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Ist 20d bei 210km/h elekr. abgeregelt!?!

BMW X3 F25
Themenstarteram 1. Juni 2011 um 10:51

Ich bin hier im Nachbarforum (der Link sei mir verziehen) auf ein interessantes Thema gestoßen!

Habt ihr auch die Erfahrung gemacht, dass der 20d bei Tacho 210km/h elektonisch abgeregelt ist?

D. h. er würde garnicht die eingetragene Geschwindigkeit erreichen (Tachovoreilung)!:confused:

Weiterhin wird behauptet, dass die Abregelung nach 15.000km etwas zurückgenommen wird.

Will sich hier BMW vor Garantieschäden schützen?

Als Tipp wird genannt, dass Gaspedal sofort ein Paar mm zurückzunehmen. Dann würde er wieder weiter "beschleunigen".

Mich würde interessieren wie eure Meinung ist und ob ihr auch eine solche Beobachtung gemacht habt.:rolleyes:

Etwa:

Betrifft das den

-20dA?

-Handschalter?

-M-Paket?

Danke soweit.

(womit man sich hier alles beschäftigt um die Wartezeit zu vertreiben:p)

Beste Antwort im Thema

Hi,

zum Trost...ich komme mit fast der doppelten Leistung auch nicht weit über 240 kmh.... :-)

Und, bei mir ist nichts aberegelt....

Wer Abregelung am kleinen Diesel bei 210 suggeriert, oder...äußert....

Wie schnell soll er denn ohne Abregelung gehen ?......

Wie schnell geht der X3 mit 313 PS ?.......244 kmh !

Die Frage an Euch:

Wie schnell muss ein 2.0d mit ~ 129 PS weniger fahren...als 244 KMh ?

Also, ich würde mich da bei 210 kmh nicht beschweren...sondern mich freuen, dass aus so einem Motor.. mit so einem großen Auto die 210 erreichbar sind...und das bei ~ 8,5 Liter im Verbrauch...

Nachdenkliche Grüße,

Thomas

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Die Vorschriften zur "Messung von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von Kfz" sind in einer Regelung Nr. 68 aus dem Jahr 1987 festgelegt worden und können auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgelesen werden.

Ebene, harte, griffige Strecke mit nicht mehr als 0,5% Steigung oder Gefälle und einer mindestens gleich langen Stabilisierungsstrecke, die ausreicht, das Auto stabil auf Höchstgeschwindigkeit zu bringen.

Das Auto muss sein Leergewicht um 180kg überschreiten oder die Hälfte der vollen Zuladung, wenn diese mehr als 180kg beträgt. Fenster geschlossen und zusätzliche Verbraucher ausgeschaltet, Reifenluftdruck für Höchstbeladung.

Die Geschwindigkeit muss auf +/- 1% genau gemessen werden.

In Verfahren I-3 U 8/04 vom 7.9.2005 hatte das OLG Düsseldorf über die Klage eines Neuwagenkäufers auf Wandlung zu entscheiden, dessen Auto mit 225er Reifen ausgeliefert, die angegebene Höchstgeschwindigkeit von 202km/h nicht erreichte.

Die Beklagte hatte argumentiert, das im Prospekt sei ausgewiesen, dass das Fahrzeug mit 205er Reifen eine Geschwindigkeit von 202km/h erreiche und das allgemein bekannt sei, dass breitere Reifen die Höchstgeschwindigkeit senken...

Das OLG hat die Klage abgewiesen!

Zwar sei weder als allgemein bekannt vorauszusetzen, dass breitere Reifen das Auto langsamer machten, noch sei es überhaupt statthaft, dass ein Auto mit dieser ausdrücklich bestellbaren Reifenbreite langsamer sei, aber überhaupt erst bei einer Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5% läge ein "wesentlicher" Mangel vor, der Rechte des Käufers begründen könnte.

Damit hilft dieses Urteil nur bedingt weiter, da das Fahrzeug des Klägers, umgerüstet auf 205er Reifen, sehr wohl die im Prospekt angegebene Geschindigkeit von 202km/h erreicht hatte.

Interessant nur insoweit, als dass

1) ein X3 mit jeder von BMW angebotenen Reifenbreite 210km/h schnell werden muss, soweit keine abweichende Geschwindigkeit genannt wird und

2) die Messung auf einer Messstrecke erfolgte und nicht einfach der Tacho abgelesen wurde.

Für mich als juristischen Laien nicht zu beurteilen, ob ein Gericht eine vom Hersteller bewusst vorgenommene technische Maßnahme, die ein Unterschreiten der Höchstgeschwindigkeit um jedenfalls weniger als 5% bewirkt, ebenfalls als nicht erheblich einstufen würde.

Warum schließen???? Weil es für BMW unangenehm ist???

Ich habe die Kröte nicht geschluckt. Gehe dem Kundendienst in München so lange weiter auf "die Nerven" bis die Vmax Begrenzung auf einen Wert programmiert ist, der tatsächlichen (nicht Tacho) 210 kmh entspricht.

Ob ein F25 210 fahren muß oder nicht oder ein F25 Fahrer 210 fahren will oder nicht, ist hier NICHT das Thema!!!

Fakt sind zugesagte 210, Fakt ist, dass bei 210-211(Tacho) abgeregelt wird(egal welche Reifen, welches Wetter, welche Zuladung der Wagen erreicht die Abregelung sogar bei Gegenwind), was mit GPS (verschiedene Geräte) jedoch nur 201-202 kmh bedeutet.

Dies bedeutet 4,3 % Abweichung, also knapp unter den 5% ab denen ein Sachmangel (lt. OLG Düsseldorf) vorliegen würde.

Ein Schelm, wr dabei arges denken würde................

Bei einem Neuwagenwert von gut 60.000 Euronen entsprechen 4,3% ziemlich genau 2.400 €.

Bezahlt, aber kein Äquivalent dafür bekommen.

Alle diejenigen, denen es hier ja egal ist, ob 200 oder 210kmh können mir gern jeweils die 4,3 % ihres Neuwagenpreises zukommen lassen.................

Wie sagte mal eine große deutsche Bank: " es ist immer eine Frage des Betrachtungswinkels......."

 

Zitat:

Original geschrieben von quastra

Wie auch immer. Da hier durch die Betroffenen keinerlei Informationen mehr folgen, gehe ich davon aus, dass die Kröte geschluckt wurde.

Könnte man doch eigentlich jetzt schließen oder?

Alles andere bringt doch nichts. WIr haben sicherlich alle dieselbe Meinung, was das seitens BMW soll. Wenn BMW später gemerkt hat, dass der Motor oder andere Bauteile bei dem X3 2.0D drin sind (die im 3.0D nicht eingebaut sind) dauerhaft die Geschwindigkeit nicht aushält, dann sollte man so fair sein und den Prospekt ändern.

Zitat:

Original geschrieben von vielflieger2

Fakt sind zugesagte 210, Fakt ist, dass bei 210-211(Tacho) abgeregelt wird(egal welche Reifen, welches Wetter, welche Zuladung der Wagen erreicht die Abregelung sogar bei Gegenwind), was mit GPS (verschiedene Geräte) jedoch nur 201-202 kmh bedeutet.

Dies bedeutet 4,3 % Abweichung, also knapp unter den 5% ab denen ein Sachmangel (lt. OLG Düsseldorf) vorliegen würde.

Ein Schelm, wr dabei arges denken würde................

Ich bezweifel jetzt mal einfach, dass der Tacho so extrem vorgeht. Bei meinen beiden E61 waren es jedenfalls gleichermaßen 3km/h und nicht 8-9km/h.

Somit wären es weniger als 4,3%.

Offen ist weiter die Frage, ob ein Gericht diese Wesentlichkeitsgrenze von 5% heranziehen würde, da der Hersteller durch eine technische Maßnahme bei jedem Fahrzeug die Erreichung der zugesicherten Eigenschaft verhindert.

Das Gericht könnte allerdings argumentieren, dass in jedem Einzelfall ja das individuelle Fahrzeug im Rahmen der Serienstreuung bis zu 5% langsamer sein könnte, also gar kein Mangel vorliegt.

Vielleicht muss also ein anderer Paragraph genutzt werden, beispielsweise der für "irreführende Werbung" oder einer "Prospekthaftung".

Ich sehe es - obwohl meiner erst gebaut wird - so wie vielflieger2.

Wenn ein Autohersteller mittels elektr. Eingriffe die zugesagte Vmax unterschreitet, hat das für meine Begriffe nichts mit Serienstreuung zu tun.

Wie es von euch geschildert wurde, ist es eine bewusste, erzwungene Maßnahme den X3 daran zu hindern die Vmax zu erreichen...

und ich bezweifele, dass es bei deinen beiden E61 nur 3 kmh Abweichung waren...............................

und was bringt das jetzt hinsichtlich der willkürlichen Vmax Begrenzung?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von RoedeOrm

Zitat:

Original geschrieben von vielflieger2

Fakt sind zugesagte 210, Fakt ist, dass bei 210-211(Tacho) abgeregelt wird(egal welche Reifen, welches Wetter, welche Zuladung der Wagen erreicht die Abregelung sogar bei Gegenwind), was mit GPS (verschiedene Geräte) jedoch nur 201-202 kmh bedeutet.

Dies bedeutet 4,3 % Abweichung, also knapp unter den 5% ab denen ein Sachmangel (lt. OLG Düsseldorf) vorliegen würde.

Ein Schelm, wr dabei arges denken würde................

Ich bezweifel jetzt mal einfach, dass der Tacho so extrem vorgeht. Bei meinen beiden E61 waren es jedenfalls gleichermaßen 3km/h und nicht 8-9km/h.

Somit wären es weniger als 4,3%.

Offen ist weiter die Frage, ob ein Gericht diese Wesentlichkeitsgrenze von 5% heranziehen würde, da der Hersteller durch eine technische Maßnahme bei jedem Fahrzeug die Erreichung der zugesicherten Eigenschaft verhindert.

Das Gericht könnte allerdings argumentieren, dass in jedem Einzelfall ja das individuelle Fahrzeug im Rahmen der Serienstreuung bis zu 5% langsamer sein könnte, also gar kein Mangel vorliegt.

Vielleicht muss also ein anderer Paragraph genutzt werden, beispielsweise der für "irreführende Werbung" oder einer "Prospekthaftung".

Hallo Vielflieger,

dann zweifel mal schön weiter. Ich habe beide Fahrzeuge gemessen mittels GPS.

Außerdem habe ich inzwischen einen Anwalt befragt.

Ohne die Sache nun tiefergehend geprüft zu haben, geht er davon aus, dass die 5% Grenze auch in diesem Fall gelten wird. Aus seiner Sicht handelt es sich möglicherweise um einen Fall irreführender Werbung, der aber wiederum nur von einem Verbraucherverband verfolgt werden könnte.

und Tschüß

Moin.

Gibt es hier was neues oder war das alles nur heiße Luft um nichts?

Themenstarteram 6. August 2011 um 11:29

Wieso "heiße Luft um nichts"?

Das Thema ist in D erst erledigt wenn die allgem. Geschwindigkeitsbeschränkung auf A-Bahnen bei z.B. 130 eingeführt wurde.

am 6. August 2011 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von andraxxx

Das Thema ist in D erst erledigt wenn die allgem. Geschwindigkeitsbeschränkung auf A-Bahnen bei z.B. 130 eingeführt wurde.

Warum sollte es dann erledigt sein? Es gibt z.B. noch immer die alte Nordschleife des Nürburgrings, von fast jedermann gegen Entgelt befahrbar. Nur weil ich dann im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr schneller als vielleicht 130 Km/h fahren darf, gibt das einem Autohersteller noch lange nicht das Recht mir mit falschen Angaben ein Kfz zu verkaufen. Die Sinnhaftigkeit von so hohen Geschwindigkeiten ist zwar äußerst strittig, steht jedoch hier nicht zur Debatte.

am 6. August 2011 um 13:07

Schade, ich glaubte bereits, dass sich das leidige Thema tot gelaufen hat.

Denn es wird doch nur noch wieder der kalte Kaffee aufgewärmt.

Oder kann jemand etwas Neues berichten?

Ich nicht, denn für mich spielt es keine Rolle.

sieglo

am 6. August 2011 um 13:57

Das uns dieses geniale Argument nicht schon früher eingefallen ist. Zu schade aber auch. Das musst du unbedingt an die Münchner schreiben, dann sorgen die per Softwareupdate sicherlich umgehend dafür, dass der 20d F 25 die fehlenden 5 kmh schneller wird.

Nordschleife, na klar, das ist die Lösung.

 

am 6. August 2011 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von 7sitzer

Das uns dieses geniale Argument nicht schon früher eingefallen ist.

...

Nordschleife, na klar, das ist die Lösung.

Deine sanfte Ironie gefällt mir, allerdings ist ein X3 in der Eifel immer noch eine artgerechtere Haltung als manch anderes Gefährt dort. Vor allem in den Bereichen etwas abseits des Asphalts, in denen ich dort öfters unterwegs bin. Und nein, ich habe keinen Bedarf an BMW zu schreiben.

Wem es nichts ausmacht von einem Herstellern verschaukelt zu werden, ok. Argumente nach dem Motto "das braucht doch eh keiner" helfen nur BMW und nicht den enttäuschten Käufern. Obwohl ich mit meinen F25 mehr als zufrieden bin, gilt meine Solidarität den Enttäuschten, die sich hier geäußert haben. Ich wünsche ihnen eine zufriedenstellende Lösung ihres Problems. Tut mit leid, wenn ich mit dieser Solidarität hier angeeckt bin.

am 6. August 2011 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von X3Liebhaber

Zitat:

Original geschrieben von 7sitzer

Das uns dieses geniale Argument nicht schon früher eingefallen ist.

...

Nordschleife, na klar, das ist die Lösung.

Vor allem in den Bereichen etwas abseits des Asphalts, in denen ich dort öfters unterwegs bin.

Um nach einem Abflug aus dem Kiesbett wieder zurück auf die Strecke zu fahren oder wie? :)

Können wir mal wieder zurück zum Thema kommen?

Mittlerweile gibt es viele neue Besitzer eines F25 2.0D.

Vielleicht mag der ein oder andere hier etwas zu beitragen.

Nochmals. Es geht mir nicht darum, ob der 200 oder 210 km/h läuft sondern darum, dass BMW 210 km/h angibt und nicht erfüllt.

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