In der Wiese parkverbot?

Guten Morgen liebe Community,

ich habe heute Nacht (2:00Uhr) einen Strafzettel bekommen, weil ich in einer Wiese geparkt habe. Dort stehen weder Hinweise noch Verkehrsschilder, dass ich dies zu unterlassen habe.

Ist der Strafzettel rechtens?

Danke schonmal bim Vorraus

Michi aus Minga

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 06:56:23 Uhr:


Ist der Strafzettel rechtens?

Ja.

Woraus sich das ergibt, sei mal dahingestellt. Das kann die Grünflächensatzung sein oder Naturschutzgesetze etc. §2 StVO sagt "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und § 12 Abs. 4 StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Allein schon dadurch ist’s verboten in der Wiese zu stehen, es sei denn sie war als Parkplatz ausgeschildert.

Was genau wird dir denn vorgeworfen?

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Zitat:

@birscherl schrieb am 18. September 2015 um 07:05:30 Uhr:



Ja.

Woraus sich das ergibt, sei mal dahingestellt. Das kann die Grünflächensatzung sein oder Naturschutzgesetze etc. §2 StVO sagt "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und § 12 Abs. 4 StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Allein schon dadurch ist’s verboten in der Wiese zu stehen, es sei denn sie war als Parkplatz ausgeschildert.

Einspruch, euer Ehren!

Es gibt ein OLG-Urteil, welches da eine ganz andere Aussage trifft und meines Wissens nach bis heute nicht durch ein höheres Urteil aufgehoben wurde:

https://www.jurion.de/Urteile/OLG-Koeln/1983-02-22/3-Ss-65_83

Da es sich noch dazu um ein Privatgrundstück handelt und die Polizei dort keinerlei Befugnisse zur Regelung des ruhenden Verkehrs hat, würde ich dem Knöllchen widersprechen.

1. Der TE hat nicht von Parktasche oder Seitenstreifen gesprochen , sondern bei seiner Aussage muss man von Straße ausgehen . Da muss der Halter die Motorroller bei Dunkelheit entfernen .
2. Nicht immer wird ein Fragesteller einen korrekte Antwort bei einem Polizeirevier erhalten , wenn es um
parken von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit i.g.O geht .
Dann würden nämlich nicht so viele LKW ohne eigene Beleuchtung oder Parkwarntafel i.O bei Dunkelheit parken .
Obwohl laufend Streifenwagen an den fast unkenntlich geparkten LKW vorbeifahren .
Jedenfalls in meiner Großstadt.
Giovanni.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 14:45:25 Uhr:


Es gibt ein OLG-Urteil, welches da eine ganz andere Aussage trifft und meines Wissens nach bis heute nicht durch ein höheres Urteil aufgehoben wurde:
https://www.jurion.de/Urteile/OLG-Koeln/1983-02-22/3-Ss-65_83

Ich sehe da kein Urteil, sondern nur einen "Redaktionellen Leitsatz". Interessant wären das Urteil und dessen Begründung.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 20. September 2015 um 17:19:14 Uhr:


1. Der TE hat nicht von Parktasche oder Seitenstreifen gesprochen , sondern bei seiner Aussage muss man von Straße ausgehen . Da muss der Halter die Motorroller bei Dunkelheit entfernen . …

Les dir den thread doch noch mal durch. Bereits auf Seite 1 hat der TE ein Bild von der Situation gepostet, demnach der Park-Ort nicht "Straße", sondern "Parkplatz (Parktasche)" ist.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 17:26:16 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 14:45:25 Uhr:


Es gibt ein OLG-Urteil, welches da eine ganz andere Aussage trifft und meines Wissens nach bis heute nicht durch ein höheres Urteil aufgehoben wurde:
https://www.jurion.de/Urteile/OLG-Koeln/1983-02-22/3-Ss-65_83
Ich sehe da kein Urteil, sondern nur einen "Redaktionellen Leitsatz". Interessant wären das Urteil und dessen Begründung.

Bitte sehr:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Kannst dich gerne selbst bei einem der Portale anmelden, dann bekommst Du das Urteil in seiner vollen Länge. 😉

Auch da seh ich nur links zu den Abodiensten … hast du dich etwa allein von dem "Redaktionellen Leitsatz" verleiten lassen? In dem Urteil geht es um einen Grünstreifen, der jenseits eines Gehwegs liegt. Für diesen speziellen Fall hat das OLG eine Entscheidung getroffen. Der Fall hat aber nichts mit dem des TE zu tun.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 17:49:43 Uhr:


Auch da seh ich nur links zu den Abodiensten … hast du dich etwa allein von dem "Redaktionellen Leitsatz" verleiten lassen? In dem Urteil geht es um einen Grünstreifen, der jenseits eines Gehwegs liegt. Für diesen speziellen Fall hat das OLG eine Entscheidung getroffen. Der Fall hat aber nichts mit dem des TE zu tun.

Nochmal: Bitte selbst googlen!

Was verleitet dich denn zu der Aussage, dass der Strafzettel zu recht ausgestellt wurde?

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 18:03:33 Uhr:


… Nochmal: Bitte selbst googlen!
Was verleitet dich denn zu der Aussage, dass der Strafzettel zu recht ausgestellt wurde?

Ich kenne im Gegensatz zu dir das Urteil, da brauch ich nicht googeln … ;-)

Was mich zu der Aussage verleitet, dass der Strafzettel zu Recht ausgestellt sein kann (dass er zu Recht ausgestellt ist, hab ich nicht gesagt), kannst du auf den letzten 5 Seiten gerne selbst noch einmal nachlesen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 18:36:55 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 18:03:33 Uhr:


… Nochmal: Bitte selbst googlen!
Was verleitet dich denn zu der Aussage, dass der Strafzettel zu recht ausgestellt wurde?
Ich kenne im Gegensatz zu dir das Urteil, da brauch ich nicht googeln … ;-)

Das ist ja schön.

Dann verrate mir doch bitte mal, warum ich mit diesem Urteil so falsch liege, was den Fall hier betrifft.

Um was genau geht es denn in dem Urteil vom OLG Köln?

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 18:36:55 Uhr:



Was mich zu der Aussage verleitet, dass der Strafzettel zu Recht ausgestellt sein kann (dass er zu Recht ausgestellt ist, hab ich nicht gesagt), kannst du auf den letzten 5 Seiten gerne selbst noch einmal nachlesen.

In deiner Antwort auf der ersten Seite direkt nach der Threaderöffnung hast Du die Frage, ob der Strafzettel zu Recht ausgestellt wurde, zitiert und mit einem klaren "Ja" beantwortet, daher würde ich gerne wissen, warum Du die Frage so deutlich bejahst.

Nun machst Du ein "kann" daraus. Wie soll man das verstehen?

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 19:37:31 Uhr:


… Um was genau geht es denn in dem Urteil vom OLG Köln?

Wenn du das nicht weißt, warum postest du das Urteil?

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 19:37:31 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 18:36:55 Uhr:



Was mich zu der Aussage verleitet, dass der Strafzettel zu Recht ausgestellt sein kann (dass er zu Recht ausgestellt ist, hab ich nicht gesagt), kannst du auf den letzten 5 Seiten gerne selbst noch einmal nachlesen.
In deiner Antwort auf der ersten Seite direkt nach der Threaderöffnung hast Du die Frage, ob der Strafzettel zu Recht ausgestellt wurde, zitiert und mit einem klaren "Ja" beantwortet, daher würde ich gerne wissen, warum Du die Frage so deutlich bejahst.

Nun machst Du ein "kann" daraus. Wie soll man das verstehen?

Wenn du den thread aufmerksam liest, kommst du darauf, dass es verschiedene Gründe gibt, warum der Strafzettel seine Berechtigung haben kann. Ich möchte jetzt nicht die letzten 5 Seiten wiederholen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. September 2015 um 12:53:03 Uhr:


@TE: Frag halt mal nach, was man Dir konkret vorwirft, kostet ja nichts. Weise ggf. darauf hin, das die Wiese im Privatbesitz ist und der Besitzer Dir das Parken dort erlaubt hat. Achtung, Spekulation: Es scheint mir nicht ganz unwahrscheinlich, dass der Knöllchenschreiber nicht wusste, wem die Wiese gehört, einfach mal von öffentlichem Grund ausging und quasi auf Verdacht die Verwarnung geschrieben hat.

Endlich mal wieder ein fallnaher Beitrag.

@TE: Mach genau das.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. September 2015 um 20:22:00 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. September 2015 um 12:53:03 Uhr:


@TE: Frag halt mal nach, was man Dir konkret vorwirft, kostet ja nichts. Weise ggf. darauf hin, das die Wiese im Privatbesitz ist und der Besitzer Dir das Parken dort erlaubt hat. Achtung, Spekulation: Es scheint mir nicht ganz unwahrscheinlich, dass der Knöllchenschreiber nicht wusste, wem die Wiese gehört, einfach mal von öffentlichem Grund ausging und quasi auf Verdacht die Verwarnung geschrieben hat.
Endlich mal wieder ein fallnaher Beitrag.

@TE: Mach genau das.

Das wurde ihm schon ganz zu Beginn geraten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. September 2015 um 19:54:15 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. September 2015 um 19:37:31 Uhr:


… Um was genau geht es denn in dem Urteil vom OLG Köln?
Wenn du das nicht weißt, warum postest du das Urteil? [...]

Weil er träumt, daß der redaktionelle Leitsatz das rechtskräftige Urteil ist 😁.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. September 2015 um 16:45:15 Uhr:



Zitat:

@FredMM schrieb am 18. September 2015 um 13:22:52 Uhr:


Ne. Mit Sicherheit nicht. Du hast ja vorsätzlich dort geparkt. Und bei Vorsatz zahlt sowieso keine RS Versicherung.

Zahlen und unter Abschnitt "Erfahrung" ablegen. Ist ja nur Peanuts.

Genau durch solche "Peanuts" werden gerne zu Unrecht oftmals die Leute zur Kasse gebeten und bezahlen Dinge, die Sie gar nicht bezahlen müssten.

Darf ich aber mal genauer nachfragen, wo hier der Tatbestand des "Vorsatzes" vorliegt ?
Vorsatz ist ja ein Handeln, welches ich bewusst durchführe, obwohl ich weiß, daß es verboten ist.
Wurde hier das Parken auf der Wiese durch Schilder oder ähnliches verboten ?
Laut TE "Nein" also gibt es auch kein vorsätzliches Falschparken.

Wäre mir auch neu, daß Bearbeitungsgebühren erhoben werden für die Einstellung eines Strafzettels.

Na, aber mal hablang. Lernt man eigentlich in der Fahrschule, dass man auf einer Wiese nicht parken kann 🙂

Kennst die Bußgeldbehörde nicht. Die winken schnell mal mit "Bearbeitungsgebühren" beim Einstellen eines Verfahrens.

Ich meine der TE hat falsch geparkt, nicht die Bußgeldstelle. Warum sollten sie die Gebühr dann nicht erheben?

Fred, les mal: Die Bußgeldstelle ist noch gar nicht im Spiel. Das kommt sie erst, wenn er trotz nicht akzeptiertem Einspruch nicht zahlt oder untätig bleibt.

Die Fahrschule beschäftigt sich nicht mit Parken auf Privatgrund.

Zum Totlachen, dieser Thread.

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