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Ist eine Eintragung notwendig ?

Audi Q7 2 (4M)
Themenstarteram 31. März 2021 um 18:30

Hallo zusammen, verzeiht mir bitte falls die Frage zu laienhaft ist, habe aber so was noch nie gemacht. Ich möchte auf meinen normalen Q7 4M BJ 2017 die Räder aus dem Anhang drauf packen. Muss das eingetragen werden und passt das alles zu meinem Fahrzeug? Im Fahrzeugschein steht recht wenig drin, ich kenne mich allerdings auch null aus. Ich hoffe auf eure Erfahrungen! Danke!

Felgennummer:4M0601025S

Reifen: Good Year Eagle F1 SUV4x4

Reifengröße: 285/40R21 109Y AO

Felgen: 9.5Jx21 ET31

Gekaufte Räder
Eintragungen im FS
26 Antworten

In den CoC Papieren steht nur die große die werkseitig ausgeliefert wurde. Wurde das Auto mit 20 Zoll ausgeliefert, dann darfst du nur 20 Zoll fahren. Alles was großer ist muss du eintragen. So habe ich verstanden.

 

Es kann sein das jemand das Auto mit 20 Zoll vom Werk bestellt hat, dann sind die kotflügelverbreiterung nicht dabei erst ab 21 Zoll sind die dran.

 

Mein Auto wurde mit 21 Zoll ausgeliefert siehe Anhang.

.jpg

Zitat:

@bunti_ schrieb am 31. März 2021 um 22:56:03 Uhr:

Das kann gut sein. Beim Q5 FY war es ab 21 Zoll so, dass diese seltsamen Palstikteile verbaut werden mussten, ich meine beim Q7 war da was bei 22 Zoll, allerdings vor FL.

Es kann aber auch sein dass es um die elektr. Reichweite und damit verbundenen Umweltbonus beim Tfsi e geht. Und diese daher nicht im Papier auftauchen.

Wenn es so wäre, dass es um Effizienzgedanken geht, dann würde Audi im Fahrzeugschein für den SQ7 die 255er Bereifung angeben, mit der er auch gefahren werden darf. Bei mir sind aber die 285er Reifen eingetragen.

Seit 2005 wird im Fahrzeugschein nur noch eine Felgen-/Reifenkombination angegeben, während andere ohne gesonderte Eintragung möglich sind. Der CoC-Hinweis ging schon in die richtige Richtung.

Zitat:

@bunti_ schrieb am 31. März 2021 um 22:56:03 Uhr:

 

Es kann aber auch sein dass es um die elektr. Reichweite und damit verbundenen Umweltbonus beim Tfsi e geht. Und diese daher nicht im Papier auftauchen.

Nein, das dachte ich auch dass ich bei 22 Zoll kein Steuervorteil bekomme aber nein die haben kein Einfluss auf das Steuer.

Zitat:

@vf_777 schrieb am 31. März 2021 um 23:07:50 Uhr:

In den CoC Papieren steht nur die große die werkseitig ausgeliefert wurde. Wurde das Auto mit 20 Zoll ausgeliefert, dann darfst du nur 20 Zoll fahren. Alles was großer ist muss du eintragen. So habe ich verstanden.

Es kann sein das jemand das Auto mit 20 Zoll vom Werk bestellt hat, dann sind die kotflügelverbreiterung nicht dabei erst ab 21 Zoll sind die dran.

Stimmt beides nicht.

Themenstarteram 31. März 2021 um 21:17

Zitat:

@vf_777 schrieb am 31. März 2021 um 23:07:50 Uhr:

In den CoC Papieren steht nur die große die werkseitig ausgeliefert wurde. Wurde das Auto mit 20 Zoll ausgeliefert, dann darfst du nur 20 Zoll fahren. Alles was großer ist muss du eintragen. So habe ich verstanden.

Es kann sein das jemand das Auto mit 20 Zoll vom Werk bestellt hat, dann sind die kotflügelverbreiterung nicht dabei erst ab 21 Zoll sind die dran.

Hi, ja genau den Fall habe ich. Die original Sommerräder vom Erstbesitzer/Besteller sind 20 Zöller, Winterräder 18 Zoll. Im FS stehen nur iwelche R19 eingetragen, was auch gar keinen Sinn macht aber was soll’s. Ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass ich ohne gesonderte Abnahme die original Audi 21 Zoll nicht fahren darf die für den SQ7 als Sonderausstattung vorhanden sind. Gerade in diesem Forum habe ich mehrfach gelesen, dass beim Q7 keine Kotflügelverbreitung für die 21 Zöller notwendig ist, erst ab 22“. Es gibt aber anscheinend hier auch eine gewisse Unsicherheit was jetzt richtig ist... Den logischen Ansatz von Quattrofelix finde ich am wahrscheinlichsten aber sicher bin ich nicht und bis zum tüv ist noch n Jahr

 

Ich würde an deine stelle dann einfach kurz zum TÜV fahren und fragen ob du die Räder fahren darfst.

Wenn meine logischen Ansätze nicht ausreichen, um zu überzeugen, dann hilft wohl nur der Griff in die Tasche für einen gesonderten Antrag auf CoC-Papiere oder vielleicht einfach ein Anruf beim Audi-Händler um die Ecke?

Ich für meinen Teil bleibe dabei, dass hier ein Problem diskutiert wird, das es für die 21"-Räder nicht gibt.

Ja für die 21 Zoll Felgen gibt es aus meiner Sicht auch kein Problem. Wie gesagt, bei mir 19Zoll ab Werk, seit Überführung 21 Zoll, welche auch im CoC stehen. Was SQ7 Felgen angeht, müsste man vll. mal die ET prüfen, ob das so hinhaut. Bei mir sind bei den 21 Zoll ET31 eingetragen.

Im CoC stehen mehrere Räder, auch größer als die ab Werk montierten.

Asset.JPG

Fahre auch die 22 Zoll obwohl die nicht drinnen stehen. Warum soll es überhaupt nicht möglich sein diese Reifenkombi zu fahren. Wollte mir die 22 Zoll direkt bei der Neubsetellung mit rein nehmen aber kurz vorher hat Audi es rausgenommen , warum auch immer. Musste es dann Privat kaufen. Ich kenne es von früher wenn wenn eine Felge original ist und auch für dieses Modell ist kann man damit fahren.

Asset.PNG.jpg

Zitat:

@faba88 schrieb am 1. April 2021 um 11:23:56 Uhr:

Fahre auch die 22 Zoll obwohl die nicht drinnen stehen. Warum soll es überhaupt nicht möglich sein diese Reifenkombi zu fahren. Wollte mir die 22 Zoll direkt bei der Neubsetellung mit rein nehmen aber kurz vorher hat Audi es rausgenommen , warum auch immer. Musste es dann Privat kaufen. Ich kenne es von früher wenn wenn eine Felge original ist und auch für dieses Modell ist kann man damit fahren.

Jeder muss natürlich selber wissen.

 

Hier ist eine Antwort von Audi

 

Hallo Herr Xxxx,

 

nach Rücksprache muss tatsächlich, auch wenn die Räder ab Werk bestellbar sind, eine Einzelabnahme gemacht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Xxxxxxx Xxxxxxx

Verkauf Neuwagen

 

Auf meine zweite Nachfrage:

 

Hallo Herr Xxxxx,

 

es muss tatsächlich eine Einzelabnahme bei TÜV durchgeführt werden. Haben Sie die Möglichkeit dies bei sich vor Ort durchzuführen. Ich kläre das dann noch intern. Wir können sehr gerne Montag telefonieren.

 

Viele Grüße

 

Xxxxxxx Xxxxxx

Verkauf Neuwagen

 

Ich möchte mit meine Betriebserlaubnis nicht riskieren. Deswegen mache ich in 2 Wochen beim TÜV eine Einzelabnahme.

Ja, das ist notwendig und nein, das ist nicht kompliziert. Allerdings kostet es Geld und braucht ärgerlich viel Zeit bei der Abnahme UND bei der Zulassungsstelle. :mad:

Die Betriebserlaubnis verliert man nur, wenn von dem Umbau eine direkte Gefahr ausgeht. Da ICH genau dies ausschließe, würde ICH mir den Aufwand sparen. Muss natürlich jeder selbst wissen. ;)

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