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Ist das erlaubt?

Themenstarteram 31. August 2006 um 18:38

Ist es eigentlich erlaubt sein Auto ein bissl indirekt zu beleuchten wie es auf dem Foto der Fall ist? Ich mein jetzt die Front...könnte mir nämlich vorstellen, dass das ganz gut rüberkommen würde :)

Wer weiss was dazu?

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30 Antworten
am 31. August 2006 um 18:39

Nein es ist nicht erlaubt, Lampen in die Strasse einzulassen. :D

In D nicht. Wenn Du Lichter in die Karosserei einlassen willst, so habe ich das zumindest verstanden.

Themenstarteram 31. August 2006 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Nein es ist nicht erlaubt, Lampen in die Strasse einzulassen. :D

Das musste ja jetzt kommen :D

Ich meinte natürlich, dass man die Lampen in die Front einarbeitet. Und nein keine Scheinwerfer, sondern weiße Lämpchen...oder LED´s könnt ich mir da auch ganz gut vorstellen.

Themenstarteram 31. August 2006 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von denni_lo

In D nicht. Wenn Du Lichter in die Karosserei einlassen willst, so habe ich das zumindest verstanden.

Das wars? Das ist alles? Damit geb ich mich ned zufrieden... :D

Was für eine Erklärung oder besser gesagt, was spricht dagegen eine weiße, dezente Beleuchtung drauf zu haben? Blendet ja keinen, sieht einfach nur gut aus, denk ich mal :)

Zitat:

Original geschrieben von Sascha_S20

Das wars? Das ist alles? Damit geb ich mich ned zufrieden... :D

Was für eine Erklärung oder besser gesagt, was spricht dagegen eine weiße, dezente Beleuchtung drauf zu haben? Blendet ja keinen, sieht einfach nur gut aus, denk ich mal :)

Kein Lichttechnisches Gutachten, kein E-Zeichen, keine Zulassung, ...

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Kein Lichttechnisches Gutachten, kein E-Zeichen, keine Zulassung, ...

Und was war mit dem? Der hatte auch kein lichttechnisches Gutachten... :p

 

http://www.thirdgenusa.com/Images/Firebird%20Pics/Guillaume%20Bezuit's%201984%20Trans-Am%20with%20Knight%20Rider%20Nose%20in%20FRANCE.JPG

:D

am 31. August 2006 um 19:41

der hat aber Raketenwerfer und andere schlagende Argumente, falls er von der Rennleitung angehalten wird ;)

Themenstarteram 31. August 2006 um 19:49

Hmmm, na wenns nur das is, an dem solls nicht scheitern :D

In einem anderen Thread hier, hat sich jemand Seitenmarkierungs-LED´s selber gebastelt, die werden so ein lichttechnisches Gutachten auch nicht haben, vermut ich mal...und keinen kümmerts :D

Denk, das wird bei meiner Idee, wenn ich sie verwirkliche, genauso der Fall sein :)

Aber gut, dass ich mal aufgeklärt wurde wies mit der rechtlichen Lage so aussieht, danke dafür!

am 31. August 2006 um 19:53

ich hatte mal nen benz mit k.i.t.t. bremsleuchten vor mir, aufer hutablage... zum kotzen *g* schade das ich in zivil war, sonst hätte ich den erstmal außem anzug geholt :D

und das mit den sml war kiese. logisch dass das nicht erlaubt ist, eben so wie die original bmw teile... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Sascha_S20

In einem anderen Thread hier, hat sich jemand Seitenmarkierungs-LED´s selber gebastelt, die werden so ein lichttechnisches Gutachten auch nicht haben, vermut ich mal...und keinen kümmerts...

Die Gefahr, bei einer Kontrolle herausgefischt zu werden, besteht trotzdem weiterhin...

am 31. August 2006 um 20:00

naja, kostet 10 €:D

Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt = 10 Euro

Themenstarteram 31. August 2006 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

naja, kostet 10 €:D

Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt = 10 Euro

Vielen Dank für die Auskunft ;)

Glaub, jetzt setz ich das wirklich um... :D

du bist ja aus Österreich vielleicht sie da die Sache anders aus! Aber aus meiner Erfahrung : Was man in Deutschland darf, darf man in Österreich lange nicht.

Themenstarteram 31. August 2006 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von schimmla

du bist ja aus Österreich vielleicht sie da die Sache anders aus! Aber aus meiner Erfahrung : Was man in Deutschland darf, darf man in Österreich lange nicht.

Stimmt! In Österreich wird alles etwas genauer genommen, die Bestimmungen sind aber so ziemlich die Gleichen.

Bei uns ist die Mindeststrafe 21€, aber mal sehen...kann mir nicht vorstellen, dass mir da jemand draufkommt. Wenns doch öfters der Falls sein sollte, kann ich die Beleuchtung ja wieder wegmachen :)

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