HUK Keine TK in bestimmten Ländern
Hallo,
ich habe für meine A6 s.unten eine VK mit TK bei HUK bestellt.
Jetzt schreiben sie, die übernehmen bei VK und TK nur in bestimmten EU-Ländern die Haftung. Dazu gehört nicht unter anderem auch Kroatien, wo ich Urlaub mache!!
Was nun??
Danke schon für Antworten
Chris
66 Antworten
Ich hatte mal ein paar Jahre lang einen Sierra Cosworth (1. Serie mit dem großen Heckflügel), dieser war in der TK Typklasse 40 eingeteilt, also höher gings nicht. Die WGV bei welcher ich damals versichert war hatte damit keine Probleme.
Als ich dann mal meinen Scorpio 24V (TK 32) bei einem Direktversicherer angefragt hatte, hies es TK nur mit Haftungsausschluß in südlichen Ländern (obwohl den ja eh keiner klauen würde)
Also man kann nur raten die Versicherung zu wechseln, zumal Kroatien mit Sicherheit nicht gerade das unsicherste Land Europas ist was Autodiebstähle betrifft.
...und Kroatien gehört jetzt zu Asien und nicht mehr zu Europa? Man lernt jeden Tag dazu - aber nicht alles ist richtig 🙂
zu europa, aber nicht zur eu. lies doch was da steht, duh... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Diese willkürliche Aussage ist schlicht Blödsinn.An keiner Stelle im Thread behauptet das jemand auch nur andeutungsweise. Es geht um die vom Antragsteller schwerlich erkennbare Tücke , dass das Angebot der HUK24, was den Wechsel des Interessenten zur HUK24 stimulieren soll, trotz der vollständigen Angaben von Echtrisikodaten und der Vorversicherung, nur vorbehaltlich ist.
Was fehlt der HUK24 denn noch zur Risikoprüfung? Sie hat bei Angebotserstellung alle erforderlichen Angaben .Wahrscheinlich stand die Einschränkung des Versicherungsschutzes wegen interner Annahmerichtlinien bei Angebotsabgabe schon fest. Und hier darf man feststellen, das ist unlauter - nicht mehr nicht weniger.
Seriös ist anders.
Mal davon abgesehen, dass es hier offensichtlich nicht um die HUK24 geht....
Natürlich liegen mit dem Antrag alle Daten vor. Nur prüfen muss es halt immernoch ein Mensch.
Wenn es starre Kriterien gäbe, könnte man die Risikoprüfung maschinell durchführen. Das wäre für beide Seiten vorteilhaft, aber es geht nunmal nicht.
Immerhin sind wir uns ja einig, dass eine individuelle Risikoprüfung nicht ungewöhnlich ist.
Ich kann die Einschränkung des A6 in dem speziellen Fall auch nicht nachvollziehen, das hab ich schon mehrfach erwähnt. Da ich aber die restlichen Daten nicht kenne, wage ich mir hier keine genau Aussage. Vielleicht ist dem Bearbeiter auch einfach ein Fehler unterlaufen. Fzg bei mobile.de gesucht wegen Risikoprüfungshinweis (hohe TKL) und anstatt A6 S-Line einen S6 gefunden. Bei der momentanen Belastung passieren leider Fehler...
Wenn man den Vertrag nicht haben wöllte (ist das bei einem Versicherer, der vom Massengeschäft lebt überhaupt vorstellbar?) dann hätte man die Kasko abgelehnt. Gäbe es starre Richtlinien, könnte man das gleich bei der Antragstellung machen.
Allianz24, Ineas, Ontos bieten mir z.B. garkeine Kasko an. Da liegt der Schluss nahe, dass 195kw und 23 Jahre gleich zur Ablehnung führen. Bei der HUK24 führt das Fahrzeug von vorn herein garnicht zur RP, da weder TKL noch Neuwert zu hoch sind 🙂 Glück gehabt...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Allerdings sollte man Deckung in ganz Europa und insbesondere in der EU erwarten dürfen.
Das war früher normal.
Da steht Europa (da gehört Kroatien dazu), insbesondere die EU (da gehört Kroatien (noch) nicht dazu).
Zitat:
Original geschrieben von Agressor
kann man auch erwarten.
Aha, Zustimmung.
Zitat:
Original geschrieben von Agressor
aber kroatien ist kein eu staat, darum ist die aussage hinfällig.
jetzt nicht mehr, ja wieso denn das?
Zitat:
Original geschrieben von Agressor
zu europa, aber nicht zur eu. lies doch was da steht
Ja, wer hat hier wohl nicht richtig gelesen?
@ Wuge,
Wir haben es mit einem Ausschluß zu tun, der aus dem Angebot nicht hervorging und nachträglich entgegen den AKB auftauchte.
Bei der Risikoprüfung wurde ja nicht abgefragt für welche Länder der Versicherungsschutz benötigt wird. 😁
Also erfolgt keine diesbezügliche Risikoprüfung und kann auch keine Ablehnung ergeben.
Deien Argumente insoweit: Blödsinn!
Liegt ein Angebot mit Typklasse vor, so ist das Risiko Typklasse bereits geprüft und ohne Ausschluß versehen!
Geht es nur um die Typklasse, so muss die EDV/der Sachbearbeiter den Antragsteller bei Antragstellung auf die Annahmeeinschränkungen hinweisen!
Wie gesagt bekommt man das Angebot online für dieses Fahrzeug ohne jeden Risikohinweis.
Deine Argumente insoweit: Blödsinn!
Was Du ansonsten mit SL 500, S6 und 130 i spekulierst geht ebenfalls voll am Thema vorbei.
Deine Argumente insoweit: Vollkommener Blödsinn!
ich bezog mich auf das "insbesondre eu"...
Wenn die Risikoprüfung alleine von der Typklasse abhängen würde, könnte man das maschninell prüfen. Es spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle (Fahrerkreis etc.) und auch Merkmale, die per EDV nicht geprüft werden können (Schadenverlauf etc.).
Es läuft darauf hinaus, dass ein Sachbearbeiter prüfen muss und das geht eben nicht zum Zeitpunkt der Onlinebeantragung.
Was den S6 angeht, hast Du nicht verstanden was ich sagen wollte. Schau Dirs einfach nochmal an...
Die Sache mit dem 130i trifft den Punkt genauso. Keine hohe Typklasse, kein besonders hoher Wert, kein Hinweis durch die Versicherer bei Antragstellung. Und trotzdem bekomme ich bei vielen Versicherern aufgrund der Risikoprüfung keine Vollkasko.
Und zu der Sache mit der Länderabfrage... Habe ich früher auch gemacht. Aber was bringts? Letzenendes habe ich gewisse Länder, in denen ich keinen Diebstahlschutz für besonders gefährdete Risiken übernehmen möchte.
Dann macht es keinen Unterschied ob ich weiß dass der Vn z.B. nach Polen fahren möchte oder nicht.
Oder willst Du mir sagen, gerade dann (wenn das angenommene Risiko bestätigt ist) sollte man den Vertrag nicht einschränken *ggg*
@wuge,
das Problem hier ist wie gesagt nicht, das ein VU keine Risikoprüfung vornehmen soll und darf. Risikoprüfungen sind das a+o der Branche und bilden einen wesentlichen Teil der Prämienkalkulation.
Bislang wissen wir, dass die HUK einen Antrag ohne speziellen Risikohinweis entgegengenommen und später modifiziert hat.
Wir können es objektiv bislang nicht nachvollziehen, da es weder die HUK-Bedingungen hergeben noch die online erhältlichen Angebote einen allgemeinen Risikohinweis enthalten.
An Deiner Argumentation stören einseitige Argumente und unsaubere Spekulationen.
Meine Vergleichssoftware zeigt mir jedenfalls sehr deutlich an, wenn Annahmerichtlinien eine Einzelfallentscheidung erforderlich machen.
Also wird die HUK das erst recht können, immerhin hat sie über hundert Angebote weniger im Programm. 😉
Persönlich:
S-Line und S6 ist wieder so ein Blödsinn.
Schau Dir mal die TSN (und deren Nachbarschaft) des S6 an, oder willst Du uns Glauben machen, dass die HUK ihre Prämien nach Anzeigen bei Onlinebösen macht.
Deine Argumente werden immer abenteuerlicher! 🙄
O.K. Dann nochmal ganz deutlich:
Vielleicht hat der Sachbearbeiter den A6 S-Line mit einem S6 verwechselt und daher eingeschränkt. Ein Fehler, wie er bei hoher Arbeitslast vorkommen kann.
Das und nichts anderes hab ich gemeint.
Die Onlinebörser ist sicher nicht zur Beitragskalkulation nutzbar 😉 Aber der perfekte Indikator für den Fahrzeugwert, der ja für die Risikoprüfung eine gewisse Rolle spielt 😉
--
Aber wir kommen uns näher. Deinem letzten Posting kann ich mich anschließen. Bisher hatte es für mich so ausgesehen, als würdest Du RP grundsätzlich ablehnen. Wenn grundsätzlich und allgemeingültig Argumentiert wird, muss die Argumentation auch Extremen (hier SL 500) standhalten.
Offensichtlich haben uns falsch verstanden. Gut, ich hoffe das ist jetzt geklärt. Ausser uns und beukeod interessiert das hier sicher eh keinen mehr.
Was den Hinweis angeht, gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Sollte vorab erfolgen. Erfolgt in der Regel auch, im Einzelfall ist das aber kaum nachprüfbar ohne Datenschutzrichtlinien zu verletzen.
Wenn ich Deckungskarten vorab versende, dann immer mit dem Hinweis:
"U n s e r R a t:
Stellen Sie den Antrag auf Kraftfahrtversicherung vor Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Denn erst mit der Antragsstellung sind wir in der Lage, die Übernahme des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugteil- und/oder Fahrzeugvollversicherung zu prüfen.
"
Beim Design einer Homepage muss man natürlich auch auf Übersichtlichkeit achten. Viele Antragsteller lesen offensichtlich keine Hinweise. Beispiel? Erläuterungen zu den SF-Klassen - die VN fragen dann lieber extra per E-Mail nach anstatt den Antrag genau zu lesen.
Also muss man sich auf die wesentlichen Hinweise beschränken. Die Risikoprüfing betrifft dabei so wenige Anträge, dass eine sehr ausführliche Erläuterung mehr Verwirrung stiftet als zu nützen.
Wenn Du eine andere Meinung hast ist das doch in Ordnung. für mich ist es eben kein Weltuntergang wenn zeitnah zur Antragstellung ein abweichendes Angebot unterbreitet wird. Dann sage ich eben "Nein Danke" und suche mir einen anderen VR.
Es gibt so viele Reibungspunkte (gerade Sondereinstufungen, unterjährige Abläufe bei Pkw-Verträgen etc.), da sind die Paar Risikoprüfungen für mich kein 3. Weltkrieg.
Wie sich ein Versicherer bezüglich der Risikoprüfung und der Einhaltung der Annahmerichtlinien organisiert, steht unkritisiert in seiner Entscheidung.
Nur, das Pkw-Versicherungsgeschäft ist ein Massengeschäft, das heute, was die Risikoselektion angeht, vollkommen durch die Datenverarbeitung abgewickelt wird. Die Kfz-Sparte ist ja gerade erstrangig dafür geeignet.
Die fahrzeugbezogene Selektion erfolgt aufgrund der Fahrzeugdaten, hier bedarf es keiner manuellen Sachbearbeitertätigkeit. Es sei denn, die Plausibilitätskontrolle in Verbindung mit der Abgleichung mit Hinweisdateien selektiert einen individuellen Vorgang verdachtsunabhängig zum manuellen Prüfungsvorgang.
Fazit. Eine Angebotsberechnung mit Echtdaten ist die Entscheidungsgrundlage für einen beworbenen Interessenten und dieses muss nach kaufmännischen Grundsätzen verbindlich sein.
Wer auf Glaubwürdig- und Verbindlichkeit Wert legt, wird diese Verfahrensweise der rechtlich abgesicherten Angebotsschmälerung im Nachhinein und ohne Hinweis im Voraus, zu Recht als unseriös bezeichnen.
Hallo Zusammen,
ich freu mich ein interessantes Thema angesprochen zu haben.
Ich habe vor dem Kauf des Fahrzeues mich bei der HUK erkundigt, wie es mit TK und VK aussieht. Da wusste ich nicht dass es eine RP gibt!
Bin mit meiner Frau seit 15 Jahren HUK Kunde 2 Autos und andere Versicherungen(Hausrat...)
Bin der HUK nie gross zu Last gefallen.
Und was die RP angeht, habe mich mit der netten Dame in der Hildener Niederlassung darüber persönlich unterhalten und wir haben uns auf Polen geeinigt. Das war auch für mich kein Problem.
Jetzt bekam ich so einen Brief.
Muss natürlich dazu sagen, dass die HUK Dame ist sehr hilfsbereits und ich war und bin mit ihr serh zufrieden!!!
Sie hat mir versprochen es mit Zentrale zu klären und ich bin da guter Hoffnung.
Ich melde mich, wie es ausgegangen ist!!
Danke und Gruss
Christoph
Chris0606,
bei der hier von Dir geschilderten Situation sollte es gute Chancen geben. Es handelt sich um eine gewachsene, ordentliche und rentable Kundenverbindung.
Unverändert halte ich seitens der HUK die Sache für nicht korrekt.
Sondern für unseriös seitens der Annahmepolitik - die Dame hätte auf den Vorbehalt hinweisen müssen. Das Thema wurde ja sogar im Gespräch thematisiert.
Auch kann man solche Entscheidungen heute sofort und telefonisch noch bei Antragsaufnahme mit der HV abstimmen.
Das ist aber kein menschliches Versagen, sondern so gewollt.
Denn auch online bekommst Du keinen Hinweis.
Also Firmenpolitik.
@wuge,
Du hast spekuliert und nach den Aussagen von chris0606 sind ein paar Deiner Spekulationen richtig dick geplatzt.
Das solltest Du jetzt auch so einsehen und nicht weiterhin versuchen am Thema vorbei Erklärungen zu finden und deren Entstehung dann auch noch dreist anderen Diskussionsteilnehmern in die Schuhe zu schieben.
Wirklich etwas sehr peinlich.
Die Sache stellt sich jetzt noch blamabler dar als vorher. Vom Regen in die Traufe passt.
Wuge, Dein Entschuldigungsargument für die „ertappte“ HUK (nicht HUK24 ok) - Risikoprüfung - ist nichts anderes als ein verkrampfter Vernebelungsversuch oder ein untauglicher Strohhalm für den Untergehenden.
Die HUK hat sicherlich wie jede andere Versicherung auch, Fahrzeugannahmerichtlinien, das wird von niemandem kritisiert. Allerdings findet dieses Controlling seit Jahren durch vollautomatische Prüfläufe statt. Erzähl doch niemanden in 2007, dass das ein manuell zu erledigender Vorgang für einen Mitarbeiter in der Vertragsabteilung sei. Oder arbeitet die HUK noch mit Ärmelschoner im Journal am Stehpult im Kontor?
Personenbezogene Gründe scheiden wohl aus.
Entweder ist die Dame der HUK (Vertrauensfrau?) am Point of Sale inkompetent aber sonst halt nett oder schlicht gerissen oder beides.
Der §2a - Geltungsbereich - AKB, war ja Thema beim Beratungstermin, nach meiner Lesart führte das zum einvernehmlichen Ausschluss von Polen.
Fraglos war die HUK-Dame ohnehin bezüglich der HUK Länderliste informiert, oder, ich denke das trifft auch zu, sie wurde von ihrem Tarifrechner diesbezüglich sensibilisiert.
Und jetzt! Eines trifft auf jeden Fall zu. Der zentrale Vorwurf des Nichthinweises auf die Vorbehaltlichkeit besteht zu Recht. Ein solches Verhalten darf man nach allgemeinem Sprachgebrauch als unlauter bezeichnen.
Wuge, warum gelingt Dir das nicht?
@beukeod
Willst Du es nicht verstehen oder bist Du dazu wirklich nicht in der Lage (glaube ich allerdings nicht)?
Ich habe nun schon mehrfach betont, dass die Risikoprüfung nicht maschinell läuft , sondern Sache eines Sachbearbeiters ist. Die Vertrauensfrau hat sicher nicht die Befugnis die Risikoprüfung durchzuführen, das Ergebnis kennen wir ja nun...
Es ist so wie ich es gesagt habe. Die Daten liegen alle vor, geprüft wird durch einen Sachbearbeiter.
Dass die Vertrauensfrau bereits bei der Berechnung einen RP hinweis bekam, ist auch sichergestellt. Wie der TE bemerkt hat, wurde ja bereits über Einschränkungen gesprochen.
Offensichtlich hat sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn Du darin eine grundsätzliche Handlungsweise siehst muss ich Deine Meinung akzeptieren - auch wenn ich weiß dass es kein Regelfall ist.
@madcrusier
Ich weiß zwar nicht, wo ich in über die Situation des TE spekuliert habe aber wenn Du das so auffasst... Meinst Du die Sache mit dem SL 500? Das war Fiktion und wohl auch jedem hier klar...