Ist das Nötigung was ich mache?

Folgende Situation:
Autobahn wird einspurig -> Stau zum Feierabend ( 10km/h)
Nun kommt da ein schöner Rastplatz mitten im Stau.
Ich vorbildlicher Autofahrer bilde immer eine Rettungsgasse (meistens bin ich der einzige). Das heißt ich fahre halb auf dem Standstreifen und halb auf dem rechten Streifen.
Wenn der Bremsstreifen vom Rastplatz anfängt fahre ich genauso weiter halb/halb.
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.

Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
Ich wurde schon heftigst angehupt, Lichthupe, es wurde im Gesicht herumgestikuliert vor lauter Zorn, aber sowas lässt mich relaitv kalt

Grüße

161 Antworten

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 20:38:11 Uhr:


Die Aussagen dazu sind mindestens widersprüchlich (siehe dazu den Artikel den ich weiter oben verlinkt habe).
Für mich ist die tatsächliche Rechtslage dazu noch nicht eindeutig klar.

Ich finde da nix dahingehendes.

Prinzipiell hast du da keinerlei Berechtigungen irgendjemanden am (Standspurbenutzen, zu Schnell fahren, oder sonst was) zu hindern. Anderweitige Aussagen würden mich sehr überraschen.

PS. Sollte mir so einer begegnen und der Verkehr wirklich steht, würde ich aussteigen, ein Foto vom Fahrer machen (ja ganz egal was das Persönlichkeitsrecht sagt) und dann gäbs dazu bald ein Urteil. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 20:45:50 Uhr:


Da hast Du völlig recht. Wenn ich aufgrund eines dringenden Bedürfnisses rausfahren wollte und der TE mich mutwillig und aus erzieherischen Gründen daran hindert, würde ich aussteigen und ihm an den Reifen pink...
Einen besseren Beweis dafür, dass man völlig zurecht die AB verlassen will gibt es nicht 😁

Nein, nicht an den Reifen, an den Türgriff. 😉

PS. Pinkeln müssen ist kein rechtfertigender Notstand.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. November 2021 um 20:45:55 Uhr:



Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 20:38:11 Uhr:


Die Aussagen dazu sind mindestens widersprüchlich (siehe dazu den Artikel den ich weiter oben verlinkt habe).
Für mich ist die tatsächliche Rechtslage dazu noch nicht eindeutig klar.

Ich finde da nix dahingehendes.
Prinzipiell hast du da keinerlei Berechtigungen irgendjemanden am (Standspurbenutzen, zu Schnell fahren, oder sonst was) zu hindern. Anderweitige Aussagen würden mich sehr überraschen.

PS. Sollte mir so einer begegnen und der Verkehr wirklich steht, würde ich aussteigen, ein Foto vom Fahrer machen (ja ganz egal was das Persönlichkeitsrecht sagt) und dann gäbs dazu bald ein Urteil. 😉

Gruß Metalhead

Ich meine nicht das mutwillige Blockieren eines Anderen (egal ob Schnellfahrer, Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen), sondern rein den Punkt, ob man mit der Hälfte des Fahrzeuges zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen befahren darf.
Dazu gibt es widersprüchliche Angaben.

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 20:51:40 Uhr:


Ich meine nicht das mutwillige Blockieren eines Anderen (egal ob Schnellfahrer, Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen), sondern rein den Punkt, ob man mit der Hälfte des Fahrzeuges zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen befahren darf.
Dazu gibt es widersprüchliche Angaben.

Ach so, das darfst du nur wenn es nötig ist und normal ist es das nicht. Interessant wird es erst dann wenn der Hinterman wirklich "rechtfertigenden Notstand" für sich in anspruch nimmt und dann gegebenenfalls jemand zu Schaden kommt.

Ich war jetzt aber bei "Abfahrt zum Parkplatz blockieren" also nicht die Standspur.

Gruß Metalhead

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Mir persönlich bricht keine Zacke aus der Krone wenn mich jemand rechts, oder links, oder am Standstreifen, oder sonstwo überholt, egal ob das Überholmanöver STVO-konform ist oder nicht. Ich habe auch kein Interesse daran andere zu erziehen, oder sie daran zu hindern ihr Fehlverhalten auszuführen.

Das einzige was ich wissen will, ist ob man zur Bildung der Rettungsgasse den Standsreifen bis zur Fahrzeughälfte befahren darf - die Angaben dazu sind widersprüchlich?

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. November 2021 um 18:19:13 Uhr:


(...) um das mit der Nötigung einmal klar zu stellen, meine ich, dass es allenfalls der Versuch einer Nötigung ist. Eine Nötigung ist es erst, wenn sich jemand durch Gewalt oder durch eine Drohung so unter Druck gesetzt wird, dass er Angst um Leib und Leben bekommt und dadurch zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird (§240 StGB).

Wo hast du das mit der Angst denn her? 🙄
Hier mal der Gesetzestext bevor das noch einer glaubt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Das Verhalten des TE kann durchaus als Nötigung durchgehen. Das werden dann andere Leute entscheiden. Vielleicht wird der TE in seinem nächsten Leben Polizist.
Dann kann er solche Leute direkt vor Ort sanktionieren und muss nicht den Sheriff spielen.

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 21:06:10 Uhr:


...
Das einzige was ich wissen will, ist ob man zur Bildung der Rettungsgasse den Standsreifen bis zur Fahrzeughälfte befahren darf - die Angaben dazu sind widersprüchlich?

Wenn du heiß auf die Antwort bist, frage doch bei der Polizei nach.

Am besten dann auch schriftlich geben🙄

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 8. November 2021 um 21:15:37 Uhr:



Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 21:06:10 Uhr:


...
Das einzige was ich wissen will, ist ob man zur Bildung der Rettungsgasse den Standsreifen bis zur Fahrzeughälfte befahren darf - die Angaben dazu sind widersprüchlich?

Wenn du heiß auf die Antwort bist, frage doch bei der Polizei nach.
Am besten dann auch schriftlich geben🙄

Bei der Polizei arbeiten viele (mittel)mäßig ausgebildete Menschen, die meist nicht mehr Ahnung von den Verkehrsregeln haben wie ein interessierter Laie. Natürlich gibt es auch sehr gute Polizisten, aber wie in jedem anderen Beruf auch überwiegen mMn eher die mittelmäßigen.
Insofern würde ich die Aussage eines Polizisten dazu nicht als Referenz betrachten.

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 21:25:35 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 8. November 2021 um 21:15:37 Uhr:



Wenn du heiß auf die Antwort bist, frage doch bei der Polizei nach.
Am besten dann auch schriftlich geben🙄

Bei der Polizei arbeiten viele (mittel)mäßig ausgebildete Menschen, die meist nicht mehr Ahnung von den Verkehrsregeln haben wie ein interessierter Laie. Natürlich gibt es auch sehr gute Polizisten, aber wie in jedem anderen Beruf auch überwiegen mMn eher die mittelmäßigen.
Insofern würde ich die Aussage eines Polizisten dazu nicht als Referenz betrachten.

Ich leg mich jetzt mal fest obwohl ich mit diesem Problem nichts zu tun habe und eben nur (Mittel) mäßig ausgebildet bin.
Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden da er laut § 2 StVO nicht zur Fahrbahn gehört. Allerdings wird einem keiner den Kopf abreißen wenn man im Falle einer Rettungsgasse kurzfristig dagegen verstößt wenn die Karre die durch will einfach zu breit ist. Pauschal den Streifen für die Rettungsgasse zu benutzen ist vermutlich nicht ok bzw. nicht vorgesehen. Ist aber dann eben nicht der typische Verstoß der sanktioniert wird.
Aber alles ohne Gewähr da wie gesagt das Problem mit der Ausbildung besteht. Man kann halt nicht alles wissen.

Vielleicht kann unser Mitforist @Uhu (der ist oder war bei der Autobahnpolizei) hier Licht ins Dunkle bringen.

Zwei Fehler:

  1. Nötigung durch unzulässige Blockade der Aus- und Einfahrtsspur.
  2. unzulässige Nutzung des Standstreifens und unzulässige Nutzung der Aus- und Einfahrtsspur, insbesondere wenn das Fahrzeug nicht komplett zum Stillstand gekommen ist und/oder ein Fahrzeug mit Sosi den freien Weg einfordert.

Beides ist in der Regel mit einem Bußgeld bewehrt, so lange es zu keinen Unfall kommt.

Der Standstreifen ist erst zu nutzen, sofern der Platz nicht ausreicht, was bei 2-spurigen wohl die Regel ist, bei Fahrzeugstillstand.

An den „netten“ Nutzer

@BS-041619

der per Videoaufnahmen Autofahrer beim Arbeitgeber denunzieren möchte:

  • Owi Nutzung des Mobiltelefons
  • Owi Verstoß gegen die DSGVO
  • Kadi Üble Nachrede mit Schadensersatz ggf. noch Kosten des abwehrenden Rechtsschutzes gegenüber einer arbeitsrechtlichen Maßnahmen, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde.

Ich sag nur sehr warm anziehen bei solchen „tollen“ Ideen.

@mSE23
Worte

<Bei der Polizei arbeiten viele (mittel)mäßig ausgebildete Menschen,
<die meist nicht mehr Ahnung von den
<Verkehrsregeln haben wie ein interessierter Laie.
<Natürlich gibt es auch sehr gute Polizisten, aber wie in
<jedem anderen Beruf auch überwiegen mMn eher die mittelmäßigen.
<Insofern würde ich die Aussage eines Polizisten dazu nicht als Referenz betrachten.

Wie kommst Du auf diese doch sehr pauschale Verurteilung

Es gibt doch eine Straßenverkehrsordnung,
da steht das ganz genau drin da brauch man keinen deiner Meinung nach
evtl. schlecht ausgebildeten Polizisten fragen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 8. November 2021 um 21:44:41 Uhr:



Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 21:25:35 Uhr:


Bei der Polizei arbeiten viele (mittel)mäßig ausgebildete Menschen, die meist nicht mehr Ahnung von den Verkehrsregeln haben wie ein interessierter Laie. Natürlich gibt es auch sehr gute Polizisten, aber wie in jedem anderen Beruf auch überwiegen mMn eher die mittelmäßigen.
Insofern würde ich die Aussage eines Polizisten dazu nicht als Referenz betrachten.

Ich leg mich jetzt mal fest obwohl ich mit diesem Problem nichts zu tun habe und eben nur (Mittel) mäßig ausgebildet bin.
Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden da er laut § 2 StVO nicht zur Fahrbahn gehört. Allerdings wird einem keiner den Kopf abreißen wenn man im Falle einer Rettungsgasse kurzfristig dagegen verstößt wenn die Karre die durch will einfach zu breit ist. Pauschal den Streifen für die Rettungsgasse zu benutzen ist vermutlich nicht ok bzw. nicht vorgesehen. Ist aber dann eben nicht der typische Verstoß der sanktioniert wird.
Aber alles ohne Gewähr da wie gesagt das Problem mit der Ausbildung besteht. Man kann halt nicht alles wissen.

Vielleicht kann unser Mitforist @Uhu110 (der ist oder war bei der Autobahnpolizei) hier Licht ins Dunkle bringen.

Du hast die Zahlen vergessen

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 21:06:10 Uhr:


Das einzige was ich wissen will, ist ob man zur Bildung der Rettungsgasse den Standsreifen bis zur Fahrzeughälfte befahren darf - die Angaben dazu sind widersprüchlich?

Was steht dazu denn in der StVO?
§2 sagt: Standstreifen ist tabu.
§11 sagt aus, WO die Rettungsgasse zu bilden ist.

Wobei es mir im Falle des Falles absolut schnurz wäre, wenn jemand die Rettungsgasse extra-breit macht, indem er noch zusätzlich auf den Standstreifen geht (auch, wenn es nicht erlaubt ist).

Einfach 2 Spuren dicht machen, indem man eine Abfahrspuhr oder Auffahrspur halb befährt, geht jedoch gar nicht. Das zeigt eine sehr toxische "Ich - Ich - Ich Mentalität" (Wehe der andere ist irgendwie schneller als ich.) Vergleichbar mit eher langsam fahrenden VT, die beim überholt werden Gas geben; Hauptsache man selbst kann den anderen zeigen, was für ein tolle Hecht (sorry, eher armes Würstchen) man ist.
Ja, diejenige, die auf diese Weise abkürzen sind *bitte wüste Beschimpfung einsetzen* aber der Blockierer ist keinen Deut besser.

Zitat:

@mSE23 schrieb am 8. November 2021 um 22:47:14 Uhr:


  • Owi Nutzung des Mobiltelefons
  • Owi Verstoß gegen die DSGVO
  • Kadi Üble Nachrede mit Schadensersatz ggf. noch Kosten des abwehrenden Rechtsschutzes gegenüber einer arbeitsrechtlichen Maßnahmen, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde.

Ich sag nur sehr warm anziehen bei solchen „tollen“ Ideen.

Ich bin zwar auch kein Freund von solchen Methoden.... jedoch:

1. Beifahrer nutzt Handy

2. Es handelt sich um eine Anlassbezogene Aufnahme, also legal.

3. Üble Nachrede ist es nur, wenn etwas wider besseren Wissens behauptet wird; was hier auch nicht der Fall ist.Die Aufnahme beweist, dass keine Üble Nachrede vorliegt. Die Wahrheit zu sagen ist nicht strafbar; zumindest nicht seit ich das letzte Mal ins StGB schaute.

Insofern hätte derjenige höchstens etwas zu befürchten, wenn er das Handy selbst in der Hand hält. DSVGO und StGB sind aus der Nummerr aus.

Was spricht dageben, die Standstreifen zu benutzen, wenn anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann. Und wenn von hinten ein PKW kommt, dieses einfach vorbei zu lassen, indem man kurz nach links zieht.
Man kann auch dem Fahrer des herannahenden Rettungswagen erklären, dass er laut StVO nicht auf den Standstreifen bzw. die Ausfahrt ausweichen darf und die Fahrbahn leider blockieren muss.
Ich persönlich würde immer das Bilden einer Rettungsgasse als erste Priorität sehen und nicht Pipi in den Augen haben, weil ich in einer Ausnahmesituation kurz gegen die StVO verstoße. Vermutlich sieht das die Rennleitung genauso.

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