HU/AU Zusammenlegung ???

VW T3

Moin Kollegas,

Folgendes:

Ich habe im April AU-Termin gehabt ( voll verpennt🙄)

Nun habe ich von der geplanten zusammenlegung der HU/AU ab 2010 gehört.

Wenn ich nun bis zu meinem HU-Termin im Januar 2010 warte und dann die AU mitmache, gilt dann beides für 2 Jahre, oder würde, und das ist die eigentliche Frage, der AU Termin zurück datiert werden, so wie es bisher ja auch gewesen wäre?

wäre schön wenn das hier jemand genau weiß🙂

Vielen Dank schon mal und Gruß

babyfleck

15 Antworten

Moin!

Geplant ist, dass durch die Zusammenlegung die AU-Plakette entfällt, da ja durch die HU kenntlich gemacht worden ist dass alles i.O. ist.
Da ich den TÜV kenne denke ich mal, dass die die ältere Plakette nehmen um beides zusammen zurück zu drehen. Andererseits ist ja nun die AU Bestandteil der HU, so dass eigentlich dass HU-Datum gelten müßte. Mhhh.. 😕

Auch wenn dieser Beitrag nicht wirklich geholfen hat (war aber kein OT, oder)

bis neulich

dirch

Ich habe das schon an anderer Stelle im Forum diskutiert. Ich muss nämlich im März zur AU, habe die HU aber gerade im Oktober gemacht.

Also, das läuft jetzt ähnlich wie bei der Gasprüfung. Die HU ist nur bestanden, wenn eine AU-Bescheinigung vorgelegt wird, die nicht älter als einen Monat ist. Im Gegensatz zur Gasprüfung wird da wohl drauf geachtet werden.

Also Alex, wenn Du das Risiko eingehen willst, kannst Du das nach meinem Verständnis so machen. Das mit dem Rückdatieren wird es dann nicht mehr für die AU geben. Bis zum 1.1.2010 gilt aber der alte Bußgeldkatalog bezüglich der AU. Und das wird heftig.

Grüße, Ulfert

Danke Ulfert, aber nur wenn sie mich kriegen 😁

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von babyfleck


Danke Ulfert, aber nur wenn sie mich kriegen 😁

Gruß Alex

optimist😁😁

lg.von m+w

Nö, schlauer, schneller und.............................................

ein Träumer 🙄😁

Alex

Zitat:

Original geschrieben von babyfleck


Nö, schlauer, schneller und.............................................

ein Träumer 🙄😁

Alex

hm.dazu möchte ich diesmal keinen komentar abgeben.das klären wir bei truhe:😕😁

lg.von m+w

Zitat:

Original geschrieben von Ulfert



Also Alex, wenn Du das Risiko eingehen willst, kannst Du das nach meinem Verständnis so machen. Das mit dem Rückdatieren wird es dann nicht mehr für die AU geben. Bis zum 1.1.2010 gilt aber der alte Bußgeldkatalog bezüglich der AU. Und das wird heftig.

Grüße, Ulfert

Die Strafe ist sowas von LÄCHERLICH!

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Quelle der Information

Bis Dezember haste noch Zeit (8Monate) und im Januar musste eh hin!

Es sei denn du wirst jetzt jeden Tag kontrolliert😁

Moin Flar,

hab ich auch schon rausgesucht gehabt,und dachte mir das nehm ich in Kauf😁

Konnte mich bisher immer ganz gut rausreden😉

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von bulliflar


mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

wieee, mehr nich?

😰

Da hab' ich wohl andere Infos gehabt. War da vielleicht mal ne Verschärfung geplant?

glaube nicht. da ich öfter mal mit nem ungeTÜVten anhänger unterwegs war hab ich das alles gut beobachtet😁

wie immer könnte es im Schadensfall allerding probleme mit der versicherung geben....
.... wenn die sich rausreden können, werden sie es auch tun

Zitat:

Original geschrieben von bulliflar


glaube nicht. da ich öfter mal mit nem ungeTÜVten anhänger unterwegs war hab ich das alles gut beobachtet😁

wie immer könnte es im Schadensfall allerding probleme mit der versicherung geben....
.... wenn die sich rausreden können, werden sie es auch tun

Stimmt, die Beule beim Gegner fällt ohne gültige AU gleich viel größer aus 😁

Zitat:

Original geschrieben von babyfleck


Stimmt, die Beule beim Gegner fällt ohne gültige AU gleich viel größer aus 😁

Moin!

Nee,aber sie ist sauberer.Fahrzeugreinigung mußte dann selber übernehmen.

bis neulich

dirch

Sie werden es Dir vermutlich zurückdatieren, da sie sich an der HU orientieren werden. Glaube nur im Saarland machen sie keine Rückdatierung.

Aber ohne TÜV hast Du nicht nur das Bußgeld. Kannst je nach Überschreitungsumfang bei einer Kontrolle eine Zwangsvorfahrt beim nächsten TÜV, eine Zwangsstilllegung und Ärger mit der Versicherung im Schadensfall bekommen. Siehe hier

http://www.autowebsite.de/.../...erungsschutz-wenn-tuev-abgelaufen.htm

Gruss

HU hat er noch, ging hier nur um die AU, die überfällig ist.

Grüße, Ulfert

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