Ich Platze gleich..

Hallo,

habe gestern abend nen Wildunfall mit nem Wildschwein gehabt. Wurde auch alles von der Polizei aufgenommen.
Habe bei meiner Versicherung diese Option das die Bestimmen, in welche Werkstatt mein Auto muss und ich dafür in der Zeit der Reparatur einen Leihwagen dafür bekomme.
Mein Auto wurde dann heute morgen von der Werkstatt 40km weit in deren Werkstatt transportiert und ich habe einen Leihwagen bekommen.
Als der Mechaniker sich mein Auto dann anschaute, meinte dieser das es sich wohl um einen Totalschaden handelt und mir dann der Leihwagen nur so lange zusteht bis der Gutachter wirklich zu dem entschluss Totalschade kommt. Ok, soweit noch annehmbar.
Ich dann schonmal bei meiner Versicherung angerufen und bekam dann die auskunft, dass ich den Leihwagen dann selber wieder zurückbringen muss und den Transport von meinem Auto zurück zu mir dann meine Angelegenheit wäre und nicht mehr deren.
Das heißt für mich, ich muss den Leihwagen wieder 40km zur Werkstatt bringen, sehen wie ich wieder nach Hause komme und dann auch noch den Transport von meinem Auto nach Hause Organisieren muss und dann auf den Kosten dafür sitzen bleibe...

Ich flippe gleich aus....

Beste Antwort im Thema

Und warum platzt du gleich?
Du hast die Absicherung bekommen die du bestellt und bezahlt hast.

Gruß
Frank, Informieren und Kleingedrucktes lesen verhindert unangenehme Überraschungen.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ob  der TE Vorteile hatte, vermag ich nicht zu erkennen. Bereitstellung eines Mietwagens ist nicht für jeden ein Muss. 

Das weiß ich auch nicht. Dass der TE sich aber für diesen Tarif entschieden hat, indiziert es für mich zumindest.

Zitat:

Ich sehe in erster Linie Nachteile durch die vorzeitige Verbringung des fahrzeuges in die Vertragswerkstatt.

Mit dieser Ansicht stehst Du allerdings allein auf weiter Flur.

Glaub mir, an dem Thema bin ich bestimmt näher dran.😉

Zitat:

Es geht hier nicht darum, ob man den Hals nicht voll bekommt, sondern um die Frage, ob Anspruch auf Erstattung der zusätzzlich anfallenden Kosten besteht.

Nein. Die vertraglich geschuldeten Leistungen sind erbracht. Mehr gibt´s in Kasko nunmal nicht.

Zitat:

Ius non calculat.

Einer der ältesten Rechtirrtümer der Geschichte, wie man ja bekanntlich schon in der Zivilstage lernt, wenn der Ausbilder einem die erste Nebenkostenabrechnungsklage in die Hand drückt und man anfängt zu rechnen, dass einem die Flammen aus dem A*** schlagen.😁

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Also ist es ganz logisch, dass das Fahrzeug zunächst in die Werkstatt gebracht wird und sodann zum Umfange des Schadens ermittelt wird.

Über diesen Punkt zu streiten wäre geradezu lächerlich!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Ob  der TE Vorteile hatte, vermag ich nicht zu erkennen. Bereitstellung eines Mietwagens ist nicht für jeden ein Muss. 
Was soll das jetzt hier?

Der TE hat einen kostenlosen Leihwagen gefahren oder etwa nicht?

Ob es für jeden ein "Muss" ist, einen kostenlosen Leihwagen zu erhalten interessiert

1. Nicht und ist

2. Nicht Thema des Threads.

Also es ist naheliegend, dass das Fahrzeug in eine 40 km entfernte Werkstatt gebracht wird. Hätte der TE keine Werstattbindung gehabt, wäre das Fahrzeug wohl auch dahin verbracht worden.

Thema Leihwagen völlig mißverstanden.
Bereitstellung eines Leihwagens ist nicht für einen, der auf Fahrzeug nicht angewiesen ist, kein nennenswerter Vorteil. Es ist nur ein "Nice to have it". 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ob  der TE Vorteile hatte, vermag ich nicht zu erkennen. Bereitstellung eines Mietwagens ist nicht für jeden ein Muss. 
Das weiß ich auch nicht. Dass der TE sich aber für diesen Tarif entschieden hat, indiziert es für mich zumindest.

Zitat:

Ius non calculat.</blockquote>
Einer der ältesten Rechtirrtümer der Geschichte, wie man ja bekanntlich schon in der Zivilstage lernt, wenn der Ausbilder einem die erste Nebenkostenabrechnungsklage in die Hand drückt und man anfängt zu rechnen, dass einem die Flammen aus dem A*** schlagen.😁

Hafi

1. Der TE hat den Tarif nicht gewählt, weil er einen Leihwagen erhält, sondern weil er Prämie spart.

2. "Iudex (nicht ius) non calculat" hat eine andere Bedeutung als Du ausführst. Der Spruch besagt, dass Recht gesprochen wird (weitgehend) unabhängig davon, welche Kosten(ob hoch oder nur minimal)  sich für die unterlegene Partei aus dem Urteil ergeben. Beispiele gibt es hierzu viele. Höhe von entstehenden Kosten haben also keinen Einfluss auf die Rechtsprechung.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


1. Der TE hat den Tarif nicht gewählt, weil er einen Leihwagen erhält, sondern weil er Prämie spart.

Woher weißt Du das?

Zitat:

2. "Iudex (nicht ius) non calculat"

Das wiederum habe ich für einen Zitierfehler Deinerseits gehalten, wollte aber nicht so klugscheißerisch daher kommen.

Das sollen andere machen.

😎

Der Rest wird den TE kaum interessieren. Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.

Hafi

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Jungs nicht streiten, das ist es nicht wert.
Zur Info: Das Unfallfahrzeug stand bei mir zu Hause, da der Unfall Nachts passierte.
Und obwohl ich der Versicherung gleich bei der Schadensmeldung mitteilte, dass es sich vorraussichtlich um einen Totalschaden handeln wird, bestanden die darauf, dass das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht wird und dort vom SV begutachtet wird.
Das hätte also gespart werden können, da das Fahrzeug genau so gut in meiner Garage hätte besichtigt werden können...

P.S. Der Leihwagen ist für mich kein "Nice to have" sondern ich bin beruflich darauf angewiesen, da ich im Außendienst unterwegs bin.

Zitat:

Original geschrieben von oldbrain555


Zur Info: Das Unfallfahrzeug stand bei mir zu Hause, da der Unfall Nachts passierte.

Ich würde darauf bestehen, dass das Fahrzeug wieder dort hingestellt wird, wo es abgeholt worden ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Transport von der Versicherung veranlasst worden ist.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

P.S. Der Leihwagen ist für mich kein "Nice to have" sondern ich bin beruflich darauf angewiesen, da ich im Außendienst unterwegs bin.

Ein Leihwagen bzw. Mietwagen im Kaskoschadenfall ist aber alles andere als Selbstverständlich!

Also kannst du darüber sogar sehr froh sein.

Doch ein Leihwagen ist bei mir selbstverständlich, da dieses Bestandteil meines Vertrages ist bei einem Unfall...
Dafür gehe ich ja die Werkstattbindung ein und dafür bekomme ich in der Zeit von der Versicherung einen Leihwagen gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von oldbrain555


Doch ein Leihwagen ist bei mir selbstverständlich, da dieses Bestandteil meines Vertrages ist bei einem Unfall...
Dafür gehe ich ja die Werkstattbindung ein und dafür bekomme ich in der Zeit von der Versicherung einen Leihwagen gestellt.

Steht denn in deinen Vertragsunterlagen  auch das eine kostenlose Rückführung des Mietwagens auch im Falle einer Nichtreperatur von der Versicherung übernommen wird ?

nein, aber auch nicht, dass es nicht gemacht wird!

Zitat:

Original geschrieben von oldbrain555


nein, aber auch nicht, dass es nicht gemacht wird!

Hm, wenn ich richtig informiert bin, ist nur das in Verträgen relevant was auch drinsteht, und nicht das was nicht drinsteht.

MfG Zille

PS: Ausnahmen sind in den USA möglich. Hier kannst du auch auf dein Recht klagen, wenn etwas nicht drinsteht:

Zitat:

Quelle: ohlalala.de


Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Handbuch des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten.
Ergo:Er erhielt 1,75 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home. (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihr Handbuch ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten)

Zitat:

Original geschrieben von oldbrain555


nein, aber auch nicht, dass es nicht gemacht wird!

In Verträgen ist ausschließlich geregelt welche Leistungen erbracht werden .

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



PS: Ausnahmen sind in den USA möglich. Hier kannst du auch auf dein Recht klagen, wenn etwas nicht drinsteht:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Quelle: ohlalala.de


Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz,

Quelle: Blablabla würde ich sagen...

Es ist wirklich erstaunlich, dass es noch immer Leute gibt, die jeden Schrott aus dem Internet glauben und dann auch noch in der Lage sind, ihn als Wahrheit an andere weiter zu reichen.

Wer die Amerikaner für so dämlich hält, stellt sich selbst das schlechteste Zeugnis aus.
Wohnmobil Fake

Mehr Informationen zu Internet-Legenden zu angeblichen amerikanischen Urteilen findet der geneigte Leser unter stellaawards.com

Die Initiatorin , Stella Liebeck, wurde bekannt für ihr "angebliches" Urteil, wonach sie einen Millionenbetrag von einer Fast-Food Kette bekommen haben soll, weil sie sich im Auto mit dem heißen Kaffee verbrannte, den sie mit den Knien festgehalten habe.

Das Urteil wurde revidiert und schlussendlich nicht rechtskräftig, weil sich die Parteien "privat" geeinigt haben.

Gruß
Hafi, der nur Urteilen glaubt, die er selbst gelesen hat.

Es gibt keinen Grund zum platzen, da man allein einen Leihwagen nicht immer bekommt.. kennen wir zu gut

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


.....Gruß
Hafi, der nur Urteilen glaubt, die er selbst gelesen hat.

Ganz schön Misstrauisch. 😰

Gruß

Frank, der jemand kennt der lesen kann.

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