Hilfe was kann ich tun ich / Laufleistung 100000 km zu hoch
Hallo erstmal,
ich habe folgendes problem,
meine freundin hat einen Ford escort gekauft, der wagen macht äusserlich und innen einen sehr gepflegten eindruck .... das auto haben wir bei einem Autohaus gekauft es ist bj. 93 und soll angeblich 118000 km runter haben...für 2600€....
so nun mein problem da wir mehr als nur probleme mit diesem wagen haben und schon mehrmals in dieser werkstatt(von dem Autohaus) waren und dort nie was zu finden war (auto ruckelte beim gasgeben und die drehzahl ging auch auf unter 500 runter beim kuppeln, das auto ist ständig ausgegangen, jetzt kommt noch dazu das das Kühlwasser ständig leer geht und im kühlwasser ist ganz leicht zu erkennen das öl auf der oberfläche schwimmt) die drehzahl wurde höher geschraub und jetzt ist sie ab und zu auf 2000 .... diese fehler werden angeblich nicht gefunden und meine freundin hat schriftlich mitgeteilt bekommen ''das die werkstatt, von einem ''bedienungsfehler'', ausgehen muss.... Wir kamen als laien in die werkstatt wegen einer defekten sicherung die dort ausgetauscht wurde.... das wird uns nun auch vorgehalten''schriftlich'' :''wegen einer lächerlichen sicherung'' kommen wir in die werkstatt wobei das ja jeder autofahrer selber wechseln kann, was auch sein mag aber als laie muss man drauf kommen das es an der sicherung liegt das das auto auf einmal ausgeht und sich nicht mehr starten lässt.....
aber nun zu meinem eigentlichen problem
als wir beim vorbesitzer anriefen und nach mängeln fragen wollten bekamen wir raus das das auto 218000 km gelaufen hatte und nicht wie ausgeschrieben 118000 km auf dem tacho hatte .... beim escort eh schwer nachzuvollziehn, da dieser ja nur 5 stellen hat.... Der chef hat uns darauf ''mündlich hingewiesen das durchaus dieser stand 118000 nicht stimmen kann(er ist aber nicht vom preis runter gegangen) und in seinem TÜV/AU bericht steht einmal 18000 und im AU bericht steht 118000km laufleistung solle das auto haben.... in dem kaufvertrag steht '' km stand abgelesen 18000....und das auto verkaufte er uns auch nur als teileträger und bastlerfahrzeug mit einem jahr gewährleistung....
die vorbesitzer schicken uns ne kopie von dem verkaufsvertrag mit dem ''richtigen kmstand zu''
nun meine frage : was kann ich tun?
ich möchte das auto gerne zurück geben da wir nur probleme damit haben das auto war teuer genug und um alles richten zu lassen würden wir gut und gerne nochmal 2000 reinstecken die wir aber nicht haben und wir brauchen ein fahrzeug da sonst unsere jobs auf dem spiel stehen...
und das autohaus ist nach den telefonaten nicht gewillt das geld zurück zu geben...
so ich denke ich hab alles reingeschrieben, war mein erster beitrag in so einem forum ich weis mir nicht mehr anders zu helfen als hier noch nen hilferuf zu starten
ich danke schonmal im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
sie hat ein bastlerfahrzeug mit unbekanntem kilometerstand gekauft und hat jetzt probleme? kann ich ja mal garnicht nachvollziehen *lach*
Die möglichen Probleme waren zwar für den gut informierten Laien erkennbar, dennoch wurde die Käuferin hier über den Tisch gezogen. Bei einem Kaufpreis von stolzen 2600 Euro für ein 15 Jahre altes Auto kann der Verkäufer sich nicht aus der Gewährleistung herauswinden, indem er ein "Bastlerfahrzeug" deklariert. Diese bauernschlaue Vorgehensweise wird nicht durch die laufende Rechtsprechung gedeckt. Die Käuferin hat für ein ordentliches Auto bezahlt und hat auch das Recht, ein funktionierendes Auto zu bekommen. *Alle* in den ersten sechs Monaten auftretenden Mängel, die nicht offensichtlich Verschleißbedingt bzw. altergemäße Abnutzung sind, muß der Verkäufer beheben.
Die TE bzw. die Freundin sollte einen Anwalt beauftragen, falls sie sich die formal korrekte Abwicklung der Rückgabe nicht selbst zutrauen. Das Honorar des Anwaltes müssen sie allerdings selbst zahlen, sofern der Verkäufer nicht bereits in Verzug ist.
Zur Vorgehensweise: Den Verkäufer nochmals auffordern, den Mangel mit der Drehzahl (und auch die übrigen) zu beheben. Falls das nicht gelingt, Fahrzeug unter Zeugen auf den Hof stellen, Zustand dokumentieren, Schlüssel an den Händler übergeben und (schriftlich) mit Termin zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern. Wenn kein Geld kommt, Anwalt beauftragen.
Oliver
PS: Wer war im Vertrag des Vorbesitzers als Käufer angegeben? Wenn es das Autohaus ist, wo der Wagen nun gekauft wurde, ist der Betrug offensichtlich und es dir Rückgabe geht auch schneller. Ansonsten muß über die erfolglosen Versuche zur Mängelbeseitigung argumentiert werden.
31 Antworten
Stimmt. Aber manche Händler haben's immer noch nicht begriffen....
Doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Nun ja, sie hat aber mit 2600€ kein Bastlerfahrzeug bezahlt, sondern einen Escort mit 118tkm.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Ist es nicht etwas inkonsequent ein "Bastlerfahrzeug" zu kaufen, und sich dann zu wundern, daß es tatsächlich ein "Bastlerfahrzeug" ist ? 😕Wenn Du aber beweisen kannst, daß der Händler vom deutlich höheren Km-Stand wußte, könntest Du rechtlich gesehen, gute Karten haben.
"Teileträger" sind für diesen Preis sicherlich keine Escorts.
2600 ist in der Tat etwas viel für ein Bastlerfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Bei einem Kaufpreis von stolzen 2600 Euro für ein 15 Jahre altes Auto kann der Verkäufer sich nicht aus der Gewährleistung herauswinden, indem er ein "Bastlerfahrzeug" deklariert. Diese bauernschlaue Vorgehensweise wird nicht durch die laufende Rechtsprechung gedeckt. Die Käuferin hat für ein ordentliches Auto bezahlt und hat auch das Recht, ein funktionierendes Auto zu bekommen.
Aber Hallo, ich sehe mich gerade selbst um, für den nächsten Winter einen Ersatz für den Winterfiesta zu finden. Da kriegt man für 1600 Euro einen Astra F aus 97 mit 75 PS, Zahnriemen, Wasserpumpe, Kopfdichtung, Thermostat komplett gemacht, HU/AU neu, regelmässig gewartet, 140.000 km runter.
Und das Fahrzeug hat zwei Airbags, ABS wohlgemerkt!
Ist doch wirklich ne Frechheit, was sich Manche da abkneifen. Die setzen wirklich drauf, dass jemand sich nicht 24/7 mit Autos beschäftigt. Den würd ich so langmachen vom Autohaus 😠
Schlimm schlimm.
cheerio
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Stimmt. Aber manche Händler haben's immer noch nicht begriffen....
Ganz allgemein und nicht auf diesen Fall bezogen:
Mit solchem "Hochmut" (nicht böse gemeint, weiss ja wie du das meinst!) wäre ich, wenn ich denn, wie der Threadersteller ,"geschädigt" wäre, vorsichtig.
Die Tatsache dass die Schuldrechtsreform (=Gewährleistungspflicht) seit 2003 exisitiert und solche Händler immer noch agieren, zeigt, dass denen nicht so leicht "der Saft abzudrehen" ist, wie einige "Urteilsgläubige" meinen. Das sind in der Regel eisenharte "Autokönner" -in gewisser Hinsicht-, die haben tagtäglich mit solchen unfreundlichen 😉 Kunden zu tun, die ihnen das schöne Geld wieder abnehmen wollen 😉, und ganz eigene Wege der Problembewältigung entwickelt...einfach aussitzen, siehe ganz unten...Denen Naivität zu unterstellen halte ich
INSOFERNnicht für angemessen.
Nebenbei, trotz Schuldrechtsreform gehen viele "Gewährleistungs-Mängel-Urteile" insbesondere bei älteren Fahrzeugen (spätestens ab 10Jahren werden die meisten Mängel oft als "normaler Verschleiss" gesehen), immer noch zugunsten der Händler aus. Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren (-wagen...) ist nicht ansatzweise eine Neuwagengarantie.
Das Gesetz liest sich einfach, die Urteile entsprechen nicht immer dem, was man erwarten würde.
Googeln kann da ganz interessant sein...
Zum vorliegenden Fall:
Eine extreme Geschichte,
ABER:
Auf jeden Fall erstmal -und wenns aufwendig und nervig ist - versuchen, das Ganze noch aussergerichtlich, NOTFALLS über einen Vergleich (=nicht den vollen Betrag zurück, sondern z.B. 2000.- EUR), zu klären. Ein -in diesem Fall wohl positives- Urteil (frühestens in einem Jahr...ob der Händler dann noch existiert/auffindbar ist??... who knows...) bedeutet noch lange nicht, dass Du jemals einen Cent von Deinem Geld wiedersiehst. Lieber etwas Lehrgeld zahlen, als ewig Stress und nie wieder irgendwas von der Kohle sehen. Die alte Sache mit dem feinen Unterschied zwischen "Recht bekommen" und "Geld bekommen". Es gibt so viele Leute, die ganz tolle uneinbringbare Vollstreckungstitel gegen irgendwen in der Schublade haben....
""Den Begriff BASTLERFAHRZEUG kann sich ein gewerblicher Verkäufer abschminken! Dazu gibt es auch entsprechende Urteile."
Nicht grundsätzlich, aber in diesem Fall (15 Jahre alter Escort für 2600 EUR) rein rechtlich richtig.
Als Bastlerfahrzeug sollte er irgendwo in der Preisklasse deutlich unterhalb 1000 EUR liegen.
""Den Rest kann sich jeder selbst ausmalen""g
Die Geldscheine, die man
-zwischenzeitlicher Offenbarungseid,die ganzen tollen Autos auf dem Händlerhof gehören eigentlich Kollegen etc.-
dann nie wieder sieht, aber leider auch nur! 😉
""Den würd ich so langmachen vom Autohaus""
Kann ich verstehen.
Worüber der sich in gepflegter samstäglicher Biergartenrunde mit "Kollegen" wahrscheinlich köstlich amüsieren würde 😉 😉 Solche Altwagenhändler sind keine Autohäuser im "üblichen Sinn".
"Das beste war aber der dritte, der mich heute langmachen wollte...." 😉
Fazit, um bei solchen Händlern Autos zu kaufen, sollte man etwas Sachverstand oder einen sachkundigen Bekannten mitbringen. DANN kann man auch dort brauchbare Autos zum fairen Preis erwerben.
Aber ich denke, etwas Lehrgeld beim Autokauf hat jeder von uns in der einen oder anderen Form zahlen müssen.
Inrteressant -wenn auch rechtlich nicht von Bedeutung- wäre noch, wieviel der Vorbesitzer vom Händler bekommen hat?? Ich schätz mal, nicht über 300 EUR?
Hallöchen!
Die ganze Geschichte kommt mir irgendwie bekannt vor.
Mein Schatzi hat nämlich im Januar diesen Jahres für 1200 € einen Ford Escort von 1994 gekauft, weil wir ein zuverlässiges Alltagsauto brauchten. Dieses Auto hat 86 km durchgehalten, dann war es noch am Tag der Anmeldung auf dem ADAC-Abschlepper.
Inzwischen hat der Kerl, der meinem Schatz die Krücke angedreht hat, die letzte Frist zum Reparieren ("bis 1. Mai 2008 ist das Auto voll funktionstüchtig, ansonsten Geld zurück"😉 verstreichen lassen und ich werde die Justiz in diesem Fall bemühen, wenn wir nicht noch diesen Monat unsere Kosten erstattet bekommen.Mal abgesehen davon: 1200 € sind zu viel für einen Escort von 1994, die Kisten werden in heile für dreistellige Preise gehandelt.
Liebe Grüße
Meehster
Wenn man solche Fahrzeuge kauft, sollte man auch unbedingt auf einer Probefahrt bestehen und diese sollte, wenn möglich, auch auf eine abgesperrte Strecke führten, wo man das Fahrzeug auch mal im Grenzbereich testen kann, damit sich versteckte Mängel schonungslos offenbaren.
Und wie willst Du das mit der Strecke machen? Geht doch häufig gar nicht.
Am besten ist bei solchen Sachen immer
1.) erstmal ums Fahrzeug gehen
- Dichtungen in Ordnung?
- Rost an Türkanten, Abläufen, Schwellern, Heckklappe?
- Kühlschrank- Magnet mitnehmen und an typische Unfall- oder Roststellen halten. Fällt er runter, wurde gespachtelt (geht natürlich nicht bei Alu)
2.) Blick in die Motorhaube
- Öl im Wasser? (Ölfilm wie Regenbogen zu sehen)
- Öllecks von aussen, die deutlich über das normale "Schwitzen", was durch den Materialienmix und die Alterung bedingt ist, hinausgehen?
- Füllstände in Ordnung?
- Ist das Auto "ehrlich" (also entsprechen Werkstattaufkleber und allg. Zustand der Kilometerleistung)?
3.) Blick drinnen
- Pedalerie der Laufleistung üblich abgenutzt?
- Lenkrad nicht zu stark abgegriffen?
- Sitz ok?
4.) Starten
- Auf Zündung drehen: Gehen Kontrolleuchten in normaler Verzögerung nacheinander aus?
- Springt der Motor zügig an entsprechend seines Alters?
- läuft er vernünftig warm?
- Alle Kontrolleuchten aus?
- Funktionieren die Anzeigen?
- Klappert der Motor im Leerlauf nicht zu stark (Ventiltrieb/Hydrostössel, wenns die gibt)?
- sauberer Durchzug, keine übermässigen Geräusche aus dem Getriebe?
... alles so Sachen. Ich hab wahrscheinlich über die Hälfte vergessen, man möge mir verzeihen 🙂
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn man solche Fahrzeuge kauft, sollte man auch unbedingt auf einer Probefahrt bestehen und diese sollte, wenn möglich, auch auf eine abgesperrte Strecke führten, wo man das Fahrzeug auch mal im Grenzbereich testen kann, damit sich versteckte Mängel schonungslos offenbaren.
Ist natürlich von Vorteil, ein Fahrzeug im Grenzbereich beherrschen zu können.
Ansonsten kann man nach der Probfahrt, den Noch-Besitzer über Mängel informieren, die vorher noch nicht da waren.
😉
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Ansonsten kann man nach der Probfahrt, den Noch-Besitzer über Mängel informieren, die vorher noch nicht da waren.
Da waren die Mängel i.d.R. schon, aber ggf. noch nicht so offensichtlich.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Und wie willst Du das mit der Strecke machen? Geht doch häufig gar nicht.Am besten ist bei solchen Sachen immer
1.) erstmal ums Fahrzeug gehen
....
... alles so Sachen. Ich hab wahrscheinlich über die Hälfte vergessen, man möge mir verzeihen 🙂cheerio
genau, das sind die Sachen die ich auch immer so mache.
Ein Restrisiko bleibt bei so einem alten Auto aber immer ...
""1200 € sind zu viel für einen Escort von 1994, die Kisten werden in heile für dreistellige Preise gehandelt.""
kann man so nicht unbedingt generell sagen, bei einem "guten" Auto lässt sich schlecht über ein paar Hunderter
streiten - zustandsabhängig.
""ich werde die Justiz in diesem Fall bemühen, wenn wir nicht noch diesen Monat unsere Kosten erstattet bekommen.""
dazu wünsch ich Dir Glück - und gute Nerven & viel Zeit 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da waren die Mängel i.d.R. schon, aber ggf. noch nicht so offensichtlich.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Ansonsten kann man nach der Probfahrt, den Noch-Besitzer über Mängel informieren, die vorher noch nicht da waren.
Mit Mängel meinte ich ein geschrottetes Auto. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Mit Mängel meinte ich ein geschrottetes Auto.
Wenn man das Fahren im Grenzbereich
nichtbeherrscht, sollte man auf derartige Tests natürlich verzichten oder diese jemandem überlassen, der sich damit auskennt.
Gewährleistung oder Garantie hat mit solchen Fällen ja nichts zu tun. Wenn jemand vorsätzlich eine wesentliche Eigenschaft verscheigt oder bewusst falsch darlegt mit der Absicht den Kunden zu täuschen ist das Betrug und da ist die Verjährungsfrist 5 Jahre nach der Tat.
Moin,
sehe ich auch so ... wenn der Verkäufer anstelle von 218tkm nur 118tkm als Laufleistungs angibt ... ist das zumindest mal arglistige Täuschung ... eher schon Betrug. Da ist die entsprechende Frage ... WER hat das Auto vom Vorbesitzer gekauft, und kann diese Information "irgendwo" verloren gegangen sein.
MFG Kester