Ist das Nötigung was ich mache?

Folgende Situation:
Autobahn wird einspurig -> Stau zum Feierabend ( 10km/h)
Nun kommt da ein schöner Rastplatz mitten im Stau.
Ich vorbildlicher Autofahrer bilde immer eine Rettungsgasse (meistens bin ich der einzige). Das heißt ich fahre halb auf dem Standstreifen und halb auf dem rechten Streifen.
Wenn der Bremsstreifen vom Rastplatz anfängt fahre ich genauso weiter halb/halb.
Viele meinen sie müsste jetzt 300 Meter gut machen im Stau und über den Parkplatz abkürzen, was wenn ich da stehe nicht möglich ist weil ich die Abfahrt zum Rastplatz bis zum Beginn des Rastplatzes eben zu mache. Genauso auch die Auffahrt des Rastplatzes. Mich regt es tierisch auf dass solche Idioten meinen sie müssen sich vordrängeln und vorne für noch mehr Stau sorgen indem sie sich wieder reinquetschen.

Deshalb die Frage: Ist das Nötigung von meiner Seite?
Ich wurde schon heftigst angehupt, Lichthupe, es wurde im Gesicht herumgestikuliert vor lauter Zorn, aber sowas lässt mich relaitv kalt

Grüße

161 Antworten

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2021 um 17:14:48 Uhr:


Ey nun bekommt Euch mal wieder ein, Video drehen, sich freuen wenn jemand seinen Job verliert, gehts noch, da müsste die gesamte linke Spur, ca. 80 % der VTs auf der Autobahn Videos drehen,weil alle das Rechtsfahrgebot missachten und andere blockieren und behindern. Aber nö, das ist ja schon normal.

Naja, du glaubst nicht rrnsthaft das wegen eines Videos aufgrund eines solchen Verhaltens jemand gekündigt wird und die Firma demjenigen der das Video geschickt hat auch noch brav erzählt dass sie dem Mitarbeiter gekündigt haben. Vielleicht hat der Videoeinsender noch eine Standardantwort von den Firmen bekommen wo sie sich entschuldigen und das war es... vom Rest dürfte eher träumen

Hab eben mit der Polizeidienststelle gesprochen. Ist alles OK was ich mache. Rettungsgasse darf gerne so weit rechts wie möglich gebildet werden.
Wenn mich jemand mehrfach anhupt und Anblinkt ist das Nötigung.
Außerdem ist abkürzuen über Autobahnkreuz und Raststätte nicht erlaubt.

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200-300€ plus ein monat fahrverbot.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. November 2021 um 17:33:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2021 um 17:14:48 Uhr:


Ey nun bekommt Euch mal wieder ein, Video drehen, sich freuen wenn jemand seinen Job verliert, gehts noch, da müsste die gesamte linke Spur, ca. 80 % der VTs auf der Autobahn Videos drehen,weil alle das Rechtsfahrgebot missachten und andere blockieren und behindern. Aber nö, das ist ja schon normal.

Naja, du glaubst nicht rrnsthaft das wegen eines Videos aufgrund eines solchen Verhaltens jemand gekündigt wird und die Firma demjenigen der das Video geschickt hat auch noch brav erzählt dass sie dem Mitarbeiter gekündigt haben. Vielleicht hat der Videoeinsender noch eine Standardantwort von den Firmen bekommen wo sie sich entschuldigen und das war es... vom Rest dürfte eher träumen

Solche Träume regen mich auf.
Ich würde es ja einsehen wenn es hier um einen gefährlichen Eingriff handeln würde. Aber so ein Pillepalle, da hätten viele keinen Job mehr, auch die Filmemacher.

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:35:05 Uhr:


Hab eben mit der Polizeidienststelle gesprochen. Ist alles OK was ich mache.

Na dann ist ja alles geklärt.

Schloss !

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Zitat:

@manvo schrieb am 8. November 2021 um 16:52:56 Uhr:


Auf alle Fälle ist deine Fahrweise verkehrt, bzw. nicht erlaubt.
Wenn da nun wirklich einer auf den Rastplatz will?
Auch auf dem Standstreifen hast du, auch halb und halb, nichts zu suchen!
Der Standstreifen soll immer frei bleiben, auch beim Bilden der Gasse!

genau dann will ich mal sehen wie ein feuerwehrLKW durch die Rettunsgasse durchfährt wenn die rechte Spur den Standstreifen nicht mitbenutzt 😁😁

https://www.adac.de/.../

So weit rechts wie möglich heißt nicht bis auf dem Standstreifen, sondern so weit rechts wie möglich auf der rechten (oder mittleren) Fahrspur.

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:45:03 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 8. November 2021 um 16:52:56 Uhr:


Auf alle Fälle ist deine Fahrweise verkehrt, bzw. nicht erlaubt.
Wenn da nun wirklich einer auf den Rastplatz will?
Auch auf dem Standstreifen hast du, auch halb und halb, nichts zu suchen!
Der Standstreifen soll immer frei bleiben, auch beim Bilden der Gasse!

genau dann will ich mal sehen wie ein feuerwehrLKW durch die Rettunsgasse durchfährt wenn die rechte Spur den Standstreifen nicht mitbenutzt 😁😁

Der könnte dann über den Standstreifen fahren, ach nein, geht ja nicht, da stehen ja schon andere...

Eventuell wäre das dann eine Situation, wo auf den Standstreifen ausgewichen werden darf, deine Intention ist jedoch eine vollkommen andere.

Der Standstreifen sollte vollständig frei bleiben.

Zitat:

@hydrou schrieb am 8. November 2021 um 17:12:58 Uhr:


Nein und nein, aber du bist weder Exekutive noch Judikative, daher steht es dir schlicht nicht zu.

(...) aber vielleicht es er Lehrer, oder so?

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 16:58:34 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 8. November 2021 um 16:52:56 Uhr:


Auf alle Fälle ist deine Fahrweise verkehrt, bzw. nicht erlaubt.
Wenn da nun wirklich einer auf den Rastplatz will?
Auch auf dem Standstreifen hast du, auch halb und halb, nichts zu suchen!
Der Standstreifen soll immer frei bleiben, auch beim Bilden der Gasse!

die, die wirklich auf den rastplatz wollen ( das sind vielleicht einer von 20, der rest fährt vorne wieder drauf),
die können 2 minuten warten. Stau geht eben nicht schneller.

Also wenn einem Fahrer schlecht ist, er den Rastplatz zum Durchatmen schon vor sich sieht - kann der ja warten, Du machst gerade Deine Erziehung der mutmaßlichen Stauumgeher

Wenn ein Kind kotzen muss, Du als Elternteil siehst „oh klasse, Rastplatz“ - dann muss das Kind eben uU doch auf die Rückbank kotzen - Du machst gerade Deine Erziehung der mutmaßlichen Stauumgeher

Es muss jemand dringend pinkeln und sehnt sich den „rettenden“ Parkplatz herbei - hey, der kann doch einfach warten. Du machst gerade Deine Erziehung der mutmaßlichen Stauumgeher

Und wenn es keine Abfahrt zu einem Rastplatz wäre, sondern eine Abfahrt? Ich würde wetten wollen, dann kannst Du auf einmal die Abfahrenden vorbei lassen. Das sind ja keine mutmaßlichen Stauumgeher die es aufzuhalten gilt. Diese Stauumgeher können einen aufregen - ja, mich auch. Aber selbsternannte Aufsichtspersonen wie Dich kann die Mehrzahl noch weniger leiden. mMn dient Dein Verhalten nur zur Machtdemonstration. Bewirken tust du damit nichts - außer Dir den Zorn zuziehen von denen die abfahren wollen. Und eben dem Aufhalten derer, die tatsächlich auf den Rastplatz wollen. Und das tust Du mEn nicht zu Recht, sondern erfüllst die Nötigung. Ich meine mich zu erinnern, dass Standstreifen und Ausfahrten frei zu halten sind.

Solche Leute hat man in der Schule noch nicht leiden können.

@stefan_xoxo92
Was bringt es dir den?
Den Oberlehrer zu machen?
Du bist mit deiner Methode keinen deut besser, als diejenigen, die denS tau damit umfahren wollen.
Aber wie viele gibt es wirklich, die den Stau umfahren wollen?
Wie viele wollen auf den Rastplatz um einfach 30min zu warten und dann weiter zu fahren?
Wie viele wollen auf den Rastplatz um da auf die Toilette zu gehen?

Kannst du mir das den beantworten?

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:35:05 Uhr:


Hab eben mit der Polizeidienststelle gesprochen. Ist alles OK was ich mache. Rettungsgasse darf gerne so weit rechts wie möglich gebildet werden.
Wenn mich jemand mehrfach anhupt und Anblinkt ist das Nötigung.
Außerdem ist abkürzuen über Autobahnkreuz und Raststätte nicht erlaubt.

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200-300€ plus ein monat fahrverbot.

Ähm,

du bist dir schon dessen bewusst, dass das Befahren des Standstreifens auch beim Bilden eine Rettungsgasse absolut verboten ist. Teilweise fahren Rettungsfahrzeuge über den Standstreifen, weil einige es nicht hinbekomen, die Rettungsgasse zu bilden...diese Rettungsfahrzeuge würden nun durch dich blockiert... kostet dann im übrigen auch die gleiche Strafe, die du anführst.
Dich anzuhupen, wenn du die Abfahrtsspur blockiert ist im übrigen keine Nötigung. Es ist auch Autobahnen ein Zeichen um die Absicht anzukündigen, dass man auf SEINER Spur an dir vorbei möchte. Gleichsam verhält es sich bei den Auffahrspuren. Die anderen MÜSSEN an dir vorbei bis zum Ende der Auffahrt; das ist so vorgeschrieben.
Es steht dir allerdings frei diejenigen anzuzeigen, welche sich deiner Meinung nach falsch verhalten. Das wäre die einzig zulässige Lösung, welche du ergreifen kannst.

Jetzt mal Ehrlich. Was stört es dich, wenn einige meine, es so eilig zu haben, dass sie über den Parkplatz "abkürzen"? Erlaubt ist es nicht, aber was stört es dich? Wenn es dich stört, dass andere auf diese Weise schneller sind... warum machst du es nicht auch... weil es verboten ist.
Mich persönlich stören solche Mitmenschen auch; insbesondere dann, wenn die Standspur als weitere Spur mißbraucht wird. Solange man mir dabei nicht den Spiegel abfährt... so what. Darüber rege ich mich nicht auf und blockiere die Spur? Das käme mir nicht in den Sinn.

Und nun ja, diejenigen, die tatsächlich auf den Parkplatz wollen... stelle dir mal vor, da sitzt ein Kind mit im Auto, welches dringend mal pullern möchte. Wenn der Fahrer nun die reguläre Abfahrtspur nicht nutzen kann, dann bist du dafür verantwortlich, dass das Kind sich einnässt... gibt aber auch Erwachsene, denen das passieren könnte. Ganz klasse.
Wobei... würde ich dringend mal pinkeln müssen und solch ein Wagen blockiert die Abfahrtspur... ich wüsste, wogegen ich mich kurzerhand erleichtern würde...

(...) um das mit der Nötigung einmal klar zu stellen, meine ich, dass es allenfalls der Versuch einer Nötigung ist. Eine Nötigung ist es erst, wenn sich jemand durch Gewalt oder durch eine Drohung so unter Druck gesetzt wird, dass er Angst um Leib und Leben bekommt und dadurch zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird (§240 StGB).

Siehst du (eigentlich) richtig. Aber nachdem ein Freund von mir mal sein Auto absichtlich so geparkt hat, dass die Straße nur schwer passierbar war und er wegen Nötigung in der ersten Instanz (in der Berufung eingestellt mit kleiner Auflage) verurteilt wurde, würde ich das Risiko eines Strafverfahrens nicht eingehen.

Zitat:

@stefan_xoxo92 schrieb am 8. November 2021 um 17:35:05 Uhr:


Hab eben mit der Polizeidienststelle gesprochen. Ist alles OK was ich mache. Rettungsgasse darf gerne so weit rechts wie möglich gebildet werden.
Wenn mich jemand mehrfach anhupt und Anblinkt ist das Nötigung.
Außerdem ist abkürzuen über Autobahnkreuz und Raststätte nicht erlaubt.

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200-300€ plus ein monat fahrverbot.

Na dann ist ja alles okay, Absolution von der Polizei.

Nur glaubt dir das hier keiner.

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