Ist das Nötigung was ich mache?

Folgende Situation:
Autobahn wird einspurig -> Stau zum Feierabend ( 10km/h)
Nun kommt da ein schöner Rastplatz mitten im Stau.
Ich vorbildlicher Autofahrer bilde immer eine Rettungsgasse (meistens bin ich der einzige). Das heißt ich fahre halb auf dem Standstreifen und halb auf dem rechten Streifen.
Wenn der Bremsstreifen vom Rastplatz anfängt fahre ich genauso weiter halb/halb.
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.

Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
Ich wurde schon heftigst angehupt, Lichthupe, es wurde im Gesicht herumgestikuliert vor lauter Zorn, aber sowas lässt mich relaitv kalt

Grüße

161 Antworten

Ich mag dieses Erziehen anderer VT, das der TE veranstaltet, zwar auch nicht, rein rechtlich betrachtet darf er es aber.
Der Standstreifen darf zur Bildung einer Rettungsgasse zur Hälfte befahren werden

Quelle

Im Absatz "Wieso nicht den Standstreifen nutzen?" kann man folgendes lesen:

Zitat:
"

Die meisten Autobahnen und viele Außerortsstraßen verfügen über einen Stand- oder Pannenstreifen. Dieser darf in der Regel nicht befahren werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie jedoch mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.

Früher benutzten Rettungsfahrzeuge den Standstreifen für die Einsatzfahrten. Dies birgt jedoch unnötige Gefahren: Selbst auf Autobahnen ist der Seitenstreifen nicht durchgängig befahrbar – bei Ein- und Ausfahrten verschwindet er beispielsweise.

Daher hat sich das Prinzip der Rettungsgasse auf der regulären Fahrbahn eingebürgert.

"

Ich interprätiere das folgendermaßen:
Eingebürgert hat sich, dass der Standstreifen zur Bildung einer Rettungsgasse nicht befahren wird, erlaubt ist es aber.

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 16:39:29 Uhr:


......
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.
.....

woher willst Du denn wissen, wer warum auf den Rastplatz fährt ?!

gerade im Stau gibt es viele, die dann mal austreten müssen oder eine richtige Pause machen wollen;

auch sieht man doch meist gar nicht, ob jemand den Rastplatz nur "überfährt", weil die Sicht dafür nicht weit genug reicht oder u.a. LKW die Sicht versperren....

und bei Auffahrenden, die vom Rastplatz kommen, weißt Du schon gleich gar nicht, woher die kommen ;

Ich finde das ganz schön gewagt, zu unterstellen, dass eine Mehrheit auf diese Weise den Stau abkürzen will. halte das eher für die Ausnahme

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 08. Nov. 2021 um 17:14:48 Uhr:


Ey nun bekommt Euch mal wieder ein, Video drehen, sich freuen wenn jemand seinen Job verliert, gehts noch, da müsste die gesamte linke Spur, ca. 80 % der VTs auf der Autobahn Videos drehen,weil alle das Rechtsfahrgebot missachten und andere blockieren und behindern. Aber nö, das ist ja schon normal.

Hätte ich 10 Daumen, dann würde ich jetzt 10 Daumen hochhalten!
Ich bin auch einfach nur schockiert von manchen Beiträgen hier.

@pk79 :
Klick deinen eigenen Link mal an, dann liest du auch:

"Wichtig! Beachten Sie auch, dass Sie bei der Bildung der Rettungsgasse üblicherweise den Strandstreifen nicht benutzen dürfen. Dieser muss also weiterhin freibleiben. Eine Ausnahme dieser Regel besteht nur, wenn die Polizei das Befahren anordnet oder anderenfalls das Bilden einer Rettungsgasse nicht möglich wäre."

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@PeterBH:
Tatsächlich, das habe ich vorher gar nicht gelesen, da mir meine google-Suche nach "Standstreifen befahren Rettungsgasse" den von mir zitierten Teil hervorhob.

Wenn aber in einem Artikel erst steht, dass man den Standstreifen nicht befahren darf und einige Absätze weiter unten steht, dass der Standstreifen bis zur Hälfte des Fahrzeuges befahren werden darf, bedeutet das, dass es dazu (man möge das in Deutschland kaum glauben!) keine klare Regelung gibt - man kann also fahren wie man will - was Oberlehrern und Verkehrserziehern alle Tore öffnet.

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 19:47:59 Uhr:


Ich mag dieses Erziehen anderer VT, das der TE veranstaltet, zwar auch nicht, rein rechtlich betrachtet darf er es aber.
Der Standstreifen darf zur Bildung einer Rettungsgasse zur Hälfte befahren werden

Nur geht es dem TE hier gerade tatsächlich um den Verzögerungsstreifen. Den hat er blockiert damit andere, denen er unterstellt, sie wollen nur über den Rastplatz „Plätze gutmachen“, nicht vorbei kommen.

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:35:05 Uhr:


Hab eben mit der Polizeidienststelle gesprochen. Ist alles OK was ich mache.

Quatsch:

https://www.adac.de/.../

Gruß Metalhead

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:45:03 Uhr:


... dann will ich mal sehen wie ein feuerwehrLKW durch die Rettunsgasse durchfährt wenn die rechte Spur den Standstreifen nicht mitbenutzt 😁😁
https://youtu.be/7kPT7VHVTb8?t=41

Gruß Metalhead

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. November 2021 um 18:19:13 Uhr:


(...) um das mit der Nötigung einmal klar zu stellen, meine ich, dass es allenfalls der Versuch einer Nötigung ist. Eine Nötigung ist es erst, wenn sich jemand durch Gewalt oder durch eine Drohung so unter Druck gesetzt wird, dass er Angst um Leib und Leben bekommt und dadurch zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird (§240 StGB).

Nö, da steht doch ganz klar "der Versuch ist strafbar". 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. November 2021 um 20:27:31 Uhr:



Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:45:03 Uhr:


... dann will ich mal sehen wie ein feuerwehrLKW durch die Rettunsgasse durchfährt wenn die rechte Spur den Standstreifen nicht mitbenutzt 😁😁

https://youtu.be/7kPT7VHVTb8?t=41

Gruß Metalhead

In Deinem Video sind die meisten Fahrzeuge in der äußerst rechten Spur mindestens zur Hälfte auf dem Standstreifen 😉

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 19:47:59 Uhr:


... rein rechtlich betrachtet darf er es aber.

Nö, darf er nicht. Selbstjustiz gibt hier nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 20:31:01 Uhr:


In Deinem Video sind die meisten Fahrzeuge in der äußerst rechten Spur mindestens zur Hälfte auf dem Standstreifen 😉

Am Anfang ist das eine Auffahrt, später ist das nur Unvermögen.

Äußerst rechts und äußerst links auf der 2-Spurigen Autobahn kommt die Feuerwehr fast quer durch. 😉

Gruß Metalhead

Ich finde nur darum geht es nicht. Selbst wenn er es dürfte, warum machen? Interessiert mich nicht die Bohne, ob da Leute versuchen im Stau 300m gut zu machen. Und wenn würde es an meiner Situation nichts ändern. Also warum allen das Leben vermiesen (also auch denen, die wirklich auf den Rastplatz wollen), nur um es ein paar potenziellen Abkürzern zu zeigen?

DAS ist für mich das Hauptproblem hier und die Oberlehrermentalität. Ob erlaubt oder nicht ist da absolut zweitrangig. Es ist einfach unnötig. Da ist auf die Rechtslage auch gepfiffen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. November 2021 um 20:35:17 Uhr:



Zitat:

@pk79 schrieb am 8. November 2021 um 19:47:59 Uhr:



... rein rechtlich betrachtet darf er es aber.

Nö, darf er nicht. Selbstjustiz gibt hier nicht.

Gruß Metalhead

Die Aussagen dazu sind mindestens widersprüchlich (siehe dazu den Artikel den ich weiter oben verlinkt habe).
Für mich ist die tatsächliche Rechtslage dazu noch nicht eindeutig klar.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. November 2021 um 20:37:57 Uhr:



Ich finde nur darum geht es nicht. Selbst wenn er es dürfte, warum machen? Interessiert mich nicht die Bohne, ob da Leute versuchen im Stau 300m gut zu machen. Und wenn würde es an meiner Situation nichts ändern. Also warum allen das Leben vermiesen (also auch denen, die wirklich auf den Rastplatz wollen), nur um es ein paar potenziellen Abkürzern zu zeigen?

DAS ist für mich das Hauptproblem hier und die Oberlehrermentalität. Ob erlaubt oder nicht ist da absolut zweitrangig. Es ist einfach unnötig. Da ist auf die Rechtslage auch gepfiffen.

Da hast Du völlig recht. Wenn ich aufgrund eines dringenden Bedürfnisses rausfahren wollte und der TE mich mutwillig und aus erzieherischen Gründen daran hindert, würde ich aussteigen und ihm an den Reifen pink...
Einen besseren Beweis dafür, dass man völlig zurecht die AB verlassen will gibt es nicht 😁

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