Hilfe!!!

Audi RS4 B5/8D

hi wie gehts?,

ich bin neu hier und habe ein riesen problem. Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könntet.

Mein Vater hat sich am 23.08.06 einen Gebrauchten Audi A4 B5 bj 1999 TDI 90PS für 10000€ bei einen Händler gekauft mit großen Inspektion. Mein Vater hat einen scheiß Kaufvertrag machen lassen.
Nach 3 Tagen ging mitten auf der Autobahn die Leistung vom Wagen plötzlich runter und fing an stark zu ruckeln. ADAC hat der wagen wieder nach Hause geschleppt und uns einen Erstatzwagen zu Verfügung gestellt. Wir haben beim Händler nachgefragt und er meinte das , das Auto zum Kaufzeitpunkt 100% in Ordnung gewesen sei. Er wolle auch keine Reparatur Kosten übernehmen. Nun haben wir einen Rechtanwalt eingeschaltet und er meinte wir sollen erstmal das Auto reparieren lassen. Wir haben den Wagen zur einer Audi Fachwerkschaft gebracht. Sie meinten die Treibstoffpumpe wär kaputt und ließen diese für 3000€ reparieren.:-( Trotzdem war das Problem noch vorhanden und der Audi "Meister" schieb die ganze schuld auf uns. Er meinte wir hätten den auftrag zur austausch der pumpe gegeben.
Danach haben wir einen Gutachter von Gericht beauftragt das Auto auf Mängel zu überprüfen.

Das Ergebniss war angeblich Ventil im Brennraum abgerissen und im Kolbenboden sei ein Loch entstanden. Er behauptet das, das Problem jederzeit entstanden sein könnte. Er berrechnete die vorraussichtlichen kosten auf 2982€ (Um Teilmotor auszutauschen).
Nach 6 Monaten konnten wir den ganzen Stress nicht mehr standhalten und ließen auch diese reparatur zu.:-(
Aber am ende wurde nicht nur der Teilmotor sondern auch noch Kupplung und turbolader von der Werkstatt ausgewechselt worden. Die Kosten von der reparatur ca 7000€!!!!

Wir haben zum glück vor den Autokauf eine Reparatur-versicherung abgeschlossen. Diese übernimmt 40%Material + 100%Lohnkosten.

Im ganzen haben wir jetzt allein für reparatur ca 5000€ gezahlt.

Also insgesamt für den wagen ca 16000€ (versicherung, steuer für 2.wagen)

Unser Rechtsanwalt hat uns gesagt das man 50% die chance hat die Kosten wieder von Auto Händler einzutreiben hat!

Ich weiß nicht mehr weiter ich bin eigentlich noch zu jung für solche sachen (nicht mal volljährig) , könnt ihr mir Ratschläge geben? Könnte die Werkstatt gepfuscht haben? Hat jemand schon ma solche Erfahrungen gemacht? Ich bin am ende ich weiß nicht mehr was ich machen soll ich hoffe ihr hilft mir weiter....

Bitte

Mit freundlichen Grüßen

Lankan

19 Antworten

Hallo...

Ja, ein gut spezialisierter Rechtsanwalt. Anders kommst Du in dem Fall nicht weiter. Der Händler wird sich hüten, Dir jetzt im Nachhinein noch irgendwelche Zugeständnisse zu machen.

Knallhart zum Rechtsanwalt, und vielleicht auch gleich noch eine Betrugsanzeige bei der Polzei gegen den Händler beisteuern. In solch einem Fall der arglistischen Täuschung liegt die Grenze zum Betrug nicht all zu weit.

Aber genau dies ist eben der Punkt, warum man kaum noch bei einem Händler Autos der unteren Preisklasse zu kaufen bekommt.
Doch bei dem Preis? Da erwarte ich ein Auto, was zumindest die Gewährleistungsfrist durchhält.

Also nochmal... Anwalt! Anwalt! Anwalt!, denn von hier aus wird Dir keiner weiterhelfen können...

LG NeoNeo28

Ich finds schon Hammer Hart, wenn ich dran denke das ich für mein alten Bock keine 4000 Eusen gelöhnt hab, aber der Motor schnurrt wie er halt soll...
Man man man, ich kauf mir nie mehr in D ein Auto, da muss man selbst scheisse noch mit Gold aufwiegen....
D-Land ist am Ende!

is hier in AT auch nicht besser. Korrupheit wo man nur hinschaut.

Tja wie gesagt, Anwalt der sich auf das spezialisiert hat, ansonst: Pech gehabt.

Seit wann soll diese neue EU Regelung bitte gelten? Ich hatte Pech bei meinem.

Soweit mir bekannt, gelten die neuen Regelungen seit dem 01.01.2002. Wie das allerdings mit der EU-Weite ausgeht, kann ich nicht so genau sagen...

Mängelansprüche beim Kaufvertrag
Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung, früher: Gewährleistung). Im Gegensatz zur alten Rechtslage muss der Käufer jetzt zunächst die so genannte „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Neulieferung, verlangen und eine Frist setzten. Erst nach Ablauf der Frist kann der Käufer weitergehende Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend machen.

Die Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt der Sache. Bei gebrauchten Gegenständen kann eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden.

Mängelansprüche beim Werkvertrag
Die gesetzlichen Änderungen im Werkvertragsrecht beschränken sich, bis auf die Verjährung, auf Detailfragen wie etwa zum Kostenvoranschlag. Dieser ist nach § 632 Abs. 3 BGB n.F. im Zweifel nicht (mehr) zu vergüten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Zeitpunkt der unberechtigten Verweigerung.

Die Verjährung für die Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache oder für Planungs- und Überwachungsleistungen hierzu beträgt jetzt zwei Jahre. Bei Bauwerken und darin integrierten Anlagen (Heizungsanlagen etc.) gilt nach wie vor die fünfjährige Verjährung. Ansonsten, etwa bei geistigen oder künstlerischen Leistungen wie Musikaufführungen oder Softwareerstellung, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Zu beachten ist bei Arbeiten an Bauwerken jedoch die Ausnahme bei Vereinbarung der VOB/B: Nach § 13 Nr. 4 VOB/B 2002 beträgt die Verjährung vier Jahre (früher zwei).
Für die ausführenden Handwerker hat die Vereinbarung der VOB/B einen (weiteren) Vorteil: Die Kosten für eine Selbstbeseitigung von Mängeln kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn er zuvor den Werkvertrag gekündigt hat, ansonsten sind solche Kosten vom Auftragnehmer nicht zu erstatten! Probleme gibt es aber immer wieder bei der Frage, ob die Regeln der VOB/B überhaupt rechtswirksam in den Vertrag einbezogen wurden; gerade wenn Laien beteiligt sind, wird dies von den Gerichten häufig verneint, dann gelten, zum Schutz der Kunden, wiederum die allgemeinen Regelungen aus dem BGB-Werkvertragsrecht.

Danke für eure Antworten.:-)

ich werde mal abwarten was rauskommt und berichte was rausgekommen ist.

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