ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Horrorunfall bei mir vor der Haustür, wie kann ein 7er BMW ?

Horrorunfall bei mir vor der Haustür, wie kann ein 7er BMW ?

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 19:06

Bei einem schlimmenUnfall fast vor meiner Haustüre ist ein 7er BMW mit 2 Insassen tödlich verunfallt. An der Unfallstelle war Überholverbot und eine Tempobegrenzung auf 70 km/h

 

Wir diskutieren heute schon längere Zeit welche Geschwindigkeit der Fahrer wohl gefahren sein muss das eine Limusine so zerstückelt wurde.

 

Gibt es aufgrund des Schadens einen Anhaltspunkt wie schnell die unterwegs waren  oder spielt das eigentlich keine Rolle mehr?

 

Link : www.nord-west-media.de/index.php?id=3069

Beste Antwort im Thema

Hi!

Es ist wirklich erschreckend, was hier (zum Teil) für Menschen im Forum aktiv sind.

Ein 7er BMW, ein schwerer Schaden, und schon ist alles klar für Euch.

Der Beifahrer ist natürlich kein "Kollateralschaden". Als solchen würdet Ihr eher noch Eure Spießerkisten oder vielleicht noch eine Hausmauer ansehen, nicht wahr?

Der Fahrer, der sein Auto nachts auf der Landstraße parkt und somit solche Überholmanöver erst herbeiführt, ist natürlich völlig unbeteiligt.

Er wird schon wissen, weshalb er sich nicht meldet.

Es ist dann eben "Schicksal" oder "natürliche Selektion". Und dieses Urteil wird gefällt, ohne die Eckdaten der Situation auch nur ansatzweise zu kennen oder auch nur rudimentäre Kenntnisse von Physik zu haben.

Der kaltschnäuzige, arrogante, besserwisserische deutsche Spiesser ist eben doch der Welt größter A...

...rmleuchter...

Einfach zum Übergeben.

M.

354 weitere Antworten
Ähnliche Themen
354 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

....besonders die Einstellung mancher, das ein schnellerer Grundsätzlich schuld sei, wenns rummst...

Das hat doch nichts mit Einstellung zu tun, sondern ist oftmals eine Tatsache. Nicht um sonst gibt es in vielen Unfallgutachten den Passus, daß der Unfall bei einer Geschwindigkeit von lediglich .... km/h vermeidbar gewesen wäre.

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

....besonders die Einstellung mancher, das ein schnellerer Grundsätzlich schuld sei, wenns rummst...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das hat doch nichts mit Einstellung zu tun, sondern ist oftmals eine Tatsache. Nicht um sonst gibt es in vielen Unfallgutachten den Passus, daß der Unfall bei einer Geschwindigkeit von lediglich .... km/h vermeidbar gewesen wäre.

Vieleicht hat das wirklich  mit der Uneinsichtigkeit und mangelndes Einschätzungsvermögen sowie Disziplinlosigkeit gepaart mit Dummheit und in Verbindung der Vergangenheit mit dem fahren von Leistungsschwachen Autos und deren Fähigkeit damit vernünfig umzugehen etwas zu tun.

 

hier mal ein passender Text dazu:

 

Zahl der Verkehrstoten im Osten weiter überdurchschnittlich hoch

Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand seit mehr als 50 Jahren gesunken. Doch noch immer sterben am Tag durchschnittlich 14 Menschen im Straßenverkehr. In den Bundesländern gab es ganz unterschiedliche Entwicklungen.

 

Wiesbaden - Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr um fünf Prozent auf 5094 gesunken, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, und damit auf einem neuen Tiefstand seit der Wiedereinführung der Unfallstatistik im Jahr 1953. Damit setzt sich zwar der Trend der vergangenen Jahre fort, der Rückgang war 2004 mit 11,6 Prozent und 2005 mit 8,2 Prozent allerdings stärker als 2006. Am höchsten war die Zahl der Verkehrstoten 1970: Sie war damals auf 21.332 gestiegen.

 

Die Zahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten nahm 2006 um 2,7 Prozent auf knapp 421.700 ab. Dabei sank die Gesamtzahl der Unfälle im Vergleich zu 2005 nur um ein Prozent auf 2,23 Millionen.

 

In den einzelnen Bundesländern gab es 2006 ganz unterschiedliche Entwicklungen: In Hamburg nahm die Zahl der Verkehrstoten um 35 Prozent ab, nämlich von 43 auf 28. Eine Zunahme um 16 Prozent gab es dagegen in Schleswig-Holstein, und um jeweils 10 Prozent stiegen die Zahlen in Berlin und Thüringen, in Baden-Württemberg um 7,7 und in Hessen um 3,8 Prozent. Nordrhein-Westfalen verzeichnete prozentual den zweithöchsten Rückgang. Dort sank die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten um 143 (16,5 Prozent) auf 724. In Niedersachsen gab es 13 Prozent weniger Unfalltote und in Sachsen-Anhalt 11 Prozent weniger.

 

Weniger Verkehrstote in den Stadtstaaten

 

Gemessen an den Einwohnerzahlen lag der Bundesdurchschnitt 2006 bei 62 Verkehrstoten je eine Million Einwohner. Im Vergleich zum Durchschnitt kamen in den Stadtstaaten Hamburg (16), Berlin (22) und Bremen (24) wesentlich weniger Personen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben, wie das Bundesamt erklärte.

 

Nach wie vor weit über dem Durchschnitt lagen die Zahlen in Ostdeutschland: in Mecklenburg-Vorpommern mit 110, in Brandenburg mit 100, in Thüringen mit 93 und in Sachsen-Anhalt mit 87. Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 1991 sind sie aber stark gesunken: Damals gab es in Mecklenburg-Vorpommern 327, in Brandenburg 363, in Thüringen 211 und in Sachsen-Anhalt 245 Verkehrstote je eine Million Einwohner.

 

Im Dezember 2006 war die Zahl der Unfalltoten noch um 7,2 Prozent auf 433 gestiegen. Die Zahl der Verletzten stieg um 6,1 Prozent auf rund 34.200. Die Polizei registrierte im letzten Monat des Jahres rund 199.000 Straßenverkehrsunfälle, das waren 3,4 Prozent weniger als im Dezember 2005.

 

www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,468204,00.html</p>

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

Die rot/weiss/schwarzen Schilder mit den Zahlen drauf sind Zeichen die die HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT regeln - nicht Richt oder Maximalgeschwindigkeit - das heisst nur unter den optimalen Bedingungen zulässig (z.B. trocken, 20 Grad, wenig bis kein Verkehr)

den §3.2 gibt es mit GUTEM grund ;)

und mir hat noch keiner gesagt, was denn nun der vorteil ist, GENERELL langsamer zu fahren als die zulässige geschwindigkeit, selbst unter optimalen bedingungen....

am 25. Dezember 2008 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

....besonders die Einstellung mancher, das ein schnellerer Grundsätzlich schuld sei, wenns rummst...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das hat doch nichts mit Einstellung zu tun, sondern ist oftmals eine Tatsache. Nicht um sonst gibt es in vielen Unfallgutachten den Passus, daß der Unfall bei einer Geschwindigkeit von lediglich .... km/h vermeidbar gewesen wäre.

Vieleicht hat das wirklich  mit der Uneinsichtigkeit und mangelndes Einschätzungsvermögen sowie Disziplinlosigkeit gepaart mit Dummheit und in Verbindung der Vergangenheit mit dem fahren von Leistungsschwachen Autos und deren Fähigkeit damit vernünfig umzugehen etwas zu tun.

hier mal ein passender Text dazu:

Zahl der Verkehrstoten im Osten weiter überdurchschnittlich hoch

Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand seit mehr als 50 Jahren gesunken. Doch noch immer sterben am Tag durchschnittlich 14 Menschen im Straßenverkehr. In den Bundesländern gab es ganz unterschiedliche Entwicklungen.

Wiesbaden - Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr um fünf Prozent auf 5094 gesunken, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, und damit auf einem neuen Tiefstand seit der Wiedereinführung der Unfallstatistik im Jahr 1953. Damit setzt sich zwar der Trend der vergangenen Jahre fort, der Rückgang war 2004 mit 11,6 Prozent und 2005 mit 8,2 Prozent allerdings stärker als 2006. Am höchsten war die Zahl der Verkehrstoten 1970: Sie war damals auf 21.332 gestiegen.

Die Zahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten nahm 2006 um 2,7 Prozent auf knapp 421.700 ab. Dabei sank die Gesamtzahl der Unfälle im Vergleich zu 2005 nur um ein Prozent auf 2,23 Millionen.

In den einzelnen Bundesländern gab es 2006 ganz unterschiedliche Entwicklungen: In Hamburg nahm die Zahl der Verkehrstoten um 35 Prozent ab, nämlich von 43 auf 28. Eine Zunahme um 16 Prozent gab es dagegen in Schleswig-Holstein, und um jeweils 10 Prozent stiegen die Zahlen in Berlin und Thüringen, in Baden-Württemberg um 7,7 und in Hessen um 3,8 Prozent. Nordrhein-Westfalen verzeichnete prozentual den zweithöchsten Rückgang. Dort sank die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten um 143 (16,5 Prozent) auf 724. In Niedersachsen gab es 13 Prozent weniger Unfalltote und in Sachsen-Anhalt 11 Prozent weniger.

Weniger Verkehrstote in den Stadtstaaten

Gemessen an den Einwohnerzahlen lag der Bundesdurchschnitt 2006 bei 62 Verkehrstoten je eine Million Einwohner. Im Vergleich zum Durchschnitt kamen in den Stadtstaaten Hamburg (16), Berlin (22) und Bremen (24) wesentlich weniger Personen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben, wie das Bundesamt erklärte.

Nach wie vor weit über dem Durchschnitt lagen die Zahlen in Ostdeutschland: in Mecklenburg-Vorpommern mit 110, in Brandenburg mit 100, in Thüringen mit 93 und in Sachsen-Anhalt mit 87. Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 1991 sind sie aber stark gesunken: Damals gab es in Mecklenburg-Vorpommern 327, in Brandenburg 363, in Thüringen 211 und in Sachsen-Anhalt 245 Verkehrstote je eine Million Einwohner.

Im Dezember 2006 war die Zahl der Unfalltoten noch um 7,2 Prozent auf 433 gestiegen. Die Zahl der Verletzten stieg um 6,1 Prozent auf rund 34.200. Die Polizei registrierte im letzten Monat des Jahres rund 199.000 Straßenverkehrsunfälle, das waren 3,4 Prozent weniger als im Dezember 2005.

www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,468204,00.html</p>

dann erklærst du wohl den anstieg z.b. in hessen oder schleswig holstein durch umgesiedelte ,,ossi`s``:D sry kønnte man aber so verstehen deinen satz

 

gruss

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

dann erklærst du wohl den anstieg z.b. in hessen oder schleswig holstein durch umgesiedelte ,,ossi`s``:D sry kønnte man aber so verstehen deinen satz

Zitat:

 

gruss

Berufspendler  und Discobesucher, welche mit den schlechten Strassen im Westen nicht klar kommen;)

am 25. Dezember 2008 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

 

gruss

Berufspendler  und Discobesucher, welche mit den schlechten Strassen im Westen nicht klar kommen;)

:D:D:D

der war gut. in dem sinne frohen feiertag

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage will er eine Überprüfung eines Richters wegen 20 km/h zu wenig rechtfertigen???

FeV, §11, 2.

Wenn man auf einer (geraden) Straße mit 20km/h unter dem was man könnte/dürfte/sollte fährt, ist das eine Tatsache, die zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung eines Kraftfahrers lassen.

In diesem Falle würde der Richter wohl ein Gutachten über die Fahrtauglichkeit der Person anordnen, u.U. sogar eine MPU.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Wenn das wirklich Dein Ernst ist, dann solltest Du vieleicht einmal Deine Tauglichkeit im Bezug auf die Wahrnehmung der Realität überprüfen lassen. Da in der über 100 jährigen Geschichte des motorisierten Individualverkehrs in D noch nie eine Fahrzeugführer wegen Unterschreitens der zHG um 20 km/h belangt wurde, wird auch nie ein Richter über einen solchen Fall zu entscheiden haben. Die von einigen hier geäußerte Interpretation der StVO, die ein derartiges Schleichen angeblich als Behinderung verbietet, interessiert dabei absolut niemanden.

Das glaubst du doch wohl selbst nicht?!

Und ja, es gibt solche Fälle!!

dann wird das zu langsam fahren als Nötigung ausgelegt!

z.B.

http://forum.derwesten.de/viewtopic.php?p=480429

Es gibt in der STVO auch den Passus das langsame Fahrzeuge den von hinten ankommenden das überholen ermöglichen müssen (anhalten, rechts ran fahren o.Ä.).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

....besonders die Einstellung mancher, das ein schnellerer Grundsätzlich schuld sei, wenns rummst...

Das hat doch nichts mit Einstellung zu tun, sondern ist oftmals eine Tatsache. Nicht um sonst gibt es in vielen Unfallgutachten den Passus, daß der Unfall bei einer Geschwindigkeit von lediglich .... km/h vermeidbar gewesen wäre.

Das ist idR dennoch bullshit und führt höchstens zu einer Teilschuld, bestraft wird der primäre Verursacher (also nicht der wo zu schnell gefahren) ist, dennoch.

Außerdem obliegt es im Zweifel einem Richter darüber zu urteilen, er kann auch das Gutachten ignorieren und feststellen, das der z.B. die Vorfahrt missachtet Schuld zu 100% Schuld hat (und obendrein noch vorsätzlich gehandelt hat), da er den ankommenden hätte sehen müssen.

Womit wir hier wieder bei der MPU sind.

Ja, lieber Drahkke, so könnte es durchaus laufen...

Und wie soll denn bitteschön der fahrende wissen das 'der ankommende' zu schnell war?!

Schätzen ist ja schlecht möglich...

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage will er eine Überprüfung eines Richters wegen 20 km/h zu wenig rechtfertigen???

FeV, §11, 2.

Wenn man auf einer (geraden) Straße mit 20km/h unter dem was man könnte/dürfte/sollte fährt, ist das eine Tatsache, die zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung eines Kraftfahrers lassen.

In diesem Falle würde der Richter wohl ein Gutachten über die Fahrtauglichkeit der Person anordnen, u.U. sogar eine MPU.

Das scheint aber nur deine persönliche Interpretation von dem Gesetz zu sein.

 

§ 11 Eignung

 

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.

 

 

In dem vom dir aus kopierte Fahrerlaubnisverordnung geht es um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, und nicht um Fahrzeugführer welche diese schon lange Jahre besitzen, ferner finde ich deine persönliche Interpretation von den 20 km/h weniger nicht bitte einmal genau kopieren und hier reinstellen.

 

Das Stefan seine eigene Interpretation der STVO hat ist ja wohl nichts Neues,muß an seiner Insellage liegen.:D

Interessant wäre es wie die Behörden reagieren würden wenn er mehrfach Leute für untauglich melden würde weil sie seiner Ansicht nach unnötig langsam unterwegs sind.Das eine Eingnungsprüfung angeordnet würde könnte ich mir durchaus vorstellen,nur ob die betroffene Person da nicht  etwas dumm aus der Wäsche schauen würde wenn ein Brief kommt der den Herrn Stefan Payne zu einer MPU einläd?

am 25. Dezember 2008 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

 

Es gibt in der STVO auch den Passus das langsame Fahrzeuge den von hinten ankommenden das überholen ermöglichen müssen (anhalten, rechts ran fahren o.Ä.).

Mag ja sein, ändert aber überhaupt nichts daran, daß sowas weder kontrolliert noch etwa bestraft wird. Wenn man einen anderen Fahrer bewußt ausbremst, oder seine Geschwindigkeit nur deshalb verringert, um den Hintermann zu provozieren, und der dies dann zur Anzeige bringt, dann könnte das möglicherweise in ganz seltenen Einzelfällen Konsequenzen haben.

 

Nur, wer einfach mit 20 km/h unter der zHG über die Landstraße zockelt, der hat nun einmal absolut nichts zu befürchten. Das ist nun einmal so, ganz egal wie deine Interpretation der StVO diesbezüglich auch immer aussehen mag.

 

Ist ja auch kein Problem, wenn es jemand eiliger hat, kann er schließlich überholen. Wenns dafür nicht reicht, weil die Leistung fehlt, muß man eben hinterher fahren. Muß man hinter einem LKW, der bekanntlich auf der Landstraße nur 60 km/h fahren darf, schließlich auch.

 

 

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

 

Es gibt in der STVO auch den Passus das langsame Fahrzeuge den von hinten ankommenden das überholen ermöglichen müssen (anhalten, rechts ran fahren o.Ä.).

Wo steht das nun wieder ?? Auch bitte mal den genauen Gesetzestext hier rein kopieren

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wo steht das nun wieder ??

stvo §5

Zitat:

(6)....Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden.....

Voraussetzung dafür ist, daß auch geeignete Stellen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, muß der nachfolgende Verkehr dies hinnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Voraussetzung dafür ist, daß auch geeignete Stellen zur Verfügung stehen.

auf landstraßen etc. finden sich alle paar hundert meter geeignete stellen... ^^

mir wäre keine landstraße bekannt die kilometerweit nur mit leitplanken zugepflastert ist.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Horrorunfall bei mir vor der Haustür, wie kann ein 7er BMW ?