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Hohe Geschwindigkeit im Waldweg?? Was gelten da für Regeln?
Hallo,
bin gestern mit meinem Mountainbike schön gemütlich mitten im Wald einen Weg entlang gefahren.
Dann kam in 50 Meter eine Abzweigung (alles mitten im tiefsten Wald). Plötzlich hörte ich Fahrzeuggeräusche, und schwupps brauste
plötzlich eine verrückte Landkreisbewohnerin (Kennzeichen FO) mit ca. 60 - 70 km/h den schmalen Waldweg entlang. Ich dachte, ich spinne....und hinter ihr eine riesen Staubwolke.:confused:
So was hirnloses habe ich selten gesehen. Wäre da ein Kind mit seinen Rad entlang gefahren....
Überall gab es Abzweigungen...
Was gelten eigentlich für Vorschriften im Wald? Ist da Narrenfreiheit?
Förster habe ich schon öfters fahren sehen, aber immer schön vorsichtig....
Beste Antwort im Thema
Hallo, Golffahrer,
Zitat:
§ 3 StVO
Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Insbesondere die fett markierten Stellen zeigen an, dass auf diesem Waldweg die normal geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sicher nicht gefahren werden darf.
Mit einer detaillierten Schilderung könnte eine Anzeige wegen nicht angepasster Geschwindigkeit durchgehen.
Viele Grüße,
Uhu110
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121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
Wer da mit so einem Tempo durchbraust, egal ob Erlaubnis oder nicht, ist nicht ganz dicht....
Schade, dass ich mir nicht das ganz Kennzeichen gemerkt habe, sonst hätte ich beim Forstamt angerufen
worauf ich hinaus wollte war ja:
wenn die eine Erlaubnis gehabt hätte/haben sollte, dann hätte das Forstamt (als Erteiler dieser Erlaubnis) vielleicht sogar dann noch einen Zugriff auf die Person, wenn du kein Kennzeichen nennen kannst. So viele Erlaubnisse geben die da vielleicht garnicht raus. Außerdem kann man evtl. mal mehr drauf achten, ob Person und Fahrzeug anderen Leuten auch auffielen.
In Wald/ Forstgebieten gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie
auf öffentlichen Strassen. Diese Gebiete befinden sich ja überlicher Weise
im Stadt/ Ortsbezirk. D.h. Geschwindigkeiten zwischen 7 km/h - 50 km/h.
Da sich aber meisstens ein Wald/ Forstgebiet von den öffentlichen Strassen
durch bestimmte STVO- Zeichen abgrenzt, wie z.B.
" nur Forstbetrieb, Durchfahrt verboten, nur für Anlieger, o.ä "
gilt es sich den Verkehrs/ und Sichtverhältnissen anzupassen.
P.S: Bist du dir sicher, dass du mit deinem Bike überhaupt da fahren durftest :D
Gruss
Zitat:
P.S: Bist du dir sicher, dass du mit deinem Bike überhaupt da fahren durftest
Na klar.
Habe noch schnell ein Bild (s.u.) von der Stecke gemacht, aber heute haben sie den Waldweg geteert.:D
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
Zitat:
P.S: Bist du dir sicher, dass du mit deinem Bike überhaupt da fahren durftest
Na klar.
Habe noch schnell ein Bild (s.u.) von der Stecke gemacht, aber heute haben sie den Waldweg geteert.:D
Na dann kann ja nichts passieren.
Richtgeschwindigkeit mit´m Bike = 130 km/h :D
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
Zitat:
P.S: Bist du dir sicher, dass du mit deinem Bike überhaupt da fahren durftest
Na klar.
Habe noch schnell ein Bild (s.u.) von der Stecke gemacht, aber heute haben sie den Waldweg geteert.:D
Dann haben sie ihn entweder falsch beschriftet (die aufgemalten Räder muss man doch zuerst überfahren, wenn man in der korrekten Richtung unterwegs ist?) oder die Schilder falschherum aufgestellt. Es ist halt schwer, heute gute Mitarbeiter zu finden :-D
notting
Sollte der TE die Frage "Was gelten für Regeln, (die oft nicht eingehalten werden) wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist" beantworten können sollte alles klar sein.
Jetzt macht das schöne Thema mit den LWaldG und dem BayWaldG doch nicht kaputt.
Das kann gut zur Fortbildung nutzen was ein Waldweg ist - und ob man da fahren darf.
Das mit dem Kennzeichen bringt in Bayern nicht ganz so viel.
Nur in BaWü gibts die Halterhaftung (hat die eigentlich schon einer gefunden?)
Aber man könnte natürlich nachfragen ob berechtigt gefahren wird und wenn ja kann man mal über die Geschwindigkeit reden und wenn nein ist das Kennzeichen zumindest schonmal bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das mit dem Kennzeichen bringt in Bayern nicht ganz so viel.
Nur in BaWü gibts die Halterhaftung
"Haftung" ist ja erstmal wurscht.
Förster / Forstamt können den Fahrer vielleicht einfach mal inoffiziell ansprechen. Desweiteren lässt sich evtl. auf dem Weg checken, ob die Sache regelmäßig anderen auffällt.
Halterhaftung mag nicht bestehen. Allerdings besteht in den allermeisten Fällen die Handhabe den Halter über das, mit seinem PKW begangenen, Fehlverhalten zu informieren und ihm mitzuteilen, dass unter diesen Umständen die Aufrechterhaltung einer dauerhaften (oder auch nur temporären) Einfahrgenehmigung stark gefährdet bzw. gar unmöglich ist...
Sowas klappt bei regionalen Autobauern bestens. Fällst du dort mit deinem PKW (scheiss egal wer den gerade fährt) auf, kriegst du ne Mitteilung, dass dein KFZ-Kennzeichen unter Beobachtung steht und evtl. bzw. nach Ermessen des Sachbearbeiters nicht mehr ins Werk fahren darf... hui hui hui...
Pass mal auf wie schnell sich selbst notorische Verkehrsrowdys plötzlich an sämtliche Vorschriften halten...
Ja, ansprechen geht. Oder wenn keine Berechtigung, Kennzeichen zumindest vormerken und wenn der mal erwischt wird weiß man, zumindest das Auto ist nicht zum 1. Mal da.
Haftung finde ich BaWü wirklich vorbildlich.
Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann - ist der Halter dran.
Habe mal ein paar "Tatortbilder" gemacht.
Bild 1 zeigt den Weg, von dem ich gekommen bin.
Bild 2 kurz vor der Einmündung, wo ich fuhr, als der blaue Mercedes Kombi durchbrauste.
Bild 3 zeigt wie breit der Weg der Raserin war.
Bild 4 zeigt die Einfahrt: "Verbot für Auto/Motorrad", frei für Forstbetrieb und durchgedrehte Weiber :p
Zitat:
Original geschrieben von SDGolf3
In Wald/ Forstgebieten gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie
auf öffentlichen Strassen. Diese Gebiete befinden sich ja überlicher Weise
im Stadt/ Ortsbezirk. D.h. Geschwindigkeiten zwischen 7 km/h - 50 km/h.
Keine Ahnung wo du dich im Regelfall rumtreibst, aber bei Uns befinden sich Wald-und Forstgebiete in der Regel ausserhalb von Ortschaften.
Somit gelten wenn nichts Anderes vorgegeben wird max 100km/h
Zitat:
Keine Ahnung wo du dich im Regelfall rumtreibst, aber bei Uns befinden sich Wald-und Forstgebiete in der Regel ausserhalb von Ortschaften.
Somit gelten wenn nichts Anderes vorgegeben wird max 100km/h
Es handelt sich aber nicht um offizielle Autostraßen sondern Waldwege...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Somit gelten wenn nichts Anderes vorgegeben wird max 100km/h
Da hast du die Rechnung aber ohne §3 gemacht:
Zitat:
§ 3 StVO
....Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wenn ich mir Bild drei so anschaue, kann man wohl von schmal sprechen. Sichtweite bei der Kurvenlage ca. 30m. Also musst du innerhalb von 15m zum stehen kommen auf unbefestigter Strasse.
Da kannst du deine max. 100km/h mal getrost wieder ins Handschuhfach packen.
Dann liefere mal den Paragraphen der die Limits für Wald-und Feldwege regelt. So lange sich diese Wege ausserhalb geschlossener Ortschaften befinden und nichts Anderes vorgegeben ist gilt dort nun mal Limit 100, mit den üblichen Einschränkungen wie optimale Bedingungen usw. Ich hab nur mal als Beispiel durchaus schon mal ein Limit auf einem besseren Feldweg gesehen, war wegen einer unübersichtlichen Einmündung temporär auf 60 limitiert. Ansonsten kann man auf solchen Wegen ganz schön flott unterwegs sein, allerdings sollte man sich in Walddurchfahrten zurückhalten da auch abseits von Wegen was über den Weg rennen könnte. Aber auf übersichtlichen Abschnitten sind oftmals auch 1xx kein Problem.