Internetzugang einfach deaktiviert
Mal wieder:
Laut interner MB - Mitteilung wurde der Dienst für NTG 4.5 - 4.7 - 5 und 5.5 zum 31.01.2020 eingestellt. Sollen wir uns nicht zusammenschließen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Die Rechtslage ist m.E. klar.
peso
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Juli 2020 um 00:37:29 Uhr:
Peter,meiner ist von 2015 und das NTG 5.5 ist auch noch betroffen. Im Übrigen solltest du mal das Kleingedruckte lesen.
was soll dieser arrogante Ton? Ich habe das Kleingedruckte gelesen. Änderung erfasst eben neben Funktionseinschränkungen oder -erweiterungen auch die volle Funktionseinschränkung. Damit ist dies alles in Ordnung (hat Dir Daimler ja jetzt auch geschrieben).
Zitat:
Im Übrigen gilt selbstverständlich eine alte Preisliste als Grundlage fuer zugesicherte und erworbene Leistungen.
Jetzt mal davon abgesehen, dass Du nicht gesagt hast, ob Du Neuwagenkäufer warst (der und nur der könnte sich - wenn überhaupt - auf die Preisliste beziehen), hilft Dir dies nix. In der Preisliste war der Änderungsvorbehalt drin und damit ist da nichts passiert, was auch nur in die Nähe der rechtlichen Ansprüche kommen würde.
Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Ursprungspreisliste ohnehin egal, da gekauft wie besehen.
Viele Grüße
Peter
55 Antworten
gibt dazu ja einen eigenen Beitrag ;-) und keinerlei Hinweise dass komplett abgeschaltet wurde .. Prüfung läuft, Ergebnis siehe anderer Beitrag.. werde berichten
Hallo ins Forum,
zum einen ist eine "Änderung" auch das Abschalten, so dass es rechtlich abgesichert ist. Zum anderen gibt's dafür auch Gründe. Wir reden hier über Fahrzeuge, die jetzt im 9. Betriebsjahr sind (jedenfalls die mit dem NTG 4.5 H1), so dass es da schon absurd wäre, aus der alten Preisliste Ansprüche herzuleiten. Dies würde - wenn überhaupt - nur für die Ersthalter gehen, da nur diese überhaupt beim Neukauf einen Vertrag mit Daimler selbst haben, der sich zumindest auf die Preisliste bezieht. Wenn ich in die Neuwagenkaufbedingungen schaue, steht da auch drin, dass Änderungen an den Diensten vorbehalten sind. Beim Gebrauchtwagenkauf (auch von Daimler) gilt eh gekauft wie besehen. Da wird man nicht auf irgendwelche zugesicherten Eigenschaften zurückgreifen können, die aus der Preisliste des Erstkaufs abgeleitet werden.
Auch wenn es mich nicht betrifft (ich habe das Internet im Auto genau ein Mal ausprobiert und habe es wegen der aufwendiger Bedienung gleich wieder gelassen), habe ich als Grund Sicherheitsgründe gehört. Die alte Hardware der Generationen NTG 4.5 und folgende unterstützt wohl bestimmte Sicherheitsprotokolle und Komprimierungstechnik nicht, was auch nicht per Update nachprogrammiert werden kann, weil die Rechenleistung zu schwach ist. Damit können nur die Geräte der NTG 6 (und demächst NTG 7) die aktuellen Anforderungen erfüllen, so zur Sicherung der Server und aller Nutzer die alten Geräte ausgeschlossen werden müssen. Ist ein in der IT-Sicherheit übrigens nicht ungewöhnliches Vorgehen, die Anforderungen nicht mehr erfüllende Geräte ausgegrenzt werden.
Viele Grüße
Peter
Peter,
meiner ist von 2015 und das NTG 5.5 ist auch noch betroffen. Im Übrigen solltest du mal das Kleingedruckte lesen.
Dort steht was von Änderungen von Apps und nichts von einer kompletten Deaktivierung. Im Übrigen gilt selbstverständlich eine alte Preisliste als Grundlage fuer zugesicherte und erworbene Leistungen. Ich habe 2015 ein Auto mit Internetradio erworben und jetzt wird der Zugang einfach abgeschaltet. Gehört habe ich, dass es rein aus Kostengründen abgeschaltet wurde. Genau wie die Reduzierung der Apps.
peso
Heute morgen ging bei mir die Mercedes App wieder. Internetradio läuft.
Ich habe das NTG 5.5
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Heute gekommen
Sehr geehrter .......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juni 2020.
Über Ihr COMAND Online ist kein Zugriff auf das Internet mehr möglich, nachdem in der Vergangenheit immer weniger Funktionen bereitstanden. Ihren Unmut kann ich gut nachvollziehen und bin gerne für Sie tätig geworden.
Hierfür habe ich intern Rücksprache gehalten. Es ist richtig, dass im Laufe der Jahre einige Apps eingestellt und deaktiviert wurden. Zuletzt betraf dies den Internetbrowser, der im Januar 2020 abgeschaltet wurde und somit im COMAND nicht mehr nutzbar ist. Nach wie vor nutzbar ist die Wetter App, die POI Download App und Internetradio, bei dem aktuell tatsächlich ein Serverproblem besteht. Wir arbeiten bereits intensiv an einer Lösung. In der Preisliste des Fahrzeugs befindet sich eine Klausel zu den Apps, die darauf hinweist, dass Mercedes-Benz sich Änderungen am Umfang der Apps vorbehält. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen Ihnen meine Kollegen und ich gerne zur Verfügung.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Juli 2020 um 00:37:29 Uhr:
Peter,meiner ist von 2015 und das NTG 5.5 ist auch noch betroffen. Im Übrigen solltest du mal das Kleingedruckte lesen.
was soll dieser arrogante Ton? Ich habe das Kleingedruckte gelesen. Änderung erfasst eben neben Funktionseinschränkungen oder -erweiterungen auch die volle Funktionseinschränkung. Damit ist dies alles in Ordnung (hat Dir Daimler ja jetzt auch geschrieben).
Zitat:
Im Übrigen gilt selbstverständlich eine alte Preisliste als Grundlage fuer zugesicherte und erworbene Leistungen.
Jetzt mal davon abgesehen, dass Du nicht gesagt hast, ob Du Neuwagenkäufer warst (der und nur der könnte sich - wenn überhaupt - auf die Preisliste beziehen), hilft Dir dies nix. In der Preisliste war der Änderungsvorbehalt drin und damit ist da nichts passiert, was auch nur in die Nähe der rechtlichen Ansprüche kommen würde.
Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Ursprungspreisliste ohnehin egal, da gekauft wie besehen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Juli 2020 um 22:05:46 Uhr:
Heute gekommenSehr geehrter .......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juni 2020.
Über Ihr COMAND Online ist kein Zugriff auf das Internet mehr möglich, nachdem in der Vergangenheit immer weniger Funktionen bereitstanden. Ihren Unmut kann ich gut nachvollziehen und bin gerne für Sie tätig geworden.
Hierfür habe ich intern Rücksprache gehalten. Es ist richtig, dass im Laufe der Jahre einige Apps eingestellt und deaktiviert wurden. Zuletzt betraf dies den Internetbrowser, der im Januar 2020 abgeschaltet wurde und somit im COMAND nicht mehr nutzbar ist. Nach wie vor nutzbar ist die Wetter App, die POI Download App und Internetradio, bei dem aktuell tatsächlich ein Serverproblem besteht. Wir arbeiten bereits intensiv an einer Lösung. In der Preisliste des Fahrzeugs befindet sich eine Klausel zu den Apps, die darauf hinweist, dass Mercedes-Benz sich Änderungen am Umfang der Apps vorbehält. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen Ihnen meine Kollegen und ich gerne zur Verfügung.
Ich hatte es dir ja gesagt, dass es sich nur um die Browserfunktion handelt...
Zitat:
@212059 schrieb am 10. Juli 2020 um 22:26:25 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 10. Juli 2020 um 22:26:25 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Juli 2020 um 00:37:29 Uhr:
Peter,meiner ist von 2015 und das NTG 5.5 ist auch noch betroffen. Im Übrigen solltest du mal das Kleingedruckte lesen.
was soll dieser arrogante Ton? Ich habe das Kleingedruckte gelesen. Änderung erfasst eben neben Funktionseinschränkungen oder -erweiterungen auch die volle Funktionseinschränkung. Damit ist dies alles in Ordnung (hat Dir Daimler ja jetzt auch geschrieben).
Zitat:
@212059 schrieb am 10. Juli 2020 um 22:26:25 Uhr:
Zitat:
Im Übrigen gilt selbstverständlich eine alte Preisliste als Grundlage fuer zugesicherte und erworbene Leistungen.
Jetzt mal davon abgesehen, dass Du nicht gesagt hast, ob Du Neuwagenkäufer warst (der und nur der könnte sich - wenn überhaupt - auf die Preisliste beziehen), hilft Dir dies nix. In der Preisliste war der Änderungsvorbehalt drin und damit ist da nichts passiert, was auch nur in die Nähe der rechtlichen Ansprüche kommen würde.
Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Ursprungspreisliste ohnehin egal, da gekauft wie besehen.
Viele Grüße
Peter
ich bin in mehreren punkten anderer meinung, aber warum soll ich das mit dir vertiefen? Das schreiben von mb solltest du auch richtig lesen. Eine aenderung von apps beinhaltet niemals eine komplette einstellung des internetzuganges.
peso
wie mb mitteilte, war der gesamte internetzugang ausgefallen. die drei apps und das radio funktionierten heute wieder.
peso
Zitat:
du irrst in mehreren punkten, aber warum soll ich das mit dir vertiefen? Das schreiben von mb solltest du auch richtig lesen. Eine aenderung von apss beinhaltet niemals eine komplette einstellung.
peso
Unbelehrbar. Am Besten Du strengst jetzt die Klage an gegen MB.
Und berichtest dann wieder was erreicht hast!
Was soll das Geheule?
Wegen einem - völlig unnötigen - Browser? Da würde ich mir noch nicht einmal Gedanken drum machen.
Wie ich schon mal schrieb,- völlig überflüssig...
Dem kann ich nur beipflichten. Hoffentlich ist diese endlose Debatte bald vorbei.
Zitat:
@Toenyes schrieb am 10. Juli 2020 um 23:29:09 Uhr:
Zitat:
du irrst in mehreren punkten, aber warum soll ich das mit dir vertiefen? Das schreiben von mb solltest du auch richtig lesen. Eine aenderung von apss beinhaltet niemals eine komplette einstellung.
peso
Unbelehrbar. Am Besten Du strengst jetzt die Klage an gegen MB.
Und berichtest dann wieder was erreicht hast!Was soll das Geheule?
Wegen einem - völlig unnötigen - Browser? Da würde ich mir noch nicht einmal Gedanken drum machen.
Wie ich schon mal schrieb,- völlig überflüssig...
Wenn Dir irgendwas nicht gefällt, halte dich einfach raus. Ich habe ein Fahrzeug mit Internetzugang erworben und erwarte, dass dieser funktioniert. Im Übrigen würde ich wirklich klagen und dann passiert es, wie beim letzten Mal, dass man mir einen Ausgleich anbietet. Aber die Leute, die gegen VW und Konsorten vorgegangen sind, wurden auch erst ausgelacht und jetzt hängen sich alle dran. Ich nutze die Übermittlung der POI und das Internetradio. Wenn Du so etwas nicht brauchst, ist das ganz alleine dein Problem und entbindet MB nicht von der Einhaltung schriftlicher Vereinbarungen. Im Übrigen habe ich es wirklich schon mit einem Anwalt besprochen. Und berichten würde ich dir mit Sicherheit nichts. Diese Ausgleichsvereinbarungen stehen unter Vertraulichkeit.
peso
Zitat:
@eisbaer30880 schrieb am 11. Juli 2020 um 08:34:18 Uhr:
Dem kann ich nur beipflichten. Hoffentlich ist diese endlose Debatte bald vorbei.
Warum liest und kommentierst du es dann??
peso
Jetzt kapiere ich langsam nichts mehr.
Du hast über ein komplettes abstellen geschrieben. Und das Du kein Internetradio mehr hast.
Dann wurde Dir von MB mitgeteilt, das es einen kompletten Ausfall gab, und dran gearbeitet wird.
Mittlerweile funktioniert das Internetradio nach Deiner Aussage wieder.
Worauf möchtest Du jetzt Klagen, wenn es doch nicht komplett abgestellt worden ist?
Hab ich da etwas überlesen?
Gruß liberte
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 11. Juli 2020 um 10:51:26 Uhr:
Wenn Dir irgendwas nicht gefällt, halte dich einfach raus. Ich habe ein Fahrzeug mit Internetzugang erworben und erwarte, dass dieser funktioniert.
Ich dachte die ursprüngliche Frage war, ob hier jemand mit dir mitklagen will...!?
Es wurde ja nur dar gelegt, warum das hier niemand will - was du machst ist für die anderen im Forum ja nicht wirklich relevant...
Ich verstehe deinen Unmut (über die Sache an sich und die mangelnde Empathie), aber deine Reaktion erschließt sich mir nicht...
Aber meine Meinung ist da nicht entscheidend.
Alles Gute