Ist das Nötigung was ich mache?
Folgende Situation:
Autobahn wird einspurig -> Stau zum Feierabend ( 10km/h)
Nun kommt da ein schöner Rastplatz mitten im Stau.
Ich vorbildlicher Autofahrer bilde immer eine Rettungsgasse (meistens bin ich der einzige). Das heißt ich fahre halb auf dem Standstreifen und halb auf dem rechten Streifen.
Wenn der Bremsstreifen vom Rastplatz anfängt fahre ich genauso weiter halb/halb.
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.
Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
Ich wurde schon heftigst angehupt, Lichthupe, es wurde im Gesicht herumgestikuliert vor lauter Zorn, aber sowas lässt mich relaitv kalt
Grüße
161 Antworten
Zitat:
@ixtra schrieb am 9. November 2021 um 15:15:45 Uhr:
Deine Söhne mussten also ganz dringend, Du hattest dann aber noch Zeit der kompletten Kontrolle beizuwohnen?
Das habe Ich mir auch gedacht, als Ich das gelesen habe.
Die Kinder lässt man kurz mal austreten, hat aber Zeit eine komplette Polizeikontrolle mitzuerleben.
cobra 11 halt
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. November 2021 um 18:51:57 Uhr:
Ab einem bestimmten Alter sollten sie Söhne die anstehende Tätigkeit ohne Vaters Hilfe hinbekommen.
Im Regelfall fährt man dann aber wohl bis zum Klohäuschen und bleibt nicht in der Nähe des kontrollierten Fahrzeuges.
Ist ja auch egal. Immer das gleiche Muster hier.
Ein User mit ziemlichem Troll-Verhalten schildert ein eindeutig falsches Benehmen und alle springen übers Stöckchen.
Mehrere User melden sich zu Wort, dass gerade Ihnen auch so ein Verhalten gerade untergekommen ist. Entweder haben sie dann männlich den Delinquenten verprügelt oder es gab anderweitig die gerechte Strafe (Polizei, öffentliches Auspeitschen oder sie wurden von einem Rachedämon an Ort und Stelle gehäutet).
Ich glaube, ein Bruchteil der Storys hier haben auch nur einen wahren Kern.
Schwieriges Thema, auch wenn es tagtäglich häufig vorkommt.
Einerseits kann man den TE verstehen, aber das mit dem Blockieren der Ausfahrtspur geht zu weit.
Geht Richtung Oberlehrer und Reißverschlussverweigerer. Das sind genau die Leute, die dann vorne zu machen.
Beim Standstreifen gehe ich aber insoweit konform, dass ich auch leicht blockiere, aber nur wenn ich auch abfahren will!
Hier ist es allerdings mehr Eigenschutz.
Was hier irgendwie alle vergessen:
Ich kann und brauche als Abfahrender nicht damit zu rechnen, dass mir jemand von hinten reinrauscht, da dieser der Meinug war, verbotenerweise den Standstreifen zu benutzen.
Und was ist, wenn es wirklich einen gesundheitlichen Notfall oder einen schweren technischen Defekt gibt?
Es gibt nicht nur Parkplatzabfahrten!
Die Abkürzer fahren ja meist nicht langsam vorbei, sondern deutlich schneller, als beim Vorbeifahren erlaubt!
Da die Standstreifen bei den BAB (A99, A9, A94) die ich hier täglich fahre allerdings Fahrspurbreite haben (wegen tempor. Öffnung) bewirkt man beim Überfahren der Linie nur das Langsamfahren der Standspurfahrer. Man kann ja nicht ganz auf den Standstreifen, weil sonst ist man ja selbst falsch unterwegs.
Als der Abschnitt auf der A99 noch nicht fertig war, gab es viele von den Standstreifenfahrern. Und ebensoviele Blockierer. Die Polizei hat da oft kontrolliert. Und wen haben die rausgeholt? Jedenfalls nicht die Blockierer...
Das Autofahren heutzutage ist doch ein Kampf der Besserwisser und Rechthaber mit vielen Zuschauern. Man muss nur immer wieder aufpassen, nicht selbst in das Schema zu fallen.
Es wird einfach zu wenig kontrolliert, solange wird sich NICHTS ändern.
[Beitrag von MT ediert]
In diesem Sinne
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Da gab es mal ein schönes Urteil des AG Recklinghausen (55 C 210/13). Da war so ein Cleverle unberechtigt über den Standstreifen unterwegs, um an den wartenden Autos vorbeizufahren. Klappte auch ganz gut, bis ein Sattelschlepper plötzlich auf den Seitenstreifen ausscherte. Da hat es Bumm gemacht und vor Gericht bekam er die nächste Klatsche. Er habe sich selbst derartig verkehrswidrig verhalten, dass kein Schadenersatzanspruch bestehe.
Es geht doch hier überhaupt nicht um Standstreifenfahrer, sondern um Fahrer, die die Ausfahrt zum Rastplatz benutzen möchten und auf eben dieser vom TE blockiert werden.
Zehnte Zeile im Beitrag von hlmd - "Ich kann und brauche als Abfahrender nicht damit zu rechnen, dass mir jemand von hinten reinrauscht, da dieser der Meinug war, verbotenerweise den Standstreifen zu benutzen."
... ob Standstreifen oder Ausfahrt oder ... wer nach rechts zieht muß sich auch einen Blick nach hinten verschaffen. Ob berechtigt oder nicht, es gehört zur Sorgfaltspflicht sicher zu gehen das von hinten keiner kommt.
Darüber lässt sich streiten.
Muss ich das wirklich?
Muss ich damit rechnen, dass mir jemand auf 'ner Einbahnstraße jemand entgegen kommt? Dann dürfte man ja nie bei Linkskurven auf der BAB links fahren.
Ich muss auch nicht bei Grün an einer Ampel nach rechts oder links schauen, nur wenn man ein Tatütata o.ä. vernimmt. Blaulicht allein ist auch kein Grund.
Und bei der Abfahrt ist das nicht anders. Der Standstreifen ist eine "no go area", da sollte kein fahrendes Fahrzeug sein. Und ich muss somit nicht damit rechen.
Das Problem ist ja, dass die "Abkürzer" da lang heizen. Da reicht es nicht, mal kurz in den Rück-/Seitenspiegel zu schauen.
Aber das andere Extrem ist teilweise viel häufiger:
Das Zumachen der Beschleunigungsspur.
Das ist ja das Weiterdenken der Intention des TE. Er macht ja bei der Abfahrt zu. also macht er auch bei der Auffahrt zu. Warum auch immer? Minderwertigkeitskomplex? Angst 10 Sekunden zu verlieren? Wer weiß es schon? Ob das nun Parkplätze oder Auffahrten sind, es gibt diesen Typus Autofahrer, der immer Recht hat. Nur das in der StVO oft was anderes steht.
Es ist manchmal halt echt tricky, da man mit der "Brechstange" auffahren muss, weil jeder meint, den Platz an der Sonne gepachtet zu haben...
VG
Zitat:
@Astradruide schrieb am 10. November 2021 um 15:58:19 Uhr:
... ob Standstreifen oder Ausfahrt oder ... wer nach rechts zieht muß sich auch einen Blick nach hinten verschaffen. Ob berechtigt oder nicht, es gehört zur Sorgfaltspflicht sicher zu gehen das von hinten keiner kommt.
Sah das zitierte Amtsgericht Recklinghausen anscheinend anders.
Hier geht es weniger darum, ob man darf oder nicht, hier geht es darum, das man wissen muss das es ständig passiert. Ist ja keine Seltenheit das irgendwelche Spaßvögel den Standstreifen benutzen. Da wird sogar überholt wenn es links gerade nicht geht, alles schon gesehen.
Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 9. November 2021 um 09:17:05 Uhr:
... Fährst du in der Stadt bei Stau eigentlich auch halb auf dem Gehweg? Rettungsgasse und so 😁
Wenn ein Einsatzwagen im Dienst ankommt - ja, würde ich machen, wenn auf der Fahrbahn nicht genug Platz ist und keine Fußgänger gefährdet werden!
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 16:39:29 Uhr:
.....
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
......
klar ist das Nötigung.....
wer auffährt bekommt i.A. zwar die Schuld und wer rechts auf dem Stanstreifen fährt muss schon aufpassen; wenn aber der TS die Abfahrt blockieren will, sieht man das rechtzeitig und es sollte gar nicht zum Unfall kommen und wenn der TS plötzlich nach rechts ausschert (Blinker?!) und so einen Crash produziert ist das etwas anderes als im Urteil vom Gericht in Recklinghausen; wenn es da Zeugen gibt, sieht der TS dann alt aus ;
nachdem hier jetzt diskutiert wurde, wer beim Auffahrunfall an der Ausfahrt schuld sei, nehmen wir doch das Verhalten des TS an der Auffahrt:
der Auffahrende fährt wie empfohlen ggf. bis zum Ende des Beschleunigungstreifens, um sich in den Stau einzureihen und der TS zieht gleichmal nach rechts, um den Auffahrenden zu behindern weil er ja ein "Abkürzer" sein könnte ;
gibt es da immer noch Diskussionsbedarf ?!
grob verkehrwidriges Verhalten eines Verkehrserziehers nach dem Motto "ich habe recht" und nach dem Fred hier sogar Nötigung mit Ansage....
gelöscht
Zitat:
@ixtra schrieb am 9. November 2021 um 15:15:45 Uhr:
Zitat:
@LukasB. schrieb am 8. November 2021 um 18:36:44 Uhr:
So machte das der Beamte und auf dem Parkplatz bekam er erst eine Prüfung seiner Papiere und vom Fahrzeug dann konnte ich noch hören "Sie bekommen Post!"
Da war die Rennkontrolle ausnahmsweise am richtigen Ort 😁Deine Söhne mussten also ganz dringend, Du hattest dann aber noch Zeit der kompletten Kontrolle beizuwohnen?
Prioritäten - Sind so wichtig :-)