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In Österreich geblizt

Themenstarteram 16. März 2005 um 15:34

Zerwas,

habe heute ein schreiben von ner Österreichischen wache bekommen da steht das ich 130€ wegen geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen soll,

meine frage was wenn ich das geld nicht bezahle, muss ich überhaupt bezahlen gehn die diesem vergehen nach oder soll ich einfach nicchts machen was dann

weiss da jemand vielleicht bescheid oder hat mal jemand so eine Erfahrung gemacht???

grüsse deniz

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46 Antworten

Hallo,

Da wirst du leider bezahlen müssen. Zwischen Österreich und Deutschland gibt es abkommen und die werden das garantiert nachverfolgen, sonst hättest erst gar nix bekommen.

In Italien wäre es egal, da kommt aber dann auch schonmal überhaupt gar nix.

Grüsse

Mikel

Nein du mußt nichts zahlen...

Deutsche Raser bleiben ungeschoren

 

Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.

 

Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn das nicht gegen nationale Standards verstößt.

 

Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.

 

Gern genutztes Schlupfloch

 

Da das österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren.

 

Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker, österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt.

 

In Deutschland wird inzwischen der Lenker auch fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.

 

Quelle: http://www.orf.at/050224-84165/index.html

stimmt genau. Ein Bekannter mit dem ich immer in Skiurlaub war wurde im Urlaub im Ösiland geblitzt und schmiss alle Briefe weg, weil er dachte die können ihm eh nix anhaben.

Einige Wochen und Briefe später stand ein Beamter des nächsten Finanzamts (!) vor der Tür und forderte den Betrag ein - incl Bearbeitungskosten statt ca 30 nun über 100€.

Dumm gelaufen, würde dir raten zu bezahlen, da verstehen (verstehen bei Ösis.. lol) die Ösis keinen Spaß ;)

 

edit: bei meinem Bekannten war es so. Vielleicht muss man da aber auch Einspruch erheben, was er offensichtlich mit dem Wegwerfen der Briefe nicht getan hat. Somit hat er wohl durch das unterlassene Antworten den Bescheid akzeptiert und konnte deswegen zur Rechenschaft gezogen werden. Anders kann ich es mir nicht erklären.

Wenn es aber so wäre, wäre das schlimmste gar nichts zu tun...

am 16. März 2005 um 16:08

Hi,

also ich würde es auch bezahlen. Alleine schon aus dem Grund, dass wenn du in den nächsten Jahren mal wieder nach Österreich fährst und dort angehalten oder kontrolliert wirst, kann es passieren dass es richtig teuer wird und du eine "richtige" Anzeige bekommst. Ähnlich wie wenn du keine Vignette hast und nicht vor Ort die Verwarnung zahlst, sondern die Anzeige hinnimmst. Auch die wird vollstreckt, wenn du wieder in Deutschland bist. Tja, schöne neue EU Welt.....

am 16. März 2005 um 16:53

Bei einer Strafeanzeige wird in Österreich ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, welches, entweder mit Deiner Bezahlung oder mit der Einstellung des Verfahrens seitens der Behörde, endet.

Auch ich rate Dir die Strafe zu bezahlen, da es für Dich zu zusätzlichen Kosten oder anderen Unannehmlichkeiten kommen kann. Auf jeden Fall ist es billiger, als vor Gericht zu gehen, welches den Sitz in Österreich hat, und so gegen die Behörden vorzugehen. Auch da würde ich sagen, daß Du am Ende auf Deiner Strafe sitzen bleibst, da Du ja mit dem Auto gefahren bist.

Falls Du jedoch nicht gefahren bist, gibt es für Dich die Möglichkeit, daß Du einen Einspruch, binnen 2 Wochen ab Zustellung, an die zuständige Behörde sendest, wo drinnen steht wer der tatsächliche Fahrer war. Dann bekommt dieser die Strafe zugesandt und das Verwaltungsverfahren geht so weiter bis jemand, wie schon ober erwähnt, die Strafe bezahlt (wird mit jedem Schritt gegen die Behörde höher) oder die Behörde stellt das Verfahren ein.

Mein Tipp: zahlen & ruhing schlafen ;)

am 16. März 2005 um 18:22

Zitat:

(verstehen bei Ösis.. lol)

Bitte?

am 16. März 2005 um 18:50

Zahlen....

ich habe vorletzen Sommer auch ein Briefchen aus Österreich bekommen.. war mit Freunden übers Wochenende in der Steiermark.

Auf jeden Fall waren wir an einem Bergsee.. (eiskalt :D :D) und hatten auf einen Schotter weg geparkt.. wo auch viele Österreicher geparkt hatten..

Am Wagen war kein Strafzettel.. dafür 3 Wochen später ein Briefchen.. ich glaube es waren 30€ oder so fürs angebliche Parken auf nicht freigegebener Straße.. bzw. als Forstweg... der NICHT als solcher gekennzeichnet war.

Auf jeden Fall einspruch eingelegt innerhalb der Frist über meinen Anwalt, 4 Wochen später wieder ein briefchen.. das wir nicht innerhalb der Frist geantwortet hätten bla und blub, mittlerweile auf knapp 100€ gewesen.

Trotz Einspruch meines Anwaltes ging da gar nix.... ALso widerwillen bezahlen..

 

Die Österreicher sind da sehr Hartknäckig.. und Un-einsichtig..

PS: Ich könnte schwören das ich der einzige war der an dem Tag ein Strafzettel bekommen hat.. und nur weil ich ein deutsches Kennzeichen hatte... ;) ;)

am 16. März 2005 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von crazymayhem

...

PS: Ich könnte schwören das ich der einzige war der an dem Tag ein Strafzettel bekommen hat.. und nur weil ich ein deutsches Kennzeichen hatte... ;) ;)

da irrst Du bestimmt gewaltig, denn die sturen österreichischen Behörden lassen sich keinen €uro entgehen, die schreiben jeden und alles auf, da kannst Du Dir sicher sein. Meistens wird auch nicht nur ein Strafzettel geschrieben, sondern sofort eine Anzeige gemacht, da diese dem Staat mehr Geld bringt. Wenn man sich ein wenig Rücksicht seitens der Behörden erwartet, so stößt man in Österreich LEIDER auf Stahlbeton :(

am 16. März 2005 um 19:59

Da ich aus Österreich komme, habe ich schon oft genug Erfahrung mit der Sturheit gemacht ...

Habe einmal eine Anonymverfügung bekommen, weil ich angeblich mit Nebelscheinwerfern gefahren bin, was 100%ig nicht der Fall war, da ich die wirklich nur bei Nebel einschalte.

Hab das echt erschreckend gefunden, dass sich das jemand angetan hat, mir ein Briefchen zu Schicken - auch wenn ich sie eingeschaltet gehabt hätte.

Gezahlt habe ich, glaub ich 30€.

Also, wenn das ORF- und Zypries-Zitat oben stimmt...

Dann würde ich natürlich ALLE Fristen für Einsprüche einhalten. Aber nicht zahlen. :eek:

Wenn das geltendes Recht ist, kann sich eine Behörde auch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.

Natürlich musst du dich auf ein oder mehr Gerichtsverfahren einstellen. Aber für Behördenwillkür habe ich keinerlei Verständnis. :(

Wenn es dir den Ärger allerdings nicht wert ist (auch verständlich!), dann zahle einfach. Nur eines solltest du nicht tun: ignorieren. Denn sie geben NICHT auf.

Gruß, Timo

am 16. März 2005 um 20:20

Sei froh, bist du nicht in der Schweiz geblitzt worden! Das wird dann richtig teuer!

am 16. März 2005 um 20:28

Das Beispiel mit den Nebelscheinwerfern ist sehr gut, da es NIEMALS möglich wäre, der Behörde das Gegenteil zu beweisen, sprich - man ist immer auf Glatteis bei solchen Sachen :(

Schei** Ordnungsfanatiker !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

am 16. März 2005 um 20:47

Ich hätte 4 Wochen warten können und hätte dann versuchen können, das gegenteil zu beweisen.

An diesem Abend war ich mit einem Freund Wardriven und hatte die GPS- Daten des gesamten Abends ... Jedoch wäre es mir zu stressig gewesen, da auch nur irgendwas zu versuchen.

am 16. März 2005 um 20:53

In Österreich darf ein Polizeibeamter sogar die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos schätzen und auf Grund seiner Schätzung diesen bestrafen. Ist doch krank :(

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