ist den ein wertgutachten bindend?
moin moin
wie sieht das ganze den aus mit wertgutachten?! sind diese bindend für die versicherung? im akuten falle geht es um einen relativ aufwändig umgebauten "proll golf" in dem schon so manche mark versenkt wurde. wen nun ein wertgutachten vorliegt das aussagt "die kiste ist 20.000€ wert" ist das dann im haftpflicht falle oder im kasko fall(diebstahl, abgefackelt etc für die versicherung bindend oder kann die sagen "golf 2 steht an jeder ecke für 1000€, noch 500€ für n bissle felgen und hier und da -> macht 2 riesen und gut"....
und wens bindend ist WIE aktuell muss der spass den sein?
Beste Antwort im Thema
Ein Sachverständiger, der sich dazu überreden lässt, für so eine Kasperbude 20.000 Euro aufzuschreiben, ist genau so behämmert, wie der Auftraggeber.
Die Versicherung und auch weitere involvierte Personen, die im Schadensfall ein Wörtchen mit zureden haben, klopfen sich vor Lachen auf die Schenkel, wenn Ihnen so einen Wunschzettel vorgelegt wird.
Gruß
Delle
33 Antworten
So ist es, man sieht das oft das die Leute "Wertgutachten" von ihren getunten Karren haben aber der Wagen oft nur für die Hälfte von dem was drauf steht oder weniger weg geht...das Tuning was man da reinsteckt hat kaum - bis garkein Wiederverkaufswert.
Versichern wird man das schon können, aber ma zahlt halt auch entsprechend Prämie...ist ja logisch...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und erzähle hier bitte keine Märchen.Wenn jemand angeblich 20.000 Euro in einen Motor vom Golf "verballert" dann ist das bestenfalls einen Geschichtenerzähler um
23:30Uhr(*1) an einer Tanke in der Hoffnung das ihm dies einer der Zuhörer in der Altersgruppe zwischen 16 und 18 Jahren mit einemAlkopop(*2) in der Hand das glaubt.Gruß Delle
Also Delle wirklich:
*1: es ist erst 18:30 Uhr, 23:30 Uhr müssen kleine Kinder im Bett liegen!
*2: es handelt sich um Cola; Alkopop dürfen Leute unter 18 nicht in der Öffentlichkeit trinken!
Zitat:
*2: es handelt sich um Cola; Alkopop dürfen Leute unter 18 nicht in der Öffentlichkeit trinken!
Nicht? Also vor 3 Jahren als ich 16 war durfte ich das...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
moin moin
wie sieht das ganze den aus mit wertgutachten?! sind diese bindend für die versicherung? im akuten falle geht es um einen relativ aufwändig umgebauten "proll golf" in dem schon so manche mark versenkt wurde. wen nun ein wertgutachten vorliegt das aussagt "die kiste ist 20.000€ wert" ist das dann im haftpflicht falle oder im kasko fall(diebstahl, abgefackelt etc für die versicherung bindend oder kann die sagen "golf 2 steht an jeder ecke für 1000€, noch 500€ für n bissle felgen und hier und da -> macht 2 riesen und gut"....
und wens bindend ist WIE aktuell muss der spass den sein?
Es ist schlicht Verhandlungssache mit dem Versicherer, welcher Wert (Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert) versichert werden kann, und was als Wertnachweis notwendig ist bzw. welcher SV das Gutachten erstellen soll (würde ich den Versicherer entscheiden lassen).
Bei getunten Fahrzeugen hast Du allerdings immer das Problem, dass die Versicherer nur ein unbeliebtes Risiko sehen werden und es schwierig sein wird überhaupt einen zu finden, der Dir das Fahrzeug versichert! Der Oldtimerliebhaber wird als solventer Kunde gesehen, der sein Fahrzeug an schönen Sonntagnachmittagen über die Landstrassen schiebt und bei Besitzern von Tuningfahrzeugen schwirrt halt eher das Bild vom jugendlichen Rowdie im Kopf rum, der die Mädels in der Disse beeindrucken möchte und dementsprechend fährt....
Um das Thema abzuschliessen: ich hatte in meinem Arbeitsleben bisher einen Fall, bei dem ein getuntes Fahrzeug (hier: Rieger-Golf) zum Marktwert versichert werden sollte, was schliesslich auch geklappt hat, allerdings nur weil der Vater des Kunden seinen Firmenfuhrpark mit rd. 15 Fahrzeugen bei der Gesellschaft versichert hatte.... Ansonsten ist es schon als Erfolg zu werten, wenn der Versicherer keinen Zuschlag erhebt, wenn ein Fahrzeug (Chip-)getunt wurde!
Versuch es vielleicht bei den üblichen Verdächtigen für Liebhaberfahrzeuge (z.B. OCC oder Württembergische) oder über entsprechende Markenclubs, die manchmal Rahmenverträge mit Versicherern getroffen haben!
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Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Nicht? Also vor 3 Jahren als ich 16 war durfte ich das...Zitat:
*2: es handelt sich um Cola; Alkopop dürfen Leute unter 18 nicht in der Öffentlichkeit trinken!
😁
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Natürlich KANN man, aber wir reden hier von einem 2er oder 3er Golf... glaubst du der TE hat den vergoldet?
naja für 1000€ bekommst du keine vernünftige "anlage"...die 1000€ reichen nichtmal fürs dämm material 😉...lass nurmal n auto lackieren...und ja vergolden geht auch 😉 aber wiegesagt um das geht es nicht.
ähhh und zum thema "nichtmal die hälfte vom preis"...siehst auch in der oldi scene regelmässig das hochwertige fahrzeuge mit wertgutachten zum halben wga preis angeboten werden.
das der wert eines fahrzeuges und der VERKAUFSPREIS um WELTEN auseinander liegen ist ja nicht nur unbedingt bei solchen autos zu sehen. und NATÜRLICH bezahlt einem bei einem VERKAUF nahezu keiner das ganze tuning zeugs. deshalb schlachtet man ja solche autos auch und verkauft sie nicht am stück.
es ging mir vielmehr um einen versicherungsfall.
@mimro
vielen dank für die aussage.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
😁Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Nicht? Also vor 3 Jahren als ich 16 war durfte ich das...
Du bist aber gemein zu den kleinen Jungs von HEUTE!
Früher war eben alles besser und man durfte mehr machen.
@ Chris492:
damals (wie das bei 3 Jahren klingt😰) waren die Gesetze anders.
Mich wundert das nur das sich das in diesen 3 Jahren geändert hat...naja hab nicht soviel mit den Alkoholgesetzen am Hut, siet dem ich mein Schein hab hab ich genau 1 mal getrunken.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Mich wundert das nur das sich das in diesen 3 Jahren geändert hat...
Hab mich sogar vertan, nicht nur der Konsum von Alkopops in der Öffentlichkeit, sogar die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist nach § 9 JuSchG verboten.
(AlkopopStG gilt seit dem 01.07.2004; weiss jetzt aber nicht wann der §9 JuSchG daraufhin geändert wurde = kann also sein, dass du in 2008 illegal Alkopops getrunken hast)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(AlkopopStG gilt seit dem 01.07.2004; weiss jetzt aber nicht wann der §9 JuSchG daraufhin geändert wurde = kann also sein, dass du in 2008 illegal Alkopops getrunken hast)
§ 9 JuSchG verbot auch schon vor 2004 die Abgabe von Alkopops an Jugendliche.
Dann war ich damals falsch informiert und die freundliche Kassiererin im Lidl ebenso, die hatte extra noch den Ausweis kontrolliert.
Die hat vermutlich gedacht: "Nur 5 %, wie Bier, ist also ok!"
Stimmt aber nicht. Branntwein in nicht nur unerheblicher Menge enthalten -> ab 18. Und das schon seit vielen Jahren.
On Topic: Wenn ein solides(!) Gutachten einen Wert von zB 20.000 € beziffert, wird der im Zweifelsfall auch entsprechend erstattet. Das war ja die eigentliche Frage.
Nur: Um den Wagen auf einen Wert von 20.000 € zu bekommen, muss man sicherlich ein Vielfaches an Arbeit und Teilen reinstecken. Und der Großteil des Marktes hat zum Beispiel kein Interesse an "Dick 5000 Watt Anlage mit Subwoofer und Endstufe ALTAH!", also führt das "Tuning" auch zu keiner oder nur einer marginalen Wertsteigerung 🙂
mimro hats angesprochen - direkt beim versicherer nachfragen
und wenns wirklich n übler proll golf ist, den fährste dann doch eh nur auf dem hänger und dann auf dem tepppich der ausstellungshalle.
oder fährste damit echt tag täglich malochen?