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Hoher Ölverbrauch vom Audi A4 1.8 TFSI - erst vor kurzem gekauft

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 1. Juni 2019 um 6:38

Hallo,

ich hab mir Ende April 2019 bei einem freien Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten Audi A4 1.8 TFSI mit 167700 km gekauft.

Ich bin noch gar nicht viel gefahren knapp 700km und es leuchtet jetzt schon zum 2.mal die Anzeige für den Ölverbrauch auf, obwohl bei 168016km 1,5L Öl nachgefüllt wurden, soll ich jetzt bei 168389km schon wieder 1 Liter nachfüllen, so steht es in der Anzeige. Wenn man das hochrechnet sind das ja 2-3 Liter auf 1000km

Weiß jemand was ich tun kann, hab schon hier im Forum gelesen dass der Ölverbrauch bei diesem Motor sehr hoch ist.

Kann ich das Auto an den Händler zurückgeben, oder reparieren lassen ?

Ich hab einen Kaufvertrag mit 1 Jahr Gewährleistung

Kann man das senken indem man anders fährt, z.B. niedrigere Drehzahlen ?

Ganz nebenbei wollte ich noch fragen welches Öl ich nachfüllen soll, die Werkstatt in der ich vor 2 Wochen war hat 5W-30 nachgefüllt.

Fahre eigentlich fast nur Kurzstrecken und fast nur in der Stadt

 

Gruß

Tomm

Beste Antwort im Thema

Ich würde erst gar nicht anfangen was selber zu machen. Am Ende wird dir noch die Schuld zugeschoben.

Das ist ein erheblicher Mängel und führte bei einigen hier im Forum zum Tod des Motors.

Ab zum Händler oder Kontakt aufnehmen und ihm das zurückgeben, damit er wandeln oder reparieren kann.

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204 Antworten
Themenstarteram 13. Juni 2019 um 19:27

Zitat:

@Ghosting schrieb am 13. Juni 2019 um 21:14:55 Uhr:

Zitat:

@tomm88

Hier steht sogar dass die Kosten der Verkäufer trägt

...

Ja, lies auch mal hier den >2.Beitrag<

Ja muss man erst beweisen, das er den Wagen nicht zurücknehmen wollte

Zitat:

@druff schrieb am 13. Juni 2019 um 20:54:52 Uhr:

Zitat:

@Casablanca89 schrieb am 13. Juni 2019 um 20:08:12 Uhr:

Jeder Anwalt hat seine eigenen Preise....

Das stimmt nicht. Es gibt ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an das sich die Rechtsanwälte halten müssen und folglich zu einer Vereinheitlichung der Kosten führt.

nein, ist definitiv falsch. Glaubs mir, ich durchlebe derzeit gerade ein kleines "Problem" , bei dem ich rechtsanwaltliche Hilfe benötige.

Die Honorarvereinbarung kann sehr wohl "frei" erfolgen.

Das steht jedem RA frei, du bist natürlich nicht gezwungen, denjenigen zu nehmen.

Kosten zum Gegenrechnen sind auch : Anmelde (evtl. Abmelde) Kosten (Verkehrsamt, Nummernschild, ...) und deren Fahrerei (mind. die Kilometerpauschale), das ganze hin und herfahren um die Gewährleistung/Rückabwicklung zu regeln, evtl. unter Umständen auch die Arbeitszeit... Setz dem doch jetzt eine Frist zur Rücknahme/Rückabwicklung, lass das dem gegenzeichnen oder mit Einschreiben/Rückschein (oder falls Du ganz sicher gehen willst, gib das Schreiben dem Gerichtsvollzieher, der bringt das für ca. 10 EUR dort vorbei). Wenn die Frist verstrichen ist, kannst zum Anwalt gehen.

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 20:49

Zitat:

@TSB69 schrieb am 13. Juni 2019 um 22:25:51 Uhr:

Setz dem doch jetzt eine Frist zur Rücknahme/Rückabwicklung, lass das dem gegenzeichnen oder mit Einschreiben/Rückschein (oder falls Du ganz sicher gehen willst, gib das Schreiben dem Gerichtsvollzieher, der bringt das für ca. 10 EUR dort vorbei). Wenn die Frist verstrichen ist, kannst zum Anwalt gehen.

Danke, das werde ich machen, dann hab ich einen eindeutigen Beweis, das er den Wagen nicht zurücknehmen wollte und ich dafür einen Anwalt benötigt habe ......

Ich denke 10 Tage sollten genügen

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 9:39

Ich war heute nochmal beim Händler, will den Wagen nicht zurücknehmen.

Er hat das Recht 3x nachzubessern sagt er

Bietet die einfache Variante an, bei der ich nichts zahlen muss und die verstärkte Variante bei der die Steuerkette mit gemacht wird.

Weiß ich jetzt auch nicht ob das wirklich so ist dass er nachbessern darf,

ich hab gedacht bei einem erheblichen Mangel darf man den Wagen zurückgeben,

oder ???

Weiss das jemand von euch ???

Was soll den gemacht werden bei der '' einfachen Variante ''?

hat man dir doch alles nun oft genug erklärt, natürlich darf er nachbessern - er muss sogar (der Mangel ist ja unbestritten).

Ob dir die Art und Weise, wie er das macht gefällt oder nicht, ist eine andere Sache.

Vor der Rückgabe musst du dem Händler diese Möglichkeit gewähren, erst beim Fehlschlagen kann man über eine Rückabwicklung nachdenken.

3 Versuche ist allerdings Unsinn (hat der das wirklich so gesagt??), 2x musst du als Kunde akzeptieren - mehr nicht!

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 9:49

Zitat:

@Casablanca89 schrieb am 15. Juni 2019 um 11:44:17 Uhr:

Was soll den gemacht werden bei der '' einfachen Variante ''?

So wie ich das verstanden habe die Kolben und der hohe Ölverbrauch wäre damit behoben

Allerdings wäre mir die vollständige Rückabwicklung lieber

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 9:51

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. Juni 2019 um 11:45:51 Uhr:

hat man dir doch alles nun oft genug erklärt, natürlich darf er nachbessern.

Ob dir die Art und Weise, wie er das macht gefällt oder nicht, ist eine andere Sache.

3 Versuche ist allerdings Quatsch (hat der das wirklich so gesagt??), 2x musst du als Kunde akzeptieren.

3x hat er gesagt

Rücknahme scheidet damit aus, da er noch gar nicht nachgebessert hat

dann redet er Quatsch! 3x gibts nirgends.

Nebenbei: schon zwei Versuche sind nicht in jedem Fall dem Kunden zumutbar (wusste ich so vorher auch nicht).

In diesem Fall aber wohl schon.

Quelle

Gibt ja auch Rechtsforen, wo "fiktive" Fälle halbwegs solide besprochen werden, da könntest Du Deinen Fall vereinfacht ja noch vortragen...

Soweit ich das auf die schnelle sehe scheint es auch die Möglichkeit zu geben, wegen der Schwere des Schadens vom Kaufvertrag zurück zu treten:

"In einer recht aktuellen Entscheidung des BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erklärt.

Der BGH hat in dieser Entscheidung einen Sachmangel als "unerheblich" im Sinne des Gesetzes angenommen, sofern die Kosten zur Beseitigung des Mangels nicht mehr als 5 % des Kaufpreises betragen.

Erst wenn die Mängelbeseitigungskosten oberhalb von 5 % des Kaufpreises liegen, sei ein erheblicher Mangel anzunehmen."

3000+ EUR an Reparatur liegt da schon deutlich darüber. Wie gesagt Deine Vorderung schriftlich machen, lehnt der das ab - Anwalt machen lassen. Kostet dann halt vielleicht was oder jetzt bei der Reparatur was zuzahlen und einen komplett revidierten Motor haben...

Ansonsten müsstest Du 2 Reparaturversuche zulassen, bevor Du zurück treten kannst.

Alternative ist natürlich man legt vertraglich fest, was denn alles bei der Reparatur gemacht wird, so das nicht nur mal die Kolbenringe gesäubert werden und in 20Tsd Kilometer ist das Problem wieder da. Oder die Werkstatt trägt die Kosten und Du lässt das reparieren wo Du willst, bzw. wo ihr beide euch darauf verständigt - nur das Du da auch einen Ansprechpartner hast wo Du vertrauen zu hast.

Oder man kauft einen Motor der vollständig revidiert ist - kostet um die 2800-3000 zzgl. 200-300 Transport, zzgl. Aus- Einbau. Dann weißt auch was Du hast.

Der soll mal vorlegen was die normale Reparatur kostet und wo das gemacht wird, denn die Ketten und Spanner sind ja nicht so teuer und müssten eh montiert werden, so oder so. Dann kannst ja prüfen ob nicht ein Tauschmotor die für Dich sicherere Variante ist, im Sinne es ist auch alle wirklich gemacht worden und nicht nur berechnet.

Dem seine 1600 EUR sind schon sehr sehr weit unten angesetzt. Da darf der Stundenlohn nicht über 20 EUR liegen, oder das Material fehlt in seiner Kalkulation.

Wenn Du da 1000-1300 zuzahlst von den 3300 Tauschmotor und er übernimmt den Einbau und das Handling an Kosten, wäre das für mich die beste Lösung. Vor allem hätte man dann auch eine korrekte Rechnung von einem Instandsetzer für den Motor, dann hat das ganze nicht nur jetzt seinen Wert, sondern macht den Verkauf später auch möglich. Für den Händler doch auch eine gute Lösung ist er das ganze Problem Motor zu 100% los...

Zitat:

@tomm88 schrieb am 15. Juni 2019 um 11:49:22 Uhr:

Zitat:

@Casablanca89 schrieb am 15. Juni 2019 um 11:44:17 Uhr:

Was soll den gemacht werden bei der '' einfachen Variante ''?

So wie ich das verstanden habe die Kolben und der hohe Ölverbrauch wäre damit behoben

Allerdings wäre mir die vollständige Rückabwicklung lieber

Ich würde genau nachfragen was... Und nicht nur was du verstanden hast.

Die Kette kostet ca. 200€ samt Spanner original bei Audi. Und muss so oder so ausgebaut werden.

Also falls du es doch reparieren lässt, dann mach das mit und besorge ihm die Teile geschweige kläre ihn auf wegen der Kette.

Glaube Rückgabe kannst du knicken, wenn er sich bereit erklärt den Mangel zu beheben!

Aber das alles kann dir ein Anwalt am besten erklären wo deine Chancen liegen und keiner hier im Forum...

Ohne anwaltliche Hilfe wird das nichts.

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 19:53

Zitat:

@TSB69 schrieb am 15. Juni 2019 um 12:08:55 Uhr:

Erst wenn die Mängelbeseitigungskosten oberhalb von 5 % des Kaufpreises liegen, sei ein erheblicher Mangel anzunehmen."

3000+ EUR an Reparatur liegt da schon deutlich darüber. Wie gesagt Deine Vorderung schriftlich machen, lehnt der das ab - Anwalt machen lassen. Kostet dann halt vielleicht was oder jetzt bei der Reparatur was zuzahlen und einen komplett revidierten Motor haben...

Liegt ungefähr bei 30%

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