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Hydraulikschaden V50 2.0D
Guten Tag zusammen,
21000km fahre ich den V50 nun, stand ansich kurz davor das Auto wieder abzugeben, da ich zu wenig fahre, als das sich der Diesel lohnen würde...
Nun kommt es, wie es kommen musste, das Auto hat seinen Dienst vorerst eingestellt...
KM:160.000
EZ: 2009
Gekauft 05/16, leider ohne Garantie
Nach 3km wollte ich vom 2. in den 3.Gang schalten und aufeinmal fehlte ein Pedal... Kupplung am Bodenblech...
Ließ sich auch noch zurück ziehen, jedoch bleibt die Kupplung immer unten - - > Hydraulikschaden
Larche unter dem Auto, woran es letztlich liegt ist Sache der Werkstatt... Wenn Nehmerzylinder dann wirds teuer, weil auch das Getriebe raus muss...
Bin gerade stark gefrustet... Es hatte NICHTS darauf hin gedeutet, was passiert... Nur bei den Teilekosten vom Elch bisher wird mir ganz mulmig bei den Gedanken an den neuen Schaden....
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30 Antworten
Zitat:
@Blame schrieb am 24. April 2017 um 17:20:43 Uhr:
@break306
Du sagst es!! im ersten halben Jahr muß Dir der Verkäufer beweisen, daß Du das Teil kaputt gemacht hast!
Daaaaaanach folgt die Beweisumkehr......und Du mußt Ihm beweisen, daß der Mangel von Anfang an bestand!
So sieht heute die Rechtsprechung aus!
Und was genau ist daran so schlecht? Ist doch gut, dass es die Gewährleistung gibt und es ist doch gut, dass der Gesetzgeber sagt, dass man im ersten halben Jahr keine Aufwände auf den Käufer abschiebt. Viele vergessen einfach, dass die Gewährleistung keine All incl. WohlfühlGARANTIE ist. Wenn verstanden wurde, was Gewährleistung bedeutet, dann wird jeder einsehen, dass 6 Monate mehr als genug sind. Welcher Anfangs dagewesene Defekt macht sich bitte erst nach > 6 Monate bemerkbar?