Hybrid und Anhängelast, was ist erlaubt.

Mercedes E-Klasse S212

Hallo Zusammen,

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Der E300 Hybrid darf ja nur 300KG ungebremst und gebremst anhängen.

So wie ich das Verstanden habe, darf ich also meinen 750 KG Anhänger anhängen und nur soweit beladen das dieser 300 KG nicht überschreite d.h. Ladung + Leergewicht Anhänger maximal 300 KG.

Ist das so korrekt?

Ich habe einen bei mir im Ort gefragt der sich auskennen sollte der meinte aber das geht nicht weil der Anhänger eine größere Zulässige Gesamtmasse hat als die 300 KG. Der meint das Auto muss immer gleich oder mehr haben als der Anhänger und das tatsächliche Gewicht ist egal.

Im Internet steht es mal so und so vielleicht kann hier mir jemand mal Licht ins dunkel bringen.

Danke und Grüße
Monsterkiller

16 Antworten

Ein Anhänger mit höheren zulässigen Gesamtgewicht hat oft ein höheres Leergewicht, als ein Anhänger mit weniger zGG. Das kommt aber immer auf den Hersteller und Anhängertyp an. Stärkere Achsen etc. bringen halt auch mehr Gewicht.

Ich hab nen 2,7 Tonnen-Anhänger (Plane+Spriegel) mit absenkbarer Ladefläche - der wiegt leer schon 700 KG. Den selben Anhänger gibts als 3,5 Tonnen Version, dann ist er aber noch schwerer, weil der Rahmen verstärkt ist und andere Achsen drunter sind.

Zitat:

@DieselLuke schrieb am 15. September 2021 um 15:50:30 Uhr:


Danke für eure Aufklärung! Dann gilt das von mir oben Geschriebene für den Führerschein. Man muss also zwischen tatsächlichem (momentanen) Anhängergewicht und dem zGG. unterscheiden.
@schipper1 Entschuldige bitte meine Beschuldigung, nicht du hast Quatsch geschrieben sondern ich.

Es hat also erstmal keine Nachteile einen 3Tonnen Hänger für den W212 zu holen, wenn man zB Große Gegenstände transportiert die das Volumen nicht ausfüllen. Davon abgesehen, dass der Anhänger weniger wiegt und man daher auch weniger Gewicht Beladen darf.
Falls man später mal ein Fahrzeug mit höherer Anhängelast hat, schadets ja nicht wenn man jetzt schon einen Hänger kauft der noch "Reserven" hat. Oder habe ich doch noch etwas falsch verstanden?

Solange der Führerschein passt, ist es egal. 😉

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