Ist eine GAP Versicherung sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Ist eine GAP Versicherung immer noch sinnvoll wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Hi,

ich habe seit 2 1/2 Jahren einen Neuwagen.

Die ersten 2 Jahre war dieser über die 24 monatige Neuwertentschädigung zu 100% abgesichert, sodass mir im Falle eines Totalschadens kein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

Danach hatte man mir empfohlen eine GAP Versicherung (50 € pro Jahr) abzuschliessen, um weiterhin zu 100% abgesichert zu sein.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, in wie weit diese sinnvoll ist, da das Fahrzeug in 6 Monaten abbezahlt ist (normaler Ratenkredit 36x 250 €/Monat). Es ist also bei der Bank noch eine Restfoderung in Höhe von 1500 € offen. Der Wiederbeschaffungswert des PKW ist akuell ca. 8000 €.

Zahlt die GAP Versicherung eigentlich nur wenn die Restforderung der Bank über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist oder auch dann wenn die Restforderung unter dem Wiederbeschaffungswert ist?

Meine Versicherung konnte mir diese Frage leider nicht beantworten.

In den Versicherungsinformationen heißt es:

A.2.19.1 Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung und mitversicherter GAPDeckung
ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten
oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags
den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung,
der Rest- und Altteile sowie der Selbstbeteiligung.

29 Antworten

"Es ist also bei der Bank noch eine Restfoderung in Höhe von 1500 € offen. Der Wiederbeschaffungswert des PKW ist akuell ca. 8000 €."

Wie ich schon sagte. Die beiden Zahlen alleine sagen nichts aus.

Man muss wissen, wie die gesamte Finanzierung aussieht.

Wieviel vom Fahrzeugpreis er z.B. denn überhaupt finanziert hat.

kurz und knapp:
nein. der wbw ist versichert. wenn die restforderung unter dieser liegt ist die restforderung der bank durch den "WBW" ja abgesichert.

-------
Offtopic:
ursprünglich war die GAP für Leasingfahrzeuge gedacht.
Sie gibt es mittlerweile jedoch auch in Form einer Restkreditversicherung. Auch werden beide Produkt kombiniert angeboten wie bei uns, dass sieht dann so aus:

Zitat:

Wir ersetzen im Falle der Beschädigung, der Zerstörung, des Totalschadens oder des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung nach blablablupp:

a.
bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung.

b.
bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein.

gruß

Bei 100% Finanzierten Fahrzeugen kann man die Aussage so treffen.

Sobald nur ein Teil finanziert wird oder es sich um einen Finanzierung mit Anzahlung handelt, ist die Betrachtungsweise komplexer.

Daher müsste man auch bei unserem Fall die komplette Finanzierung kennen um eine Empfehlung geben zu können.

Da es sich allerdings nur noch um 1500,- € handelt, die von der Bank gefordert werden, kann man wohl pauschal sagen, dass es sich nicht lohnt eine GAP Deckung abzuschließen, da der Betrag einfach sehr niedrig ist, der noch offen ist.

Ähnliche Themen

Da für mich selbst noch 1500 € viel Geld sind, wollte ich eigentlich nur wissen, ob diese Restforderung in Höhe von 1500 € durch die GAP Deckung auch noch weiterhin abgesichert ist. Dieses kostet ja nur 47 € pro Jahr. Seit einem halben Jahr habe ich diese, wollte diese ggf. kündigen (täglich möglich).

Der Wiederbeschaffungswert ist jetzt aktuell höher als die Restforderung. Da ich mittlerweile schon so viel abgezahlt habe vom Ratenkredit.

Einige Mitarbeiter der Versicherung gaben mir nämlich die Auskunft, dass die Restforderung nur dann abgesichert ist, wenn der Wiederbeschaffungswert des PKW unter der Restforderung ist.

Und umgekehrt würde die GAP Versicherung überhaupt nicht zahlen?

D.h. im Umkehrschluss ja, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt, wenn man schon so viel vom Ratenkredit abgezahlt hat, dass die Restforderung niedriger als der Wiederbeschaffungswert des PKW ist, eine GAP Versicherung sinnlos ist?

Man müsste daher ja alle paar Monate in der Schwacke Liste nachsehen, wieviel der PKW noch Wert hat und wieviel die Restforderung der Bank noch ist, und dann ggf. die GAP Versicherung kündigen, da diese dann ja sinnlos ist und im Falle eines Totalschadens/Diebstahls gar nicht die Restforderung an die Bank zahlen würde?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 5. November 2015 um 22:52:04 Uhr:


Wie ich schon sagte. Die beiden Zahlen alleine sagen nichts aus.

Man muss wissen, wie die gesamte Finanzierung aussieht.

Wieviel vom Fahrzeugpreis er z.B. denn überhaupt finanziert hat.

Die Gesamtfinanzierung sieht so aus.

Klassischer Ratenkredit:

Kaufpreis: 11800 €

Anzahlung: 3304 €

monatliche Ratenzahlung 36 x 236 €

Davon sind bereits 29 Raten getilgt. Es sind also noch 7 Raten zu je 236 € offen = 1652 €

Aktueller Wiederbeschaffungswert des PKW ist ca. 8000 €

D.h. wenn mir jetzt der PKW gestohlen wird, oder ein Totalschaden ist, würde ich nur die 8000 € bekommen, müsste aber noch weiterhin die Raten bezahlen von 1652 €?

Habe also nur 8000 € - 1652 € = 6348 €?
Oder 8000 € + 1652 € = 9652 €?

Schöner Gedankengang, aber nicht ganz logisch.
Wenn du jetzt einen Totalschaden hättest, dann bekämst du den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 8.000 €.
Der Wiederbeschaffungswert heißt so, weil man dafür ein gleichwertiges Fahrzeug wieder beschaffen kann, zumindest sollte das so sein.
Du schaffst dir also für die 8.000 € ein vergleichbares Fahrzeug an und zahlst deine restlichen Raten weiter.
Damit stehst du nicht besser oder schlechter da als vorher.
Beim Leasing ist das anders.
Da zahlt man Miete für die Nutzung. Die Raten sind über die Laufzeit gleichbleibend. Das hat zur Folge, dass man, wegen des anfänglich höheren Wertverlustes, anfangs zu wenig zahlt. Dadurch ergibt sich im Totalschadenfall oder bei Entwendung eine Lücke (Gap).
Tritt dieser Fall ein, dann müsstest du ein neues Fahrzeug leasen, die zugehörigen Raten zahlen und zusätzlich die Lücke schließen.
Das ist aber auch nicht immer so, denn es gibt mittlerweile sehr viele unterschiedliche Leasingmodelle, weshalb man nicht allgemein sagen kann, ob und wie hoch eine Gap sein kann.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 5. November 2015 um 22:52:04 Uhr:


...
Man muss wissen, wie die gesamte Finanzierung aussieht.
...

Wie wäre es mit einem Beispiel, unter Verwendung der bekannten Zahlen?

Also wurde ich falsch beraten.

Und eine GAP Versicherung ab dem 2. Jahr (durch Wegfall der Neuwertentschädigung) macht in meinem Fall keinen Sinn, um die restliche Restforderung abzusichern, da diese mittlerweile kleiner ist als der Wiederbeschaffungswert?

Meine Meinung kennst du, aber ich bin nicht unfehlbar.
Du solltest deiner Versicherung schriftlich die konkrete, exakt auf deinen Fall bezogene Frage stellen und um schriftliche Beantwortung bitten.
Ein Verweis auf die AKB ist keine zufriedenstellende Antwort, weil Interpretationsmöglichkeiten bestehen.
Nicht umsonst sind unsere Gerichte überlastet.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. November 2015 um 23:01:37 Uhr:



Zitat:

Wir ersetzen im Falle der Beschädigung, der Zerstörung, des Totalschadens oder des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung nach blablablupp:

b.
bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein.

es ist ganz einfach: die Differenz ist null, somit keine Leistung.

Es ist Restkreditversicherung

ausschließlich bezogen auf die Lücke (GAP) zwischen WBW und Darlehensrestbetrag.

Nein, nein und nochmals NEIN!

So einfach ist das ganze nicht!

@ Interessent.

Lies doch einfach mal den von dir selber verlinkten Artikel durch und versuche den auch zu verstehen!
So schwer kann das doch nicht sein!

Einfach mal dabei bedenken, dass es so gut wie keinen Autokredit ohne Anzahlung gibt.
Also auch einfach mal eine Anzahlung mit in den Sinn einer GAP Deckung bei kreditfinanzierten Fahrzeugen mit aufnehmen.

Wenn ich Bock habe, mache ich morgen mal eine Beispielrechnung.
Scheinbar ist das Ganze doch nich so einfach für manche zu verstehen.

danke, aber ich kann keinen Fehler erkennen.
Leider lässt Du auch eine weitere Begründung missen, so dass ich Deinen Ausführungen nicht folgen kann.

Auf http://pkw.nafiauto.de heißt es nämlich zur GAP Deckung:

Unbenannt

Ja.

Aber nur den Differenzbetrag, der durch die "anders" laufende Kurve des Kredites im Vergleich zum Wertverlust entsteht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen