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HUK24 Erstbeitrag und Folgebetrag

Themenstarteram 15. Oktober 2021 um 11:54

Hallo liebes Motor-talk-Forum,

nachdem ich mir jetzt endlich mein erstes Auto gekauft habe gibt es jetzt direkt die erste Frage zum Thema Versicherung.

Ich habe die Versicherung am 13.10.2021 abgeschlossen bei HUK24 mit einer halbjährlichen Zahlung inkl. Einzugsermächtigung.

Wie man sehen kann bei Punkt 1 sind die Kosten hier aufgeteilt in den Erstbetrag und den Folgebetrag.

Was mich jetzt verwundert ist, dass bei Punkt 2 steht:

Unsere Forderung buchen wir vom Konto XXXXXX, IBAN-Endziffern XXXXXX wie folgt ab:

- Aktuelle Forderung von 700,15 € frühestens(!) ab 01.01.2022

Und direkt darunter steht in Punkt 3 aber:

Der Erstbeitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von zwei weiteren Wochen) zahlen.

Meiner Ansicht nach widersprechen sich die Aussagen.

Hat hier jemand bei der HUK24 Erfahrungen und kann mir sagen, was von beidem jetzt richtig ist?

Option 1: Zahle ich in 2-6 Wochen die 205,99€ Erstbetrag und dann am 01.01.2022 den Rest(494,16€)?

Option 2: Zahle ich alles zusammen am 01.01.2022 (700,15€)?

Option 3(unlogisch): Ich zahle in 2-6 Wochen alles zusammen?

Danke schonmal im Voraus! :)

HUK24 Versicherungsschein
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31 Antworten

Dir wird am 01.01.2022 700,15€ abgebucht der Textbaustein unten gilt nur für selbst Zahler aber dann währe die Kostenaufstellung anders dann würden sie die 205,99€ innerhalb von 2 Wochen verlangen und den Rest am 01.01.

Themenstarteram 15. Oktober 2021 um 13:14

Update vom Support:

Sehr geehrter Herr It-Dino

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Nach Zugang des Versicherungsscheins haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Den Beitrag buchen wir grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist zuzüglich weiterer vier Wochen Zahlungsfrist von Ihrem Konto ab. In Ihrem Fall nehmen wir die komplette Abbuchung frühestens ab 01.01.2022 vor.

 

Der Versicherungsschutz Ihres Vertrags besteht im vereinbarten Umfang ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort vom Support ist jetzt auch nicht so klar, wie ich es mir erhofft habe. Ich rechne dann mal mit dem 01.01.2022 und 700€, wie ihr es auch sagt.

Warum sollst du mit was anderem rechnen? Einfach dafür sorgen das am 01.01. 700 Euro abgebucht werden können

Zitat:

@it-dino schrieb am 15. Oktober 2021 um 15:14:53 Uhr:

Die Antwort vom Support ist jetzt auch nicht so klar, wie ich es mir erhofft habe.

Die Antwort ist eindeutig und absolut sauber formuliert.

Zitat:

Den Beitrag buchen wir grundsätzlich (= so machen wir das normalerweise) nach Ablauf dieser Frist zuzüglich weiterer vier Wochen Zahlungsfrist von Ihrem Konto ab. In Ihrem Fall (= Abweichung vom Grundsatz) nehmen wir die komplette Abbuchung frühestens ab 01.01.2022 vor.

am 18. Oktober 2021 um 9:21

Zitat:

@it-dino schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:59:36 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:58:32 Uhr:

Moin! Das Naheliegendste: Was sagt denn die HUK24 dazu?!?

HUK24 selber hat keinen Support

Ich bekam bislang immer eine zeitnahe Antwort.

Ah ja: HUK24 hat wie immer schnell, klar formuliert und sehr verständlich geantwortet.

Hat jemand auch die Entscheidung zwischen Bedingungen 2020 und 2022 vor sich? Konkret scheint man im alten Tarif ja nur bei der Rückstufung meist 1 SF besser zu landen, bei gut 15 % Gesamtbetragsunterschied bei mir. Lohnt sich das? Ich bin da noch sehr unentschieden ...

Musst Dir selber ausrechnen oder abwägen. Weil man aber nicht in die Zukunft sehen kann ob man einen oder mehreren eigenverschuldete Crash bauen wird….oder wie lange man überhaupt ein Auto brauchen wird,… Ist alles Kaffeesatz Leserei.

Leider.

wie ist der Satz "In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies aus­ ausdrücklich zugesagt haben." im Versicherungsschein zu verstehen?

 

Hat man keinen Voll/Kaskoschutz wenn der Erstbetrag noch nicht abgebucht wurde.

 

Ich habe mein Neufahrzeug am 12.10. bei Huk24 versichern lassen und man will auch erst den Erstbetrag und den Betrag für 2022 ab dem 1.1.2022 abbuchen wie bei dem Threadersteller.

Ich habe HUK24 gefragt und sie haben innerhalb 4 Std. für mich zufriedenstellend geantwortet.

Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2021 um 21:55:43 Uhr:

Ich habe HUK24 gefragt und sie haben innerhalb 4 Std. für mich zufriedenstellend geantwortet.

Mir auch.

Verstehe den Satz trotzdem nicht:

"In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies aus­ ausdrücklich zugesagt haben."

am 26. November 2021 um 9:26

Du erhältst mit der Bestätigung der eVB ein PDF, in welchem steht, wie du ab Zulassung versichert bist. Den Kaskoschutz hatte ich ab Zulassung verlangt (was nicht selbstverständlich ist) und das wurde so mit diesem PDF bestätigt.

Zitat:

Du erhältst mit der Bestätigung der eVB ein PDF, in welchem steht, wie du ab Zulassung versichert bist. Den Kaskoschutz hatte ich ab Zulassung verlangt (was nicht selbstverständlich ist) und das wurde so mit diesem PDF bestätigt.

Ich habe den Kasko schutz auch abgeschlossen. Deswegen verstehe ich den Satz ja nicht.

am 26. November 2021 um 9:56

Und keine Bestätigung erhalten?

Dann ganz schnell klären.

Zitat:

@it-dino schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:54:40 Uhr:

Meiner Ansicht nach widersprechen sich die Aussagen.

Hat hier jemand bei der HUK24 Erfahrungen und kann mir sagen, was von beidem jetzt richtig ist?

Warum lässt du dich nicht über die Hotline von der HUK24 aufklären? :confused: :o

Weil es der einfachste und einzig verbindliche Weg wäre.

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