ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Immer wieder Dellen in der Tür von meinen Parknachbarn

Immer wieder Dellen in der Tür von meinen Parknachbarn

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 19:10

Hi zusammen,

ich habe ein festen Tiefgaragen Stellplatz. Beide meine Parknachbarn haben jetzt schon mehrfach Dellen in meine Seitentüren reingehauen. Da ich mein Auto selten bewege, habe ich es nicht sofort gemerkt, aber meine Parknachbarn behaupten natürlich sie waren das nicht. Sind aber feste Parkplätze.

Mir reicht es aber jetzt, ich habe schon mal 5 Dellen aus meinem Auto per smartrepair entfernen lassen. Jetzt sind wieder 3 neue drin.

Wie kann man hier am besten vorgehen?

Hat eine Anzeige hier Aussicht auf erfolg ? Oder bestellt man direkt nen Gutachter?

Wäre über ein paar hilfreiche tipps dankbar.

Beste Antwort im Thema

Wenn da immer wieder neue Dellen drin sind und die Nachbarn streiten das ab, dann würde ich mal bei der Polizei vorsprechen und denen das genauso erklären. Die haben ja Möglichkeiten um festzustellen, ob das von den Fahrzeugen verursacht werden kann, die die Nachbarn haben. Die Anzeige läuft ja erst mal gegen unbekannt, weil kein Verursacher feststeht. Finden die dann bei den anderen Fahrzeugen ein Kante, die von der Höhe her passt, dann haben die Verursacher (wer das auch immer ist) ein kleines Problemchen. Denn das wäre ja dann Fahrerflucht und das wird dann für den Verursacher recht dumm laufen. Blöd wäre dann natürlich, wenn die Polizei bei der Beschauung nichts feststellt.

Wie danach das Verhältnis zu Deinen Nachbarn ist, ist die andere Frage.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Wie wäre es mit einer Dashcam mit Parküberwachung?

Das werden wohl die Blagen gewesen sein die beim Ein- Aussteigen nicht aufpassen.

am 25. Juni 2020 um 11:10

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Juni 2020 um 11:54:51 Uhr:

Das werden wohl die Blagen gewesen sein die beim Ein- Aussteigen nicht aufpassen.

5 jähriges Kind, dass sich die vergessene Jacke aus dem Auto holt, und die Mutter aber daneben steht. :D

Da kannst dann nichts machen.

Pech gehabt. :D

Thema Schuldfähigkeit und Aufsichtspflichtverletzung.

am 25. Juni 2020 um 11:45

eben ;)

Wenns so passiert wie ich geschrieben habe, hast du keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz.

Sehe ich nicht so, dass müsste die Kfz-Haftpflicht regulieren, da das Öffnen der Türen zum Gebrauch des Kfz gehört

am 25. Juni 2020 um 15:43

Ja, das will der informierte Laie mal so gehört haben.

PKw-Türe öffnen ist Kfz-Haftpflichtversicherung.

Be- und Entladen ist Kfz-Haftpflichtversicherung.

Aber ist das wirklich immer so?

Warum wird es denn der Kfz-Haftpflicht zugeordnet?

Dazu muss man § 7 StVG kennen.

Der besagt, dass für Schäden die aus dem Betrieb eines Kfz entstehen, der Halter haften muss.

Doch wird das Kfz tatsächlich betrieben, wenn ein Kind seine Jacke aus dem Auto holt?

Öffnet das Kind die Türe um gleich darauf mit dem Auto mit zu fahren?

Öffnet das Kind die Türe um das Auto unmittelbar danach als Tansportmittel zu nutzen?

Wohl kaum.

Daher findet hier auch kein Betrieb vom Kfz statt und es gibt keinen Grund, warum der Halter vom Kfz nach § 7 StVG haften müsste.

@aMieX deine Aussage kannst du doch sicher auch mit Urteilen oder anderen Quellen belegen?

"Betrieb des Kfz" ist doch nicht gleich "Fahren des Kfz". Wie kommt man auf so etwas?

am 25. Juni 2020 um 17:38

Wo findet denn in meinem Beispiel ein Betrieb des Fahrzeuges statt?

Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen zählt zum Betrieb eines Kfz. Mindestens eines davon trifft ja wohl auf dein Beispiel zu...

am 25. Juni 2020 um 18:13

Das ist eben nur bedingt richtig.

Entscheident ist, warum Ein- oder Ausgestiegen oder Be- oder Entladen wird!

Ist es der Grund, dass ich das Auto davor oder danach als Transportmittel betreiben will, so zählt das Ganze zum Betrieb des Fahrzeuges.

Öffne ich aber die Türe des Fahrzeuges nur, weil ich meine Jacke vergessen habe, so findet kein zeitnaher Betrieb des Fahrzeuges statt und somit auch keine Haftung des Halters.

wenn auch nur eine Tür des Autos geöffnet wird, ist das Auto im Betrieb. Ob man darin nur schläft und nicht fährt ist doch egal. Ich gehe davon aus, da ein Teil des einen Autos das andere beschädigt hat, spielt keine Rolle.

Wäre zumindest irgendwie logisch.

am 25. Juni 2020 um 19:45

Nein!

Ein bloses Öffnen und wieder Schließen einer Türe ist keine Inbetriebnehmen des Fahrzeuges.

Das Fahrzeug ist dann in Betrieb, wenn der Motor gestartet wird oder wenn es am Straßenverkehr teilnimmt.

Das Umdrehen des Schlüssels ist, das Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Das Kind holt aber nur seine Jacke aus dem Auto.

Es will nicht einsteigen um mit dem Auto zu fahren.

Es hat nicht im geringsten vor, das Auto in Betrieb zu setzen.

Somit auch keine Haftung aus der Betriebsgefahr.

Zitat:

@aMieX schrieb am 25. Juni 2020 um 21:45:25 Uhr:

 

Das Kind holt aber nur seine Jacke aus dem Auto.

Es will nicht einsteigen um mit dem Auto zu fahren.

Es hat nicht im geringsten vor, das Auto in Betrieb zu setzen.

Somit auch keine Haftung aus der Betriebsgefahr.

Das wäre dann IMHO "Gebrauch" eines Kfz und ebenfalls ein Fall für die Kfz-Haftpflicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Immer wieder Dellen in der Tür von meinen Parknachbarn