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Innerhalb welchen Zeitraumes darf eine MPU angeordnet werden?

Themenstarteram 24. März 2007 um 9:58

Wir haben doch hier Juristen an "board"!?

Folgendes Problem: in 2002 und 2004 wurde ich am Steuer positiv auf Alkohol getestet (0,9 / 0,6). Beide Vergehen lagen damals mehr als zwei Jahre auseinander und liegen insgesamt über drei Jahre zurück. Unsere Stadt beruft sich JETZT konkret auf diese beiden Vergehen und fordert eine MPU ... ist das nach diesem Zeitraum überhaupt noch zulässig? Selbst wenn man die Rechtskräftigkeit des zweiten Beschlusses betrachtet, so liegt diese mindestens zweieinhalb Jahre zurück.

P.S. Diskussionen zum Für und Wieder der vorgeworfenen Sache sind hier nicht erwünscht.

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist zwar von 2007 und das Problem vom Threadersteller wird wohl inzwischen gelöst sein, aber das Thema scheint doch reges Interesse zu wecken. 9000 Klicks sind nicht zu übersehen.:)

Wenn heute die Rennleitung in blau/silber die Lizenz entzieht, weil der Saab-Pilot den Alkohol nicht nur im Tank sondern auch im Blut hatte, dann hat derjenige ein mächtiges Problem.

Eine MPU wird angeordnet, wenn die Promillegrenze bei der ERSTEN Alkoholfahrt bei 1,6 Promille liegt. Das ist ein Wert, wo ein normaler Mensch komatös auf dem Sofa liegt und garantiert kein Auto mehr fährt.

Bei 1,6 Promille geht jeder Richter von einem Alkoholproblem des Fahrers aus und ordnet eine MPU an.

Wird ein Fahrer mehrfach mit Alkohol am Steuer angehalten und der Promillewert liegt zwischen 0,5 und 1,0 Promille, dann ist der Lappen ebenfalls weg und eine MPU wird von der Zulassungsstelle angeordnet. Grund: mehrfache Mißachtung des Alkoholverbots im Strassenverkehr ist ein Indiz für schweren Alkohol-Mißbrauch oder eine Alkoholkrankheit die behandelt werden muß.

MPU im Alkoholfall läuft folgendermaßen ab.

1. Es muß ein Abstinenznachweis erbracht werden. 12 Monate absolut kein Alkohol zu sich nehmen. Wird bewiesen durch 6 Urin-Proben, die auf ETG untersucht werden. ETG ist ein Stoffwechselprodukt, welches nur bei Alkoholgenuss anfällt und bis zu 72 Stunden im Urin nachgewiesen werden kann. Die Proben werden in unregelmässigen Abständen von einer MPU-Stelle (TÜV) angefordert, telefonisch am Vortag. Der Proband weiß also nie, wann die Probe fällig ist, und ist deshalb genötigt absolut alkoholfrei zu leben.

Wird bei einer Urinprobe ETG nachgewiesen, fangen die 12 Monate wieder von vorn an.

Pro Urinprobe sind 100,-€ fällig....also 600,-€gesamt, nur für die Urin-Analysen.

Dieser Abstinenznachweis ist die Grundlage, überhaupt zur MPU zugelassen zu werden!

2. Medizinische Untersuchung auf körperliche Gebrechen, die eventuell ein führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen. Ebenso wird die Leber und die Milz auf krankhafte Veränderung untersucht...ebenfalls Indizien für eine Alkoholkrankheit.

3. Reaktionstests am Computer. Bei diesen "Spielchen" wird die Koordinationsfähigkeit überprüft, die bei einem Alkoholiker deutlich herabgesetzt wäre.

4. Psychologisches Gutachten.

Ein Psychologe versucht zu ergründen, warum der Proband überhaupt alkoholisiert gefahren ist, ob ein Problem des Mißbrauchs oder der Sucht vorliegt, ob der Proband sich in Behandlung begeben hat oder sich andersweitig mit seinem Problem auseinandergesetzt hat.

Beide Formen der Kandidaten, die "alkoholauffällig" geworden sind, haben bei den Untersuchungen unterschiedliche Probleme diese zu bestehen.

Der Alkoholiker braucht ohne Entzug und Therapie dort gar nicht erst erscheinen. Der schafft vermutlich nicht mal die 12 Monate Abstinenznachweis. Und ohne erkennbare Veränderungen in der Lebensweise, hat er beim Psychologen keine Chancen.

Der Kandidat, der tatsächlich nur 2x in seinem Leben besoffen gefahren ist und dabei erwischt wurde, und jeglichen Alkoholmißbrauch abstreitet...hat keine Chance dies beim Psychologen glaubhaft zu machen.

Der Kandidat, der regelmässig trinkt, aber noch keine Suchtform entwickelt hat und nicht abhängig ist...und trotzdem mehrfach aufgefallen ist...der hat ein mächtiges Problem glaubhaft zu machen, daß er demnächst NIE mehr Auto fährt, wenn er getrunken hat.

Die grössten Chancen die MPU zu bestehen, hat in der Tat der Kandidat, der sich mit seinem Alkoholkonsum auseinandersetzt und dem entsprechend handelt. Eine Suchtberatungstelle aufsucht, einen Psychologen zu Rate zieht, mit seinem Hausarzt spricht.

Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die aber behandelt werden kann.

Das ist übrigends der einzig richtige Weg seinen Lappen wieder zu bekommen. Ein Anwalt hilft da garnix!!!

Im günstigsten Fall bekommt man seinen Führerschein nach 1 1/2 Jahren zurück, wenn die MPU beim ersten Mal bestanden wurde.

Und die Kosten belaufen sich auf fast 1500,-€ für MPU, Neuantrag, Paßbilder, Erste-Hilfe-Kurs etc. bis man den neuen Führerschein im Kartenformat in die Tasche stecken kann.

18 Monate ohne Führerschein, nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad...und dauernd von anderen Chauffeuren abhängig sein...sind ein sehr hoher Preis für ein paar Bier vor Fahrtantritt. Von beruflichen Konsequenzen will ich gar nicht erst schreiben.

Da treten sogar evangelische Bischöfinnen vom Amt zurück...:(

 

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Zitat:

Original geschrieben von hertzkasper

...am Mittwoch habe ich einen Termin beim Anwalt. Schaun wir mal.....

Konntest du bei dem Termin neue Erkenntnisse gewinnen?

Themenstarteram 30. März 2007 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Konntest du bei dem Termin neue Erkenntnisse gewinnen?

Die "neue" Erkenntnis ist, dass die Mühlen auf dem Amt tatsächlich so langsam mahlen. Rechtlich ist die Sache nicht anfechtbar. Man könnte zwar versuchen auf einer noch unbekannten (und eigentlich aussichtslosen) Basis dagegen vorzugehen, doch würde der Führerschein bei Verweigerung der MPU sofort entzogen und während des dann laufenden Verfahrens auch nicht wiedererteilt. Und jeder weiß ja, wie lange solche Prozesse dauern können. Man würde sich folglich ins eigene Fleisch schneiden.

Themenstarteram 31. März 2007 um 11:03

Auch interessant: ich kann mich an Zeiten erinnern, da konnte man die MPU bei anerkannten Psychologen der Uni Leipzig machen .... aber das war einmal. Heute bleibt nur der Gang zur wirtschaftlich breit aufgestellten Prüfstelle, wo schon das Einzelgespräch zur Vorbereitung mit 90 EUR zu Buche schlägt. Reine Geldmacherei :(

Hallo Herzkasper,

hast keinerlei Chance, die MPU positiv zu bestehen, wenn du - zumal bei wiederholter Alkoholauffälligkeit - unvorbereitet dort aufkreuzt!

Juristen können dir im Bereich des verwaltungsrechtlichen Verfahrens meistens nicht wirklich weiterhelfen, es sei denn, das MPU-Gutachten liegt dir inzwischen vor und hätte eklatante Mängel. Aber selbst dann kommst du meistens so auch nicht weiter.

Du brauchst schlicht und einfach einen kompetenten Verkehrspsychologen, der dir helfen kann, die Voraussetzungen für eine positive MPU deutlich zu optimieren. Kompetente und seriöse Institute können dir in deiner Lage passgenaue Hilfestellungen bieten (z.B. von den TÜVn). Oder nimm Kontakt auf zu Carmen Liebs vom Verein BAF (google dich schnell dahin).

Wenn du das nicht machst, kannst du dir für die Kosten in Höhe von ca. 380,- Euro für deine erste MPU besser Rubbel-Lose kaufen. Vor allem musst du darauf achten, dass üblicherweise nach einer negativen MPU in der Regel 6 Monate verstreichen müssen, bis deine Führerscheinstelle eine erneute MPU zulässt.

Ist nur ein guter Rat für dich, ich meine es gut mit dir.

Gruß

CR-Freak

Zitat:

Original geschrieben von CR-Freak

Hallo Herzkasper,

hast keinerlei Chance, die MPU positiv zu bestehen, wenn du - zumal bei wiederholter Alkoholauffälligkeit - unvorbereitet dort aufkreuzt!

Juristen können dir im Bereich des verwaltungsrechtlichen Verfahrens meistens nicht wirklich weiterhelfen, es sei denn, das MPU-Gutachten liegt dir inzwischen vor und hätte eklatante Mängel. Aber selbst dann kommst du meistens so auch nicht weiter.

Du brauchst schlicht und einfach einen kompetenten Verkehrspsychologen, der dir helfen kann, die Voraussetzungen für eine positive MPU deutlich zu optimieren. Kompetente und seriöse Institute können dir in deiner Lage passgenaue Hilfestellungen bieten (z.B. von den TÜVn). Oder nimm Kontakt auf zu Carmen Liebs vom Verein BAF (google dich schnell dahin).

Wenn du das nicht machst, kannst du dir für die Kosten in Höhe von ca. 380,- Euro für deine erste MPU besser Rubbel-Lose kaufen. Vor allem musst du darauf achten, dass üblicherweise nach einer negativen MPU in der Regel 6 Monate verstreichen müssen, bis deine Führerscheinstelle eine erneute MPU zulässt.

Ist nur ein guter Rat für dich, ich meine es gut mit dir.

Gruß

CR-Freak

Hallo Hertzkasper,

CR-Freak hat Recht. Die juristische Schiene macht meist wenig Sinn, es sei denn das Gutachten ist ein Schlechtachten und Du willst ein Obergutachten, was neben Zeit auch ziemlich Kosten verursacht.

Im Süddeutschen/Südwestendeutschen Raum gibt es neben den TÜVS oder DEKRAs noch vereinzelt "private" MPU-Stellen. Müsste es eigentlich auch bei Dir geben.

Ob die wirklich "besser oder billiger", in Deinem Sinne, sind, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vielleicht fühlst Du Dich von denen weniger abgezockt und dich deshalb innerlich sicherer.

Aber leider ist die Rechtslage ziemlich klar: Immer dann, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an der "charakterlichen" oder persönlichen Fahreignung hat, können die ne MPU anordnen.

Bei Alkoholfahrten, selbst im unteren Promillebereich und auch nur einmaligem Delikt, kommen halt manch einem Sachbearbeiter Zweifel. Siehe hierzu auch das Statement von Advokat. Ich habe noch so in Erinnerung, daß übrigens die Wahrscheinlichkeit erstmals mit Alkohol aufzufallen so bei etwa 25000 Fahrten liegt. Interessanterweise sinkt die Wahrscheinlichkeit ein 2. Mal mit Alk aufzufallen, auf irgendwas mit 18000, dann auf 12000:1 Vermutlich wissen das die Sachbearbeiter auch und gehen deshalb spätestens bei einer 2. aktenkundigen Alk-Fahrt von berechtigten Zweifeln aus.

Schau wirklich nach nem guten Verkehrspsycho um oder schau nach ner guten Selbsthilfegruppe für verkehrsauffällige Kraftfahrer um, damit Du bei der Untersuchung nicht von einem Fettnäpfchen ins Andere tappst. Da nirgends, ausgenommen vielleicht vor Gericht, so viel gelogen wird, wie bei den MPUs, sind die Kollegen erst mal notorische Ungläubige und halten sich darüber hinaus an längst bestehende, allgemeine Richtlinien. Diese sind allerdings auf den konkreten Einzelfall abzustimmen. Fällt allerdings manchen Gutachtern ziemlich schwer und gibt dann ne Anfechtungsmöglichkeit.

Grundsätzlich wollen die sehr genaue Details zu jeder einzelnen Trunkenheitsfahrt. Da bei einer MPU nicht nur die letzten paar Delikte herangezogen werden, sondern durchaus, wenn irgendwoher vorliegend, sämtliche Delikte, also auch nicht KFZ-Delikte, herangezogen werden können, sowie die speziellen Lebensumstände, wie Beruf, Partnerschaft usw., ist so ne Begutachtung schon ziemlich ans Eingemachte gehend.

Zu Deiner Beruhigung, die Kollegen bei den MPU-Stellen, (habe zwar auch Verkehrspsychologie studiert, arbeite Gott sei Dank nicht als solcher), müssen auch nach für Dich und Deine Angaben sprechenden Gesichtspunkten schauen. Gibt Ihnen auch dazu ne Möglichkeit!

Gruß wolf24

Also das mit dem Alkohol ist schon ein blödes Thema. Wenn man im Sommer in einem Biergarten 2 Weizen drinkt, dann ist man schon über die 0,5 Promille drüber.

Aber pass auf bei der MPU. Einem Kumpel von mir haben sie voll reingelegt. Die haben ihm die Frage gestellt, was los ist, wenn man auf der Autobahn fährt und man graue Schilder sieht.

Er konnte es sich nicht richtig vorstellen und wußte in diesem Moment keine Antwort dazu. Tja die Antwort war, dass er auf der falschen Seite fährt, also ein Gesterfahrer ist.

Der Freund von mir fährt echt gut Auto und ist auch sonst kein dummer Kerl, aber nur wegen der Frage ist der durch die MPU gefallen.

Also er mir die Frage gestellt hat, wußte ich auch keine Antwort drauf.

Viel Erfolg bei der MPU.

Themenstarteram 7. April 2007 um 13:57

auch nett: "was machen sie, wenn sie einkaufen fahren wollen?"

vergisst du dann als erstes zu antworten "das auto aufschließen", kann dir daraus auch schon ein strick gedreht werden :D

Zitat:

Original geschrieben von JoeBlack1981

Also das mit dem Alkohol ist schon ein blödes Thema. Wenn man im Sommer in einem Biergarten 2 Weizen drinkt, dann ist man schon über die 0,5 Promille drüber.

Aber pass auf bei der MPU. Einem Kumpel von mir haben sie voll reingelegt. Die haben ihm die Frage gestellt, was los ist, wenn man auf der Autobahn fährt und man graue Schilder sieht.

Er konnte es sich nicht richtig vorstellen und wußte in diesem Moment keine Antwort dazu. Tja die Antwort war, dass er auf der falschen Seite fährt, also ein Gesterfahrer ist.

Der Freund von mir fährt echt gut Auto und ist auch sonst kein dummer Kerl, aber nur wegen der Frage ist der durch die MPU gefallen.

Also er mir die Frage gestellt hat, wußte ich auch keine Antwort drauf.

Viel Erfolg bei der MPU.

Nun gibt es sicherlich, wie überall, so auch bei den MPUs Dünnbrettbohrer, aber daß jemand wegen so ner bescheuerten Frage bzw. weil er sie nicht beantworten konnte, durchfällt, glaube ich im Leben nicht.

Das Gutachten, das ausschließlich darauf aufbauen würde, wäre absolut angreifbar. Ich sammle solche Schlechtachten. Laß Dir mal das GA zeigen und wenn das stimmen sollte, dann PN an mich.

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von JoeBlack1981

Also das mit dem Alkohol ist schon ein blödes Thema. Wenn man im Sommer in einem Biergarten 2 Weizen drinkt, dann ist man schon über die 0,5 Promille drüber.

@ JoeBlack1981,

da 2 Weizen oder andere Biere Deines Erachtens wohl recht harmlos sind, frage ich mich, warum hier in München, also der Hauptstadt der Biergärten, während der Wiesn-Zeit Ausfahrtstraßen und selbst die Salzburger Autobahn komplett gesperrt werden und jeder Autofahrer zumindest optisch auf Verkehrstüchtigkeit geprüft wird. Wahrscheinlich nur Schikane oder Geldschneiderei! :)

Grüsse aus München

Zitat:

Original geschrieben von hertzkasper

auch nett: "was machen sie, wenn sie einkaufen fahren wollen?"

vergisst du dann als erstes zu antworten "das auto aufschließen", kann dir daraus auch schon ein strick gedreht werden :D

Stammtischweisheiten...

Jedenfalls, wenn du die MPU machen musst, wirst du ohne Vorbereitungskurs nicht viel ausrichten können... auch mit deiner "einzelfall" -Schiene brauchst du da auch erst gar nicht aufkreuzen...

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Frischling

@ JoeBlack1981,

da 2 Weizen oder andere Biere Deines Erachtens wohl recht harmlos sind...

Wie kommst du zu dieser Interpretation?

Ich kann aus dem Post von JoeBlack1981 nicht herauslesen, daß 2 Weizenbiere seiner Ansicht nach recht harmlos sein sollen.

Bin gerade mal am blättern ... .

 

Sag mal Hertzkaspar,

 

inzwischen dürftest Du ja genaueres wissen. Wie ist es denn nun gelaufen? Ich hoffe, alles ist längst wieder im grünen Bereich!

 

Wolf

am 12. Juli 2011 um 10:05

"Eine Verjährung im ursprünglichen Sinne gibt es allerdings nicht... (s.u.)"

So NICHT richtig!

Die Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister für Eintragungen wegen Alkoholstraftaten beträgt 10 Jahre (§ 29 Satz 2 Nr. 3 StVG).

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