Hilkfe zu Atlanta Felge

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich habe mir vor ein paar Tagen Atlanta Felgen (6,5Jx16H2 ET 50) mit Michelin (205/55 R16 91 V ) für meinen Golf V BJ 04.2004 gekauft. In meinem Fahrzeugschein sind leider nur Reifen 195/65R15 91T eingetragen.
Was benötge cih nun, um die Räder fahren zu dürfen?
Muss ich zum TÜV und eintragen lassen oder gibt es vielleicht eine ABE?
Ich habe auch mal etwas von einer EWG Übereinstimmungsbescheinigung gelesen. So etwas besitze ich allerdings leider nicht. AUserdem gab es meines Wissens die Felgen in 2004 als mein Auto gebaut wurde noch nicht.

Es wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte!!!!

22 Antworten

Probiers mal in mobile.de bei den Teilen.
Da hätte ich auch fast welche gekauft für den gleichen preis aber ohne Reifen.
Ich muss aber noch zu meinem Kauf sagen, das Ich es mit dem Verkaufer ausserhalb von Eb..y geregelt hab.

edit
Autoscout24.de

http://ersatzteile.autoscout24.de/SpareParts.aspx?...

http://search.ebay.de/.../search.dll?...

@Der Pulli

Zur Klarstellung:

Es gibt jetzt neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich noch ein drittes Dokument, nämlich die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für dein Fahrzeug hättest du vom Verkäufer bekommen müssen.

Wenn das nicht geschehen ist (vielleicht befindet sie sich beim Bordbuch), solltest du dir unbedingt eine Zweitausfertigung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung von VW
geben lassen.

In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung findest du unter anderem alle zulässigen Felgen- und Reifendimensionen (No 32 und No 50).

Aber selbst wenn die Dimensionen der Original VW Atlanta Felgen nach No 32 oder No 50 der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für dein Fahrzeug zulässig sind, kann es sein, dass eine Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO notwendig ist.

Ich habe für die Winterbereifung meines VW Golf 5 GTI Edition 30 die Original VW Atlanta Felgen 6.5Jx16 ET 50. Obwohl diese Felgendimension nach No 32 der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für mein Fahrzeug zulässig ist, war eine Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO notwendig!

Zitat:

Original geschrieben von schappi9


@Der Pulli

In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung findest du unter anderem alle zulässigen Felgen- und Reifendimensionen (No 32 und No 50).

Aber selbst wenn die Dimensionen der Original VW Atlanta Felgen nach No 32 oder No 50 der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für dein Fahrzeug zulässig sind, kann es sein, dass eine Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO notwendig ist.

Ich habe für die Winterbereifung meines VW Golf 5 GTI Edition 30 die Original VW Atlanta Felgen 6.5Jx16 ET 50. Obwohl diese Felgendimension nach No 32 der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für mein Fahrzeug zulässig ist, war eine Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO notwendig!

Und woher weisst Du dann das eine Abnahme nötig ist? Bzw. Warum musstest Du sie abnehmen lassen 😕
Normal geh ich doch nicht zur abnahme wenn die größe schon vermerkt ist und alles passt.

Zitat:

Original geschrieben von schnecketot



Und woher weisst Du dann das eine Abnahme nötig ist?

Weil es ein Teilegutachten des TÜV Nord, erstattet im Auftrag der Volkswagen AG, als Grundlage für die Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO gibt!

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Die Größen sind doch sozusagen schon eingetragen.
Würdest Du Felgen kaufen die nicht von VW wären, würdest Du auch nur das Gutachten mitführen wenn alle Daten passen.

Irgendwie versteh ich nicht was Du meinst, aber vielleicht reden wir nur aneinander vorbei...😉

@schnecketot

Wenn eine bestimmte Felgendimension in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung enthalten ist, bedeutet das noch lange nicht, dass eine x-beliebige Felge in dieser Felgendimension zulässig ist.

Eine Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO kann notwendig sein.

Dass für die Original VW Atlanta Felgen auf meinem Fahrzeug eine Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO notwendig ist, weiss ich auch nur, weil es als Grundlage für die Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO ein Teilegutachten des TÜV Nord gibt. Auf der Grundlage dieses Teilegutachtens ist die Abnahme gemäss § 19 Abs. 3 StVZO durch eine Prüfstelle des TÜV Süd erfolgt.

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

Das Teilegutachten des TÜV Nord bezieht sich übrigens auch auf den Fahrzeugtyp 1KM (Jetta, Golf Variant), jedoch liegt mir aus der umfangreichen Anlage zu dem Teilegutachten lediglich ein Auszug, und zwar für den Golf GTI, vor.

Wenn du der Sache weiter nachgehen willst, müsstest du bei VW das Teilegutachten des TÜV Nord mit einem Auszug aus der Anlage, der dein Fahrzeug betrifft, anfordern.

(Teilegutachten des TÜV Nord Nr. 2330/07 vom 15. 06. 2007)

Was wurde dann bei dir eingetagen? Die Felgenbezeichnung?

Zitat:

Original geschrieben von schnecketot



Was wurde dann bei dir eingetragen? Die Felgenbezeichnung?
LM-RAD 6.5JX16 H2 ET50 VW-ET-NR.: .................. (der Felge)
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