In pro Scheinwerfer LEDs defekt

VW Passat 35i/3A

Hallo zusammen.

Bei einen meiner In pro Scheinwerfer haben sich drei von vier LEDs verabschiedet. Zuerst war nur eine defekt, nun sind es drei. Die einzige, die noch leuchtet, befindet sich in der Mitte. Nun habe ich die LED-Einheit ausgebaut. Nun ist die Frage, welche LEDs ich für die Scheinwerfer nehmen kann. Wie am besten durchmessen?

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

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Beste Antwort im Thema

Ich bin, je mehr ich darüber nachdenke der Meinung, daß die Vers. trotz Vorsatz zahlen muß!

Bei Vorsatz wird sie sich das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wiederholen, ist jedoch verpflichtet Deinen Schaden zu ersetzen.
Schließlich kann der Vorsatz ja nicht Dein Problem sein.

Ansonsten Rat beim Anwalt einholen.
Wenn Du ADAC Mitglied bist, hast Du eine Rechtsberatung bei deren Vertragsanwalt gratis! 😉

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Ich bin, je mehr ich darüber nachdenke der Meinung, daß die Vers. trotz Vorsatz zahlen muß!

Bei Vorsatz wird sie sich das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wiederholen, ist jedoch verpflichtet Deinen Schaden zu ersetzen.
Schließlich kann der Vorsatz ja nicht Dein Problem sein.

Ansonsten Rat beim Anwalt einholen.
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Ich bin begeistert, Konsul 🙂 Schade, dass ich nur einmal auf DANKE drücken kann 😉
Sehr, sehr gute Informationen 🙂 Vielen Dank.
Und ADAC Mitglied bin ich 🙂

Konsul, das zweite Danke ist von mir. Ich glaube, jetzt hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Natürlich ist die Versicherung in der Verantwortung, dazu ist sie ja da. Und kann sich dann mit ihrem Versicherungsnehmer auseinandersetzen.

Hermi: lies den Brief noch einmal richtig, nicht dass die DIR Vorsatz unterstellen, denn dann müssten sie wahrscheinlich tatsächlich nicht zahlen.

Hab den Brief vor mir.

Zitat:

Nach unseren Ermittlungen hat unser Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich im Sinne von § 152 VVG herbeigeführt, so dass wir als KFZ-Haftpflichtversicherer auch dem Geschädigten gegenüber leistungsfrei sind. Die gegen uns erhobenn Ansprüche weisen wir daher zurück.

Zitat Ende.

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Zitat:

§ 152

Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.

Also hattest Du mit dem LKW-Fahrer ausgemacht, dass er Dir die Scheibe einwerfen soll.

Ich frage morgen mal meiner Schwiegermutter , die sitzt bei der Schadenregulierung einer großen Autoversicherrung und die kann mir 100 % definitiv sagen was sache ist .

Mir ist das vor 2 Jahren auch passiert , genau der gleiche Fall wie bei dir . Die Versicherung des LKW MUßSTE zahlen und hat sie auch . Sie probieren es nur immer wieder .

Ich denke deine chansen stehen da nicht schleht

Hab im Versicherungsforum ein Thema eröffnet:

http://www.motor-talk.de/.../...nsregulierung-ab-was-tun-t4344054.html

Danke Hunter 🙂

Zitat:

...ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und bei dem sowohl der Halter als auch der Fahrer des Fahrzeuges jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet hat.

...hat unser Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich im Sinne von § 152 VVG herbeigeführt,...

Ja was denn nun, jede gebotene Sorgfalt beachtet oder vorsätzlich herbeigeführt? Engel oder Teufel? Hier kann ja wohl nur eins zutreffen.

Meiner Meinung nach betrifft § 152 den Haftungsausschluss bei fingierten Schadensfällen.

@ Hermtal

Komando zurück , es ist tatsächlich so Hermtal das du rein gar nix bekommst .

Grade mit der Schwiegermutter telefoniert , und zwar weil es vom LKW Fahrer vorsätzlich war .

Ganz so einfach ist es nicht:

Eine Vorsatztat ist etwas andres als eine "einfache" Obliegenheitsverletzletzung.
Deswegen ist ist der Versicherer bei einer Vorsatztat gem. § 152 VVG komplett leistungsfrei. D.h. auch der Geschädigte bekommt nichts vom Versicherer.

Bei einer Obliegenheitsverletzung (z.B. Alkohol) bekommt der Geschädigte sein Geld, der Versicherer hat aber einen Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer.

Bei Vorsatz bleibt dem Geschädigten nur die Verkehrsopferhilfe

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G

10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 5000
Telefax: +49 30 20 20 5722

E-mail: voh[at]verkehrsopferhilfe.de

Dort melden und schauen was passiert , in vielen Fällen helfen die nämlich .

So, um das Thema abzuschließen: Die LEDs funktionieren wieder 🙂 Neue von Conrad verlötet und gut.

Wenn ich mir das so überlege, vier 3,5V- LEDs hättest Du eigentlich auch in Reihe schalten können.

Hauptsache, sie funktionieren wieder 😉

Das stimmt auch wieder, mir will aber nach wie vor nicht in den Kopf, dass gleich drei LEDs durchgebrannt sind. Nur aus reiner Neugier würde ich Dich am liebsten aufhetzen, den anderen Scheinwerfer auch noch aufzuschneiden und zu schauen, ob die gleichen Leuchtdioden verbaut sind. Nicht dass die Chinamänner hier alles verbauen, solange nur die Form passt!

Das brauchst du nicht, Hans. Das habe ich bereits gemacht 😁 Habe die LEDs des anderen Scheinwerfers direkt mit getauscht um so evtl. Farbunterschiede bzw. Helligkeitsunterschiede auszuschließen.

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