Höchstgeschwindigkeit, offener M6 als Coupè

BMW 6er E63 (Coupe)

Hallo alle zusammen!

Nicht, dass ich mir ihn leisten könnte, aber ich wüsste doch halt aus reiner Neugierde mal gerne, was ein entsperrtes M6 Coupè wohl an Höchstgeschwindigkeit schafft.

Kann mir jemand helfen?

Gruß, Pitze

110 Antworten

Klasse-Argument: DAMIT hast Du mich jetzt überzeugt 😁

Eigentlich geht es mir am Arsch vorbei, ob Du überzeugt bist...

http://rapidshare.de/files/8939385/m6power_002.mpg.html

Tacho nicht lesbar, aber es ist Dir, als altem Schlaufuchs bestimmt bekannt, dass der Tacho des M6 bis 330 km/h geht. Meiner Meinung nach steht die Nadel am Begrenzer, oder was fällt Dir jetzt wieder haarsträubendes ein???

Gutes Video, keine Frage.

Dafür "Danke" 🙂 , in dem Falle wohl auch an "pfarrer", dem ich in dem Punkt -und NUR in dem Punkt!- Abbitte leiste 😉

Die im Film gezeigte R1 (ist womöglich auch eine Honda, bin mir nicht sicher, Honda ist LANGSAMER! - die geht keine 300), die ich selbst mit Topspeed mehrfach gefahren habe, geht rd. 300km/h echt. Die TachoANZEIGE der Yam bleibt bei 299 stehen, dann steigt aber die Drehzahl noch.

Erkennbare 330km/h Tachoanzeige akzeptiere ich. Das ist jedoch kein echter Meßwert. In Autotests wird GEMESSEN, nicht abgelesen. Ich WILL einen TESTWERT, keine Ablesung. Der subjektive Geschwindigkeitseindruck der Tageslicht-Aufnahme passt und geht i.O.

Weiter: Laut BMW-M6-Getriebediagramm müßte der M6 bei 330km/h 8300/min drehen. Der hier dreht MAXIMAL 7800/min, eher weniger. Das sind EINDEUTIG unter 320km/h, und damit voll in dem Bereich, den Psycho und ich allenfalls für realistisch halten. Ich vermute, daß der M6 die Tacho-info am Getriebe abnimmt. Wenn wir dann noch den Schlupf berücksichtigen kommen wir bei vorsichtiger Schätzung zugunsten des Autos kaum über 310 bei dieser Aufnahme.

Es hätte mir genügt, wenn die Kamera hier einen GUTEN GPS-Wert geliefert hätte. Gut heißt: ich habe mehrere GPS-Geräte. Da springen bei einem die Anzeigewerte um 10km/h: Wertloses Gerät.

Deshalb: Das Video kann in keiner Weise 330km/h belegen. Sorry. Genügt nicht.

Die Behauptung, das Auto würde bei zweifelsfrei abgelesenen Drehzahlen deutlich unter 8000 in den Begrenzer laufen ist natürlich Käse.

edit: Die Yamaha gibt insofern noch einen interessanten Hinweis, als sie bei Tacho 320 links im Fenster erscheint. Da wir WISSEN, daß die Yam mit gutem Willen maximal 305 geht, haben wir hier bei angezeigt 320 höchstens echte 305. Aber nur damit wir Freunde bleiben. Für realistisch halte ich 300, NICHT 305.

WENN die Yam hier am Ende war! WENN! Da passt meine Rechnung oben VOLL und GANZ. 😉

edit2: Genauere Nachschau ergibt, daß das eher die 1000er Honda Fireblade mit "nur" 172 PS ist. Die geht wohl nur 290 echte. Das bedeutet, daß bei Tacho 320 hier HÖCHSTENS echte 290 waren!

Ich traue mich ja kaum noch, das hier zu wiederholen: Das passt PRÄZISE zu dem von mir weiter oben bezifferten Wert für den Schlupf!!! - An dem ich SELBSTVERSTÄNDLICH nach wie vor festhalte 😁

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Es war klar.. Dir fällt natürlich wieder was ein! Wer sagt denn, das das Moped nicht auch getunt war??? Wäre ja durchaus denkbar....
Also für mich ist es nach wie vor absolut realistisch, daß der M6 320 km/h geht. Ich glaube nämlich nicht, daß von so einem Hi-Tech-Fahrzeug der Tacho mal schnell 30 vorgeht. Meine Erfahrung bei BMW (und ich habe eine, im Gegensatz zu so manch anderen schlauen Herren) ist die, das der Tacho praktisch nicht vor geht. Im Gegensatz zu Fahrzeugen des Herstellers Audi! Ich hab einen 320d gefahren, der ist laut Tacho exakt die Geschwindigkeit gefahren, die im Fahrzeugschein stand. Danach fuhr ich einen 320i, bei dem genau dasselbe.
Jetzt fahre ich einen 12-ender, der bei 250 abregelt. Und man glaubt es kaum, der Tacho zeigt beim Abregeln exakt 250.

Bei einem Kumpel, der nen A6 3,0 TDI fährt, zeigt der Tacho bei Bergab-Fahrt auf der BAB Werte von bis zu 275 km/h. Der Tacho geht wohl vor (ohne das Auto schlecht reden zu wollen, ist ne tolle Karre, nebenbei bemerkt!!) und scheint kein adäquates Mittel zur Errechnung der Top-Speed zu sein.

@ s2GT:
Wenn Du es unbedint wissen willst wie schnell er geht, und keinem Beweis, selbst dem eines Videos vom Tacho glaubst, verkauf doch deine postgelbe Uralt-Audi-Möhre und leg Dir nen M6 zu. Dann weißt Du es ganz genau!

Davon abgesehen, daß ein Tacho überhaupt nicht exakt gehen darf, habe ich mit BMW eine ganz andere Erfahrung gemacht. Jeder Neuwagen muß einen Tachovorlauf von mindestens 3% haben. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Wenn die Wagen die du hattest exakt die Geschwindigkeit gefahren sind die im Schein stand, dann kann das nur 3 Gründe haben. Sie standen schlecht im Futter, du hast zu wenig Anlauf gehabt, oder die Geschwindigkeit war von BMW zu optimistisch angegeben. Jeder BMW den ich besessen habe, oder zur Probefahrt hatte, ging im Vmax Bereich vor. Auch die M-Modelle. Das deckt sich auch mit den Erfahrungen diverser BMW Fahrer die ich kenne.

Aber wie gesagt, 320km/h sind rechnerisch möglich. Ein paar km/h eventuell noch durch die Typenstreuung. That´s it.

Wer hat Dir denn den Quark erzählt, das der Gesetzgeber einen Vorlauf von 3% vorschreibt???? Zufällig kenne ich mich von Berufswegen ein bißchen mit Gesetzen aus und das ist mir total unbekannt. Müsste ja in der StVZO stehen, die die Ausrüstung von Fzg. und die näheren Umstände hierzu regelt und da steht soein Schrott nicht drin!

So ud selbst wenn, bei 3% haben wir dann eben nicht 330 km/h sondern, 321,1 km/h... Reicht auch oder???
Mehr sagte ich ja gar nciht, 320 - 330!

Getunte Fireblade? Sehr unwahrscheinlich. Wer das will, kauft die R1 😁

edit: Oh Herr hilf!!! Hoffentlich hat unter Deiner Rechtskunde niemand zu leiden. Ein Studium hast Du erkennbar NICHT!

Das steht SELBSTVERSTÄNDLICH in der StVZO!

@S2GT

Nochwas zu dem Video. Als die R1 bei 300 km/h mit dem M6 gleich zieht, fährt dieser im 6. Gang! Als er in den 7. hochschaltet, verschwindet die R1. Also hat der M6 bei 300 km/h noch einen ganzen Gang zum ausdrehen und ca. 1400 Umdrehungen bis zum Abregeln. Selbst als der Tacho 330 km/h zeigt, "fehlen" noch fast 500 Umdrehungen bis zum Begrenzer....
Und man hat nicht den Eindruck, daß dem Motor die Kraft ausgeht. (hat der am Ende vielleicht einen Audi S2-Motor?) ;-)

Zitat:

Original geschrieben von S2GT


Getunte Fireblade? Sehr unwahrscheinlich. Wer das will, kauft die R1 😁

edit: Oh Herr hilf!!! Hoffentlich hat unter Deiner Rechtskunde niemand zu leiden. Ein Studium hast Du erkennbar NICHT!

Das steht SELBSTVERSTÄNDLICH in der StVZO!

Ja dann möge der Herr Studiosus doch mal den § benennen. Ich bin gespannt. Hab grad die StVZO vor mir liegen....

Dann würde ich an Deiner Stelle SELBST versuchen, weitere Peinlichkeit zu vermeiden, indem ich da einfach reingucke.

§57 StVZO, ECE-R39

Ja Mr. Oberschlau, mache ich.
Und da gibts den § 57 in dem steht folgendes:
Der Wegstreckenzähler ist hier angesprochen. Und der darf 4 vom Hundert +/- abweichen. Zum Tacho gar nichts, ausser, das einer vorhanden sein muss. Ein anderer § beschäftigt sich nicht mit dem Tachometer!

Und jetzt such dir bitte irgendein S2-Proll-Forum zum weiternölen!

Damit ihrs kapiert: Wegstreckenzähler ist das Selbe wie Kilometerzähler. Nicht das ihr noch meint, damit sei der Tacho gemeint!


§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#57

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