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Ich wurde sprichwörtlich übern Tisch gezogen, hilfe tipps, auswege

Themenstarteram 16. September 2010 um 0:55

Hallo, ich war so dumm und hab mir gestern den hier gekauft

Also folgendes, Im kaufvertag steht gekauft wie gesehen, ohne Garantie sachmängelhafung etc... Ich weiß aber das das nichtig ist, er muss mir die Gesetzlich zustehende Gewährleistung geben.

Die KM stand war übrigens nicht ausgefüllt, aber wurde nachträglich noch eingetragen.

Im nachhinein, stellte ich auch fest, das eine Zeile für Unfall oder nichtunfall im Vertrag gar nicht vorgesehen war, und das alle Mündlichen vereinbarungen ungültig sind.

So ich hab 2 Zeugen wo dabei waren, er war alleine.

Im kaufvertrag steht seine Privatadresse, ohne Mwst, dann muss man ja davon ausgehen das der Steuerhinterzeihung betreibt, evtl anzeigen? Der hat ja ein autohandel, und gestern einen VW polo verkauft.

In ner anderen stadt, auch.

Im Kaufvertag steht ausßerdem, Kundenfahrzeug, aber mit den Vorbesitzer hab ich telefoniert, der wurde nicht im Auftrag verkauft!!

Km stimmen wenigstens.

Nachträglich hab ich einige mängel festgestellt, leider, deswegen auch das hier, bei der Probefahrt waren Reifen im Kofferaum.

Wie soll ich jetzt vorgehen am besten, eurer meinung nach.

 

Fakt ist, nicht im Kundenauftrag, Gewerblicher Verkäufer, min 2 Autohandel, der Vorbesitzer ist nicht der händler

Beste Antwort im Thema

Man liest so unendlichen Blödsinn in Foren...Geht zu einem Anwalt, wenn ihr solche Probleme habt!

Zwei Wochen Rückgaberecht..., irgendein Kumpel soll den Anwalt spielen :rolleyes:...

Und mal ganz nebenbei...Ich les nur Ali und Kameltreiber...

Wer so dumm ist und sich auf einfachste Art und Weise verarschen lässt, muss damit leben...Man kann doch nicht halbherzig was kaufen und dann die Verantwortung auf jemand anderen umlegen!..

Aber Hauptsache ich will einen E46, aber maximal 3500 Euro ausgeben. Da ist es klar, dass man zum Fähnchenhändler gehen muss und sich ein verkorkstes Exemplar kaufen muss! (Die 3500 waren jetzt meine eigenen Worte, hat nichts mit dem TE zu tun, aber meistens ist es so. Wenn man genug Geld hat und nicht am untersten Ende der Preisskala kaufen muss, geht man eben nicht zum Fähnchenhändler.)

Fazit: Wer sich schon beim Autokauf locker-lässig über den Tisch ziehen lässt, hat es im Leben wohl eh nicht so leicht und sollte damit leben können!

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Man liest so unendlichen Blödsinn in Foren...Geht zu einem Anwalt, wenn ihr solche Probleme habt!

Zwei Wochen Rückgaberecht..., irgendein Kumpel soll den Anwalt spielen :rolleyes:...

Und mal ganz nebenbei...Ich les nur Ali und Kameltreiber...

Wer so dumm ist und sich auf einfachste Art und Weise verarschen lässt, muss damit leben...Man kann doch nicht halbherzig was kaufen und dann die Verantwortung auf jemand anderen umlegen!..

Aber Hauptsache ich will einen E46, aber maximal 3500 Euro ausgeben. Da ist es klar, dass man zum Fähnchenhändler gehen muss und sich ein verkorkstes Exemplar kaufen muss! (Die 3500 waren jetzt meine eigenen Worte, hat nichts mit dem TE zu tun, aber meistens ist es so. Wenn man genug Geld hat und nicht am untersten Ende der Preisskala kaufen muss, geht man eben nicht zum Fähnchenhändler.)

Fazit: Wer sich schon beim Autokauf locker-lässig über den Tisch ziehen lässt, hat es im Leben wohl eh nicht so leicht und sollte damit leben können!

Themenstarteram 16. September 2010 um 18:34

NEIN, ein Händler MUSS gewährleistung geben EGAL Was im KAUFVERTRAG STEHT!!!

Solche klauseln sind nichtig.

DA kann der händler sagen was er will, und muss zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW_tuner_81

Solche klauseln sind nichtig.

dies siehst du falsch!

auch ein händler kann prinzipiell an eine privatperson, unter ausschluss der gewährleistung verkaufen.....ist eine frage der defintion und des preises.....

Zitat:

und muss zahlen.

und du MUSST dem händler die möglichkeit geben, die mängel selbst zu beheben....bevor du einfach selbsttätig eine andere werkstatt mit der reparatur beauftragst......

Sry, aber so naiv ein paar Tsd € ausgeben... ohne Worte. Selber schuld. Leider kein Mitleid!

Zur behebung der Mängel...ja ist klar..vorsätzliche Mängel???:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von NicoleS2312

Hallo,

du hast 2 Wochen Rücktrittsrecht! Das steht so im Gesetz! Geh hin und sprich mit dem Händler!

Mach ein Schreiben fertig wo drin steht was im Vertrag falsch ist und dann schreib rein dass du von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst, eigentlich brauchst du dafür gar keine Gründe, du kannst innerhalb 14 Tage das Auto zurückgeben, also dich vom Kaufvertrag distanzieren.

Nimm irgend einen Freund mit der so tut als wär er dein Anwalt...it´s Showtime...kommt immer gut.

Er muss das Auto zurück nehmen. Ansonsten musst du ihn verklagen...aber du bist im Recht (auch wenn du unterschrieben hast). Du hast Zeugen was vorher vereinbart war??? Gut...ich hoffe, du hast eine gute Rechtsschutzversicherung.

Normal sollte es aber kein Problem geben...auch wenn es so ein Ali ist....:-)

Mach dir keine Sorgen...Kopf hoch...und LERNE DARAUS !!!!

Liebe Grüße aus Aachen

Nicole :-)

Hey Nicole... neu hier..;) Herzlich Willkommen!!! Du hast ja schon ein bischen Ahnung..!! Wie kommts?? Das Du als Frau hier so aktiv bist..??Find ich super..!!!

Und auch deine Idee mit den Kumpels und Showtime!!!:D Geil!! Man muß diese Kollegen mit den eigenen Waffen schlagen, oder noch besser, gar nicht erst hingehen..

LG Matthias

Zitat:

Original geschrieben von eibe10

Zur behebung der Mängel...ja ist klar..vorsätzliche Mängel???:rolleyes:

auch wenn es nicht mit deinem verständniss übereinpasst, ändert dies nichts an der gültigen rechtslage....

Zitat:

Du hast ja schon ein bischen Ahnung..!!

dafür wäre immernoch der beweis zu erbringen!

außer heißer luft und stammtischgerede, enthält der post nicht wirklich viel "ahnung"....

War nicht nur auf diesen Post bezogen...Die gute Dame hat schon technisch gute Tips gegeben...

Ansonsten sind Rechtslagen immer davon abhängig von den Leuten die sie behandeln..

Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter.. Das ist das was im Ergebnis zählt, das Papier und Gesetzeslagen sind geduldig..!! Und vorallendingen Flexibel...:)

Und einen auf wichtig machen, oder wenn mans gut kann auf Jurist machen, hat bei den Kameltreibern schon oft wunder bewirkt...!!!!:rolleyes::D Von daher ist der Verweiß auf die Showtime nicht der schlechteste, den Tip habe ich ja auch schon einmal gegeben..

Kommt natürlich drauf an, was für Lutscher da auftretten...:D:cool:

Die 14 Tage Ruecktrittsrecht sind mir nur beim Fernhandelsabsatzgesetz gelaeufig (Kaeufe im Internet). Wenn man die Ware beim Verkaeufer vor Ort in Augenschein nehmen durfte, trifft das nicht zu.

Themenstarteram 16. September 2010 um 22:03

Also wie gesagt, bei der Probefahrt ist mir nichts negatives aufgefallen, das Scheppern kommt von den Wr wo hinten drinne sind...

Ansonsten, denk ich mal, wie es ein Werkstattmitarbeiter gesagt hatte, das stabis, Querlenker hinen bissle spiel haben etc. Stabis,

Ist ja auch damit gefahren dachte erst im Kofferraum währe etwas locker.

Und das schwitzen am Differenzial normal sei, habs ja davor aufgefüllt hat vllt 40ml gefehlt.

 

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