Hirsch-Tuning und keine Eintragung möglich

Saab 9-3 YS3F

Guten Abend,
habe mir diese Woche einen Saab 9-3 1.8 t Sportcombi gekauft, EZ März 2011, 10.000 km. Nach Angaben des Saab Händlers hat das Fahrzeug Hirsch Motor-Tuning auf 195 PS erhalten, allerdings sind hierüber in den Fahrzeugpapieren keinerlei Eintragungen enthalten. Auf mein Bitten diese Änderung eintragen zu lassen, erhielt ich per Mail diese Antwort:

Leider haben wir Probleme mit dem Eintragen der Leistungssteigerung. Grund dafür ist, dass die neuesten Motor- Generationen von Saab aus Kostengründen nicht homologiert wurden. Hirsch begründet das mit der zu geringen Stückzahl von verbauten Motoren. Daraus folgt, dass wir die Leistungssteigerung nicht eingetragen bekommen!

Kann das richtig sein, zumal ohne Eintragung unter Umständen versicherungstechnische Probleme entstehen können (fehlende Betriebserlaubnis usw.....)?!?

Danke schon mal für die Antwort.

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tgruetter


Fazit: Die Freude leistungsgesteigerten Fahren nicht verlieren - macht Spass - aber bite immer im Rahmen des Zugelassenen!

Grüsse
Thomas

Eben!🙂

Im Rahmen des Zugelassenen...bedeutet, ein Fahrzeug so zu tunen, daß die Gesetzgeber des jeweiligen Landes dieses Fahrzeug auch an den öffentlichen Strassenverkehr zulassen. Und das funktioniert nur, wenn das Tuning auch eine Zulassung besitzt.🙂

Ob nun Felgen...ohne Festigkeitsprüfung, hergestellt in Taiwan oder Korea...keine Zulassung bekommen.😉

Oder ein Motortuning ohne Abgas-Gutachten keine Zulassung bekommt...ist einerlei.

Fakt ist: ohne Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist ein Betrieb solcher Tuningteile nicht zulässig und somit strafbar.

Mich interessiert es nicht die Bohne, ob der TE mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend braust. (Das tun hunderte von Autos, die Felgen irgendwo gekauft und montiert haben...ohne ABE in Germany )
Mich interessiert die Tatsache, wer für diesen Umstand die Verantwortung trägt.😉

Das Motor-Tuning ist ja schon erfolgt...ohne deutschen TÜV und ohne ABE, also unrechtmässig.😮
Und dieses Tuning wurde bezahlt...als wenn es rechtmässig wäre. Aber noch nicht eingetragen, so daß es auch für die Versicherung statthaft wäre.
Pauschal hat der Verkäufer die "Arschkarte"...denn der Tuner weiß ja nicht zu 100%, wofür sein Tuning verwendet wird.😉
Für die Strassenzulassung ist es jedenfalls nicht vom Tuner zugelassen!🙂...bzw. nicht angemeldet.
Bietet das Tuning aber trotzdem an!!!...und das betroffene Fahrzeug wurde nicht dafür gesperrt.🙁

Um ehrlich zu sein: da haben zwei Instanzen versagt!
Die Werkstatt, die das Tuning bestellt und programmiert hat...und der Tuner, der die Bestellung und Programmierung nicht unterbunden hat.
Und wer ist jetzt schuld?...😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von tgruetter


..... Das merkt natürlich Keiner, wohl auch nicht beim TÜV (D), MFK (CH), etc...

Ach ja. Träum mal schön weiter. Sofern der Prüfer ein wenig Ahnung von Saab hat, wird er es merken. Garantiert. Letztes Jahr bei der MFK so passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Hans.J



Zitat:

Original geschrieben von tgruetter


..... Das merkt natürlich Keiner, wohl auch nicht beim TÜV (D), MFK (CH), etc...
Ach ja. Träum mal schön weiter. Sofern der Prüfer ein wenig Ahnung von Saab hat, wird er es merken. Garantiert. Letztes Jahr bei der MFK so passiert.

@Hans

Da wird der Prüfer die Felgen, den Auspuff gesehen haben und das Fahrwerk gespürt...aber die Mehr-Leistung stellt er nur bei einer Probefahrt fest...die in Deutschland noch nicht durchgeführt wird. Soll aber im Laufe des Jahres Bestandteil der Hauptuntersuchung werden, damit Fehler in der ABS/ESP, Airbag und Lenkung festgestellt werden können.

Zu Zeiten, wo Saab nur den 96, 99, 900 in der Modellpalette hatte, waren die TÜV-Prüfer mit den Autos meistens überfordert.😁

Sie kannten die Schwachstellen nicht...fanden die VIN nicht...und das Zündschloß suchten sie ebenfalls recht häufig...und bemängelten grundsätzlich ein hakendes Zündschloß, weil der Schlüssel nicht herausging.😁

Mit den Modellen ab 9000 sah es schon anders aus...da gab es mehr Fahrzeuge und die Prüfer hatten regelmässig einen SAAB zu prüfen. Und ab da wussten sie auch, wo die Schwachstellen im Fahrwerk und bei der Karosserie zu suchen waren/sind.

In ihrer Mängel-Statistik können sie sofort nachschauen, welche Mängel beim zu prüfendem Auto besonders auffällig waren.
Und bei auffälligen Tuning-Teilen, wie Rad/Reifen-Kombinationen, Fahrwerk, Auspuff, Spoiler-Verkleidungen...geht ohne ABE garnix mehr!
Die Prüf-Ingenieure werden innerhalb ihrer Organisation überwacht...anhand ihrer eigenen, persönlichen Mängel-Statistik.
Und ausserdem prüfen sich die Organisationen gegenseitig, indem präparierte Fahrzeuge zur Überprüfung gebracht werden. DEKRA testet den TÜV...TÜV testet die DEKRA...und die GTÜ wird von allen Orgas getestet.😁
Und wenn ein Ingenieur da auffällig wird, dann gibt es eine Abmahnung...und bei Wiederholung ist er seinen Job los.😮
SO läuft es in Deutschland.🙂

In den Niederlanden ist die staatliche, jährliche Überprüfung der Fahrzeuge an die Werkstätten übertragen. Besonders gut aufgestellte Werkstätten dürfen die Fahrzeuge überprüfen, Mängel instandsetzen und eine staatliche Organisation macht stichprobenartig Nach-Prüfungen der Fahrzeuge mit bestandener Prüfung.
Werden dann Mängel festgestellt...ist die Werkstatt ihre Lizenz zum Gelddrucken sofort los.😉
Man kann sich also gut vorstellen, daß die Fahrzeuge besonders gut überprüft werden...und natürlich auch repariert werden...weil die Werkstatt grosses Interesse hat.😁
In Deutschland dürfen die Werkstätten nur einen Teil der Hauptuntersuchung eigenständig durchführen...die Abgas-Untersuchung.
Ich persönlich würde gerne das niederländische Modell für ganz Europa begrüssen.😁😁😁

In der Schweiz gehört die kleine Runde nach der Hallenprüfung dazu. Da merkte der Prüfer bei meinem alten 9-3 sofort das er mehr zieht als er eigentlich dürfte. Da ich das Auto zu dem Zeitpunkt aber schon abgegeben hatte, war der Garagenchef gefragt. Offensichtlich war es nicht ganz einfach für einen in Deutschland verkauften Saab welcher in die Schweiz eingeführt und hier gehirscht wurde ein Beiblatt zu bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von Hans.J


In der Schweiz gehört die kleine Runde nach der Hallenprüfung dazu. Da merkte der Prüfer bei meinem alten 9-3 sofort das er mehr zieht als er eigentlich dürfte. Da ich das Auto zu dem Zeitpunkt aber schon abgegeben hatte, war der Garagenchef gefragt. Offensichtlich war es nicht ganz einfach für einen in Deutschland verkauften Saab welcher in die Schweiz eingeführt und hier gehirscht wurde ein Beiblatt zu bekommen.

Kann ich mir gut vorstellen, daß die Eidgenossen da ziemlich unflexibel sind.😁

Aber mit Hilfe von Hirsch sollte das doch wohl relativ easy gewesen sein, oder? In deren Datenbank sind alle Fahrzeuge mit Hirsch-Tuning registriert, egal ob deutsch, schwedisch oder amerikanisch.🙂

Gemäss dem Garagenchef war es anscheinend nicht ganz einfach da es infolge Import kein Fahrzeug mit Schweizer Typennummer war. Importiert wurde durch den Vorbesitzer, gehirscht wurde durch mich. Die Importfahrzeuge haben einen sogenannten "Typschein X" und so was gab es in dieser Konstellation bei Hirsch anscheinend noch nicht so oft. Das Problem wurde gelöst, brauchte aber etwas mehr als nur den Griff in die Schublade 😁

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