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Innenbeleuchtung beim Verlassen des Wagens aktivieren
Hallo,
sagt mal, kann und wenn ja wo aktiviere ich die Innenraumbeleuchtung, so dass beim Ausschalten des Wagens automatisch die Innenraumbeleuchtung angeht und nach dem Verriegeln des Autos wieder automatisch ausgeht....
Muss doch gegen - finde aber weder den richtigen Knopf noch Einstellung....
Danke und Gruss
Dirk
Beste Antwort im Thema
oder mal die BDA lesen
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59 Antworten
Ich habe meine FIN durchgegeben und dann hieß es, „geht nicht weil Allradlenker“...
Da ich erstmal davon ausgehe, dass auch mein Audihändler verkaufen will hatte ich keine Zweifel an der Aussage.
Wobei es sich mir als Laie nicht erschließt warum die Allradlenkung ein Ausschlusskriterium für Trittbretter sein soll.
In welcher Form könnten sich Trittbretter und Allradlenker in die Quere kommen???
Moin.
Mal ganz ehrlich, was soll die diskutiererei?
„Einfach“ mal zum TÜV fahren und den, hoffentlich, netten Herrn direkt fragen. Mit alles an Unterlagen soweit griffig. Fertig.
Hardcore-Variante: gleich anbauen und hören was er sagt...
Thema durch...
Gruß
Bernd
Und mal am Rande:
Ein TÜV-Gutachten ist gleich zu setzen mit einer ABE vom Hersteller. Beides ist mit zu führen.
Zitat:
@White-Head666 schrieb am 26. Oktober 2017 um 19:31:58 Uhr:
Moin.
Mal ganz ehrlich, was soll die diskutiererei?
„Einfach“ mal zum TÜV fahren und den, hoffentlich, netten Herrn direkt fragen. Mit alles an Unterlagen soweit griffig. Fertig.
Hardcore-Variante: gleich anbauen und hören was er sagt...
Thema durch...
Gruß
Bernd
Cool, einfach machen oder den Fachmann fragen.
Für was braucht man dann noch (dieses)ein Forum....?
Zitat:
@White-Head666 schrieb am 26. Oktober 2017 um 19:34:51 Uhr:
Und mal am Rande:
Ein TÜV-Gutachten ist gleich zu setzen mit einer ABE vom Hersteller. Beides ist mit zu führen.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Eine ABE oder EG-Betriebserlaubnis (z.B. für getönte Scheiben) ist mitzuführen. Niemand würde auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen.
Ein TÜV-Teilegutachten (z.B. Fahrwerk) erfordert eine technische Abnahme mit mehr oder minder dringender Übernahme in die Fahrzeugpapiere.
Ein Materialgutachten (z.B. diese Trittbretter) erfordert eine Einzelabnahme bei der TP.
...ich sage es ja, so ein Forum ist klasse und wichtig für „dies und das“....
Danke martin.go für die Richtigstellung/Versachlichung!!!
Zitat:
@martin.go schrieb am 26. Oktober 2017 um 20:37:52 Uhr:
Zitat:
@White-Head666 schrieb am 26. Oktober 2017 um 19:34:51 Uhr:
Und mal am Rande:
Ein TÜV-Gutachten ist gleich zu setzen mit einer ABE vom Hersteller. Beides ist mit zu führen.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Eine ABE oder EG-Betriebserlaubnis (z.B. für getönte Scheiben) ist mitzuführen. Niemand würde auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen.
Ein TÜV-Teilegutachten (z.B. Fahrwerk) erfordert eine technische Abnahme mit mehr oder minder dringender Übernahme in die Fahrzeugpapiere.
Ein Materialgutachten (z.B. diese Trittbretter) erfordert eine Einzelabnahme bei der TP.
Genau so ist es. Ich habe mich wegen Felgen auch ausgiebig mit dem Thema auseinandergesetzt. Leider ein totaler Krampf in D mit dem TÜV. Und so leicht wie es hier teilweise anklingt ist es leider nicht. Der TÜV ist mit den ganzen Auflagen leider sehr genau. Wenn Trittbretter nicht für Allradlenker zugelassen sind laut Gutachten, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und streng formal gesehen ist bei Montage dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Was auch üble Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann. Traurig aber so ist das in D mit der Regelwut leider...
Zitat:
@PeterQ7-2017 schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:45:13 Uhr:
Hallo tacho66,
Ich habe die Trittbretter Freedom von direct4x4.de, Gutachten inkl., ob dies auch direkt eine ABE ist, kann ich gar nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
...jetzt wundere ich mich auch nicht mehr, warum man von Peter Q7-2017 nichts mehr hört.:rolleyes:
Hat deine Kuh jetzt keine Betriebserlaubnis mehr...???:o
Hallo tacho66,
TÜV Gutachten und Eintragung ist unkompliziert erfolgt,
Meine Frau ist einfach vorgefahren und da sie die Trittbretter zwecks beladen der Dachbox benötigt,
War dies für den Prüfer leicht nachvollziehbar.
Bem: bei Frauen sind die Prüfer, so ist meine Erfahrung, deutlich kulanter; meine älteren Audis, werden immer von meiner Frau vorgeführt.
Gleichzeitig haben wir auch den Alu-unterbodenschutz miteinzragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Das klingt doch sehr unkompliziert...
Toll wenn das so geht, so eine Frau habe ich ja auch. :-)
Nein, im ernst ich werde Montag meinen Anbieter kontaktieren und mich nach dem Stand der Dinge erkundigen.
Gibt es inzwischen eine ABE...usw.
Für den Fall, dass es keine ABE gibt werde ich beim TÜV vorsprechen.
Ist dann alles klar, bekommt meine Kuh Trittbretter!
Gruß tacho66
Zitat:
@Konvi schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:17:52 Uhr:
Lyrics dazu :D.
Haaalllooo...es geht mit nur um die Optik....:cool:
Ich fahre einmal im Jahr mit Dachbox.
Da wäre der Aufwand etwas übertrieben.
Finde einfach das die Dinger der Kuh stehen.
Klar, wenn die schmutzig sind muss man(n) und
Frau mit dem „Beinkleid“ aufpassen habe ich gehört aber wann ist meine Kuh schon schmutzig...;)
Zitat:
@ffm777 schrieb am 26. Oktober 2017 um 22:25:01 Uhr:
Zitat:
@martin.go schrieb am 26. Oktober 2017 um 20:37:52 Uhr:
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Eine ABE oder EG-Betriebserlaubnis (z.B. für getönte Scheiben) ist mitzuführen. Niemand würde auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen.
Ein TÜV-Teilegutachten (z.B. Fahrwerk) erfordert eine technische Abnahme mit mehr oder minder dringender Übernahme in die Fahrzeugpapiere.
Ein Materialgutachten (z.B. diese Trittbretter) erfordert eine Einzelabnahme bei der TP.
Genau so ist es. Ich habe mich wegen Felgen auch ausgiebig mit dem Thema auseinandergesetzt. Leider ein totaler Krampf in D mit dem TÜV. Und so leicht wie es hier teilweise anklingt ist es leider nicht. Der TÜV ist mit den ganzen Auflagen leider sehr genau. Wenn Trittbretter nicht für Allradlenker zugelassen sind laut Gutachten, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und streng formal gesehen ist bei Montage dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Was auch üble Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann. Traurig aber so ist das in D mit der Regelwut leider...
Ein TÜV-Gutachten ist genauso mit zu führen solange es eben nicht eingetragen ist.
Ich habe auch nicht behauptet das man ewig mit einem „nicht eingetragenen“ rum fahren soll. Montieren und direkt zum TÜV...
Und weil das ein gewisses Risiko birgt habe ich es als „Hardcore“ beschrieben. Kann gut gehen muss aber nicht...
Ich hab damals auch angefragt wegen 18“-Felgen mit 225er Gummi auf einen Audi C4 drauf. Naja, vielleicht... Also die Dinger montiert und ab zum TÜV. Es erfolgte eine sogenannte „Einzelabnahme“. Fertig.
Das „Ergebnis“ hatte ich mit meinen ABEs immer dabei...
Ich finde das Forum auch gut sonst wäre ich auch nicht hier. Aber diskutieren und glauben hilft dem Fragenden ja nicht weiter, oder?
Ich wünsche mir nur das eine „ehrliche“ und „direkte“ Antwort nicht gleich als „unsachlich“ bewertet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Ich könnte Trittbretter mit einem sog. Materialgutachten bekommen.
Damit muss ich nach 19 (2) StVZO zum TÜV und nicht zur Dekra, richtig?
Könnte es da Probleme
bei der Abnahme geben?
Ich frage das, weil ich nicht der Willkür eines Prüfers ausgesetzt sein will.
Bevor ich den Unterboden bearbeiten lasse, solche Dinger kaufe und montieren lasse würde ich gerne vorher wissen ob mich ein Prüfer ohne Eintragen vom Hof schicken kann.
Das wäre der Supergau...in diesem Fall.
Denn wenn ich hier auch lese, das vorsichtshalber die Frauen losgeschickt werden kann das eigentlich nicht sein das
sowas darüber entscheidet ob ich etwas abgenommen bekomme oder nicht.
Entweder ist etwas erlaubt oder nicht...
Wenn alles den Vorschriften entspricht kann die Fahrt zum TÜV kein Risiko sein.
Eigentlich nicht. Aber bekanntlich sind manche Prüfer, na sagen wir mal, aufgeschlossener bei solchen Geschichten. Dann bleibt nur noch es bei einer anderen Niederlassung nochmal zu probieren...