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In diesem Fall rechts schneller fahren erlaubt?

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 17:42

Hi,

ich habe versucht, mit Paint es mal darzustellen. Ich komme von ner Ausfahrt auf die folgende Straße wie im Bild zu sehen ist und befinde mich dann natürlich auf dem rechten Fahrstreifen.

Links fährt immer ein(e) Fahrer(in) extrem langsam Richtung Frankfurt. Ich befinde mich auf dem rechten Fahrstreifen Richtung Köln, will aber nach Frankfurt fahren. Links fahren die Autofahrer meist so 70Km/H, ich erlaubte 80KmH auf dem rechten Streifen. Darf ich jetzt auf die rechte Autofahrerin überholen?

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2015 um 17:50

Ist es ein Autobahnkreuz bzw. Dreieck (sprich faktisch befindest du dich, wenn die dicken Linien anfangen auf einer anderen Autobahn), dann darfst du vorbei fahren, ist es eine normale Ausfahrt, darfst du das nicht.

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Themenstarteram 27. Februar 2015 um 16:06

Und wie siehts im Stadtverkehr aus bei 2 Fahrspuren? Ich weiß, Rechtsfahrgebot, wenn der Fahrer links aber nicht nach Rechts wechselt..

Klick mich

am 27. Februar 2015 um 17:06

Im Stadtverkehr hast du mit einem PKW freie Fahrspurwahl (also kein Rechtsfahrgebot) und darf auch rechts vorbeifahren.

Anders wäre das in der Stadt mit Linkabbiegevorgängen und Co. auch nicht realisierbar.

Völlig richtig, und der Vollständigkeit halber: Das gilt sogar auf Kraftfahrstraßen innerorts. Aber, aufpassen: NICHT auf Bundesautobahnen (z. B. in Berlin). Dort gilt immer das Rechtsfahrgebot.

@Jupp78: Bist du so nett und beantwortest meine Frage, die ich dir vier Posts weiter oben gestellt habe?

Themenstarteram 4. März 2015 um 22:05

Ich hab wirklich gedacht, dass im Stadtverkehr auch Rechtsfahrgebot herrscht bzw. hatte immer Schiss, rechts vorbei zu fahren :D..

Danke für die Info

am 4. März 2015 um 22:21

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. Februar 2015 um 18:49:31 Uhr:

 

@Jupp78: Bist du so nett und beantwortest meine Frage, die ich dir vier Posts weiter oben gestellt habe?

Ich bin immer nett ;).

Hab ich so in der Fahrschule gelernt, meine auch Urteile dazu gelesen zu haben und ich habe aber aktuell keine Lust danach für DICH zu suchen.

Was und ob du etwas draus machst, ist mir, ganz offen, vollkommen egal.

Ich lasse mich nicht als Hilfskraft für dich einspannen.

Wer meint, dass es anders wäre, der soll dran glauben ... ist mir auch egal.

P.S.:

Ich könnte jetzt auch die Gegenfrage stellen, dass du mir das Gegenteil belegen sollst, aber ich tue das explizit nicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. März 2015 um 23:21:50 Uhr:

[...] ich habe aber aktuell keine Lust danach für DICH zu suchen. [...]

Da ich als Kind mal gelernt habe, Erwachsenen ;) gegenüber immer höflich und hilfsbereit zu sein, mache ich das mal:

Zitat:

§ 7a StVO Abgehende Fahr-, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

[...]

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. März 2015 um 14:53:57 Uhr:

Zitat:

§ 7a StVO Abgehende Fahr-, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

[...]

Dankeschön. Das wollte ich wissen. Gesucht habe ich hauptsächlich den Begriff der "breiten Leitlinie".

Ein kleiner Hinweis noch an den Foristen Jupp87: Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Das ist eine Regel jeder vernünftigen Diskussion. Nicht: Wer etwas nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. März 2015 um 13:37:29 Uhr:

Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Das ist eine Regel jeder vernünftigen Diskussion. Nicht: Wer etwas nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

Aah, endlich mal ein Mitstreiter für einen sauberen Diskussionsstil. Ich habe hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man eine Behauptung entweder belegen können sollte oder klar als Meinung, Erfahrung oder auch Vermutung kennzeichnen sollte. Daraufhin musste ich mich als kleinlich und Korintenk... bezeichnen lassen.

Ich versuche zumindest, dies in meinen Beiträgen durchzuziehen.

am 6. März 2015 um 12:45

Zitat:

@Exoskilett schrieb am 4. März 2015 um 23:05:19 Uhr:

Ich hab wirklich gedacht, dass im Stadtverkehr auch Rechtsfahrgebot herrscht bzw. hatte immer Schiss, rechts vorbei zu fahren :D..

Danke für die Info

Das ist auch gut so. Ich fahre in der Stadt eigentlich immer links wenn es geht. Dann sieht man suizidale Fußgänger die einfach zwischen den Autos rauslatschen 1-2 sek. eher.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 13:43:39 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. März 2015 um 13:37:29 Uhr:

Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Das ist eine Regel jeder vernünftigen Diskussion. Nicht: Wer etwas nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

Aah, endlich mal ein Mitstreiter für einen sauberen Diskussionsstil. Ich habe hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man eine Behauptung entweder belegen können sollte oder klar als Meinung, Erfahrung oder auch Vermutung kennzeichnen sollte. Daraufhin musste ich mich als kleinlich und Korintenk... bezeichnen lassen.

Ich versuche zumindest, dies in meinen Beiträgen durchzuziehen.

Wenn dem so sein soll, dann müsste JEDE Antwort hier mit einer Quellenangabe versehen werden.

Dann mal los ...

Sollen also nun Antworten alá "In der Stadt gilt kein Rechtsfahrgebot" immer erst mit entsprechenden Quellen/Zitaten untermauert werden?

Oder nur Dinge die Andere, warum auch immer, in Frage stellen?

 

 

Zitat:

@AcJoker schrieb am 6. März 2015 um 14:43:09 Uhr:

Wenn dem so sein soll, dann müsste JEDE Antwort hier mit einer Quellenangabe versehen werden.

Dann mal los ...

Zumindest sollte jede Antwort, spätestens auf Nachfrage, belegt werden können. Oder aber eben als Meinung etc. gekennzeichnet werden.

Zitat:

Sollen also nun Antworten alá "In der Stadt gilt kein Rechtsfahrgebot" immer erst mit entsprechenden Quellen/Zitaten untermauert werden?

Nö. Man kann auch schreiben: "Ich meine, in der Stadt gilt kein Rechtsfahrgebot", oder ähnliches. Allerdings dürfte die Lieferung eines Beleges gerade hierfür die leichteste Übung sein...

Zitat:

Oder nur Dinge die Andere, warum auch immer, in Frage stellen?

Spätestens dann.

Wie gesagt:

Sachen, denen ich mir sicher bin, kann ich auch belegen. Dies tue ich im ersten Posting nicht immer, aber spätestens auf Nachfrage kommt von mir auch i.d.R. eine Quelle. Da bin ich aber auch beruflich und ausbildungsmäßig drauf getrimmt...

Zitat:

@AcJoker schrieb am 6. März 2015 um 14:43:09 Uhr:

Wenn dem so sein soll, dann müsste JEDE Antwort hier mit einer Quellenangabe versehen werden.

Quark. Es geht nicht darum, ob man alle Aussagen sofort belegen kann. Das schafft keiner, das fordert auch keiner, es ist meist überflüssig im täglichen Leben.

Sondern es geht hier im Augenblick einzig und allein um die Frage, was passiert, wenn von einem etwas gesagt wird, was ein anderer nicht sofort glaubt oder akzeptiert.

Richtig ist dann: Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: Wer es nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

(Mal abgesehen davon, dass unbelegte Aussagen selbstverständlich trotzdem richtig sein können. Haben wir doch gerade gemerkt: Der Forist Jupp87 hatte in der Sache recht, konnte es aber nicht beweisen. Nachdem ein anderer Forist die zutreffende Gesetzesstelle gefunden hatte, war auch ich überzeugt.)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 14:48:54 Uhr:

Zitat:

@AcJoker schrieb am 6. März 2015 um 14:43:09 Uhr:

Wenn dem so sein soll, dann müsste JEDE Antwort hier mit einer Quellenangabe versehen werden.

Dann mal los ...

Zumindest sollte jede Antwort, spätestens auf Nachfrage, belegt werden können. Oder aber eben als Meinung etc. gekennzeichnet werden.

Nur weil man etwas nicht belegt/belegen möchte, wird aus einer wahren Aussage noch lange keine persönliche Meinung.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 14:48:54 Uhr:

Zitat:

Sollen also nun Antworten alá "In der Stadt gilt kein Rechtsfahrgebot" immer erst mit entsprechenden Quellen/Zitaten untermauert werden?

Nö. Man kann auch schreiben: "Ich meine, in der Stadt gilt kein Rechtsfahrgebot", oder ähnliches. Allerdings dürfte die Lieferung eines Beleges gerade hierfür die leichteste Übung sein...

Stimmt, dies gilt aber für beide Seiten. Zur ersten Aussage habe ich oben bereits etwas geschrieben.

Glaubst du eine Aussage nicht, kannst du diesem Misstrauen ja nachgehen und überprüfen ob die Aussage korrekt ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 14:48:54 Uhr:

Zitat:

Oder nur Dinge die Andere, warum auch immer, in Frage stellen?

Spätestens dann.

Wie gesagt:

Sachen, denen ich mir sicher bin, kann ich auch belegen. Dies tue ich im ersten Posting nicht immer, aber spätestens auf Nachfrage kommt von mir auch i.d.R. eine Quelle. Da bin ich aber auch beruflich und ausbildungsmäßig drauf getrimmt...

Es sollte klar sein das ein (öffentliches) Forum keine verbindliche Informationsquelle ist.

Im Regelfall werden grobe Falschaussagen von anderen User als solche schnell klargestellt.

Alles andere obliegt den User selbst.

Denn ob ich eine Quelle nenne oder nicht bleibt mir überlassen, ebenso muss jeder selber abschätzen was und wem er glauben schenkt.

Wenn ich weis das in der Stadt kein Rechtsvorgebot herrscht, dann habe ich dafür noch lange nicht direkt eine Quelle an der Hand, ich müsste also danach suchen.

Aufgrund der Aussage kann aber auch jeder Andere nach einer Quelle für diese Aussage suchen wenn er der Aussage nicht glaubt.

Vor allem in diesem Beispiel kann jeder im Gesetzestext nachlesen. Da braucht die Person die eine Antwort gegeben hat nicht weniger Zeit für als jeder Andere.

 

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. März 2015 um 15:49:26 Uhr:

Zitat:

@AcJoker schrieb am 6. März 2015 um 14:43:09 Uhr:

Wenn dem so sein soll, dann müsste JEDE Antwort hier mit einer Quellenangabe versehen werden.

Quark. Es geht nicht darum, ob man alle Aussagen sofort belegen kann. Das schafft keiner, das fordert auch keiner, es ist meist überflüssig im täglichen Leben.

Sondern es geht hier im Augenblick einzig und allein um die Frage, was passiert, wenn von einem etwas gesagt wird, was ein anderer nicht sofort glaubt oder akzeptiert.

Richtig ist dann: Wer behauptet, muss beweisen. Nicht: Wer es nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

(Mal abgesehen davon, dass unbelegte Aussagen selbstverständlich trotzdem richtig sein können. Haben wir doch gerade gemerkt: Der Forist Jupp87 hatte in der Sache recht, konnte es aber nicht beweisen. Nachdem ein anderer Forist die zutreffende Gesetzesstelle gefunden hatte, war auch ich überzeugt.)

Fängt ja schon gut an, wenn man es darum geht eine besonders gute Diskussionskultur zu fordern. :rolleyes:

Man muss hier überhaupt nichts.

Wer eine Aussage nicht glaubt, dem steht es frei diese eben zu ignorieren oder dafür nach einem Beleg zu suchen oder das Gegenteil zu beweisen.

Wir sprechen ja nicht mal über einen begründeten Einwand sondern lediglich darüber das jemand etwas einfach nicht glaubt/akzeptiert.

Dafür ist dies hier nicht der passende Ort um Quellen zwingend fordern zu können.

Ob Jupp87 seine Aussage nicht belegen konnte oder dies einfach nur nicht wollte, ist offen.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 7. März 2015 um 12:33:20 Uhr:

Wer eine Aussage nicht glaubt, dem steht es frei diese eben zu ignorieren oder dafür nach einem Beleg zu suchen oder das Gegenteil zu beweisen. Wir sprechen ja nicht mal über einen begründeten Einwand sondern lediglich darüber das jemand etwas einfach nicht glaubt/akzeptiert. Dafür ist dies hier nicht der passende Ort um Quellen zwingend fordern zu können.

Ob Jupp87 seine Aussage nicht belegen konnte oder dies einfach nur nicht wollte, ist offen.

Das stimmt alles, mein Bester, aber du hast meinen Text nicht richtig gelesen. Es ging mir nämlich, und das schrieb ich auch, genau NICHT darum, dass immer alles beweisbar sein und bewiesen werden muss. :cool:

Es ist mir klar, dass das Argument ggf. manchem zu subtil ist. Ich halt's dennoch für wichtig, darüber zu reden, da es in Diskussionen an der Stelle auch in MT immer wieder schiefläuft. Also, vielleicht noch mal anders erklärt: Wer etwas behauptet, ohne es zu belegen, und dabei auf Skepsis trifft, kann sich keinesfalls auf den Standpunkt stellen "Ich habe (deshalb) recht, weil du, lieber Skeptiker, mir das Gegenteil nicht beweisen kannst".

Das meinte ich, nicht mehr und nicht weniger.

am 9. März 2015 um 17:58

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 13:43:39 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. März 2015 um 13:37:29 Uhr:

Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Das ist eine Regel jeder vernünftigen Diskussion. Nicht: Wer etwas nicht glaubt, muss das Gegenteil beweisen.

Ich habe hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man eine Behauptung entweder belegen können sollte

Da gebe ich dir vom Prinzip her auch recht, aber es gibt auch die Kandidaten, die sich schlicht und einfach alles präsentieren lassen.

Mit ein wenig Google wäre die Frage sicher einfachst zu klären gewesen, auch für den Fragenden.

Klar, das kostet ihn, genauso wie mich, sicher 10 Minuten.

Aber wenn es einen wirklich interessiert, kann man diese Zeit wohl investieren. Ist einem das zu viel, dann sollte man anderen das auch nicht zumuten.

Und hätte sich der Erwachsene noch mal gemeldet und gesagt, ich habe alles durchsucht und nichts gefunden, dann hätte ich mich auch noch mal hingesetzt, aber eben nur dann.

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