzen! 2.500 Kg hat mit der 2,8t-Grenze nichts zu tun!!!
Es geht um einen PKW mit zGG über 2.500 aber noch unter 2.800 Kg. Die ab 01.05.2005 ungültige Regelung für Kombinationskraftfahrzeuge mit zGG über 2.800 Kg war damit nicht gemeint.
Ja Nordlicht
Ja da habe ich mich vertippt Nordlicht! Spielt aber gar keine Rolle, weil die Aussage die gleiche bleibt!
Also Brille wird geputzt aber die Sicht ist trotzdem getrübt!!! LOL
AUSSICHT
Ja, in der Tat trübe Aussichten (steuerlich betrachtet).
Die Grenze von 2.500 Kg ergibt sich übrigens aus §9 KraftStG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/__9.html
... woher nimmst Du übrigens die Erkenntnis mit dem Steuersatz für den V6 TDI (Welche Schlüsselnummer hat das Teil)?
VW ist da immer noch auf dem alten Stand:
http://www2.volkswagen.de/technik/abgasnormen/motoren.htm?wahl=17