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Immer wieder Dellen in der Tür von meinen Parknachbarn

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 19:10

Hi zusammen,

ich habe ein festen Tiefgaragen Stellplatz. Beide meine Parknachbarn haben jetzt schon mehrfach Dellen in meine Seitentüren reingehauen. Da ich mein Auto selten bewege, habe ich es nicht sofort gemerkt, aber meine Parknachbarn behaupten natürlich sie waren das nicht. Sind aber feste Parkplätze.

Mir reicht es aber jetzt, ich habe schon mal 5 Dellen aus meinem Auto per smartrepair entfernen lassen. Jetzt sind wieder 3 neue drin.

Wie kann man hier am besten vorgehen?

Hat eine Anzeige hier Aussicht auf erfolg ? Oder bestellt man direkt nen Gutachter?

Wäre über ein paar hilfreiche tipps dankbar.

Beste Antwort im Thema

Wenn da immer wieder neue Dellen drin sind und die Nachbarn streiten das ab, dann würde ich mal bei der Polizei vorsprechen und denen das genauso erklären. Die haben ja Möglichkeiten um festzustellen, ob das von den Fahrzeugen verursacht werden kann, die die Nachbarn haben. Die Anzeige läuft ja erst mal gegen unbekannt, weil kein Verursacher feststeht. Finden die dann bei den anderen Fahrzeugen ein Kante, die von der Höhe her passt, dann haben die Verursacher (wer das auch immer ist) ein kleines Problemchen. Denn das wäre ja dann Fahrerflucht und das wird dann für den Verursacher recht dumm laufen. Blöd wäre dann natürlich, wenn die Polizei bei der Beschauung nichts feststellt.

Wie danach das Verhältnis zu Deinen Nachbarn ist, ist die andere Frage.

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am 25. Juni 2020 um 21:12

Zitat:

@aMieX schrieb am 25. Juni 2020 um 21:45:25 Uhr:

Nein!

Ein bloses Öffnen und wieder Schließen einer Türe ist keine Inbetriebnehmen des Fahrzeuges.

Das Fahrzeug ist dann in Betrieb, wenn der Motor gestartet wird oder wenn es am Straßenverkehr teilnimmt.

Das Umdrehen des Schlüssels ist, das Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Das Kind holt aber nur seine Jacke aus dem Auto.

Es will nicht einsteigen um mit dem Auto zu fahren.

Es hat nicht im geringsten vor, das Auto in Betrieb zu setzen.

Somit auch keine Haftung aus der Betriebsgefahr.

Und das täglich, da ja mehrere Dellen vorhanden sind ;-)

Zitat:

@aMieX schrieb am 25. Juni 2020 um 20:13:06 Uhr:

Das ist eben nur bedingt richtig.

Entscheident ist, warum Ein- oder Ausgestiegen oder Be- oder Entladen wird!

Ist es der Grund, dass ich das Auto davor oder danach als Transportmittel betreiben will, so zählt das Ganze zum Betrieb des Fahrzeuges.

Öffne ich aber die Türe des Fahrzeuges nur, weil ich meine Jacke vergessen habe, so findet kein zeitnaher Betrieb des Fahrzeuges statt und somit auch keine Haftung des Halters.

Das Öffnen der Tür gehört zwar nicht unbedingt zum Betrieb des Fahrzeugs, aber immer zum Gebrauch des Fahrzeugs und auch dafür haftet der Halter, unabhängig davon, ob das Auto unmittelbar vorher betrieben wurde oder hinterher betrieben werden soll.

am 26. Juni 2020 um 9:45

Es ist richtig. Der Gebrauch eines Kfz ist über die Kfz-Haftpflicht gedeckt.

Aber für was genau gebraucht das Kind das Kfz in diesem Falle?

Es ist unerheblich, für was genau das KFZ in dem Fall gebraucht wird. Öffnen der Tür gehört zum Gebrauch des KFZ und wenn mit der Tür ein anderes Fahrzeug beschädigt wird, greift die KFZ-Haftpflicht des Halters und nicht die Privathaftpflicht desjenigen, der die Tür geöffnet hat.

cooollll nach deiner beschreibung, kann ich jedesmal auf dem supermarktparplatz , weil ich so vergesslich bin und meinen einkaufskorb im auto vergesse, meinen parknachbarn die türen iun die seite knallen und keiner kann mir was, nochnichmal die polizei, wenn ich nach dem einkauf dann einfach wegfahre.

das mach ich ab sofort einfach so

am 26. Juni 2020 um 12:18

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 26. Juni 2020 um 13:47:48 Uhr:

und nicht die Privathaftpflicht desjenigen, der die Tür geöffnet hat.

Das kann man Pauschal so nicht sagen.

Öffnen der Kfz Türe ist auf alle Fälle ein Fall für die Kfz-Versicherung

Aber es entsteht immer auch ein Schadensersatzanspruch nach BGB § 823 gegen denjenigen der die Türe öffnet, wenn es ein gesunder Erwachsener ist.

Du kannst dir als Geschädigter also auch das Geld von demjenigen holen, der die Türe geöffnet hat.

Der muss das bezahlen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 26. Juni 2020 um 13:55:19 Uhr:

cooollll nach deiner beschreibung, kann ich jedesmal auf dem supermarktparplatz , weil ich so vergesslich bin und meinen einkaufskorb im auto vergesse, meinen parknachbarn die türen iun die seite knallen und keiner kann mir was, nochnichmal die polizei, wenn ich nach dem einkauf dann einfach wegfahre.

das mach ich ab sofort einfach so

Für dich gilt nicht BGB 828

Aber wenn dein 6 jähriges Kind den Einkaufskorb neben dir stehend ausversehen gegen ein parkendes Auto schlägt und dein Auto noch 50 Meter weit weg ist, dann kann dir wirklich keiner was.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 26. Juni 2020 um 13:55:19 Uhr:

cooollll nach deiner beschreibung, kann ich jedesmal auf dem supermarktparplatz , weil ich so vergesslich bin und meinen einkaufskorb im auto vergesse, meinen parknachbarn die türen iun die seite knallen und keiner kann mir was, nochnichmal die polizei, wenn ich nach dem einkauf dann einfach wegfahre.

das mach ich ab sofort einfach so

Häh? Wie kommst du darauf?

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