Ist das Xenon?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Kann mir jemand sagen ob das "echte" Xenon Birnen, oder nur Xenon look Birnen sind.
Habe die Golf Scheinwerfer mit der "Kugel" verbaut, also wie beim richtigen Xenon.
Siehe Bild unten.

Beste Antwort im Thema

Wenn man eh schon nichmal weiß das man Xenon hat, sollte man nicht einmal daran denken so etwas alleine zu wechseln.

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Man muss doch nur mal schauen, ob der Scheinwerfer eine VW Teilnummer hat. Müsste 1K0.941.005 links und 1K0.941.006 rechts sein. Indexbuchstaben mal aussen vor. 😉

Habe jetzt nur das gefunden.

Es handelt sich Tatsächlich um einen Xenon Zugelassen Scheinwerfer. Zu erkennen an der Bezeichung "DCR" Xenon Abblend - und Fernlicht.
Somit benötigst du um Xenon legal zu betreiben nur noch eine ALWR und eine SWRA.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Es handelt sich Tatsächlich um einen Xenon Zugelassen Scheinwerfer. Zu erkennen an der Bezeichung "DCR" Xenon Abblend - und Fernlicht.
Somit benötigst du um Xenon legal zu betreiben nur noch eine ALWR und eine SWRA.

Aber wer macht sich die Mühe und kauft original Scheinwerfer und Xenon Brenner und baut dann keine LWR Und Wischer ein...

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Ist es ein deutsches Golf Modell oder evtl. ein re-import?
Vielleicht ist es ja ein re-import und kommt aus einem Land, in dem keine aLWR und SRA vorgeschrieben sind!?
Aber bisher habe ich auch nirgends gelesen, ob Du ein Rädchen links hinterm Lenkrad hast mit dem Du die Scheinwerfer hoch, bzw. runter regeln kannst. Das Rädchen müsste neben dem Rädchen für die Dimmung der Instrumentenbeleuchtung sein.
Also falls ich es nicht überlesen haben sollte, dann sag uns doch mal was dazu!?

Ein Rädchen hat er immer (Helligkeit vom KI). Bei Xenon hat er kein zusätzliches zur Leuchtweitenregulierung. Nur um Missverständnisse auszuschließen...

Bild 1 ist ohne, Bild 2 ist mit Xenon!

mfg TommyB

Ohne-xenon
Mit-xenon

Ja sieht bei mir aus wie auf Bild 1. Also mit extra Rädchen, welches aber keine Funktion hat.

Wenn das Extra Rädchen keine funktion hat, versuch mal vor eine Wand oder ins Parkhaus zu fahren. Schalte dann Deine/n Zündung/Motor aus. Schalte nun die Zündung wieder ein, mach das Licht an und starte dann den Motor. Wenn sich direkt nach dem Motorstart der Lichtkegel beider Scheinwerfer absenkt und wieder auf normalhöhe ausrichtet, dann hast Du eine aLWR verbaut.
Sollte dies jedoch nicht passieren, dann hast Du ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis erworben und wirst so auch nicht durch den TÜV kommen.

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82


Wenn das Extra Rädchen keine funktion hat, versuch mal vor eine Wand oder ins Parkhaus zu fahren. Schalte dann Deine/n Zündung/Motor aus. Schalte nun die Zündung wieder ein, mach das Licht an und starte dann den Motor. Wenn sich direkt nach dem Motorstart der Lichtkegel beider Scheinwerfer absenkt und wieder auf normalhöhe ausrichtet, dann hast Du eine aLWR verbaut.
Sollte dies jedoch nicht passieren, dann hast Du ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis erworben und wirst so auch nicht durch den TÜV kommen.

Tut sich nichts...

Aber habe doch vor 3 Monaten frischen TÜV bekommen, mit den Leuchten.

Wurde auch beim "richtigen" TÜV gemacht und in keiner Werkstatt.

Da sieht mans mal wieder... aber wehe jemand kommt auf die Idee bei ner Felge die ET auch nur um 1 mm zu unterschreiten... da kann ich echt nur den Kopf schütteln!🙄

Sieht so aus, als hätte der Vorgänger die Xenonscheinwerfer nachgerüstet aber eben den Lichtschalter drin gelassen und halt weder ALWR und SRA eingebaut. Prinzipiell hat der Wagen so keine Betriebserlaubnis. Ob das jemandem auffällt sei mal dahin gestellt, aber denk dran, dass im Falle eines Unfalls ein findiger Gutachter da leicht drauf kommen kann und sich dann evtl die Versicherung quer stellt!

mfg TommyB

Lass die drin und hab Spaß mit:-)

D.h. es gibt aber überhaupt keine Möglichkeit mehr, die Leuchtweite zu regulieren... D.h. mit schwerer Ladung im Kofferraum wirst du unweigerlich zur Blendgranate!

Dann muss dir nur mal zufällig die Polizei entgegenkommen und der Spaß geht los. Ich persönlich wollte so nicht rumfahren.

Edit: Nur weil es ein TÜV-Prüfer übersehen hat, heißt das nicht, dass es immer so sein wird. Bei mir wurde zumindest immer die Funktion der Leuchtweitenregulierung geprüft. Wenn dann das Rädchen ohne Funktion ist, schaut der Prüfer genauernach...

Du musst nurmal an den richtigen Polizisten kommen und dann ist der ärger vorprogramiert. Einen VU lasse ich dabei jetzt mal aussen vor.

Also entweder Du rüstest Dir ne aLWR und ne SRA nach und lässt das Xenon drin, oder Du schmeißt die Xenons raus und baust Dir Halogenscheinwerfer (Xenon look z.B.) ein.
So wie Du momentan rumfährst ist es nur eine Frage der Zeit, bis Dir das illegale Xenon zur falle wird. TÜV hin oder her... Dann haste echt einen blinden Prüfer erwischt, der nicht sehr genau arbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82


Du musst nurmal an den richtigen Polizisten kommen und dann ist der ärger vorprogramiert. Einen VU lasse ich dabei jetzt mal aussen vor.

Also entweder Du rüstest Dir ne aLWR und ne SRA nach und lässt das Xenon drin, oder Du schmeißt die Xenons raus und baust Dir Halogenscheinwerfer (Xenon look z.B.) ein.
So wie Du momentan rumfährst ist es nur eine Frage der Zeit, bis Dir das illegale Xenon zur falle wird. TÜV hin oder her... Dann haste echt einen blinden Prüfer erwischt, der nicht sehr genau arbeitet.

Dem kann ich nur zustimmen.. Knert99 sieh zu das du das Vernüftig einbaust / umrüstest... Entscheide dich ob du auf H7 zurück rüstest oder für Xenon die ALWR und SWRA einbaust wobei die ALWR am wichtigsten ist !

Wenn der TÜV oder die Polizei da mal zufällig drüber stolpert schlägst du als nächstes wieder hier auf und heulst rum was du machen kannst da du dann gerenne und Kosten satt an der Backe hast...

Ohne Leuchtweiten Regulierung kannst du schon mit voll besetztem Auto zur Blendgranate für den Gegenverkehr werden... Und falls du bis jetzt nicht öfters mal per Lichthupe gegrüsst wurdest
hat der Vorbesitzer die sicher so weit runter gedreht das die Reichweite sowieso fürn Eimer ist.

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