ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Ich möchte mein leasing Seat Leon fr vorzeitig zurückgeben.

Ich möchte mein leasing Seat Leon fr vorzeitig zurückgeben.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 0:48

Hallo Leute,

Ich brauche euere Hilfe. Also ich habe ein leasing Auto Seat Leon fr , bj 2016. Das auto hab ich für 3 jahre genommen , das heißt bis 2019... Hab 10000 euro für die Anzahlung gegeben, dafür 120 euro monatrat... Kilometerbegrenzung sind 15000 km pro jahr , und bis jetzt bin nur 7000 km gefahren, und wollte ein anderes auto haben und nicht mehr Seat sondern ein Jaguar.

Wär es kein Problem ,wenn ich das auto zurückgebe?

Muss ich noch was extra zahlen bzw strafe?

Muss ich den 2 restlichen jahren zahlen?

bin nur ein jahr mim auto gefahren, und nach der leasing sollte das auto 11000euro Restwert sein.

Mit freundlichen grüßen

Max

Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung von Geldgeschäften, keine Ahnung von Google, aber Jaguar leasen.

Irgendwas mache ich falsch im Leben.

67 weitere Antworten
Ähnliche Themen
67 Antworten

Nun, wenn man hinkende Vergleiche in die Diskussion bringt, darf man sich nicht wundern, wenn sie weiterhinken :D .

Die Leasingraten bzw. Sonderzahlungen bein Fahrzeugleasing, dienen ja in erster Linie dazu, den Wertverlust auszugleichen, der sich in der Leasingzeit von 3 Jahren bei rund 50% bewegt.

Bei einer Wohnung ist das nicht so, daher ist die Wohnung nicht vergleichbar.

Zudem ist ein Vermieter, der ja Eigentümer der Wohnung ist, nicht mit einer Leasingbank, die ja Finanzdienstleister ist, zu vergleichen.

XF-Coupe

am 30. Mai 2017 um 11:55

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. Mai 2017 um 09:43:41 Uhr:

Ich als Vermieter würde eher auf Vertragserfüllung bestehen.

Das ist natürlich auch eine Variante, aber dann brauchen wir nicht weiter drüber reden.

Aber der Vermieter (Leasinggeber) scheint ja nicht drauf zu bestehen. Allerdings wird er wahrscheinlich, wie ich schon gesagt habe, eine kleine "Gebühr" erheben.

Und warum sollte man als Vermieter nicht einen Deal machen? Wenn z.B. die Miete für die nächsten 12 Monate bereits gezahlt ist und man gibt 6 zurück und 6 behält man, wenn der Mieter gleich auszieht und man einen Neuen bekommt der auch zahlt, dann ist das sicher kein schlechter Deal.

Im Normalfall müssen ALLE noch ausstehende Raten (+ Restwert!) beglichen werden, um aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen und das Auto mitnehmen zu können. Wie soll es auch anders gehen.

Sollte man einen Leasingvertrag einfach so vorzeitig kündigen + Auto an Bank/Autohaus zurückgeben, muss man zwar meist nicht alle offenen Raten begleichen, aber doch einen gewissen Strafzins nachzahlen, da der Vertrag einseitig vom Leasingnehmer nicht erfüllt wurde. Das Auto gehört einem logischerweise dann aber nicht.

Ganz einfach :)

Und mit Mietverträgen einer Wohnung sind Leasingverträge bitte mal gar nicht zu vergleichen... erst Recht inhaltlich.

Egal, denn in Leasingverträgen ist die vorzeitige Auflösung meist glasklar geregelt.

am 30. Mai 2017 um 13:25

Zitat:

@Chelseagrins schrieb am 30. Mai 2017 um 15:19:17 Uhr:

Egal, denn in Leasingverträgen ist die vorzeitige Auflösung meist glasklar geregelt.

Nein, meistens ist sie gar nicht geregelt bzw. vorgesehen.

Darum gibt es meist auch keine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Es sei denn man wird sich mit dem Leasinggeber einig.

am 30. Mai 2017 um 15:53

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 29. Mai 2017 um 16:13:55 Uhr:

Der TE bekommt vermutlich gerade ein Angebot von Maserati. Die nehmen ihm seinen neuen, öden Jaguar ab und besorgen ihm einen schicken Quattroporte.

Vermutlich hat er schon mit einen FIAT angefangen und tauscht sich hoch zum Bugati.

Es wird seinen Grund zu haben, dass sich Leasingbörsen größter Beliebtheit erfreuen.

Vorzeitige Auflösung scheint nicht besonders attraktiv zu sein.

Sorry, vor der Antwort editiert. 20s lang Unfug stehen gelassen, und einer war dennoch schneller.:D

am 31. Mai 2017 um 7:21

In dem Fall muss er aber ein Recht zur Untervermietung oder zum Übertrag des Mietverhältnis auf einen Dritten einräumen. Dein Fall ist sittenwidrig.

Klar gibts das Recht zur "Untervermieteung" oder zum Übertrag des Miet bzw. Leasingverhältnisses.

Wird ja (Leasingbörsen) tausendfach gemacht.

Problem: Man muss es finanziell so attraktiv machen dass es jemand übernimmt.

Kostet halt schon wieder was.

Schlussendlich findet alles seinen Abnehmer wenn der Preis passt.

Vielleicht was für den TE?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Ich möchte mein leasing Seat Leon fr vorzeitig zurückgeben.