HUK Keine TK in bestimmten Ländern

Hallo,
ich habe für meine A6 s.unten eine VK mit TK bei HUK bestellt.
Jetzt schreiben sie, die übernehmen bei VK und TK nur in bestimmten EU-Ländern die Haftung. Dazu gehört nicht unter anderem auch Kroatien, wo ich Urlaub mache!!

Was nun??

Danke schon für Antworten

Chris

66 Antworten

KH / Auslandsschadenschutz ist von der Einschränkung nicht betroffen. Es geht nur um den Kaskoschutz.

Und verstehe ich trotzdem nicht wo das Problem liegt. Er kann sich doch woanders versichern...

Wir könnten sicher auch darüber diskutieren, warum andere Versicherer, die ohne zu zögern fast jedes Risiko annehmen, 20-30-40% mehr Beitrag verlangen.

Man muss als VN eben einen Versicherer finden, der die gewünschten Leistungen bietet und dafür den etnsprechenden Beitrag zahlen.

Problematisch wirds natürlich dann, wenn man den Maximalschutz zum Minimalbeitrag haben möchte. Das Leben ist nunmal leider kein Wunschkonzert 😉

Wuge,

Du bist ja der "HUK-Anwalt" hier im Forum und kannst Probleme mit der HUK ohnehin nie verstehen. 😉

Die Aussage ist doch klar:
Risiken werden selektiert.

Hier wird moniert, dass der Versicherer Einschränkungen nicht kommuniziert, gegenteilig sondern den Eindruck macht europaweit keine Probleme zu haben, um dann hinterher einen Antrag nur abgeändert anzunehmen.

Für den Kunden geht jetzt der Ärger von vorne los, d.h. eine Woche ist rum und er hat für 2007 noch keine passende Versicherung.
Keine angenehme Situation.

Vor allem nicht in TK und VK.
Darum geht es.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


KH / Auslandsschadenschutz ist von der Einschränkung nicht betroffen. Es geht nur um den Kaskoschutz.

Tut mir Leid Wuge,

der örtliche Geltungsbereich (AKB §2a) gilt für alle Versicherungsarten! Siehe AKB HUK24.

    I. KH
    II. VK + TK
    III.Kraftfahrt-Unfall
    IV.Autoschutzbrief

Einzelvertragliche Änderungen, sind wie bei den meisten Versicherern, möglich.

Grundsätzlich, d. h. hier bedingungsgemäß, gilt aber der örtliche Geltungsbereich immer für alle Kraftfahrtversicherungsarten.

Hier mal die HUK Allgemeine:

Zitat:

§ 2 a Geltungsbereich
(1) Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
(2) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug-, Kraftfahrt-Unfallversicherung und beim Autoschutzbrief können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden. Bei einer Erweiterung des Geltungsbereichs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt Abs. 1 Satz 2 entsprechend.
(3) In der Ausland-Schadenschutz-Versicherung besteht Versicherungsschutz während einer Reise mit dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug bei einem Unfall außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Staaten:
Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Wer die eingangs von mir gelinkte Seite liest, der wird einige Abweichungen zwischen Werbung und Vertragsinhalten lesen.

Beispiel:

Geworben wird mit der Türkei, unter 3. ist die Türkei nicht aufgeführt. Aber auch unter 1 fallen die asiatischen Teile der Türkei solange nicht darunter, wie die Türkei nicht zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft gehört.

Warum Kroatien nicht zu Europa gehören soll kann schlichtwgeg nicht erklärt werden.
Hier versucht die HUK den Worten des TE folgend eine Abweichung von den eigenen AKB zu vereinbaren.

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Tut mir Leid Wuge,

der örtliche Geltungsbereich (AKB §2a) gilt für alle Versicherungsarten! Siehe AKB HUK24.
    I. KH
    II. VK + TK
    III.Kraftfahrt-Unfall
    IV.Autoschutzbrief

Einzelvertragliche Änderungen, sind wie bei den meisten Versicherern, möglich.

Grundsätzlich, d. h. hier bedingungsgemäß, gilt aber der örtliche Geltungsbereich immer für alle Kraftfahrtversicherungsarten.

Ja und, genau darum gehts doch hier?

Einzelvertraglich wurde die Einschränkung des Geltungsbereichs für die Kaskoversicherung angeboten. Alle anderen Sparten sind davon nicht betroffen.

Wir reden doch über den Einzelfall hier oder? 😉

@madcruiser

Ich habe im Grunde doch das bestätigt, was Du schon festgestellt hast?!? Das Risiko soll in dem Fall verringert werden.

Ich habe auch bemerkt, dass es durchaus Versicherer gibt, die weniger "streng" prüfen.

Deine Kunden müssen anscheinend nie mit einer Risikoprüfung rechnen. Ich komme auf Dich zurück, falls ich mir irgendwann einen neuen SL500 leisten kann und damit in die Türkei fahren will 😉

Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Warum Kroatien nicht zu Europa gehören soll kann schlichtwgeg nicht erklärt werden.
Hier versucht die HUK den Worten des TE folgend eine Abweichung von den eigenen AKB zu vereinbaren.

Steht das ausser Frage?

Natürlich soll der bedingungsgemäße Geltungsbereich (zu dem natürlich auch Kroatien gehört) für die Kaskoversicherung hier im Einzelfall eingeschränkt werden.

Sag bloß das hörst Du zum ersten Mal?

Nachtrag II:

Die Risikoprüfungskriterien hast Du ja bereits genannt. Jetzt kannst Du ja mal überlegen, wie hoch der Anteil der Kunden ist, die ein Fahrzeug mit:

- Wert über 60.000 EUR
- TKL ab 28/30

ihr Eigen nennen. Nicht viele würde ich sagen. Vielleicht 2%?

Nur diese Risiken werden überhaupt gesondert geprüft. Und einige davon eben eingeschränkt.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Und verstehe ich trotzdem nicht wo das Problem liegt.

Richtig, die HUK24 hat damit kein Problem 😎 super 😎

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Er kann sich doch woanders versichern...

Genau das hatte der "Geleimte" ja bei der HUK24 vor. Aber denkste 😠

Insgesamt würde ich diese Vorgehensweise das als einen miesen Trick bezeichnen, ein redlicher Bürger ohne spezifische Kfz-Versicherungskenntnisse, hätte dieses nicht erkennen können. Begriffe wie volljährig, geschäftsfähig sind hier völlig fehl am Platz.

Mit aggressiver Werbung werden erstmal Anträge akquiriert, wohlwissend, dass man die VK bzw. TK so nicht dokumentieren muss.

Vielleicht kann der TE wenigstens einen Hinweis geben, ob er bei der Beantragung seiner Fahrzeugversicherung darauf kundenfreundlich hingewiesen wurde.

Aber wahrscheinlich ...man ist doch auch nicht blöd.

Seriös ist anders!

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Richtig, die HUK24 hat damit kein Problem 😎 super 😎

Schön dass Du weißt, womit die HUK24 Probleme hat. Ich weiß es nicht bzw. vermag es nicht zu kommunizieren. Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod




Genau das hatte der "Geleimte" ja bei der HUK24 vor. Aber denkste 😠

Insgesamt würde ich diese Vorgehensweise das als einen miesen Trick bezeichnen, ein redlicher Bürger ohne spezifische Kfz-Versicherungskenntnisse, hätte dieses nicht erkennen können. Begriffe wie volljährig, geschäftsfähig sind hier völlig fehl am Platz.

Mit aggressiver Werbung werden erstmal Anträge akquiriert, wohlwissend, dass man die VK bzw. TK so nicht dokumentieren muss.

Also kannst auch Du Kaskoverträge für jegliche Fahrzeuge ohne Einschränkungen annehmen? Fein. Du bist mein 2. Kandidat falls ich mir mal einen SL500 leisten kann.

Zum Jahreswechsel zu kurz gekommen, hm?

Wuge,

Die Frage, die sich stellt ist die, ob es seriös ist Anträge zu akzeptieren, die
a) den eigenen AGB entsprechen,
b) der eigenen Werbung entsprechen
c) diese ohne vorsorglichen und konkreten Annahmevorbehalt zu akzeptieren
d) diese dann im Einzelfall zu verändern

Da sagen mit Ausnahme Deiner Person bislang alle:
Nein.

Wäre der vorsorgliche und konkrete Annahmevorbehalt ausgesprochen worden, gäbe es doch kein Problem.
Hier fehlt bislang ein Vertrag (die Abänderung der HUK stellt ein neues Angebot dar) und je nach Sachlage damit jeglicher vertraglicher Versicherungsschutz.

Die Versicherungsbestätigungskarte mag hinterlegt sein, cic sieht im Haftpflichtrecht gut aus, aber was ist mit aktueller VK und TK-Deckung?
Fragen, die Du obwohl von mir angeschnitten, offen lässt.

Deine Fragen nach der Versichbarkeit eines SL 500 gehen vollkommen am Thema vorbei.
Hier geht es um ein 08/15 Auto mit einem Wiederbeschaffungswert von unter 20.000, vielleicht sogar unter 10.000 EUR.
Also keinen Exoten wie einen SL 500.

Sie wäre dann relevant, wenn der Antrag mit einem Vorbehalt versehen würde. Die HUK informiert z.B. vorab, dass sie keine Fahrzeuge mit einem Neuwert von mehr als 60.000 EUR incl. Sonderausstattung akzeptiert.
Das muss man nicht gut finden, aber es ist fair.
Und fair ist im konkreten Fall das Verhalten nicht.

@Wuge,
rechtlich ist doch alles bestens. Fein.

Warum Du Dich zum Förderer dieser Methode zu erkennen gibst, bleibt unklar.
Deine Schreibweise spiegelt hier einen Mix aus Ironie, Häme und Überheblichkeit wieder.

Aber, Ansichten dürfen verschieden sein.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Zum Jahreswechsel zu kurz gekommen, hm?

?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@Wuge,
rechtlich ist doch alles bestens.

Das sehe ich anders.

u.a. wegen UWG und AGBG.

Egal wie ist das Verhalten in keinem Fall als verbraucherfreundlich zu bezeichnen.

Unter dem Vorbehalt der Richtigkeit des geschildeten Sachverhaltes.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wäre der vorsorgliche und konkrete Annahmevorbehalt ausgesprochen worden, gäbe es doch kein Problem.

Ich weiß nicht auf welchem Wege der TE den Antrag gestellt hat. Daher lässt sich schlecht sagen, ob ein Hinweis vorab erfolgt ist.

Du kritisierts die Vorgehensweise ja grundsätzlich oder? Frei nach dem Motto "Risikoprüfung nach Antragstellung ist Kundenverarsche", daher halte ich das Beispiel mit dem SL 500 durchaus angebracht. In dem Fall würde nämlich fast jeder Versicherer eine Einschränkung vereinbaren. Also kann die Vorgehensweise ja nicht so untypisch sein...

Was das Fahrzeug des TE angeht kann ich, wie schon erwähnt, die Einschränkung auch nicht nachvollziehen. Obwohl der Wert eines gut ausgestatteten A6 auch nach 3 Jahren deutlich über 10.000 oder 20.000 EUR liegen dürfte.

Wuge,

wer einen normalen und annahmefähigen Antrag stellt, der darf selbstverständlich auf eine normale Annahme vertrauen.

Weder ist Kroatien ein Exotenland (auch nicht gem. den AKB der HUK), noch das das Auto ein Exot.

Den spannenden Fragen gehst Du aus dem Weg und versuchst dafür mit einem teuren Fahrzeug aus dem Hochpreissegment abzulenken.

Im Einzelnen:

online kann man die Risikohinweise entsprechend generieren.
Wer das Auto nachrechnet wird sowohl mit VK als auch mit nur TK problemlos ein Angebot ohne Ausschlusshinweis bekommen.

Der A6 2.5 TDI ist ein absolutes Massenprodukt.
Neupreis unter 60.000 EUR, Wiederbeschaffungswert für das Baujahr 2003 in 90 Prozent aller Fälle im Bereich von 10 bis 20.000 EUR.
Wer A6 + 2.5 TDI + 2003 bei den großen Online-Börsen eingibt, der bekommt über 1.000 Treffer angezeigt, knapp 300 davon sind Limousinen.

Dein Lieblingsbeispiel SL 500 kommt über alle Baujahre hinweg nicht auf das Gebrauchtangebot und liegt im Neupreis über der 60.000 EUR-Grenze. Da ist jedem klar, dass eine individuelle Risikoprüfung erfolgen wird.
wobei der SL 500 durchgängig in TK keine Typklasse 30 erreicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Frei nach dem Motto "Risikoprüfung nach Antragstellung ist Kundenverarsche",

Diese willkürliche Aussage ist schlicht Blödsinn.

An keiner Stelle im Thread behauptet das jemand auch nur andeutungsweise. Es geht um die vom Antragsteller schwerlich erkennbare Tücke , dass das Angebot der HUK24, was den Wechsel des Interessenten zur HUK24 stimulieren soll, trotz der vollständigen Angaben von Echtrisikodaten und der Vorversicherung, nur vorbehaltlich ist.
Was fehlt der HUK24 denn noch zur Risikoprüfung? Sie hat bei Angebotserstellung alle erforderlichen Angaben .

Wahrscheinlich stand die Einschränkung des Versicherungsschutzes wegen interner Annahmerichtlinien bei Angebotsabgabe schon fest. Und hier darf man feststellen, das ist unlauter - nicht mehr nicht weniger.

Seriös ist anders.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Wahrscheinlich stand die Einschränkung des Versicherungsschutzes wegen interner Annahmerichtlinien bei Angebotsabgabe schon fest. Und hier darf man feststellen, das ist unlauter - nicht mehr nicht weniger.

Seriös ist anders.

So ist es.

Geheimen Vorbehalt nennt das der Jurist.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Allerdings sollte man Deckung in ganz Europa und insbesondere in der EU erwarten dürfen.
Das war früher normal.

kann man auch erwarten. aber kroatien ist kein eu staat, darum ist die aussage hinfällig.

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