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Innerhalb welchen Zeitraumes darf eine MPU angeordnet werden?

Themenstarteram 24. März 2007 um 9:58

Wir haben doch hier Juristen an "board"!?

Folgendes Problem: in 2002 und 2004 wurde ich am Steuer positiv auf Alkohol getestet (0,9 / 0,6). Beide Vergehen lagen damals mehr als zwei Jahre auseinander und liegen insgesamt über drei Jahre zurück. Unsere Stadt beruft sich JETZT konkret auf diese beiden Vergehen und fordert eine MPU ... ist das nach diesem Zeitraum überhaupt noch zulässig? Selbst wenn man die Rechtskräftigkeit des zweiten Beschlusses betrachtet, so liegt diese mindestens zweieinhalb Jahre zurück.

P.S. Diskussionen zum Für und Wieder der vorgeworfenen Sache sind hier nicht erwünscht.

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist zwar von 2007 und das Problem vom Threadersteller wird wohl inzwischen gelöst sein, aber das Thema scheint doch reges Interesse zu wecken. 9000 Klicks sind nicht zu übersehen.:)

Wenn heute die Rennleitung in blau/silber die Lizenz entzieht, weil der Saab-Pilot den Alkohol nicht nur im Tank sondern auch im Blut hatte, dann hat derjenige ein mächtiges Problem.

Eine MPU wird angeordnet, wenn die Promillegrenze bei der ERSTEN Alkoholfahrt bei 1,6 Promille liegt. Das ist ein Wert, wo ein normaler Mensch komatös auf dem Sofa liegt und garantiert kein Auto mehr fährt.

Bei 1,6 Promille geht jeder Richter von einem Alkoholproblem des Fahrers aus und ordnet eine MPU an.

Wird ein Fahrer mehrfach mit Alkohol am Steuer angehalten und der Promillewert liegt zwischen 0,5 und 1,0 Promille, dann ist der Lappen ebenfalls weg und eine MPU wird von der Zulassungsstelle angeordnet. Grund: mehrfache Mißachtung des Alkoholverbots im Strassenverkehr ist ein Indiz für schweren Alkohol-Mißbrauch oder eine Alkoholkrankheit die behandelt werden muß.

MPU im Alkoholfall läuft folgendermaßen ab.

1. Es muß ein Abstinenznachweis erbracht werden. 12 Monate absolut kein Alkohol zu sich nehmen. Wird bewiesen durch 6 Urin-Proben, die auf ETG untersucht werden. ETG ist ein Stoffwechselprodukt, welches nur bei Alkoholgenuss anfällt und bis zu 72 Stunden im Urin nachgewiesen werden kann. Die Proben werden in unregelmässigen Abständen von einer MPU-Stelle (TÜV) angefordert, telefonisch am Vortag. Der Proband weiß also nie, wann die Probe fällig ist, und ist deshalb genötigt absolut alkoholfrei zu leben.

Wird bei einer Urinprobe ETG nachgewiesen, fangen die 12 Monate wieder von vorn an.

Pro Urinprobe sind 100,-€ fällig....also 600,-€gesamt, nur für die Urin-Analysen.

Dieser Abstinenznachweis ist die Grundlage, überhaupt zur MPU zugelassen zu werden!

2. Medizinische Untersuchung auf körperliche Gebrechen, die eventuell ein führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen. Ebenso wird die Leber und die Milz auf krankhafte Veränderung untersucht...ebenfalls Indizien für eine Alkoholkrankheit.

3. Reaktionstests am Computer. Bei diesen "Spielchen" wird die Koordinationsfähigkeit überprüft, die bei einem Alkoholiker deutlich herabgesetzt wäre.

4. Psychologisches Gutachten.

Ein Psychologe versucht zu ergründen, warum der Proband überhaupt alkoholisiert gefahren ist, ob ein Problem des Mißbrauchs oder der Sucht vorliegt, ob der Proband sich in Behandlung begeben hat oder sich andersweitig mit seinem Problem auseinandergesetzt hat.

Beide Formen der Kandidaten, die "alkoholauffällig" geworden sind, haben bei den Untersuchungen unterschiedliche Probleme diese zu bestehen.

Der Alkoholiker braucht ohne Entzug und Therapie dort gar nicht erst erscheinen. Der schafft vermutlich nicht mal die 12 Monate Abstinenznachweis. Und ohne erkennbare Veränderungen in der Lebensweise, hat er beim Psychologen keine Chancen.

Der Kandidat, der tatsächlich nur 2x in seinem Leben besoffen gefahren ist und dabei erwischt wurde, und jeglichen Alkoholmißbrauch abstreitet...hat keine Chance dies beim Psychologen glaubhaft zu machen.

Der Kandidat, der regelmässig trinkt, aber noch keine Suchtform entwickelt hat und nicht abhängig ist...und trotzdem mehrfach aufgefallen ist...der hat ein mächtiges Problem glaubhaft zu machen, daß er demnächst NIE mehr Auto fährt, wenn er getrunken hat.

Die grössten Chancen die MPU zu bestehen, hat in der Tat der Kandidat, der sich mit seinem Alkoholkonsum auseinandersetzt und dem entsprechend handelt. Eine Suchtberatungstelle aufsucht, einen Psychologen zu Rate zieht, mit seinem Hausarzt spricht.

Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die aber behandelt werden kann.

Das ist übrigends der einzig richtige Weg seinen Lappen wieder zu bekommen. Ein Anwalt hilft da garnix!!!

Im günstigsten Fall bekommt man seinen Führerschein nach 1 1/2 Jahren zurück, wenn die MPU beim ersten Mal bestanden wurde.

Und die Kosten belaufen sich auf fast 1500,-€ für MPU, Neuantrag, Paßbilder, Erste-Hilfe-Kurs etc. bis man den neuen Führerschein im Kartenformat in die Tasche stecken kann.

18 Monate ohne Führerschein, nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad...und dauernd von anderen Chauffeuren abhängig sein...sind ein sehr hoher Preis für ein paar Bier vor Fahrtantritt. Von beruflichen Konsequenzen will ich gar nicht erst schreiben.

Da treten sogar evangelische Bischöfinnen vom Amt zurück...:(

 

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Hallo,

hier eine erste allgemeine Antwort zum Verfahren bei der MPU. Also keine Rechtsberatung. Am besten wäre es, einen Fachanwalt für Vekehrsrecht aufzusuchen. Hier mal eine allgemeine Kurzdarstellung (mit etwas googln – ohne rechtliches Gewähr):

Bei der Anordnung einer MPU kann § 13 Nr. 2b i.V.m. § 11 Abs.3 FeV einschlgig sein . Eine Art der „Verjährung“ ist in der FeV nicht erwähnt. Allerdings gibt es Rechtsprechung (z.B. BVerwG v. 09.06.2005, 3 C 21/04 allerdings für FE-Entzug), die besagt, daß die Anordnung eines Gutachtens nach Ablauf der Tilgungsfrist (Löschung nach 2 Jahren) nicht mehr möglich ist. Problematisch aber, ob wegen eines anderen Verkehrsverstoßes nicht zwischenzeitlich weitere Punkte gesammelt wurden. Dann wird nicht gelöscht.

Da ich kein Verkehrsjurist bin, können andere hier vielleicht noch mehr allgemein dazu sagen.

Viele Grüße

Celeste

Hallo Hertzkasper,

eine Aussage zu Deinem konkreten Fall wird im Forumsrahmen wohl nicht möglich sein.

Es fehlen auch die erforderlichen Parameter weshalb Deine FS-Behörde erst jetzt wegen einer MPU auf Dich zukomt.

Suche einen Anwalt auf und zeige ihm alle Fakten. Er wird Dir aufzeigen welche Möglichkeiten Du hast.

Eine Verjährung im ursprünglichen Sinne gibt es allerdings nicht... (s.u.)

Gruß

Axel

Re: Innerhalb welchen Zeitraumes darf eine MPU angeordnet werden?

 

Zitat:

Original geschrieben von hertzkasper

P.S. Diskussionen zum Für und Wieder der vorgeworfenen Sache sind hier nicht erwünscht.

Sorry Herztkapser, aber dieser herschende Ton weckt schon Widerspruch in mir. Genauso wie es eine Charakterfrage ist nüchtern zu fahren, ist es auch eine zu seinen Fehlern zu stehen.

Themenstarteram 25. März 2007 um 20:31

Re: Re: Innerhalb welchen Zeitraumes darf eine MPU angeordnet werden?

 

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Frischling

Sorry Herztkapser, aber dieser herschende Ton weckt schon Widerspruch in mir. Genauso wie es eine Charakterfrage ist nüchtern zu fahren, ist es auch eine zu seinen Fehlern zu stehen.

Dann hast du meine Bitte missverstanden. Mir ging es hier um Ratschläge oder fundiertes (rechtliches) Hintergrundwissen. Die moralische Seite soll hiermit bewusst nicht vermischt werden, da wir sonst den nächsten heiß prodelnden Topf hätten.

Wenn es dich interessiert: beide Vergehen wurden damals geahndet, Fall 2 aufgrund von Fall 1 sogar mit doppelter Geldbuße und dreifachem Fahrverbot. Ich wäre sogar mit der MPU einverstanden gewesen, hätte man sie damals verlangt. Aber dass man (die Stadt) sich hier nach über drei Jahren seiner alten schwarzen Schaafe erinnert, das erachte ich schon für ziemliche Willkür.

Wer weiß, was denen in den nächsten drei Jahren einfällt!? ICH kann nach drei Jahren nicht auf meine Kunden zukommen und NACHFORDERUNGEN stellen.

am 26. März 2007 um 15:47

Lieber Hertzkasper,

bitte habe Verständnis, daß konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung hier nicht stattfinden kann.

Allgemein wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Verteidigung Deiner Fahrerlaubnis und hoffe, daß Du Deine Alkoholprobleme mittlerweile im Griff hast.

Themenstarteram 26. März 2007 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

...und hoffe, daß Du Deine Alkoholprobleme mittlerweile im Griff hast.

Wenn sich mal jemand übergibt, ist der in deinen Augen aber nicht gleich magersüchtig, oder?

Es waren zwei Fälle, mindestens drei Jahre zurück und keiner von euch kennt die näheren Umstände. Von einem Alkoholproblem zu sprechen, empfinde ich daher etwas vermessen :rolleyes:

Btw: am Mittwoch habe ich einen Termin beim Anwalt. Schaun wir mal.....

am 26. März 2007 um 16:35

Du kannst der große Einzelfall sein, der dummerweise bei seinen beiden einzigen Trunkenheitsfahrten im Leben aus dem Verkehr gezogen worden ist. Der kriminologische Normalfall ist allerdings, daß allenfalls jede 20te Fahrt unter Alkoholeinfluß überhaupt festgestellt wird.

Der kriminologische Normalfall ist daher auch, daß Fahrzeugführer, die in relativ überschaubarer Zeit mehrfach mit einer nicht unerheblichen Alkoholisierung erwischt werden, ein Alkoholproblem haben. Dies soll ja gerade durch die MPU näher beleuchtet werden.

Insofern waren meine Genesungswünsche nicht beleidigend, sondern ernsthaft mitfühlend gemeint. Aber damit wären wir schon fast in der von Dir nicht gewünschten moralischen Bewertung der Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Du kannst der große Einzelfall sein, der dummerweise bei seinen beiden einzigen Trunkenheitsfahrten im Leben aus dem Verkehr gezogen worden ist. Der kriminologische Normalfall ist allerdings, daß allenfalls jede 20te Fahrt unter Alkoholeinfluß überhaupt festgestellt wird.

Der kriminologische Normalfall ist daher auch, daß Fahrzeugführer, die in relativ überschaubarer Zeit mehrfach mit einer nicht unerheblichen Alkoholisierung erwischt werden, ein Alkoholproblem haben. Dies soll ja gerade durch die MPU näher beleuchtet werden.

Insofern waren meine Genesungswünsche nicht beleidigend, sondern ernsthaft mitfühlend gemeint. Aber damit wären wir schon fast in der von Dir nicht gewünschten moralischen Bewertung der Sache.

Naja, von einem Alkoholproblem zu reden halte ich hier für vermessen - auch wenn nur jede 20ste Fahrt unter Alkohol "erwischt wird" kann es sich durchaus noch um Zufall handeln. Ausserdem würde ich bei 0,6 und 0,9 Promille nicht "den ersten Stein werfen" wollen.

In diesem Sinne viel Erfolg und in Zukunft etwas besonnener handeln!

Gruß,

Markus

Zur generellen Alkohol-Themaitk ist mir noch eine Erzählung eines Bekannten eingefallen, der Richter in München ist. Er und seine Kollegen haben einmal im Jahr die Gelegenheit sich unter Aufsicht zu besaufen - wohl während der Arbeitszeit. Hierdurch soll den Juristen ein besseres Verständnis von Alkohol und dessen Wirkung vermittelt werden. Die Richter nennen vorher ihre Ziel-Promille und dann gibt´s kein Zurück mehr. Will einer kein Bier mehr trinken, so muß er z.B. mit einem Korn seinen Zielwert erreichen. Am späten Abend werden dann sogar Richter ausfallend... :)

 

Grüsse aus München

am 30. März 2007 um 9:12

Genau das machen 95% aller Juristen in ihrer Ausbildung (Referendariat). Man wundert sich dann, wieviel man trinken muß, um beispielsweise den Wert für die Strafbarkeit (auch ohne Unfall und sonstige Auffälligkeiten) einer Trunkenheitsfahrt von 1,1 %o zu erreichen.

am 30. März 2007 um 9:54

servus,

vielleicht hilft das weiter!

gruss

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2202

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Genau das machen 95% aller Juristen in ihrer Ausbildung (Referendariat). Man wundert sich dann, wieviel man trinken muß, um beispielsweise den Wert für die Strafbarkeit (auch ohne Unfall und sonstige Auffälligkeiten) einer Trunkenheitsfahrt von 1,1 %o zu erreichen.

Das war eine feine Sache in der Kantine des Amtsgerichts :D

Und vor allem eine sehr lehrhafte! Man kann nämlich mal selber sehen und spüren, wie sich bestimmte Alkoholwerte anfühlen. Insofern finde ich es auch nicht schlecht, wenn das Richter jährlich machen.

Bei uns war es so, das mit einer Ausnahme keiner es über 1,0 Promille geschafft hat bzw. schaffen wollte (und Juristen sind ziemlich standfest). Einer kam bis 1,2, aber der war ziemlich am Ende (nein, ich war es nicht :D ). Es ist aber ziemlich erschreckend, wenn man schon bei 0,38 das Gefühl hat, nicht mehr fahren zu können und man dann im Gerichtsaal Leute hat, die mit 1,5 Promille keine Ausfallerscheinungen haben (= Alkoholiker).

Viele Grüße

Celeste

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