iPad beim Autofahren

Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Zitat:

§23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ein iPad ist ja in meinen Augen kein Mobil- oder Autotelefon, da es keine Telefonfunktion besitzt.

Sehe ich das richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:


Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.

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Warum liest man wohl mittlerweile immer öfter von Autofahrern die aus ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn geraten sind. Ich würde mich nicht wundern, wenn 70% von denen gerade dabei waren, Mails zu checken oder im Netz zu surfen.
So lange die sich nur selber zum Darwin Award anmelden kann einem das fast egal sein. Das schlimme ist nur, dass diese Dummheit immer wieder andere das Leben kostet.

Nein man darf nicht während der Fahrt an seinem iPad rumfummeln, man hat alles zu unterlassen was vom Verkehrsgeschehen ablenkt.

Das seht irgendwo, falls nicht gilt hier:
Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2014 um 06:35:01 Uhr:


Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.

Das sehen manche Leute, viele auch hier im Forum, aber anders. Nach meiner Beobachtung übrigens genau die gleichen Leute, die bei jeder neuen Vorschrift wegen Überreglementierung lamentieren. Um zu erkennen, dass sie selbst es sind, die diese Überreglementierung verursachen, reicht der geistige Horizont nicht...

Ich denke es ist alles "kluge" und "blödsinnige" gesagt.
Schließt den Thrad damit nicht noch jemand auf dumme Gedanken gebracht wird !
Also liebe Mods ......da ja keiner ernsthaft mit nem Tablett während der Fahrt surfen möchte , und das Forum " Verkehr und SICHERHEIT " heißt ......dann hier schließen.

Im übrigen gilt für uns alle hier,😁 man muss nicht jede Blödsinnige Frage lang und breit ausdiskutieren,
ein gepflegtes Ignorieren solcher Titel ist auch schon mal ein Mittel der Wahl. 🙂

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@Diedicke1300
Den letzten Satz muß ich mir noch genauer überlegen.

Wunschdenken JA, Realität NEIN

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:33:27 Uhr:


Ich denke es ist alles "kluge" und "blödsinnige" gesagt.
Schließt den Thrad damit nicht noch jemand auf dumme Gedanken gebracht wird !
Also liebe Mods ......da ja keiner ernsthaft mit nem Tablett während der Fahrt surfen möchte , und das Forum " Verkehr und SICHERHEIT " heißt ......dann hier schließen.

Im übrigen gilt für uns alle hier,😁 man muss nicht jede Blödsinnige Frage lang und breit ausdiskutieren,
ein gepflegtes Ignorieren solcher Titel ist auch schon mal ein Mittel der Wahl. 🙂

Dann tue es, Bewerbe dich als MOD aber verschone uns mit deiner Überreglementierung.

ich finde es schon richtig tragisch was hier alles hinterfragt ist ohne seinen hausverstand zu benutzen.

Handy am steuer war das erste. Dann kamm die frage ob man mit ner smart watch am steuer telefonieren darf. Dann war mal das thema wegen fernsehen während der fahrt. Dann war mal wegen start stop funktion die rede ob man telefonieren darf wenn das auto automiatisch abstellt.. Jetzt kommt das ipad dran.

Was ist den das nächste. Darf ich während der fahrt mit dem gaskocher ein 5 gänge menü kochen wenn ich hunger habe.

Ich finde die thereads die immer so anfangen wie handy am steuer oder ipad oder sonst für technik sollten gleich geschlossen werden.

Also ehrlich.

Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:


Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Nein, siehe §23 Absatz 1 StVO

Zitat:

Ein iPad ist ja in meinen Augen kein Mobil- oder Autotelefon, da es keine Telefonfunktion besitzt.
Sehe ich das richtig?

Das ist richtig,

kein Handy, kein Verbot nach dem "Handygesetz" im §23 Absatz 1

a

StVO, aber deshalb nicht gleich erlaubt.

Es ist die selbe dumme Situation, dass man Anderen leider nicht auf die Nuss hauen darf, damit sie nicht nur ein iPad, sondern auch mal ihr Gehirn einschalten, auch wenn man kein Nusshau-Verbot in den Diebstahl-Delikten findet.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2014 um 06:35:01 Uhr:


Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.

Das ist nicht richtig, denn wenn der Gesetzgeber möchte, dass man etwas unterlässt, dann muss er es auch verbieten. Was immerhin auch ganz toll ist, denn es gibt keine gesetzliche Erlaubnis für Atmen, Essen oder Haufibaufi.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:04:13 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2014 um 06:35:01 Uhr:


Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.
Das ist nicht richtig, denn wenn der Gesetzgeber möchte, dass man etwas unterlässt, dann muss er es auch verbieten. Was immerhin auch ganz toll ist, denn es gibt keine gesetzliche Erlaubnis für Atmen, Essen oder Haufibaufi.

Es ist aber ja wohl auch so, dass die Gesetze immer der Realität etwas hinterher hinken. Das heißt, irgendetwas muss im richtigen Leben passiert sein, bevor man es in einem Gesetzt regeln kann (okey, keine Regel ohne Ausnahme, aber in den meisten Fällen stimmt es, denn z.B. das Mobiltelefon-Verbot am Steuer kam ja auch erst NACH der technischen Entwicklung und der Verbreitung der Mobiltelefone und nicht schon vorher, prophylaktisch).

Hier sehe ich eine ähnliche Entwicklung: Als das Mobiltelefon-Verbot erlassen wurde, war noch nicht absehbar, dass es Tablets geben würde. Diese Tablets bieten ja eigentlich eine noch viel höhere Ablenkung, als Telefone (wenn ich Zeitung lese, dann schaue ich ja nicht mal mehr auf die Strasse, hingeben beim Telefonieren bin ich ja "nur" durchs Gespräch abgelenkt).

Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber will, dass man Tablets am Steuer verwendet , nur weil es (noch) nicht explizit im Gesetz steht. Und das meinte wohl auf @Diedicke1300 mit "es ist nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist".

Oder denkst du @Roadwin (natürlich rein spekulativ), dass ein Richter sagen würde "Naja, mit dem iPad können Sie ja nicht telefonieren, deshalb war es völlig ok, dass Sie die Zeitung gelesen haben. Es ist ja nicht ausdrücklich verboten, also ist es erlaubt"?

Diese Lenkradbefestigung ist absoluter Müll! Beim abbiegen dreht sich das ganze Teil und fällt mir fast vor die Füsse!!
Kann man höchstens auf der Autobahn vernünftig nutzen...

Zitat:

@pico24229 schrieb am 19. Dezember 2014 um 11:27:45 Uhr:


Diese Lenkradbefestigung ist absoluter Müll! Beim abbiegen dreht sich das ganze Teil und fällt mir fast vor die Füsse!!
Kann man höchstens auf der Autobahn vernünftig nutzen...

Warum? Beim iPad dreht sich das Bild doch mit, bzw. richtet sich immer richtig aus?

Generell würde ich aber anraten, das iPad nur auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten oberhalb 130, eher in Richtung 200 zu nutzen. Da geht es meist geradeaus und die Geradeausstabilität ist durch die Kreiselkräfte der Räder gewährleistet...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2014 um 11:29:53 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 19. Dezember 2014 um 11:27:45 Uhr:


Diese Lenkradbefestigung ist absoluter Müll! Beim abbiegen dreht sich das ganze Teil und fällt mir fast vor die Füsse!!
Kann man höchstens auf der Autobahn vernünftig nutzen...
Warum? Beim iPad dreht sich das Bild doch mit, bzw. richtet sich immer richtig aus?

Generell würde ich aber anraten, das iPad nur auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten oberhalb 130, eher in Richtung 200 zu nutzen. Da geht es meist geradeaus und die Geradeausstabilität ist durch die Kreiselkräfte der Räder gewährleistet...

😉 😁

Zitat:

@kenny474 schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:25:48 Uhr:


Oder denkst du @Roadwin (natürlich rein spekulativ), dass ein Richter sagen würde "Naja, mit dem iPad können Sie ja nicht telefonieren, deshalb war es völlig ok, dass Sie die Zeitung gelesen haben. Es ist ja nicht ausdrücklich verboten, also ist es erlaubt"?

Ich bin mir sogar ziemlich sicher das er so etwas ähnliches sagen würde.

Natürlich nur wenn es um "an der roten Ampel" oder "im Stau" geht.

Bei der normalen Fahrt gilt natürlich das ich alles zu unterlassen habe was mich vom Verkehr ablehnt, und da gehört "Zeitung lesen" zweifellos dazu.

Zitat:

@kenny474 schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:25:48 Uhr:


Es ist aber ja wohl auch so, dass die Gesetze immer der Realität etwas hinterher hinken.

Richtig, ändert aber nichts an dem Grundsatz, dass nur das verboten ist und bestraft werden kann, was der Gesetzgeber als verboten erklärt und mit einer Strafe belegt hat.

Zitat:

Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber will, dass man Tablets am Steuer verwendet , nur weil es (noch) nicht explizit im Gesetz steht.

Hier gibt es aber kleinere Probleme vorab zu lösen:

- Wer könnte denn bestimmen, was der Gesetzgeber will und was er nicht will - ob es demnächst ein Verbot geben wird oder nicht und was dann die Formulierung wäre und wie hoch das Strafmaß sein wird?

- Wie sollte man als "Endanwender" das Begehen eines Verbotes vermeiden, das nicht existiert?

- Auf welcher Gesetzesgrundlage sollte man verurteilen, wenn es kein Gesetz gibt?

- Auf welcher Gesetzesgrundlage könnte das ein Richter machen, so lange wie die Gewaltenteilung im Grundgesetz existiert und ein Richter eines ganz sicher nicht machen darf: Gesetze erfinden.

Ob ein Gesetz, Verbot und Strafe warum auch immer notwendig ist oder nicht, entscheidet und bestimmt einzig und allein der Gesetzgeber (Legislative) und so lange der nicht das gemacht hat, gibt es auch kein Verbot wegen dem die Polizei einschreiten könnte (Exekutive), und auch keine Bestrafungsmöglichkeit (Judikative).

Was auch gewisse Vorteile hat, denn wenn diese Möglichkeit bestehen würde, bräuchte ich nur eine Idee und Argumentation um genügend Leute zusammen zu bekommen und Du würdest für viele Jahre in den Knast gehen - wegen weißer Socken in Sandalen (Schädigung des Ansehens der Deutschen im Ausland und ein heftiges Urteil notwendig, um einen auch sehr hohen Abschreckungseffekt zu erzielen).

Zitat:

Und das meinte wohl auf @Diedicke1300 mit "es ist nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist".

Es ist ja nachvollziehbar, dass man eine derartige Meinung hat, und "irgendwie" wäre das auch "gesellschaftlich angebracht". Nur ist es nicht so, abgesehen von den Hürden aus dem Grundgesetz, wie sollte das realisiert werden - per Abstimmung durch alle, die sich dafür interessieren; oder durch Bestimmung eines "Refferenz-Moralisten" als Obermufti, der Strafen bei fehlenden Gesetzen Kraft seiner Hose aussprechen kann?

Der Umkehrschluss mit "was nicht verboten ist, ist erlaubt" ist absolut in Ordnung (man sollte aber Verbot und Strafe nicht mit Verantwortung und Haftung verwechseln, Strafrecht und Zivilrecht sind zwei hoch unterschiedliche Themenbereiche).

Allerdings ist der Umkehrschluss in die andere Richtig mit "was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten" nicht machbar.

Zitat:

Oder denkst du @Roadwin (natürlich rein spekulativ), dass ein Richter sagen würde "Naja, mit dem iPad können Sie ja nicht telefonieren, deshalb war es völlig ok, dass Sie die Zeitung gelesen haben. Es ist ja nicht ausdrücklich verboten, also ist es erlaubt"?

Ja, das sagt der,

etwas anderes ist dem überhaupt nicht möglich, wenn es keine Rechtsgrundlage des Gesetzgebers für eine Verurteilung gibt.

Sieht man doch ganz zweifelsfrei an dem Freispruch bei Handy am Ohr an roter Ampel und in Verbindung mit einer Start/Stopp-Automatik. Ob das nun mitten im "fließenden Verkehr", ohne bewusstes Abschalten des Motors durch den Fahrer und bei praktisch gleich wieder bestehender Notwendigkeit zum Losfahren gemacht wird, interessiert alles nicht.

Der Gesetzgeber hat stehendes Fahrzeug verlangt, das ist vor roter Ampel gegeben, und den abgeschalteten Motor ohne eine Differenzierung zum warum, wie, durch wen oder was - damit ist ein Freispruch für einen Richter "unausweichlich", denn eine Verurteilung wäre rechtswidrig, auch wenn sie "eigentlich logisch", oder "eigentlich richtig" sein müsste.

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