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HU für Kurzzeitkennzeichen für ausländisches Fahrzeug

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 8:53

Hallo zusammen,

ich versuch das mal knapp zusammenzufassen

- Feuerwehr LKW aus der Schweiz importiert mit schweizer Ausfuhrkennzeichen

- Feuerwehraufbau in Deutschland entfernt, Fahrgestell bleibt übrig (natürlich verkehrssicher mit Beleuchtung und Überführungskotflügeln etc.).

- Fahrgestell soll zu einem Aufbauhersteller in Deutschland gefahren werden und von dort wieder zurück.

- Hierfür sollte idealerweise ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden, um auf eigener Achse hin und zurück zufahren.

Für ein KZK benötige ich eine gültige HU, HU gibt es normalerweise nur für deutsche Fahrzeuge. Da das Fahrzeug aber noch nicht fertig gestellt ist (der Koffer fehlt und es soll ein Wohnmobil daraus werden), will ich keine komplette §21er Abnahme machen, um dann später wieder eine zu machen, wenn der Koffer fertig ausgebaut ist um dann von LKW Fahrgestell auf Wohnmobil zu ändern.

Gibt es also irgendwas wie eine Kurzzeitkennzeichen HU? Egal ob deutsche Papiere existieren oder nicht?

Wenn es das nicht gibt, wird es wohl auf einen Transport auf dem Tieflader hinauslaufen.

Beste Antwort im Thema

Tieflader oder §21 Abnahme, andere Lösungen sehe ich da nicht.

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Tieflader oder §21 Abnahme, andere Lösungen sehe ich da nicht.

"(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1.es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und

4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt."

Da das Fzg keinem genehmigten Typ entspricht und keine EinzelGenehmigung erteilt wurde, ist der einzige Weg .

Wie weit muss mit dem Fzg gefahren werden?

"(6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Absatz 1 nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden."

Ich weiß jetzt nicht, ob das der gleiche Fall ist, aber hier in München fahren ständige halbfertige LKW's zwischen MAN und Meiller-Kipper hin und her, auf eigener Achse mit roten Kennzeichen. Ebenso mit österreichischen blauen Kennzeichen.

Ist nicht der gleiche Fall, denn KZK ist kein rotes Kennzeichen. Sind zwei Paar Schuhe.

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 11:36

@windelexpress

in die FZV hätte ich natürlich auch gucken können, dann hätte ich garnicht fragen brauchen! Danke dir.

wie weit ist noch nicht klar, das hängt davon ab, welcher Hersteller meinen Koffer bauen soll. Aber mit (6) wäre es zumindest sinnvoll einen Aufbau in der Nähe durchführen zu lassen. Mit GL habe ich ja einen wirklich riesigen "Fahrbereich", der sich eventuell durch clevere Wahl des SVAs erweitern ließe (z.B. KZK aus SU oder GM).

Kurzzeitkennzeichen kannst Du entweder an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 11:42

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Februar 2020 um 12:38:49 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen kannst Du entweder an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.

Bisher hat bei mir bei keinem KZK jemals jemand den Standort überprüft. Im Zweifel ist der Standort dann eben dort, wo ich das KZK hole.

Moin Moin !

KurzzeitKZ für Fzge ohne gültige HU werden mit Beschränkung ausgegeben , d.h. im dazugehörigen Fzg-Schein steht explizit sowohl die zeitliche als auch die Räumliche Beschränkung drin. Damit ist eine Überführung also über mehr als eine Landkreisgrenze nicht möglich. Ich würde ja erst mal mit dem Aufbauhersteller verhandeln , der wird ein ÜberführungsKZ besitzen.

MfG Volker

Zitat:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Februar 2020 um 12:38:49 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen kannst Du entweder an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.

Bisher hat bei mir bei keinem KZK jemals jemand den Standort überprüft. Im Zweifel ist der Standort dann eben dort, wo ich das KZK hole.

Bei uns muss der Standort im Zweifel durch einen Kaufvertrag nachgewiesen werden. Glaubt doch nicht immer, dass die von den Zulassungssstellen dumm sind !

Ich möchte noch Bedenken anmelden, ob die Überführungsfahrt zum Aufbauhersteller wirklich "im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis" steht.

Ich würde fast davon ausgehen, dass da unterschiedliche Sichtweisen möglich sind.

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 19:59

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Februar 2020 um 19:45:08 Uhr:

Ich möchte noch Bedenken anmelden, ob die Überführungsfahrt zum Aufbauhersteller wirklich "im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis" steht.

Ich würde fast davon ausgehen, dass da unterschiedliche Sichtweisen möglich sind.

Davon würde ich auch ausgehen. Vor Jahren hatte ich mal gefragt, wie denn wohl die Strafen aussehen würden, um das überhaupt auch mal einschätzen zu können (da war es auf "normale" KZK bezogen, aber halt fahren ohne HU).

Ist das Kennzeichenmissbrauch?

Ist das "nur" fahren ohne gülte HU, wie lange wird dann die HU als "abgelaufen" angesehen, wenn die letzte HU ewig zurück liegt bzw. noch nie durchgeführt wurde, da ausländisches KFZ.

Ist das sonst eine OWI oder Straftatsbestand. So richtig geregelt ist das nicht.

Der Fall war ja:

"-Feuerwehr LKW aus der Schweiz importiert mit schweizer Ausfuhrkennzeichen

- Feuerwehraufbau in Deutschland entfernt, Fahrgestell bleibt übrig (natürlich verkehrssicher mit Beleuchtung und Überführungskotflügeln etc.).

- Fahrgestell soll zu einem Aufbauhersteller in Deutschland gefahren werden und von dort wieder zurück.

- Hierfür sollte idealerweise ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden, um auf eigener Achse hin und zurück zufahren."

Mit dem Schweizer Ausfuhrkennzeichen hätte er die komplette Fahrt machen können, oder?

Themenstarteram 13. Februar 2020 um 19:29

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Februar 2020 um 20:13:16 Uhr:

 

Mit dem Schweizer Ausfuhrkennzeichen hätte er die komplette Fahrt machen können, oder?

Grundsätzlich ja weil das Kennzeichen ist gültig und wird in Deutschland anerkannt. Versteuert und versichert ist das Fahrzeug.

Wenn man also schnell genug ist kann man das Kennzeichen noch weiter verwenden.

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