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Insignia ST170PS AT8 nur 17‘‘ Räder zulässig

Opel Insignia B

Hallo Zusammen,
Laut meinem COC darf ich auf meinen Insignia ST nur 17‘‘ Räder mit 225/55 R17 montieren. Auf diesen wurde das Auto auch ausgeliefert. Eine Anfrage bei Opel hat jetzt das selbe ergeben. Eigentlich wollte ich jetzt aber als Sommerreifen die 18’‘ 15Speichen BiColor Felgen mit 245/45 R18 montieren. Leider gibt es von Opel für AHK und Panoramadach für das Auto keine Freigabe. Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Hat hier jemand ein COC Papier von einem ST mit der Sonderausstattung, bei dem die 18‘‘ Räder zulässig sind? Oder kann mir jemand einen Tip geben, wie ich die Räder doch fahren darf?
Danke im Voraus!

48 Antworten

Juhuuuuu!!!
Habe heute die 18" Felge eingetragen bekommen.
Der TÜV-Prüfer hat sich alles extrem gründlich angeschaut und war fast eine Stunde dabei.
Radabstände, Lenkverhalten, hat ne Probefahrt gemacht, vergleichsfelgen rausgesucht.
Und dann die Kombination für gut befunden.

WICHTIG AN ALLE, DIE NOCH NICHT BESTELLT HABEN:
Sucht eucht die Größe aus, die Ihr auch dauerhaft fahren möchtet.
Ich habe den Fehler gemacht und geglaut "die Felge kann ich mir auch später noch aussuchen"

Zitat:

@Captain Dan schrieb am 08. Nov. 2018 um 09:49:16 Uhr:


WICHTIG AN ALLE, DIE NOCH NICHT BESTELLT HABEN:
Sucht eucht die Größe aus, die Ihr auch dauerhaft fahren möchtet.
Ich habe den Fehler gemacht und geglaut "die Felge kann ich mir auch später noch aussuchen"

Schön das du die nun eingetragen bekommen hast aber das sollte nein Hexenwerk sein. Dafür gibt es zu viele Quellen die zeigen das der Insi auch 18, 19, 20 fahren darf.
Ansonsten gibt es vielleicht auch noch Papiere von den Opel Felgen wo nur drin steht "erlaubt auf Insignia B" und lasse die damit eintragen. Fremdhersteller liefern auch ABE Felgen wo du keine Eintragung benötigst 😁 😉 .

Nich alles in einen Topf werfen.
Die Fremdhersteller haben noch nie ein Problem ausgemacht.

Es geht um die Opel Originalfelgen und die haben schon immer das Problem gemacht, da die kein extra Gutachten haben und somit alles nach Ph21 iVb. mit Ph. 19.2 StvZo abgenommen werden müsste.

Hat man nun keine Daten vom Traglast etc, stellt sich der AAP quer, denn " isch schwöre, die anderen haben auch solche drauf" ist noch lange keine gültige gesetzliche Grundlage.

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