ist das erlaubt????

VW Vento 1H

siehe bilder

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Sieht doch schick aus, nur leider ist hier in DE alles verboten was irgendwie mit Zusatzbeleuchtung (LED's, div. Farbe usw) von Aussen zu tun hat ... 😉

und denk dran wenn du das so anbaust das du das kennzeichen mit der TÜV-Plakette hinten ranmachst und nicht so wie auf dem Foto :-)

Zitat:

Original geschrieben von pokalgolf


und denk dran wenn du das so anbaust das du das kennzeichen mit der TÜV-Plakette hinten ranmachst und nicht so wie auf dem Foto :-)

LOL 😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter4you


Tagesfahrlicht, ist bei uns sogar am Tage verboten.

Mein Kumpel hat deshalb schonmal Zahlen dürfen, weil er mit Tagesfahrlich am Tag gefahren ist.

Gruß Peter

nein ist es nicht. hatte wohl keine abe dabei und der grüne war wohl sehr engstirnig.

http://www.hella-online.de/ges_bestimmungen.jsp

Aber kann man nu mit den dingern nachts rumfahren.

peace

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Warum heisst das wohl "Tagesfahrlicht"

Zitat:

Original geschrieben von Jay


Aber kann man nu mit den dingern nachts rumfahren.

peace

afaik schaltet sich das tagfahrlicht sowieso ab, sobald man das licht anschaltet. läuft nur bei zündung und ohne licht.

Naja , finde der name sagt nicht wirklich etwas über die tatsächliche gesetzeslage aus.
Nebels darfst ja auch bei schneefall und regen einsetzen.
Ich möchte halt nicht nur am tag sondern auch nachts besser erkannt werden. (beispiel).

peace

Quelle: www.tagfahrlicht.de
§ 49a
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den
Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. Tagfahrleuchten bzw. andere Leuchten oder Scheinwerfer, die dafür vorgesehen sind
Tagfahrlicht abzugeben,
4. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
5. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- der forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- der forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen.

allet klar 1:0 für den gestzgeber , grml :P

Zitat:

Original geschrieben von Jay


nein ist es nicht. hatte wohl keine abe dabei und der grüne war wohl sehr engstirnig.
http://www.hella-online.de/ges_bestimmungen.jsp

es handelt sich hierbei um eine deutsche Betriebserlaubnis... viellicht ist er ja Österreicher oder Schweizer...

Zitat:

Original geschrieben von xstevex


Also hier steht nicht, dass es verboten ist.

und was iss hiermit?

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

das iss schonmal punkt 1 😉

Und man sieht: Der Teufel (Sataan..) steckt im Detail. **ggg**

Korrrrekt is.....

Und da wir bereits weit OT sind. Wollen wir nicht noch Sinn und Unsinn der Fahrerlaubnis diskutieren.......

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