ForumA4 B9
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Hinweis! Audipreisrunde - April 2016

Hinweis! Audipreisrunde - April 2016

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 5. April 2016 um 12:30

Hallo,

da der Audi A4 (B9), Anfang des Jahres nicht von einer Preiserhöhung betroffen war, trifft es Ihn jetzt!

Zum Modelljahreswechsel (Modelljahr 2017) erhöhen sich beim Audi A4 (inkl. S-Modelle) die Preise mit Bestellbarkeit zum 28.04.2016!

Betrifft den Audi A4 um ø 1,2%

(Die weiteren betroffenen sind der Audi Q3 & Audi R8)

Die Preise einzelner Sonderausstattungen dieser Baureihen werden ebenfalls erhöht.

liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. April 2016 um 16:35

Richtig, das war der gleiche User (Ich)! In dem besagten Thread, wird die Meldung aber sicherlich untergehen.

Deshalb ein neuer. Wo es auch für JEDEN ersichtlich ist, da es sicherlich für Neubesteller interessant ist.

Betreffen tut es natürlich die gesamte A4-Reihe: Limousine, Avant, Allroad inkl. der S-Modelle.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Zitat:

@zz66 schrieb am 1. Mai 2016 um 00:47:49 Uhr:

Außer man bestellt über einen Vermittler wie APL.de o.ä., dann hat man wahrscheinlich schlechte Karten. ;) :p

Da hat man haargenau die gleichen Karten. Denn beim Vermittler bestelle ich kein Fahrzeug und schließe auch keinen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag besteht einzig mit einem großen Autohaus.

Beim Vermittler habe ich nur einen Vertrag zur Vermittlung eines Verkäufers, der bereit ist zu den vereinbarten/beworbenen Konditionen zu verkaufen, geschlossen und da ist, seit der Kontaktaufname im Dez. 2015 mit dem Verkäufer des AH und der Angebotsannahme seitens des Verkäufers, somit rechtlich bereits alles längst erledigt, abgeschlossen und beendet. (vollständige Vertragserfüllung wurde bereits letztes Jahr erreicht.)

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass sich einige noch immer etwas komplett Falsches unter der "Vermittlung" vorstellen...!? :eek:

Es wird einem da NICHT das Fahrzeug vermittelt, sondern man selbst wird nur an den Verkäufer vermittelt, der bereit ist zu den beworbenen Konditionen den Vertrag abzuschließen.

Es wird einem also nur die eigene Bundesweite Suche, nach dem (vermeintlich) "besten Angebot" abgenommen, mehr nicht! Alles andere ist ein ganz normaler Kauf über ein/das Autohaus. Nur das ich halt dieses AH, mit diesen Konditionen, nicht selber finden musste!

Leute, leute, informiert euch doch wenigstens, bevor ihr postet... :(

So, jetzt aber erst einmal gute Nacht, morgen ist auch noch ein Tag... ;)

@BigBugHmb: Respekt für deine juristische Aufklärung!

Wie wäre denn der Sachverhalt, wenn man einen Kaufvertrag nur abschließt, weil das Fahrzeug laut Konfigurator eine bestimmte Eigenschaft hat? Z.B. dass eben noch NICHT das neue Klimaanlagen-Kältemittel enthalten ist (oder andere, mir persönlich sehr wichtige Dinge). Wenn dann Audi zum Modelljahreswechsel diese Eigenschaft ändert, kann der Händler ja nicht mehr das bestellte Fahrzeug liefern. Wäre das ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten?

Zitat:

@vip-klaus schrieb am 1. Mai 2016 um 08:18:45 Uhr:

Wie wäre denn der Sachverhalt, wenn man einen Kaufvertrag nur abschließt, weil das Fahrzeug laut Konfigurator eine bestimmte Eigenschaft hat?

Der Ablauf ist genau so wie er schreibt - dafür müsste die Eigenschaft aber vertraglich geschuldet sein, d.h. explizit im Kaufvertrag zw. dir und dem Verkäufer (i.d.R. nicht AUDI AG) stehen. Nachdem du auf das Kältemittel abzielst, und diese Änderung EU-Regelungen zur Typzulassung zugrundeliegen, sehe ich da keine Chance.

Selbst für fehlende Ausstattungen (obwohl bestellt) gibt es Entscheidungen von Oberlandesgerichten, dass ein Käufer wegen eines solchen Bagatellmangels nicht vom Kaufvertrag zurücktreten darf.

 

Danke für die Antwort. Könnte es da auch zu extremeren Situationen kommen? Wenn z.B. zum Modellwechsel eine Motorvariante nur noch mit Automatikgetriebe gebaut wird, man aber Schaltgetriebe bestellt hat (oder anders rum) ...

Zitat:

@vip-klaus schrieb am 1. Mai 2016 um 11:47:35 Uhr:

Danke für die Antwort. Könnte es da auch zu extremeren Situationen kommen? Wenn z.B. zum Modellwechsel eine Motorvariante nur noch mit Automatikgetriebe gebaut wird, man aber Schaltgetriebe bestellt hat (oder anders rum) ...

Das glaube ich jetzt eher nicht, das ist in meiner Einschätzung keine Bagatelle mehr (Verbrauch, Versteuerung, usw.). In dem Urteil das ich kurzfristig gefunden habe ging es um fehlende abblendende Aussenspiegel, und das Gericht meinte es wäre unter 1% des Wertes des Wagens und deswegen zu akzeptieren. Wohlgemerkt natürlich unter Minderung des Kaufpreises.

Typischerweise werden vom Hersteller in solchen Fällen die bestehenden Alt-Aufträge noch abgearbeitet, aber ich hab jetzt kein konkretes Beispiel im Kopf.

Wäre Audi dann nicht verpflichtet, bei solchen Fällen umgehend den Kunden zu kontaktieren. Premiumhersteller machen das.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Hinweis! Audipreisrunde - April 2016