Ist das Nötigung was ich mache?
Folgende Situation:
Autobahn wird einspurig -> Stau zum Feierabend ( 10km/h)
Nun kommt da ein schöner Rastplatz mitten im Stau.
Ich vorbildlicher Autofahrer bilde immer eine Rettungsgasse (meistens bin ich der einzige). Das heißt ich fahre halb auf dem Standstreifen und halb auf dem rechten Streifen.
Wenn der Bremsstreifen vom Rastplatz anfängt fahre ich genauso weiter halb/halb.
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.
Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
Ich wurde schon heftigst angehupt, Lichthupe, es wurde im Gesicht herumgestikuliert vor lauter Zorn, aber sowas lässt mich relaitv kalt
Grüße
161 Antworten
Es is einfach quatsch was hier erzählt wird von wegen der standatreifen muss frei bleiben. So ein Unfug. Kein Rettungssfahrzeug würde jemals über den standstreifen fahren. Außerdem würde ohne Benutzung des Streifens gar keine richtige rettungsgasse zustande kommen weil die breite für einen LKW nicht ausreichen würde.
Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler. Was ich mache ist keine Nötigung, sondern eine Rettungsgasse.
Stark dass hier mein Verhalten mehr verurteilt wird als das Vordränglen im Stau was dann für die anderen nur noch mehr stau und Zeit bedeutet.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 9. November 2021 um 07:46:25 Uhr:
Was spricht dageben, die Standstreifen zu benutzen, wenn anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann. Und wenn von hinten ein PKW kommt, dieses einfach vorbei zu lassen, indem man kurz nach links zieht.
Man kann auch dem Fahrer des herannahenden Rettungswagen erklären, dass er laut StVO nicht auf den Standstreifen bzw. die Ausfahrt ausweichen darf und die Fahrbahn leider blockieren muss.
Ich persönlich würde immer das Bilden einer Rettungsgasse als erste Priorität sehen und nicht Pipi in den Augen haben, weil ich in einer Ausnahmesituation kurz gegen die StVO verstoße. Vermutlich sieht das die Rennleitung genauso.
Es ging aber gerade nicht darum wie Du oder die Rennleitung oder sonst wer das sieht, auch nicht um Dein Pipi in den Augen, es ging darum wie das Gesetz es sieht, und da gibt es nur eine Antwort.
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Es is einfach quatsch was hier erzählt wird ...
So ist das immer hier.
Zitat:
Stark dass hier mein Verhalten mehr verurteilt wird als das Vordränglen im Stau was dann für die anderen nur noch mehr stau und Zeit bedeutet.
Es ging nun mal gerade um Dich und Dein blockieren, es ging nicht um die Vordrängler. Mach ein Thema über Vordrängler auf, Du wirst sehen das Du da auch Feuer bekommst. Am meisten hast Du aber Feuer bekommen weil Du beratungsresistent bist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. November 2021 um 06:43:40 Uhr:
Ich bin zwar auch kein Freund von solchen Methoden.... jedoch:
1. Beifahrer nutzt Handy
2. Es handelt sich um eine Anlassbezogene Aufnahme, also legal.
3. Üble Nachrede ist es nur, wenn etwas wider besseren Wissens behauptet wird; was hier auch nicht der Fall ist.Die Aufnahme beweist, dass keine Üble Nachrede vorliegt. Die Wahrheit zu sagen ist nicht strafbar; zumindest nicht seit ich das letzte Mal ins StGB schaute.Insofern hätte derjenige höchstens etwas zu befürchten, wenn er das Handy selbst in der Hand hält. DSVGO und StGB sind aus der Nummerr aus.
1. ok
2. Die „anlassbezogene“ Aufnahme ist eigentlich nicht gegeben, da weder eine Selbst- noch Fremdgefährdung vorliegt. Es ist „nur“ eine Nötigung ggf. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr … aber wer weiß wie der Richter das sieht.
Generell ist dem Aufgenommen vorab klar zu machen, dass er aufgenommen wird 🙂.
Vor dem Verkehrsgericht mag es genutzt werden, beim Arbeitsgericht ziemlich sicher nicht.
3. Die üble Nachrede ist gegeben, da die Polizei der richtige Adressat der möglichen Anzeige wäre, und nicht der Arbeitgeber - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Es is einfach quatsch was hier erzählt wird von wegen der standatreifen muss frei bleiben. So ein Unfug. Kein Rettungssfahrzeug würde jemals über den standstreifen fahren. Außerdem würde ohne Benutzung des Streifens gar keine richtige rettungsgasse zustande kommen weil die breite für einen LKW nicht ausreichen würde.Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler. Was ich mache ist keine Nötigung, sondern eine Rettungsgasse.
Stark dass hier mein Verhalten mehr verurteilt wird als das Vordränglen im Stau was dann für die anderen nur noch mehr stau und Zeit bedeutet.
Dann lebe mit dem Risiko, dass die a.) eine Nötigung und b.) einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begehst.
Bei einem Wiederholungsfall ist auch eine Überprüfung der Eignung angezeigt (MPU) bzw. wenn deine Ankündigen (Vorsatz) hier zugeordnet werden kann.
Der Standstreifen darf zur Rettungsgasse genutzt werden, wenn a.) die freie Bahn eingefordert wird und b.) du stehst und die Autobahn so schmal ist, dass offensichtlich kein Rettungsmittel durchkommt.
Aber du stehst auf einer Aus- und Einfahrtsspur.
Und ein Unrecht, kann mit einem anderen Unrecht nicht aufgewogen werden.
Die anderen Verkehrsteilnehmer können für die Nutzung des Standstreifens belangt werden. Jedoch nicht für die „Durchfahrt“ des Parkplatzes.
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Es is einfach quatsch was hier erzählt wird von wegen der standatreifen muss frei bleiben. So ein Unfug. Kein Rettungssfahrzeug würde jemals über den standstreifen fahren. Außerdem würde ohne Benutzung des Streifens gar keine richtige rettungsgasse zustande kommen weil die breite für einen LKW nicht ausreichen würde.Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler. Was ich mache ist keine Nötigung, sondern eine Rettungsgasse.
Stark dass hier mein Verhalten mehr verurteilt wird als das Vordränglen im Stau was dann für die anderen nur noch mehr stau und Zeit bedeutet.
Ich weiß, dass solche Formulierungen hier nicht gerne gesehen sind, aber anders kann ich es nicht ausdrücken:
Du merkst wirklich die Einschläge nicht.
Du sagst selbst, dass Du Unrecht begehst, weil Du "keine Vordrängler duldest" und deswegen die "Ausfahrt ... zumachst". Damit erhebst Du Dich zum Hilfssheriff, und zwar zu einem extrem peinlichen.
Die Rettungsgasse dient Dir nur als Vorwand, Dein Handeln zu rechtfertigen, wahrscheinlich auch vor Dir selbst.
Deswegen erklärst Du auch kurzerhand zu "Quatsch", wenn man Dir erklärt, was in der StVO steht.
Es ist leider so, daß BOS-Fahrzeuge (also Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr usw.) auf den Standstreifen ausweichen müssen, weil es nicht möglich ist über die Rettungsgasse vorwärts zu kommen.
Grund hierfür ist, weil leider immer noch viel zu viel Verkehrsteilnehmer nicht in der Lage sind eine Rettungsgasse vorbildlich zu bilden.
Von daher betrachte Ich das Verhalten von @stefan_xoxo92 schon mal als absolut richtig an, wenn Er den Standstreifen zur Bildung einer Rettungsgasse geringfügig mitbenutzt.
Den Standstreifen darf so oder so kein Fahrzeug benutzen und schon gar nicht um weiter zu fahren.
Folgedessen sollte das jetzt kein großartiges Problem darstellen.
Das gilt auch für die Pinkler... abgefahren wird erst am Verzögerungsstreifen der auf den Rastplatz führt und nicht schon 100 oder gar 500 Meter vorher.
Man könnte jetzt sein Verhalten anzweifeln, wenn der Verzögerungsstreifen absichtlich dicht gemacht wird.
Aber mal ehrlich... wie breit ist ein solcher Verzögerungsstreifen.
Mich regt das auch auf, wenn manche der Meinung sind schlauer als der Rest im Stau zu sein und Abkürzungen suchen wo es nur geht.
Ich hab mich auch schon tierisch dabei amüsiert, wenn man am Rastplatz bei Stau ausgefahren ist, dort nen Kaffee auf dem Parkplatz getrunken hat und die Polizei kurz vor der Auffahrt wieder zur Autobahn die Durchfahrer rausgezogen hat.
Was mir auffällt, daß viele Motor-Talker hier die Regeln und Gesetze nach Ihrem Gusto auslegen wie es gerade so reinpasst. Hauptsache die Anderen maßregeln.
Bildet man keine Rettungsgasse regt man sich auf. Wird der Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse mit benutzt ist das auch wieder nix.
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler.
Lass gut sein, - Dir nützt die fadenscheinige Schutzbehauptung, in "guter Absicht" und auf jedem Meter Autobahn an einer Rettungsgasse mitwirken zu wollen, herzlich wenig.
Ich gehe sogar so weit und unterstelle, dass Dein Fehlverhalten, nachfolgende Fahrzeuge auf Verzögerungs- sowie Beschleunigungsstreifen vorsätzlich zu blockieren, nicht allein symptomatisch für eine höchst fragwürdige Haltung im Straßenverkehr - sondern generell für die mangelnde Wertschätzung Deiner Mitmenschen - steht.
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Es is einfach quatsch was hier erzählt wird von wegen der standatreifen muss frei bleiben. So ein Unfug. Kein Rettungssfahrzeug würde jemals über den standstreifen fahren. Außerdem würde ohne Benutzung des Streifens gar keine richtige rettungsgasse zustande kommen weil die breite für einen LKW nicht ausreichen würde.Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler. Was ich mache ist keine Nötigung, sondern eine Rettungsgasse.
Stark dass hier mein Verhalten mehr verurteilt wird als das Vordränglen im Stau was dann für die anderen nur noch mehr stau und Zeit bedeutet.
Ich schlage vor, dass du dann einfach keine Fragen mehr stellst, wenn du nur die Antworten akzeptierst, die du dir vorher zurecht gelegt hast bzw. hören willst. Und ob du Vordrängler duldest interessiert keinen und es geht dich nichts an, wenn einer vordrängelt. Zumindest berechtigt es dich nicht zu irgendwelchen schwachsinnigen Maßnahmen. Wie ich schon sagte: Solche selbsternannten Hilfssheriffs braucht keiner.
Und jetzt kannst du dich weiter aufregen.
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. November 2021 um 08:45:39 Uhr:
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 07:54:49 Uhr:
Und ja ich tue Unrecht wenn die Ausfahrt zum Parkplatz zu mache. Aber das ist mir egal ich dulde keine Vordrängler.
Lass gut sein, - Dir nützt die fadenscheinige Schutzbehauptung, in "guter Absicht" und auf jedem Meter Autobahn an einer Rettungsgasse mitwirken zu wollen, herzlich wenig.Ich gehe sogar so weit und unterstelle, dass Dein Fehlverhalten, nachfolgende Fahrzeuge auf Verzögerungs- sowie Beschleunigungsstreifen vorsätzlich zu blockieren, nicht allein symptomatisch für eine höchst fragwürdige Haltung im Straßenverkehr - sondern generell für die mangelnde Wertschätzung Deiner Mitmenschen - steht.
Genau und egoistisches Vordrängeln und Stsu verursachen ist besser. Hauptsache ich komme schneller durch
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. November 2021 um 08:36:58 Uhr:
Was mir auffällt, daß viele Motor-Talker hier die Regeln und Gesetze nach Ihrem Gusto auslegen wie es gerade so reinpasst. Hauptsache die Anderen maßregeln.
Bildet man keine Rettungsgasse regt man sich auf. Wird der Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse mit benutzt ist das auch wieder nix.
Mir ging es lediglich um das Gesetz und das sagt „darfst du nicht“.
Was und wie ich es mache stand nie zur Debatte, habe ich nicht erwähnt, interessiert hier im Moment auch keinen. Ich denke, so haben die meisten gedacht denen du jetzt Maßregelung vorwirfst.
Irgendwie kann man hier jede Diskussionsmechanik anwenden, irgendwer fühlt sich immer angepisst.
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 08:51:01 Uhr:
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. November 2021 um 08:45:39 Uhr:
Lass gut sein, - Dir nützt die fadenscheinige Schutzbehauptung, in "guter Absicht" und auf jedem Meter Autobahn an einer Rettungsgasse mitwirken zu wollen, herzlich wenig.Ich gehe sogar so weit und unterstelle, dass Dein Fehlverhalten, nachfolgende Fahrzeuge auf Verzögerungs- sowie Beschleunigungsstreifen vorsätzlich zu blockieren, nicht allein symptomatisch für eine höchst fragwürdige Haltung im Straßenverkehr - sondern generell für die mangelnde Wertschätzung Deiner Mitmenschen - steht.
Genau und egoistisches Vordrängeln und Stsu verursachen ist besser. Hauptsache ich komme schneller durch
Wo hat das wer behauptet ?
Zitat:
@stefan_xoxo92 schrieb am 9. November 2021 um 08:51:01 Uhr:
Genau und egoistisches Vordrängeln und Stsu verursachen ist besser. Hauptsache ich komme schneller durch
Es mag nicht besser sein...aber definitiv auch nicht schlechter als dein Verhalten.
Glückwunsch also dazu, dich auf das gleiche Niveau herabzulassen.
Früher oder später wirst du dich mit deinem Verhalten schon noch ordentlich stoßen - dann aber bitte kein Gejammer. Zu "dulden" oder auch nicht, hast du im öffentlichen Straßenverkehr absolut gar nichts.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 9. November 2021 um 07:46:25 Uhr:
Ich persönlich würde immer das Bilden einer Rettungsgasse als erste Priorität sehen und nicht Pipi in den Augen haben, weil ich in einer Ausnahmesituation kurz gegen die StVO verstoße.
Genau.
Selbstverständlich fährt man notfalls (!) kurz (!) auch dahin wo man nicht hin sollte, um RTW oder Feuwerwehr durchzulassen. Egal was da in der StVO steht oder sonstwo.
Die Grenze würde ich höchstens da ziehen, wo man dadurch andere oder sich selbst mehr als hinnehmbar gefährdet.