Inzahlungsnahme Sachmängelhaftung
Hallo,
mein neuer Insignia steht diese Woche wahrscheinlich zum abholen bereit.
HabeiIhn bei Opel Mauerhoff bestellt und gebe dort meinen alten Mazda RX8 Inzahlung.
Würdet ihr dort noch irgendwas zur Sicherheit von Mauerhoff unterschreiben lassen wo die Sachmängelhaftung ausschließt?
Da ich ja keine Garantie für mein altes Auto übernehmen möchte oder kann man sich das schenken?
Gruß Philipp
16 Antworten
nein würd ihn so abgeben
Als Privatperson solltest du im Übernahmevertrag mindestens " gekauft / in Zahlung genommen wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewähr " festhalten lassen.......sicher ist sicher.
Grüße
als privater Verkäufer bist du da nicht in der Pflicht. Solltest Du Gewerbetreibender sein- auch wenn Du Metzger bist, bist Du zumindest beim Verkauf an privat haftbar und solltest entsprechende Versicherung abschliessen. Beim Verkauf an einen Händler wärst Du auch als Händler/Gewerbetreibender aus dem Schneider.
Im Zweifelsfall kannst Du (wenn Du Mitglied bist) bei deinem Automobilklub nachfragen...
Gib den Gebrauchten ganz normal ab und gut ist.
Wenn der Händler das Fahrzeug über seine Bücher weiterverkauft, dann muss der Händler 1 Jahr Garantie geben.
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Zitat:
Original geschrieben von philipps83
Ok danke euch, dann geb ich ihn einfach nur so zurück ohne extra das in den Vertrag reinzuschreiben
Also wenn du nichts zu verbergen hast wie Unfall / Motor-Tuning oder am KM Stand gedreht hast dann sollte alles Tacko sein.
Zitat:
Original geschrieben von cleo66
Also wenn du nichts zu verbergen hast wie Unfall / Motor-Tuning oder am KM Stand gedreht hast dann sollte alles Tacko sein.Zitat:
Original geschrieben von philipps83
Ok danke euch, dann geb ich ihn einfach nur so zurück ohne extra das in den Vertrag reinzuschreiben
Ne ist alles normal, wollte nur Fragen nicht das ich dafür nachher noch haften muss......bei den Rx8´s geht ja auch mal gern so ein Motor hoch und des kann teuer werden
Leute Leute, was man hier alles hört. Jeder (auch der Verbraucher) haftet grundsätzlich für die Mangelfreiheit des verkauften Autos. Und das für zwei Jahre nach Übergabe. Der Verbraucher kann halt die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Das muß er aber auch machen, will er nicht für Mängel haften.
Also UNBEDINGT eine Klausel reinnehmen, etwa
Zitat:
Der Käufer hat das Fahrzeug eingehend besichtigt. Die Parteien vereinbaren den Ausschluß jeglicher Haftung des Verkäufers für eventuelle Mängel des Fahrzeugs.
Gruß cone-A
ich habe schon diverse fahrzeuge an das autohaus zurückverkauft und die haben die fahrzeuge alle auf herz und nieren geprüft, bevor ich einen preis erfahren habe.
meiner ansicht nach, die allerdings in diesem fall mehr auf den gesunden menschenverstand beruht, kauft das autohaus kein fehlerhaftes auto zurück, somit dürfte der fall mit den nachträglichen schäden gar nicht erst auftreten.
ich weiss allerdings nicht, was ich machen würde, wenn nach einem jahr mein 🙂 mich anruft und mir mitteilt, dass bei meinem angekauften und wiederverkauften vectra z.b. der motorblock runtergefallen ist.
p.s. bei einem geschäft zwischen zwei privatpersonen schaut es evtl. anders aus....
Zitat:
Original geschrieben von eugain
ich habe schon diverse fahrzeuge an das autohaus zurückverkauft und die haben die fahrzeuge alle auf herz und nieren geprüft, bevor ich einen preis erfahren habe.meiner ansicht nach, die allerdings in diesem fall mehr auf den gesunden menschenverstand beruht, kauft das autohaus kein fehlerhaftes auto zurück, somit dürfte der fall mit den nachträglichen schäden gar nicht erst auftreten.
Du sprichst da die Kenntnis vom Mangel an. Du haftest nicht für Schäden, die der Käufer beim Kauf schon kennt. Was machst Du aber, wenn irgendein schlauer Mechaniker die Spannrolle der Steuerkette falsch einbaut? Das muß nicht auffallen, nach 3 Wochen kann aber die Kette reißen und der Motor über den Jordan gehen.
Deinem guten Menschenverstand gebe ich recht: Jeder Händler, der auch in Zukunft noch Geschäfte machen will, nimmt das alles auf seine Kappe und geht nicht an den Inzahlunggeber heran. Was machst Du aber, wenn der Händler gerade in Insolvenz gegangen ist und der Verwalter die Entscheidung fällen muß? Dem ist Kundenpflege im Zweifel wurscht.
Gruß cone-A
du hast mit sicherheit recht, aberr man geht ja meist nicht von solchen sachen aus, aber passieren kann ja wirklich alles.
man bekommt ja beim ankauf immer einen mehrseitigen wisch mit, da steht bestimmt was drin in sachen spätschäden, beim nächsten mal werde ich das sicher mal genau lesen 🙂
Ich muss cone-A zustimmen. Grds. haftet der Verkäufer (egal ob Unternehmer oder Verbraucher) für die Mangelfreiheit seines KFZ.
Bei einem Motorschaden gibt es mit der Haftung aber Besonderheiten. Denn grds. kommt es auf den Zustand bei Gefahrübergang (also Übergabe der Sache an). Da wird der KM-Stand festgehalten, denk ich. Wenn man jetzt weitere KM rauffährt, dann war der Wagen unproblematisch mangelfrei und bei einem Schaden müsste der Verkäufer beweisen, dass der latente Grundmangel vorlag (Wohl sehr schwierig).
Aber zur Sicherheit auf jedenfall einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Das macht der Händler mit Sicherheit auch unproblematisch mit.
Aber bei Verkauf von Privat an Gewerbe gilt das nicht soweit ich weiß
Dem "normalen" privaten Nutzer unterstellt der Gesetzgeber Laienwissen- wenn jetzt also nicht grad eine Tür fehlt ist der private Verkäufer beim Verkauf an einen Händler aus der Pflicht.