Import?

VW Passat B7/3C

Hallo zusammen,
Ich komme aus der Schweiz und möchte mich den neuen VW Passat zulegen.
Jedoch möchte ich keinen Importwagen aus Tschechien Belgien oder sonst, sondern würde gerne einen aus DE, z.B Emmden.
Jedoch sagen nicht alle Händler bei uns ganz die Warheit und jetzt wollte ich fragen ob man das anhand de Typscheines oder Fahrgestell Nr. oder so rausfinden kann?

Danke im Voraus =)

18 Antworten

Hab gestern n neues Heckklappenschloss bekommen

auf Garantie

auch schon n undichten Dieselfilter auf Garantie ersetzt bekommen

@pakistani:
und eben diesen EU Ursprung musst du nachweisen
wenn nämlich sehr viel von einem produkt ausserhalb der EU produziert wird und in D nur zusammengebaut wird es diesn nachweis nicht geben

ich behaupte jetzt nicht dass dies beim passat so ist

Zitat:

Original geschrieben von B7TDI


(...)
@pakistani:
und eben diesen EU Ursprung musst du nachweisen
wenn nämlich sehr viel von einem produkt ausserhalb der EU produziert wird und in D nur zusammengebaut wird es diesn nachweis nicht geben
(...)

Es kommt nicht darauf an, dass die Ware innerhalb der EU/EFTA oder, aufgrund multilateraler oder auf supranationaler Ebene geschlossener Zollabkommen, ggf. auch außerhalb derer produziert wurde.

Maßgebend hierfür ist einzig der Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. zivilrechtlicher Eigentumsübergang.

Und dieser lässt sich mithilfe entsprechender Dokumente (Kaufvertrag bzw. ordentliche Rechnung, aber u.U. auch Konnossement) allemal belegen.

😉 

das hört sich alles ziemlich "klug" an
wenn dem so ist dann hat man mir damals n scheiss erzählt

seis drum meiner hat jetzt 45000km drauf und ich hab 20000 chf gespart

Zitat:

Original geschrieben von B7TDI


das hört sich alles ziemlich "klug" an
wenn dem so ist dann hat man mir damals n scheiss erzählt
(...)

Nee, nee. Das mit dem Ursprungsprinzip ist schon so korrekt. In der Tat bedarf es eines Ursprungszertifikats. Also insoweit nicht klug, sondern schlicht blanker Unsinn meinerseits. Tja, letzten Endes erleichtert der Blick ins Gesetz nicht nur die Rechtsfindung, sondern macht es gesichert überhaupt erst möglich. Meiner einer sollte das eigentlich schon von berufswegen wissen.

So what. Erhebe weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch bin ich frei von (menschlichen) Schwächen. Im Übrigen liegt das Studienende auch schon zwanzig Jahre zurück. Und meine ehemaligen Profs sind hier siescher net am Start.😁

Aber ich schweife ab. Ob der Vielzahl der Freihandelsabkommen gerade auch mit klassischen Herkunftsländern für Automobile, aber auch solchen (Un-)Bekannten, wie Mittelmeeranreinersaaten, Staaten des Nahen Ostens, Türkei, Mexiko, Kanada, Serbien, Kroatien und vielen mehr, kommt es in eíner Vielzahl der Fälle im Ergebnis indes zu keiner Verzollung.

Bei Interesse guckst du bitte mal hier.

Aber Vorsicht!. Der Teufel steckt bekanntermaßen im Detail. Die Regelung bezüglich des Herstellungsbegriffs unterscheiden sich bisweilen derart signifikant, dass für die Frage einer Verzollung im Zweifel doch auf den Einzelfall und das zugrundeliegende Freihandelsabkommen abzustellen ist.

So ist das halt. Kein Grundsatz ohne Ausnahme.

😉

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen