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Importieren einer Royal Enfield Himalayan 2019er Model

Royal Enfield Himalayan

Hallo Zusammen,

Ich würde gerne eine Royal Enfield Himalayan 2019er Model nach Deutschland aus dem nicht-europäischen Ausland einführen und anmelden. Leider, kenne ich mich überhaupt nicht mit dem ganzen Vorgang aus. Kann mir da jemand evtl. weiterhelfen?

LG!

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19 Antworten

Guten Abend.....

Das ist eine Sache, die sich wirtschaftlich meiner Ansicht nach nicht lohnt. Du musst auf alles, was du einführen möchtest, eine Steuer bezahlen, die in diesem Fall bei knapp 20 Prozent des aktuellen Wertes respektive des tatsächlichen Wertes der einzuführenden Ware liegt.

Eine 2019er bekommst du hier schon mit wenigen Kilometern, fast neu, zulassungsfähig als Gebrauchte ab 3.500 Euro.

Ich kenne kaum ein Land, in dem du es billiger bekommen könntest, es sei denn aus Indien, aber da kommen dann noch Transportkosten dazu, was alles wieder auffrisst.

Es ist wirtschaftlich total sinnlos, sowas zu tun. Wenn du es dennoch machen möchtest, hast du das weitere Problem der Zulassung. Wenn das Teil genau den europäischen Bestimmungen entspricht, gibt es eine Einzelabnahme beim Tüv und danach wird der Brief mit der Anmeldung beim Amt erledigt. Das geht aber nur mit der Einfuhrzollbescheinigung.....

Bei allen Gängen fallen Kosten und Gebühren an......

Dein Tun lohnt sich nur, wenn du quasi das einzuführende Fahrzeug geschenkt bekommst oder erbst...also quasi für lau, und das muss plausibel nachzuvollziehen sein. Das Fahrzeug wird dann vom Zoll geschätzt und auch dafür musst du dann den Wert besteuern....., also bei 3500 z.B. als unterster Schätzwert fallen etwa 700 Euro Zoll an.

Danach geht's weiter wie oben beschrieben. Aber denke nicht, dass sich der Zoll so einfach auf sowas einlässt, das muss schon echt nachvollziehbar sein.

Hast du nähere Infos, was du da vor hast, damit ich den Sinn verstehe?

Gruß Peter

Zuviel Roman für die Geschichte.

 

Aktuell gilt in Deutschland die Abgasklasse 5 für Motorräder. Die wird dein Importmodell in Abgas und Geräusch nicht erfüllen.

Diese technische Hürde schaffst du nicht. Da ist Zoll, Scheinwerfer etc nebensächlich.

Hallo Zusammen,

Erstmal vielen Dank für die promten Antworten. Damit hab ich ehrlich gesagt nicht gerechnet! Top!! Also um ein paar Kleinigkeiten zu präzisieren. Ich befinde mich zur Zeit selber im nicht-europäischen Ausland hab mir die Royal Enfield Himalayan 2019 410cc auch erst selber vor 5 Monaten zugelegt. Jetzt will ich aber wieder zurück nach Deutschland machen und die Kiste gerne mitnehmen. Die Idee war die mit samt meinem anderem Kram per Container zu verschiffen. Somit bräuchte ich 1. die nicht wieder hier zu verkaufen und dann 2. mir in Deutschland eine neue anzuschaffen. Ich bin noch relativ neu auf dem Motorrad unterwegs und ich fahr Himalayan echt gerne. Easy zum cruisen! Aber ja wenn das alles ein riesen hick-hack ist dann lass ich die wohl hier.

LG

OMG...

Hierbei handelt es sich ja um "Übersiedlungsgut", was die Angelegenheit grundsätzlich vereinfachen könnte!

Klär das einmal mit Deiner Heimatbehörde ab!

Dann muss der Wohnsitz allerdings mind. 12 Monate im Ausland gewesen sein.

Dann kann man mit Umzugsgut zu weiteren Ausnahmegenehmigungen kommen, was ich grundsätzlich ablehnen würde. Damit wäre das Motorrad unverkäuflich.

 

Schick Mal ein Foto vom Fabrik-/Typschild. Dann sehen wir weiter.

Was spricht dagegen, bei der Zulassungsstelle in D anzufragen, statt sich auf Aussagen in einem Forum zu verlassen?

Ich hatte dort einen kompetenten Ansprechpartner, mit dessen schriftlicher Aussage ich später mein Fahrzeug ohne Probleme zulassen konnte.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 13. Sep. 2021 um 14:34:25 Uhr:

Was spricht dagegen, bei der Zulassungsstelle in D anzufragen, statt sich auf Aussagen in einem Forum zu verlassen?

Ganz einfach, die Zulassungsstelle kann dir nichts zu dem Mopped sagen. Die können nur Fahrzeuge mit gültigen Papieren oder Gutachten zulassen. Ob der TE diese hat, wissen wir nicht. Was ich aber weiß, in 99% der Fälle gibt es keine gültigen Papiere, welche zur Zulassung reichen würden.

Als Halter muss man die notwendigen Papiere beibringen, steht alles in der FZV.

Und wenn das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht, braucht es eine "Vollabnahme".

Und dafür benötigt es ein Datenblatt von einer qualifizierten Stelle, oder vom Hersteller. (siehe auch Merkblatt für Importfahrzeuge VkBl. 11-2018)!

Wenn es keins gibt, wird es seeehr schwierig. (Siehe Umzugsgut)

Welches Import Motorrad hast du denn zugelassen?

 

Hallo Zusammen,

Wie gesagt die Kiste gehoert mir und ich hab auch die relativen Unterlagen. Ich kann die Tage mal ein paar Fotos reinstellen. Und ja ich hab auch laenger als 12 Monate im Ausland gelebt und kann das auch bescheinigen.

LG

Na dann - richtiges Futter für den Amtsschimmel und los gehts! :)

Die Himalayan kann in Deutschland gekauft werden - also ist sie prinzipiell zulassungsfähig. Ob es sich lohnt, ist eine andere Kiste. Wenn Du erst eine andere Auspuff-Anlage mit Kats und Motorsteuerung etc. montieren mußt, eher nicht.

Such mal im Internet nach dem deutschen Importeur und nimm mit dem Kontakt auf, da werden Sie sicher geholfen. Der kann Dir u.U. die passenden Papiere für Europa besorgen.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 13. September 2021 um 14:34:25 Uhr:

Was spricht dagegen, bei der Zulassungsstelle in D anzufragen...?

Dagegen spricht, daß die Zulassungsstelle der falsche Ansprechpartner ist.

Hier muß sich der TE an die deutsche Zollbehörde wenden.

Zoll und Zulassung sind doch 2 Paar Schuhe.

 

Zoll ist doch im Grunde unstrittig, und soweit zollfrei, soweit Umzugsgut (Übersiedelungsgut).

 

Die Zulassung ist doch das Problem, welches der TE hat.

Der Ersteller dieser Anfrage soll Kontakt mit einer Untersuchungsinstitution die Einzelabnahmen macht und die passenden Gutachten hat (In der Regel der TÜV) aufnehmen und dort die Möglichkeiten erfragen.

Wird ein Datenblatt. Für die Zulassunsstelle erstellt und ein Einzelgutachten für das Fahrzeug gemacht, sollte es nach der schriftlichen Bestätigung vom Zoll, dass alle erforderlichen Papiere und Zölle bezahlt sind, keine Hürde mehr geben.

Die einzige große Hürde wäre wohl das Abgasgutachten. Das erstellt der TÜV (Dekra im Osten) erst nachdem eben dieses Gutachten für das Fahrzeug gemacht wurde (das ist nicht billig! Da gehen schnell mal 1-2t € bei drauf!

Und zack, kann die Sache extrem unwirtschaftlich werden!

Also der Weg den ich beschreiten würde:

1. Kontakt mit dem Importeur wegen der Erstellung eines COC, falls möglich. Wenn nicht, möglicherweise ein Abgasgutachten vom Hersteller (hier ist zu prüfen, ob es hier anerkannt wird!).

2. Kontakt mit der Prüfinstitution die die meisten Gutachten bereits im Fundus hat (meistens der TÜV!) und dort die Abnahmemöglichkeiten erfragen (Vorsicht, diese Gutachten sind im Fundes desjenigen Prüfers, der es gemacht hat! Die anderen Prüfer haben da nicht unbedingt Zugriff! Einfach beim TÜV oder Dekra fragen, wo die meisten Einzelabnahmen für Zweiräder gemacht werden und dort anfragen, dann ist die Chance am größten.).

Soll erst mal zum Einstieg reichen!

Gruß Arnd

Ps.: Ja, ich weiß, dass das Einzelabnahmemonopol zwischen Ost und West nicht mehr existiert, aber diese beiden Organisationen können nun mal auf die meisten Gutachten zurückgreifen.

Reicht das? Wie soll das alte Modell die Vorgaben einer Abgasklasse höher schaffen?

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