ForumA4 B9
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Hinweis! Audipreisrunde - April 2016

Hinweis! Audipreisrunde - April 2016

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 5. April 2016 um 12:30

Hallo,

da der Audi A4 (B9), Anfang des Jahres nicht von einer Preiserhöhung betroffen war, trifft es Ihn jetzt!

Zum Modelljahreswechsel (Modelljahr 2017) erhöhen sich beim Audi A4 (inkl. S-Modelle) die Preise mit Bestellbarkeit zum 28.04.2016!

Betrifft den Audi A4 um ø 1,2%

(Die weiteren betroffenen sind der Audi Q3 & Audi R8)

Die Preise einzelner Sonderausstattungen dieser Baureihen werden ebenfalls erhöht.

liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. April 2016 um 16:35

Richtig, das war der gleiche User (Ich)! In dem besagten Thread, wird die Meldung aber sicherlich untergehen.

Deshalb ein neuer. Wo es auch für JEDEN ersichtlich ist, da es sicherlich für Neubesteller interessant ist.

Betreffen tut es natürlich die gesamte A4-Reihe: Limousine, Avant, Allroad inkl. der S-Modelle.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Na, das ist doch schon mal was!

Danke für die Info!

Zitat:

@Bekko391 schrieb am 5. April 2016 um 18:35:16 Uhr:

Richtig, das war der gleiche User (Ich)! In dem besagten Thread, wird die Meldung aber sicherlich untergehen.

Deshalb ein neuer. Wo es auch für JEDEN ersichtlich ist, da es sicherlich für Neubesteller interessant ist.

Betreffen tut es natürlich die gesamte A4-Reihe: Limousine, Avant, Allroad inkl. der S-Modelle.

Du hattest geschrieben das sich die Preise und die Preise der SA erhöhen,

weist du da welche Pakete oder SA es betrifft?

Grüße

Themenstarteram 27. April 2016 um 15:09

Nein, darüber bin ich nicht informiert.

Ich denke morgen werden wir es wissen. setzten die das gleich im Konfi um?

Was bin ich unserem Flottenmanagement dankbar dass sie rechtzeitig darauf hingewiesen haben vor dem 25.4. zu bestellen. Ich hab Leute gern die Mitdenken...

Themenstarteram 28. April 2016 um 13:00

Zitat:

@Rimking schrieb am 27. April 2016 um 19:06:51 Uhr:

Ich denke morgen werden wir es wissen. setzten die das gleich im Konfi um?

Ist bereits im Konfigurator sichtbar!

Ich habe es gesehen, danke.

Ab heute auch im österr. Konfigurator andere Preise - meiner ist um 1070 Euro teurer geworden - hoffe das ich noch den alten Preis bezahlen muß - da am 31.3. Kaufvertrag unterschrieben.

mfg

Wieso sollst du den neuen Preis bezahlen? Es zählt der Preis bei Vertragsunterzeichnung.

Nein, normalerweise ist ein entsprechender Passus im Vertrag bezüglich Preisänderungen. Die Frage ist nur, ob der Händler darauf verzichtet.

Das wäre das erste mal das ich so was lese. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Zitat:

@Rimking schrieb am 30. April 2016 um 22:34:26 Uhr:

Das wäre das erste mal das ich so was lese. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Sehe ich auch so! Außer es steht wirklich ein entsprechender Passus im Kleingedruckten. Denn dann gilt der natürlich, auch wenn man ihn nicht gelesen bzw. für - zum Zeitpunkt der Unterschrift - nicht relevant erachtet hat.

Ein solcher Passus wäre nach deutschem Recht unwirksam, da damit "eine unfaire Benachteiligung des Verbrauchers" nach §307 ff. BGB vorliegen würde und dieser Passus somit von jedem Gericht in erster Instanz sofort kassiert werden würde. (Warum einige Anwälte sogar unter Umständen eine Strafbarkeit bei vorliegen eines solchen Passus sehen, lest ihr am Ende dieses Posts)

Der Kunde mit rechtsverbindlichem Vertrag in der Tasche, muss eine Preiserhöhung nicht einfach so und schon gar nicht alternativlos, hinnehmen!

Eine Mitteilung (vom AH/Verkäufer) bzgl. einer Preiserhöhung, ist rein rechtlich nur als "Angebot" zu verstehen, dem man nicht zustimmen muss und auch niemals zustimmen sollte! Ein Anerkenntnis, besonders als abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne von §781 BGB*1, ist immer gefährlich und juristisch so gut wie immer unklug, weil damit ohne Grund sämtliche Einwendungen abgeschnitten werden, die anerkannt wurden!

Auch muss sich niemand auf irgendwelche erheblichen nachträglichen Änderungen des Vertragsinhaltes durch den Verkäufer einlassen, schon gar nicht auf eine Preiserhöhung!

Mann sollte zuerst immer auf Vertragserfüllung gem. §433 BGB bestehen und sein "Angebot" einer Preiserhöhung mit einem klaren und deutlichem "NEIN" ausschlagen. (Das ist juristisch für JEDES weitere Vorgehen wichtig!)

Erst wenn das scheitert, der Verkäufer somit juristisch in den "Lieferverzug" eintritt, kann man auch anbieten einvernehmlich vom Kaufvertrag zurückzutreten (Vertragsauflösung/Stornierung), da sich der Verkäufer ja nicht an den ursprünglich geschlossenen Vertrag halten will, vgl. dazu: §322/§323 BGB*4 (die wahrscheinlich ruhigste/beste Lösung?)

Was die meisten (nicht nur hier) immer wieder vergessen ist, ihr habt einen RECHTSVERBINDLICHEN Kaufvertrag mit dem AH (jur: Verkäufer) und NICHT mit der Audi AG abgeschlossen!

Preiserhöhungen bei Audi sind für den Käufer absolut irrelevant, derartige Kalkulationen gehören zum "unternehmerischen Risiko" des Verkäufers und das weiß der Verkäufer auch, genau wie er ebenfalls weiß, dass er mit keinem Vertrags-Passus der Welt, das unternehmerische Risiko auf den Kunden übertragen kann.

Genau deshalb sehen einige Anwälte sogar weitere Handhaben im Bereich §123 BGB (arglistige Täuschung) und §263 StGB (Betrug), um gegen den Vertrag vorzugehen, aber das würde hier jetzt wirklich den Rahmen sprengen. ;)

Respekt! Du magst ja Recht haben mit den Paragraphen, aber wenn so ein Passus im Vertrag steht bzw. stehen würde, hast man ihn mit seiner Unterschrift akzeptiert, d.h. ist vereinbart. Und dann kann man m.M.n. nicht mit "allgemein gültigen" Paragraphen aus dem BGB argumentieren, da der individuell abgeschlossene Vertrag vorrangig ist. Aber es ist sicherlich mit dem AH/Verkäufer lösbar.

Außer man bestellt über einen Vermittler wie APL.de o.ä., dann hat man wahrscheinlich schlechte Karten. ;) :p

Ich habe doch deutlich genug gemacht, das der Passus nicht durch Unterschrift rechtlich wirksam wird.

In DE kannst du fast alles unterschreiben, weil die Gerichte unfaire Bedingungen immer wieder sofort, auf Basis des §307 ff. BGB kassieren, sofern sie in den Allgemeinen Bedingungen "versteckt" sind.

Wie es sich verhält, wenn man explizit einen solchen Passus, also extra und somit als "besondere Vereinbarung" Unterschreibt, wie das bei einigen anderen Dingen ja auch notwendig ist (Einverständnis Schufa etc.) bleibt abzuwarten, aber im allgemeinem Vertragstext sind alle Urteile eindeutig und (auch hier) nicht mehr diskutierbar, da bereits rechtswirksam.

Viele (einseitige) Bedingungen sind halt nur in Geschäftsverkehren, nicht aber mit Endverbrauchern Vertragsfähig und kommen vor Gericht daher auch nicht am 307er vorbei.

Ich finde es schon erschreckend naiv, wie man einen Satz wie: "Und dann kann man m.M.n. nicht mit "allgemein gültigen" Paragraphen aus dem BGB argumentieren, da der individuell abgeschlossene Vertrag vorrangig ist." schreiben kann!

Was sind für dich bitte "Gesetze" für dich??? Irgendetwas, dass bitte nur wann gilt?

Jeder Vertrag hat sich allen gültigen Gesetzen unterzuordnen, ansonsten ist er schlichtweg unwirksam! (auch mit hundert Unterschriften vom Papst persönlich!)

Kein Vertrag in Deutschland hebelt irgendein Gesetz aus! Du verwechselst scheinbar "allgemeingültig" mit rechtsverbindlich!?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Hinweis! Audipreisrunde - April 2016