Ist der Q5/SQ5 auch vom Abgasskandal betroffen?
Hi ist der SQ5 auf vom abgasskandal betroffen????
Frage deshalb weil ich ein SQ5 bei mobile gesehen habe wo bei der Beschreibung was dabei stand.
Beste Antwort im Thema
morgen geht unser SQ5 zurück ans AZ. Jetzt ist mir klar, warum die Finanzierung damals "24-monate Vorteils-leasing"
lautete: Der Vorteil ist, das man die Beschiss-karre ohne weiteren Wertverlust los wird..
Ich wurde zweifach beschissen. Mein 2016er A8 4,2TDI fuhr auch mit fake-Schadstoff-reinigung. Hat kaum Adblue gebraucht...Zum Glück auch nur geleast....
Der SQ5 wird abgelöst durch eine Volvo XC60 T8. Die Jungs haben sich schon deutlich früher mit Euro 6D-Temp und WLT-Prüfung beschäftigt und mussten ihr Verkaufs-Portfolio nicht auf ein Drittel reduzieren wie Audi derzeit.
Ich habe nun noch finale Freude an einer echten Co2-Schleuder (S8+), die im Juli fällig wird und mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eines ehrlicheren Herstellers ersetzt wird.
Das ganze VW/Audi Krisen-Management und die unterirdisch reduzierte Kunden-Dialogfähigkeit ist eine echte Blamage - und bis heute nichts dazugelernt. Suche doch mal einer auf der Audi Homepage nach dem V6/V8 TDI-Betrug: da gibt es nur "betroffen sind Vierzylinder Dieselmotoren des Typs EA 189".
Audi ist nach 10 Fahrzeugen bei mir durch (A4,A6, 2x TT, 1xSQ5, 4xA8,1xS8) - schade eigentlich aber Frechheit darf nicht durch Neukauf belohnt werden. Dafür sind zuviele Käufer geprellt worden als das man so ein Gebaren noch honorieren kann. Die Käufer haben die Macht in der Hand - ähnlich wie der mündige Wähler.
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Das würde voraussetzen, dass es vom KBA angewiesen sein muss und möglicherweise durch Audi gegenüber dem Halter auch so kommuniziert werden muss. Ist es nur eine von Audi gesteuerte Maßnahme, kann eine Stilllegung eigentlich nicht drohen, weil das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis für genau den Zustand erhalten hat, wie es vor dem Update ist. Wenn doch, müsste Audi gegenüber dem KBA zugeben, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung zur Zulassung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach.
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 15. August 2017 um 18:47:06 Uhr:
Ich wette einen Kasten Weißbier darauf das der SQ5 betroffen ist. Wer steigt drauf ein ?
Die Wette gilt noch...
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 13. Januar 2018 um 23:00:04 Uhr:
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 15. August 2017 um 18:47:06 Uhr:
Ich wette einen Kasten Weißbier darauf das der SQ5 betroffen ist. Wer steigt drauf ein ?
Die Wette gilt noch...
Na, dann Prost!
Zitat:
@Marini schrieb am 14. Januar 2018 um 08:47:46 Uhr:
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 13. Januar 2018 um 23:00:04 Uhr:
Die Wette gilt noch...
Na, dann Prost!
Leider nicht... :)
lässt sich ja jetzt keiner mehr drauf ein...
War doch klar, da die ert einmal ein wenig Gras über die Sache wachsen lassen werden, um dann im Stillen umrüsten werden. Dann werden die übrigen BiTDI z.B. aus den A6/A7 auch noch drankommen...
schnell mal ins dortige Forum schauen...:)
Tante Edit:
Das Gericht Paderborn hat 2 Klägern auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs recht gegeben.
Diese hatten direkt gegen den Hersteller geklagt wegen Verstoß gegen Sitte und Anstand.
Bin gespannt was da in Zukunft passiert. Aber wahrscheinlich wird der Hersteller es akzeptieren und den "Einzelfall" geräuscharm abwickeln. Ansonsten laufen die Gefahr ein Grundsatzurteil zu kassieren.
Zitat:
@hoewel schrieb am 13. Januar 2018 um 22:48:31 Uhr:
Das würde voraussetzen, dass es vom KBA angewiesen sein muss und möglicherweise durch Audi gegenüber dem Halter auch so kommuniziert werden muss. Ist es nur eine von Audi gesteuerte Maßnahme, kann eine Stilllegung eigentlich nicht drohen, weil das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis für genau den Zustand erhalten hat, wie es vor dem Update ist. Wenn doch, müsste Audi gegenüber dem KBA zugeben, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung zur Zulassung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach.
Eine lediglich von Audi gesteuerte Maßnahme würde ich vermutlich nicht machen lassen. Wenn hinterher was mit dem Flitzer sein sollte, wäre kaum der Nachweis zu erbringen, das das mit einem Update zusammenhängt. Audi würde da nichts von eventuellen Kosten für Abhilfemaßnahmen übernehmen.
Habe mir als meine SQ nagelneu war, diese Sicherung gegen OBD Diebstahl gekauft, heute kann sie vor ungewollter Softwareaktualisierung schützen.....;):D
https://www.carmodule.de/produkt_P12066_OBD-Saver_fuer_Audi.html
Bringt dir mal rein gar nichts, denn geht deiner in die Werkstatt und machen dein Service, dann müssen sie da dran, so oder so.
Wenn dann musst du sagen, dass du es nicht haben willst, dass ist dann was anderes.
So wie es auch aussieht, sind erst einmal nur die davon betroffen, die AdBlue haben, also hat das auch nichts mit den BiTDI zu tun.
Noch hat sich keiner gemeldet, der auch die Meldung bekommt, der kein AdBlue hat.
Also kann man erst einmal nur abwarten.
In jedem Fall kann man ja mal versuchen, einen Verjährungsverzicht zu erwirken, das hat in Österreich funktioniert.
Jetzt bei VOX der Bericht zum Amarok und KBA.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 14. Januar 2018 um 13:09:12 Uhr:
davon betroffen, die AdBlue haben, also hat das auch nichts mit den BiTDI zu tun.
.
Meinst Du nicht KEIN AdBlue haben???
Zitat:
@Thommy12 schrieb am 14. Januar 2018 um 18:25:10 Uhr:
Zitat:
@marc4177 schrieb am 14. Januar 2018 um 13:09:12 Uhr:
davon betroffen, die AdBlue haben, also hat das auch nichts mit den BiTDI zu tun.
.
Meinst Du nicht KEIN AdBlue haben???
Nein, bis jetzt haben nur die eine Meldung, die auch AdBlue verwenden.
Hast ja auch AdBlue, hast du denn noch keine?
Die sich bis jetzt alle gemeldet haben, haben auch AdBlue.
Klar habe ich Adblue, aber einen der letzten SQ5. Bei mir steht XXXX in der Meldung bei MyAudi.
Du redest aber von den 2,0 TDI, oder?
Wir reden hier vom SQ5 und es kommt nur dort die Meldung, bei denen die AdBlue verwenden.
Meiner ist nicht betroffen, bei Audi.de ganz unten unter Rückruf Diesel, kann man mit seiner FG-Nummer genau anfragen.
Zitat:
@esskuhfuenf-fan schrieb am 14. Januar 2018 um 12:41:02 Uhr:
Zitat:
@hoewel schrieb am 13. Januar 2018 um 22:48:31 Uhr:
Das würde voraussetzen, dass es vom KBA angewiesen sein muss und möglicherweise durch Audi gegenüber dem Halter auch so kommuniziert werden muss. Ist es nur eine von Audi gesteuerte Maßnahme, kann eine Stilllegung eigentlich nicht drohen, weil das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis für genau den Zustand erhalten hat, wie es vor dem Update ist. Wenn doch, müsste Audi gegenüber dem KBA zugeben, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung zur Zulassung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach.
Eine lediglich von Audi gesteuerte Maßnahme würde ich vermutlich nicht machen lassen. Wenn hinterher was mit dem Flitzer sein sollte, wäre kaum der Nachweis zu erbringen, das das mit einem Update zusammenhängt. Audi würde da nichts von eventuellen Kosten für Abhilfemaßnahmen übernehmen.
Der Umkehrschluss lautet:
"Wir von Audi haben Updates angeboten, leider wurde dies vom Fahrzeughalter abbgelehnt. Aus diesem Grund sehen wir uns von jeweder Schadensregulierung freigestellt"
Die können ihr Fähnchen in den Wind stellen wie sie wollen. Letztendlich musst du nachweisen, das die dir Schaden zugefügt haben... Nur mit Verweigerung wirst du nicht weit kommen...

